BT-Drucksache 17/9979

Keine Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Forschung und Lehre für zivile Zwecke sicherstellen

Vom 13. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9979
17. Wahlperiode 13. 06. 2012

Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke,
Agnes Alpers, Jan van Aken, Karin Binder, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen,
Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Stefan
Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Senger-Schäfer, Raju
Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion
DIE LINKE.

Keine Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen – Forschung und Lehre für zivile Zwecke sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Kriege und bewaffnete Konflikte schaffen einen weltweit wachsenden Markt für
Militär- und Rüstungsgüter. Die weltweiten Staatsausgaben hierfür wurden im
Jahr 2011 vom Stockholmer Internationalen Institut für Friedensforschung
(SIPRI) auf 1,74 Bio. US-Dollar geschätzt. Meist private Rüstungsgüterprodu-
zenten schöpfen in diesem Industriesektor Megaprofite ab. Im Rüstungsexport-
geschäft befindet sich Deutschland im weltweiten Vergleich an dritter Stelle hin-
ter den USA und Russland. Die in der Bundesrepublik Deutschland entwickel-
ten und produzierten Waffen sind weltweit im Einsatz. Forschung und Entwick-
lung im wehrtechnischen Bereich sind in Deutschland dementsprechend hoch
ausgeprägt.

Begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Welt-
kriege des 20. Jahrhunderts hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach 1945
verpflichtet, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Dieser im Grundgesetz veran-
kerten Verpflichtung sind im Besonderen auch die deutschen Hochschulen ver-
pflichtet: Ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellten sich und ihre
Forschung nach der Machtübernahme der NSDAP zum größten Teil bereitwillig
in den Dienst des Nationalsozialismus, der weltweit mehr als 50 Millionen
Todesopfer hervorbrachte. Vor dem Hintergrund dieser historischen Erfahrung
bildeten sich bereits in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland Netzwerke
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für zivile Forschung
an Hochschulen und für die Verankerung von Zivilklauseln in den Hochschul-
statuten und Landeshochschulgesetzen einsetzten. Mit dem Aufkommen der
Friedensbewegung unterzeichneten 130 Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen

und Techniker/Technikerinnen im Jahr 1984 die Darmstädter Verweigerungsfor-
mel, mit der sie erklärten, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht an der Entwick-
lung militärischer Güter beteiligen zu wollen. Sie wollten sich vielmehr darum
bemühen, aufzuklären, welchen Beitrag ihr jeweiliges Fachgebiet zur militäri-
schen Forschung und Rüstungsentwicklung leiste, und der militärischen Ver-
wendung wissenschaftlichen und technischen Wissens entgegenwirken.

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Die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung Deutschlands zum Frieden wird
in der Realität seit Jahrzehnten systematisch unterlaufen, was gerade im Bereich
der wehrtechnischen Forschung und Entwicklung eindrucksvoll belegt werden
kann. Die Haushaltsgesetze 2009 bis 2012 bescheinigen, dass das Bundesminis-
terium der Verteidigung (BMVg) jährlich Summen zwischen 900 Mio. und
1,2 Mrd. Euro für „Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische
Entwicklung und Erprobung“ ausgibt.

Der Großteil dieser Gelder fließt an Institute der Ressortforschung sowie an pri-
vate Firmen, doch auch an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen werden – entgegen dem grundgesetzlichen Auftrag –
Rüstungsforschung und militärisch nutzbare Forschung betrieben.

Nach bisherigen Erkenntnissen vergab das BMVg von 2006 bis 2009 jährlich
etwa 8 Mio. Euro an Drittmitteln für wehrtechnisch relevante oder militärische
Forschung an deutsche Hochschulen, rund 36 Mio. Euro flossen für dieselben
Zwecke zwischen 2000 bis 2010 jährlich an öffentliche Forschungseinrichtun-
gen (Bundestagsdrucksache 17/3337).

In den letzten Jahren hat sich zudem das Feld der sogenannten Sicherheitsfor-
schung parallel zu einer weltweit wachsenden „Sicherheitsindustrie“ rasant ent-
wickelt. Der Markt für Sicherheitstechnologien und den darauf basierenden Pro-
dukten und Dienstleistungen gilt als ein Markt mit großen Wachstumschancen
für die deutsche Industrie. Laut einer vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie in Auftrag gegebenen Studie der VDI/VDE Innovation + Tech-
nik GmbH (VDI/VDE-IT) und der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirt-
schaft e. V. (ASW) von 2009 soll der Branchenumsatz allein in Deutschland von
20 Mrd. Euro im Jahr 2008 auf 31 Mrd. Euro im Jahr 2015 steigen; weltweit
wird ein Marktvolumen von 170 Mrd. US-Dollar im Jahr 2015 prognostiziert.

