Vom 21. Oktober 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10091
18. Wahlperiode 21.10.2016
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/9756 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 9. Juli 2014
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Georgien
über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus
und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
A. Problem
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung von Geor-
gien ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich unterzeich-
net. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der deutsch-georgischen Zu-
sammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terroris-
mus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung zu steigern und dadurch
die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.
B. Lösung
Durch das Gesetz sollen die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
erforderlichen Voraussetzungen für die Abgabe der nach Artikel 12 Absatz 2 des
Abkommens vorgesehenen deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und damit für
das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
Drucksache 18/10091 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine für Bund, Länder und Kommunen.
2. Vollzugsaufwand
Kein zusätzlicher Vollzugsaufwand für Bund, Länder und Kommunen.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten In-
formationspflichten.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Das Abkommen, für das durch dieses Gesetz die erforderlichen innerstaatlichen
Voraussetzungen für die Abgabe der deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und
damit für das Inkrafttreten geschaffen werden sollen, enthält zwölf Informations-
pflichten für die Verwaltung.
F. Weitere Kosten
Keine.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10091
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9756 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 19. Oktober 2016
Der Innenausschuss
Ansgar Heveling
Vorsitzender
Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin
Wolfgang Gunkel
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Irene Mihalic
Berichterstatterin
Drucksache 18/10091 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Wolfgang Gunkel, Ulla Jelpke
und Irene Mihalic
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9756 wurde in der 193. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Sep-
tember 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen. Ebenso beteiligte sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gutachterlich.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 80. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 70. Sitzung am 19. Oktober
2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 93. Sitzung am 19. Oktober 2016 abschließend beraten. Dabei
lagen sowohl die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung auf Ausschussdruck-
sache 18(4)649 als auch die Stellungnahme des BMI auf Ausschussdrucksache 18(4)663 vor.
Der Innenausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 18/9756.
Berlin, den 19. Oktober 2016
Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin
Wolfgang Gunkel
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Irene Mihalic
Berichterstatterin
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