BT-Drucksache 18/10228

Beschaffung zusätzlicher Korvetten für die Bundeswehr

Vom 8. November 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10228
18. Wahlperiode 08.11.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner , Annalena Baerbock,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschaffung zusätzlicher Korvetten für die Bundeswehr

Unbenommen herrscht bei der Marine eine hohe Belastung hinsichtlich Personal
und Material vor. Die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums der Verteidi-
gung (BMVg) wäre es, Aufgaben, Personal und Material unter Berücksichtigung
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in ein verantwortungsvolles und
zukunftsfestes Verhältnis zu setzen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die beiden Bundestagsabgeordneten
Eckhardt Rehberg (CDU) und Johannes Kahrs (SPD) verkündet, dass die Marine
fünf neue Korvetten erhalten soll (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14. Oktober 2016).
Laut eigener Aussage sieht das BMVg neuerdings auch den Bedarf für fünf wei-
tere Korvetten K130 und hat sich nun diese Pläne zu eigen gemacht. Das Vorha-
ben überrascht, da es sich im Bericht des BMVg vom März 2016 zur aufgaben-
orientierten Ausstattung und der darin enthaltenen Bedarfsplanung Rüstungsin-
vestitionen nicht wiederfindet und das BMVg in keiner der zahlreichen Sitzungen
des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eine Überprüfung
oder einen zusätzlichen Bedarf überhaupt signalisiert hat. In der ebenfalls im Be-
richt enthaltenen Übersicht, die für die strukturrelevanten Hauptwaffensysteme
der Streitkräfte jeweils aufzeigt, wo sich die bisherige Obergrenze sowie der an
den derzeitigen Aufgaben neu ermittelte und orientierte Bedarf befindet, war wei-
terhin von fünf Korvetten die Rede. Seitens des BMVg wurde stets dargelegt,
dass der seinerzeit dargelegte Bedarf aus den Aufgaben der Bundeswehr abgelei-
tet worden war und eine enge Verzahnung mit der damals laufenden Erstellung
des Weißbuches erfolgt war. Dass wenige Monate nach Veröffentlichung dieser
Planungsdokumente derart plötzlich zusätzliche Bedarfe an Korvetten entstanden
sein sollen, ist aus Sicht der Fragesteller höchst erklärungsbedürftig und wirft
grundsätzliche Fragen zur Transparenz und zu Prioritäten bei der Rüstungspla-
nung auf.

Drucksache 18/10228 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung
1. Inwiefern sind die Planung und Phasendokumente aus dem Jahr 1997, aus

denen nach Aussagen von Vertretern des BMVg ein Bedarf von 15 Korvet-
ten hervorgeht, für den derzeitigen an den Aufgaben orientierten Bedarf der
Bundeswehr relevant oder maßgeblich?
a) Warum wurde von der Beschaffung von 15 Korvetten bei der ursprüngli-

chen Beschaffung der K130 Abstand genommen?
b) Wie grenzen sich die Korvetten K130 in ihren Fähigkeiten und ihrer Kon-

struktion von dem geplanten MKS180 ab?
2. Seit wann gibt es im Geschäftsbereich des BMVg die Absicht fünf weitere

Korvetten vom Typ K130 zu beschaffen?
a) Warum wurde im Bericht zur aufgabenorientierten Ausstattung der Bun-

deswehr nur ein Bedarf von fünf Korvetten aufgeführt?
b) Durch welche einzelnen Überlegungen bzw. Veränderung des Aufgaben-

spektrums der Bundeswehr hat sich der Bedarf an Korvetten seit der Ver-
öffentlichung des Berichts des BMVg zur aufgabenorientierten Ausstat-
tung der Bundeswehr verändert?

c) Welche sicherheitspolitische Begründung liegt der Absicht zugrunde,
weitere Korvetten für die Bundeswehr zu beschaffen?

d) Wurden dazu Initiativen seitens der Marine oder anderer Stellen vorge-
bracht?
Falls ja, welche, durch wen, und wann?

e) Inwiefern existiert ein aktuelles Phasendokument, das die Fähigkeitslücke
beschreibt, die durch den Kauf weiterer Korvetten geschlossen werden
soll?

f) Wann plant das BMVg den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die
relevanten Planungsdokumente zukommen zu lassen, auf deren Grund-
lage der erhöhte Bedarf für die Korvetten gründet?