Eine scharfe Abtrennung der „Sicherheitsforschung“ zur wehrtechnisch rele-
vanten Forschung ist in vielen Themenfeldern nicht möglich und die Verwertung
von Forschungsergebnissen aus der „Sicherheitsforschung“ eröffnet häufig die
Möglichkeit der Doppelnutzung (dual use) für die Weiterentwicklung der Wehr-
technik sowie für Fragestellungen der Organisation und der Strategiebildung bei
Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Im Rahmen des Forschungsclusters
„CoTeSys“ (Cognition for Technical Systems) beispielsweise, in welches die
Technische Universität und Ludwig-Maximilians-Universität München einge-
bunden sind, werden Teile unbemannter Systeme wie Fahrzeuge oder Drohnen
entwickelt. Im rechts- und gesellschaftswissenschaftlichen Sonderforschungs-
bereich 700 an der Freien Universität Berlin zu „Governance in Räumen be-
grenzter Staatlichkeit“ begleiten Wissenschaftler als „embedded scientists“
Bundeswehrsoldaten in afghanische Dörfer, um dort die Bevölkerung nach ihrer
Meinung zur Bundeswehr zu befragen. Nicht zuletzt werden auf diese Weise
Kriegseinsätze wissenschaftlich legitimiert.

Von besonderer Bedeutung ist, dass die Bundesregierung im Jahr 2009 drei ehe-
malige wehrwissenschaftliche Institute der Forschungsgesellschaft für Ange-
wandte Naturwissenschaften (FGAN) in die Fraunhofer-Gesellschaft integriert
hat. Ein erklärtes Ziel dieser Integration bestand in der Öffnung der Forschungs-
tätigkeit der Institute für die „Sicherheitsforschung“ sowie für Dual-Use-Kon-
zepte.

Als ein wichtiger Katalysator für das Feld der „Sicherheitsforschung“ in
Deutschland wirkte das 2007 aufgelegte Programm „Zivile Sicherheitsfor-
schung“, das die Bundesregierung als Teil der Hightech-Strategie 2020 konzi-
piert hat. Das federführende Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) investiert jährlich etwa 49 Mio. Euro in die sogenannte zivile Sicher-
heitsforschung, die an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in

Kooperation mit privaten Unternehmen getätigt wird. Die erste Stufe endet in

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9979

diesem Jahr und wird durch das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit
2012 bis 2017“ fortgeführt. Motiviert sind die Investitionen des BMBF laut der
aktuellen Broschüre zum Rahmenprogramm 2012 bis 2017 prominent durch
„die Bedrohung eines weltweit operierenden Terrorismus“. Ziel des Programms
soll es sein, „die internationale Vorreiterstellung deutscher Anbieter ziviler Si-
cherheitsprodukte und -technologien langfristig auszubauen“.

In Teilen des Forschungsprogramms erfolgt allerdings die Etablierung von mi-
litärisch relevanter Forschung durch die Hintertür. So sind die durch das BMBF
geförderten Projekte zur Entwicklung von Detektionssystemen zum Nachweis
von Gefahrstoffen wie das Detektoren-Array mit einem Gaschromatographie-
System (DACHS) und der Hyperspektralsensor zur schnellen automatischen
Ferndetektion von Gefahrstoffen (HYGAS) nach Aussagen der Entwickler
„sehr gut“ für chemische Kampfstoffe geeignet. Damit rückt die Beteiligung von
staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in diesem Programm in
eine politische Grauzone. „Dem Frieden der Welt zu dienen“, ist durch die mög-
liche Doppelnutzung der Forschungsergebnisse nicht gewährleistet.

