BT-Drucksache 18/10499

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/9440, 18/10440 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Vom 29. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10499
18. Wahlperiode 29.11.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig, Caren Lay, Eva
Bulling-Schröter, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Annette Groth,
Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9440, 18/10440 –

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung ist dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 25.04.2013
(Bundestagsdrucksachen 17/12696 und 17/13155) nicht nachgekommen, bei Öffent-
lich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) „die grundsätzliche Vertragsoffenlegung nach
Vertragsunterzeichnung (zu) gewährleisten“.
Auch beim Betrieb des Lkw-Mautsystems auf Bundesfernstraßen durch die Toll
Collect GmbH handelt es sich um eine Öffentlich-Private-Partnerschaft. Die dazu ab-
geschlossenen Verträge sind bisher nicht öffentlich, was seit Jahren zu öffentlicher
Kritik führt. Eine obligatorische Vertragsoffenlegung ist zur Erhöhung der Transpa-
renz unumgänglich und muss daher endlich umgesetzt werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, vor Auslaufen des Betreibervertrages mit Toll
Collect die sogenannte Call-Option zu ziehen, d. h. die Geschäftsanteile der Toll
Collect GmbH zu übernehmen, und diese Anteile umgehend wieder an einen privaten
Dritten zu veräußern. Dieses Vorgehen ist mit erheblichen vergaberechtlichen Risiken
verbunden, würde im Ergebnis die Mauterhebung unnötig verteuern und die Flexibili-
tät der Weiterentwicklung des Mautsystems einschränken, so dass von einer Aus-
schreibung sowie Veräußerung der Geschäftsanteile abgesehen werden muss.

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Drucksache 18/10499 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. alle bisher hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs eines Systems zur Erhe-
bung einer Maut für Lkw geschlossenen Verträge und die den Vertragsschlüssen
zu Grunde liegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bis zum 31.12.2016 zu
veröffentlichen;

2. zukünftig alle Verträge und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bezüglich des
Mautsystems in Deutschland vor Unterzeichnung dem Verkehrs- und Haushalts-
ausschuss des Deutschen Bundestages vorzulegen und diese Ausschüsse fortlau-
fend über den Stand von Verhandlungen über die Weiterentwicklung des Maut-
systems zu unterrichten und

3. nach der für das Jahr 2018 geplanten Übernahme des Mautbetreibers Toll Collect
die Geschäftsanteile an dieser GmbH nicht wieder zu veräußern, sondern das
Mautsystem zukünftig ohne den Einbezug privater Dritter in Eigenregie zu be-
treiben;

4. ihren Einfluss geltend zu machen, um das Schiedsverfahren gegen Toll Collect
zum Abschluss zu bringen und damit die dem Bund entgangenen Einnahmen in
Höhe von ca. 5 Milliarden Euro möglichst umfänglich zu ersetzen.

Berlin, den 29. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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