3. Wie hoch werden die Kosten der Beschaffung fünf weiterer Korvetten K130
schätzungsweise sein?
a) Inwiefern war die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in der aktuel-

len oder der vorherigen Finanzbedarfsanalyse der Bundeswehr enthalten?
b) Inwiefern wurde die Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten in den Ein-

zelplan 14 übernommen?
c) Für welche Jahre sollen in den Einzelplan 14 Mittel in welcher Höhe zur

Entwicklung und Beschaffung fünf zusätzlicher Korvetten eingestellt
werden?

d) Welche haushaltsbegründenden Dokumente zur Beschaffung fünf weite-
rer Korvetten gibt es, und wann wurden diese jeweils erstellt?

e) Inwiefern sind alle Vorhaben der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen
in der Finanzbedarfsanalyse und im Einzelplan 14 berücksichtigt?

f) Inwiefern sind bis zum Jahr 2030 die Mittel für die Finanzierung der Be-
darfsplanung Rüstungsinvestitionen eingestellt, und welche Aufwüchse
sind nach Jahresscheiben geplant, um den Bedarf zu decken?

g) Wird die Entscheidung fünf zusätzliche Korvetten zu beschaffen zu einer
Erweiterung der Bedarfsplanung Rüstungsinvestitionen über den bisher
genannten Betrag von 130 Mrd. Euro führen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10228
4. Wann und in welchen Dokumenten wurde der Bedarf an fünf weiteren Kor-
vetten im Rahmen des Prozesses zur Ermittlung des Bedarfs in den Dimen-
sionen Land, Luft und See festgestellt, und welchen konkreten Hintergrund
hatte dieser Prozess?
a) Warum wurden die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des Deut-

schen Bundestages nicht in der Sitzung vom 6. Juli 2016 oder anschlie-
ßend schriftlich hierüber informiert?

b) Wurden andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages seit der Ent-
scheidung, weitere fünf Korvetten beschaffen zu wollen, durch das BMVg
informiert – wenn ja, wer, wann, und auf welchem Wege?
Warum finden sich zu diesem Beschaffungsvorhaben keinerlei Informa-
tionen im Ende September 2016 vorgelegten vierten Bericht des Bundes-
ministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten?

c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es ein planerisch sinnvolles
Vorgehen darstellt, einerseits öffentlichkeitswirksam den neuen Bedarf
für die nächsten Jahre zu definieren, der sich angeblich ausschließlich aus
den Aufgaben der Bundeswehr ableitet, und gleichzeitig parallel oder im
Nachhinein eine Analyse der Perspektiven und Bedarfe für alle Teilstreit-
kräfte durchzuführen?
Warum wurde dieser zeitliche Ablauf gewählt?

5. Trifft es zu, dass zunächst Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von SPD
und CDU/CSU die Idee ins Spiel gebracht haben, zusätzliche Schiffe vom
Typ K130 für die Deutsche Marine zu beschaffen (vgl. www.welt.de vom
16. Oktober 2016)?
a) Inwiefern hat es hierzu Gespräche zwischen den Abgeordneten der Koa-

lition und des Bundesministeriums der Verteidigung gegeben?
b) Wann und auf wessen Initiative fanden diese Gespräche statt, und wer war

jeweils von Seiten des BMVg daran beteiligt (bitte alle einzeln mit Datum
aufführen)?

c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es bei Planung und Beschaf-
fung sowohl ausreichend und als auch einer guten Kultur zwischen Parla-
ment und Bundesregierung zuträglich ist, nur das Gespräch mit ausge-
wählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundesta-
ges zu suchen, und warum wurde der Verteidigungsausschuss des Deut-
schen Bundestages sowie die zuständigen Berichterstatterinnen und Be-
richterstatter zum Einzelplan 14 aus dem Haushaltsausschuss über Mo-
nate außen vor gelassen?

6. Inwiefern ist das Bundesministerium der Verteidigung der Auffassung, dass
eine Beschaffung weiterer Korvetten zeitkritisch ist bzw. zügig zu erfolgen
habe?
Was sind im Einzelnen die Gründe für die Auffassung?
a) Plant das BMVg für das Beschaffungsvorhaben eine Ausschreibung?

Wenn nein, warum nicht?
b) Wie soll nach Ansicht des BMVg mit den zahlreichen Mängeln umge-

gangen werden, die das erste Los der Korvetten K130 beinhaltete (u. a.
Probleme bei Getriebe, Klimaanlage, Außenhaut) und die bei einer Be-
schaffung eines weiteren Loses K130 für die in Rede stehenden zusätz-
lichen Einheiten virulent würden?

Drucksache 18/10228 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
7. Sind die Planungen zum aufgabenorientierten Bedarf, wie sie u. a. für die
Hauptwaffensysteme der Bundeswehr noch Ende Januar 2016 vorgelegt
wurden, nach Ansicht des BMVg hinfällig?
a) Wenn ja, seit wann, und warum?
b) Wenn nein, wie erklärt das BMVg dann den geänderten Bedarf bei den

Korvetten?
c) Bei welchen anderen Waffensystemen der Bundeswehr zeichnet sich nach

Ansicht des BMVg ein geänderter Bedarf ab als jener, der in der Liste mit
den Hauptwaffensystemen der Bundeswehr und dem an den derzeitigen
Aufgaben orientierten Bedarf vermerkt ist?

Berlin, den 4. November 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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