Der neoliberale Umbau der Hochschulen zwingt sie, in den Wettbewerb um vor-
mals garantierte staatliche Fördermittel zu treten. Dadurch werden sie in den
letzten Jahren zunehmend abhängig von öffentlich wie privat vergebenen Dritt-
mitteln. Diese Prozesse begünstigen Kooperationen von staatlichen Hochschu-
len oder Forschungseinrichtungen auch mit Rüstungsunternehmen in Form von
Auftragsforschung, industriell gestifteten Lehrstühlen, gemeinsamen Instituten,
An-Instituten (an deutsche Hochschulen angegliedert) oder Projektförderungen
in Vertragsform. Die Informationspolitik der kooperierenden Unternehmen hin-
sichtlich der mit den Hochschulen geschlossenen Verträge, aber auch hinsicht-
lich der Verwertung der Forschungsergebnisse ist dabei oftmals intransparent.
Unternehmen machen hierbei wettbewerbsrechtliche Gründe geltend.

Doch auch die Vergabepraxis der Bundesregierung ist gerade im militärisch re-
levanten Bereich offensichtlich intransparent. Angaben zu Finanzvolumina und
Auftragnehmern militärischer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die im
Haushaltsgesetz in Kapitel 14 20 unter „Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärische Entwicklung und Erprobung“ aufgeführt sind, unterliegen
dem Geheimschutz. Grundinformationen über Forschungsaufträge des BMVg
an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie über die Zu-
sammenarbeit wehrwissenschaftlicher Dienststellen mit Hochschulen wurden
als Teile einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 17/3337) nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Die
Bundesregierung führt auf Nachfrage die nationale Sicherheit als Argument da-
für an, die Öffentlichkeit nicht über Ort und Finanzvolumina der Aufträge des
BMVg zu informieren (Bundestagsdrucksache 17/5015).

Die an der Forschung beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter, die Studierenden, Promovierenden oder Postdoktoranden haben oft kei-
nerlei Einfluss auf die Ausrichtung der Projekte und die spätere Verwendung der
Forschungsergebnisse. Dabei treten immer wieder Zielkonflikte zwischen dem
verfassungsgemäßen Auftrag einer Grundlagenforschung an den Hochschulen
und Forschungseinrichtungen und den Interessen der kooperierenden Unterneh-
men auf. Betroffen sind nicht nur Inhalt und Richtung der Forschung, sondern
auch die Veröffentlichungspraxis, die die Auftrag- bzw. Drittmittelgeber vorge-
ben. Häufig sichern sie sich das Recht, Publikationen zu begutachten oder ganz
zu unterbinden. Erforderlich wären allgemein verbindliche Regeln zur Transpa-
renz der Vergabe sowie Zweckbestimmung von staatlichen Mitteln für For-
schung. Unsicherheiten über mögliche wehrtechnisch relevante Nutzung könn-
ten dadurch entweder von Beginn an bei der Mittelvergabe ausgeschlossen wer-

den oder mit Regeln zur Verwertung der Ergebnisse behoben werden. Ein wich-

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tiges Instrument können Zivilklauseln in den Statuten der Hochschulen oder in
den Landeshochschulgesetzen sein.

Es gibt bundesweit knapp 200 Gruppen, Verbände und Initiativen, die sich für
die Absicherung der zivilen Absicht von Forschung und Lehre an öffentlichen
Hochschulen und damit für die Einführung von Zivilklauseln einsetzen – darun-
ter Studierendenvertretungen, Initiativen von Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftlern, Gewerkschaftsgruppen und Friedensinitiativen. An immer mehr
Hochschulen wurde in den letzten Jahren über die Einführung oder Erhaltung
von Zivilklauseln abgestimmt. In Karlsruhe, Köln und Frankfurt am Main gab
es beispielsweise jeweils ein positives Votum der Studierendenschaften zur Ein-
führung einer Zivilklausel, an den Universitäten Tübingen und Rostock wurden
Zivilklauseln direkt in die Statuten der Hochschule aufgenommen.

