BT-Drucksache 18/10090

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/9754 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. März 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

Vom 21. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10090
18. Wahlperiode 21.10.2016

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/9754 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 22. März 2016
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Serbien
über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

A. Problem
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung der Re-
publik Serbien ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist es, die Wirksamkeit der deutsch-serbi-
schen Zusammenarbeit bei der Verhütung, der Bekämpfung und der Aufklärung
von Straftaten der organisierten und schweren Kriminalität zu steigern und da-
durch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.

B. Lösung
Durch das Gesetz sollen die nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
erforderlichen Voraussetzungen für die Abgabe der nach Artikel 11 des Abkom-
mens vorgesehenen deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und damit für das In-
krafttreten des Abkommens geschaffen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.

C. Alternativen
Keine.

Drucksache 18/10090 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine für Bund, Länder und Kommunen.

2. Vollzugsaufwand

Kein zusätzlicher Vollzugsaufwand für Bund, Länder und Kommunen.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Der Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder erweiterten In-
formationspflichten.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Das Abkommen, für das durch dieses Gesetz die erforderlichen innerstaatlichen
Voraussetzungen für die Abgabe der deutschen Ratifikationsersatzmitteilung und
damit für das Inkrafttreten geschaffen werden sollen, enthält 19 Informations-
pflichten für die Verwaltung.

F. Weitere Kosten
Keine.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10090
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9754 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Der Innenausschuss

Ansgar Heveling
Vorsitzender

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

Drucksache 18/10090 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Wolfgang Gunkel, Ulla Jelpke
und Irene Mihalic

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/9754 wurde in der 193. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Sep-
tember 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen. Ebenso beteiligte sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gutachterlich.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 80. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 114. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 70. Sitzung am 19. Oktober 2016
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 93. Sitzung am 19. Oktober 2016 abschließend beraten. Dabei
lagen sowohl die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung auf Ausschussdruck-
sache 18(4)651 als auch die Stellungnahme des BMI auf Ausschussdrucksache 18(4)664 vor.

Der Innenausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 18/9754.

Berlin, den 19. Oktober 2016

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Irene Mihalic
Berichterstatterin

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