Dem entgegen stehen die zahlreichen deutschen Hochschulen, an denen heute
militärische Forschung und Lehre stattfinden: Im Karlsruher Institut für Techno-
logie (KIT) zum Beispiel werden kognitive, intelligente Landfahrzeuge ent-
wickelt, deren potenziell militärischer Nutzen in der Studie des Büros für Tech-
nikfolgen-Abschätzung (TAB) zu „Stand und Perspektiven der militärischen
Nutzung unbemannter Systeme“ aufgezeigt und auf einer militärpolitischen Ta-
gung der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e. V. (DWT) im Januar 2012
in Berlin öffentlich präsentiert wurde. Die Universität Stuttgart forscht an Hub-
schrauberstrukturen und Rotorblättern für den Militärhubschrauber Eurocopter.
Das Institut für Angewandte Festkörperphysik in Freiburg ist an der Entwick-
lung des Bundeswehr-Transportflugzeugs Airbus A400M beteiligt. Das Institut
für Telekommunikation und Hochfrequenztechnik der Universität Bremen hat
– trotz Zivilklausel in den Statuten der Hochschule – nach eigenen Angaben für
das Raumfahrtunternehmen Orbitale Hochtechnologie Bremen (OHB) an einem
Projekt für die Datenübertragung von Tornado-Kampfjets geforscht. Das BMVg
vergab seit 2000 an mindestens 40 öffentliche Hochschulen Forschungsaufträge
(Bundestagsdrucksache 17/3337). Unbekannt ist das Gesamtvolumen an Aufträ-
gen und Drittmitteln, die von Rüstungsfirmen an öffentliche Hochschulen und
Forschungsinstitute fließen.

Der Bund ist in dieser Situation aufgefordert, Maßnahmen für den Schutz und
die Absicherung der grundgesetzlich geforderten Friedensabsichten der Hoch-
schulen zu ergreifen und gemeinsam mit den Ländern flächendeckend an allen
Hochschulen Zivilklauseln in den Statuten der Hochschulen und in den Landes-
hochschulgesetzen zu verankern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gemeinsam mit den Ländern initiativ zu werden, um sicherzustellen, dass
Forschung und Lehre an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen – gemäß dem grundgesetzlichen Auftrag und der
besonderen historischen Verantwortung Deutschlands – ausschließlich zivi-
len und friedlichen Zwecken folgt. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
gemeinsam mit den Ländern Forschungsfolgenverantwortung zu überneh-
men und sich dafür einzusetzen, Zivilklauseln in den Statuten der Hochschu-
len und Forschungseinrichtungen sowie in den jeweiligen Landeshochschul-
gesetzen zu verankern;

2. den Wissenschaftsrat sowie die Allianz der Wissenschaftsorganisationen um
die Erstellung eines Kodex zur zivilen Forschung und Lehre zu ersuchen, der
als verbindliche Richtschnur von den Einrichtungen akzeptiert wird. Dazu
gehören auch Leitlinien zur Auswahl der Drittmittelgeber, die angemessene
Beteiligung der Gremien der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, Leitlinien
zu Berufungen, Stellenbesetzungen und Nebentätigkeiten sowie zum Um-

gang mit Forschungsergebnissen und Publikationen. Definiertes Ziel muss

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9979

dabei sein, ausschließlich eine zivile Ausrichtung von Forschung und Lehre
an öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen bundesweit zu fördern. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Initiativen
zu ergreifen, um das mit dem Management dieser Kooperationen befasste
Personal in Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen auf der Grundlage
dieses Katalogs zu schulen und auszubilden;

3. die Vergabepraxis im Rahmen der öffentlichen Projektförderung an Hoch-
schulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dahingehend zu
ändern, dass die zivile Ausrichtung von Forschung und Lehre im oben ge-
nannten Sinne gewährleistet werden kann. Daraus folgend wird die Bundes-
regierung aufgefordert, die oben genannten Verfügungen des BMVg zur Ge-
heimhaltung der Eckpunkte der Vergabepraxis unverzüglich aufzuheben;

4. durch die Ausfinanzierung der Hochschulen in der Breite, die wissenschaft-
liche Unabhängigkeit dieser zu gewährleisten, damit Hochschulen, unabhän-
gig vom Druck private Mittel einzuwerben, forschen und lehren können;

5. im Sinne des zu erstellenden Kodex das Forschungsprogramm für zivile Si-
cherheitsforschung 2012 bis 2017 des BMBF so zu überarbeiten, dass eine
Dual-Use-Nutzung nicht mehr angestrebt bzw. weitestgehend verhindert
wird und Forschungsergebnisse an Dritte ausschließlich für zivile Zwecke
zur Verfügung gestellt werden;

6. gemeinsam mit den Ländern eine Initiative zur Offenlegung aller Koopera-
tionsverträge der Hochschulen zu ergreifen und eine entsprechende Ver-
pflichtung in den jeweiligen Gesetzen zur Informationsfreiheit bzw. in den
Hochschulgesetzen zu verankern.

Berlin, den 13. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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