BT-Drucksache 17/9914

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Kauder, Ute Granold, Erika Steinbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Serkan Tören, Pascal Kober, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/9185 - Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen

Vom 12. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9914
17. Wahlperiode 12. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Kauder, Ute Granold, Erika Steinbach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Serkan Tören, Pascal Kober, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/9185 –

Fortbestand des Klosters Mor Gabriel sicherstellen

A. Problem

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP fordern in ihrem Antrag die Bundes-
regierung unter anderem auf, sich in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gegenüber der türkischen Regierung weiterhin dafür einzu-
setzen, dass diese die Existenzgrundlage und die Lebensperspektive des Klos-
ters Mor Gabriel dauerhaft garantiert und der syrisch-orthodoxen Minderheit in
ihrem Land im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention die
Rechte gewährt, die auch in der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei eindeutig
festgelegt sind. In den Beziehungen mit der Türkei soll die Bundesregierung
zudem die Defizite im Bereich der Religionsfreiheit verstärkt ansprechen und
gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinwirken, dazu auch weiter-
hin ausführlich im Fortschrittsbericht Stellung zu nehmen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

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E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Keine.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Keiner.

F. Weitere Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9914

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9185 anzunehmen.

Berlin, den 23. Mai 2012

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Pascal Kober
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Die Fraktion der FDP erläuterte, der Antrag sende ein

Union hat den Antrag auf Drucksache 17/9185 in seiner
66. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der

wichtiges Signal aus. Es gehe um den Erhalt und den Be-
stand des Klosters Mor Gabriel, das gefährdet sei durch eine
ganze Reihe von anhängigen Gerichtsverfahren, die alle im
Antrag ausführlich benannt und beschrieben seien. Zudem
Drucksache 17/9914 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Angelika Graf (Rosenheim), Katrin Werner,
Pascal Kober und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9185 in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen
Ausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP fordern in ihrem An-
trag die Bundesregierung unter anderem auf, sich in Abstim-
mung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ge-
genüber der türkischen Regierung weiterhin dafür einzuset-
zen, dass diese die Existenzgrundlage und die Lebenspers-
pektive des Klosters Mor Gabriel dauerhaft garantiert und
der syrisch-orthodoxen Minderheit in ihrem Land im Ein-
klang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention die
Rechte gewährt, die auch in der Beitrittspartnerschaft mit der
Türkei eindeutig festgelegt sind. In den Beziehungen mit der
Türkei soll die Bundesregierung zudem die Defizite im Be-
reich der Religionsfreiheit verstärkt ansprechen und gegen-
über der Europäischen Kommission darauf hinwirken, dazu
auch weiterhin ausführlich im Fortschrittsbericht Stellung zu
nehmen.

Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, mit den Mit-
gliedstaaten der EU von der türkischen Regierung auch zu-
künftig die uneingeschränkte Einhaltung ihrer Verpflichtun-
gen aus Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürger-
liche und politische Rechte und Artikel 9 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) gegenüber religiösen
Minderheiten einzufordern, damit im Einklang mit anderen
internationalen Abkommen sichergestellt ist, dass religiöse,
nichtmuslimische Minderheiten Rechtspersönlichkeit erlan-
gen und als anerkannte Minderheiten ihre Rechte uneinge-
schränkt ausüben können.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/9185 in seiner 61. Sitzung am 23. Mai 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/9185 in seiner 62. Sitzung
am 23. Mai 2012 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Annahme des
Antrags.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, über dieses Thema
habe man schon oft debattiert, zuletzt in der letzten Sitzungs-
woche. Im Großen und Ganzen sei man sich einig gewesen,
dass es Anliegen aller sei, dass das Kloster Mor Gabriel
erhalten bleibt und in Folge dessen auch die anderen Klöster,
die an dem Verfahren hoffentlich positiv teilhaben werden.
Es habe nach der Debatte von der Fraktion der SPD das Be-
streben gegeben, einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP hätten diesen
Vorschlag jedoch aus dem Grund des bereits weit fortge-
schrittenen Standes des Antragsverfahrens abgelehnt. Man
plädiere dafür, dass er mit einem möglichst breiten Votum im
Parlament angenommen wird, um so ein Zeichen Richtung
Türkei zu setzen, was für Deutschland Religionsfreiheit be-
deutet. Das Kloster sei aktuell mit einer Reihe von Gerichts-
verfahren befasst, auch gegenüber dem Klostervorsteher.
Aus der Debatte im Parlament sei zu ersehen, dass grund-
sätzlich Zustimmung bestehe. Man habe sich ganz dezidiert
und bewusst in dem Antrag auf das Thema Kloster Mor
Gabriel eingelassen, weil das ein Signal sei für vieles, was an
Religionspolitik in der Türkei nicht richtig laufe. Leider be-
wege sich die Türkei kaum, selbst wenn sich Gesetze verän-
dert haben. Es fehle an den Umsetzungsbestimmungen. Vor
diesem Hintergrund sei es gut, wenn man einen Nukleus
habe, an dem man deutlich machen könne, wie defizitär die
Religionspolitik insgesamt sei.

Die Fraktion der SPD legte dar, man könne sich gut an die
Debatte erinnern. Es sei von allen Beteiligten der Wunsch
vorhanden gewesen, einen gemeinsamen Antrag zu stellen.
Diese Bitte habe die Koalition leider zurückgewiesen. Einen
gemeinsamen Antrag habe man gewollt, da es schon früher
gemeinsame Anträge zu diesem Thema gegeben habe und
weil das Signal an die Türkei ein anderes sei, wenn sich meh-
rere Fraktionen beteiligten. In der Debatte habe die Fraktion
der SPD auch deutlich gemacht, dass einiges an diesem An-
trag fehle. Man hätte ihn durchaus konstruktiv ergänzen
können. Weil aber die Koalitionsfraktionen dazu nicht bereit
gewesen seien, werde die SPD einen eigenen Antrag einbrin-
gen und sich bei dem vorliegenden enthalten.
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An-
nahme.

gehe es um das Thema Religionsfreiheit im Allgemeinen in
der Türkei. Es seien zwar im Bereich der Religionsfreiheit in

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9914

den letzten Jahren Fortschritte in der Türkei gemacht wor-
den, die man auch ausdrücklich anerkenne. Ein Fortschritt
wie zum Beispiel der Fakt, dass die religiösen Minderheiten
am 20. Februar 2012 angehört worden seien im Rahmen der
Reformen der Verfassung. Man müsse aber auch feststellen,
dass vieles noch zu wünschen übrig lasse und man deutli-
chere, stärkere Anstrengungen vonseiten der Türkei erwarte.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, bei dem Thema „dauer-
haften Schutz des Klosters sicherstellen“ sei man sich einig,
denn dies sei auch der Titel des eigenen Antrags aus dem
Jahr 2009 gewesen. Aber viele Argumente seien nun gefal-
len, die die Faktion dazu bringe, diesen Antrag abzulehnen.
Er gehe nicht weit genug. Er spreche nicht von anderen Min-
derheiten. Die Abgeordnete Dr. Lukrezia Jochimsen habe in

lösen. Und auch die Religionspolitik in der Türkei sei mehr
als fragwürdig, aber alle Fragen würden von diesem Resolu-
tionstext nicht erfasst. Man bitte das Entgegenkommen beim
Abstimmungsverhalten für die Zukunft dahin gehend zu in-
terpretieren, dass auch die Koalition demnächst kooperativer
bei diesen Fragen sei und Textquellen, die nicht mit tragbar
seien, zukünftig weglasse. Für diesen Antrag rege man kon-
kret an, in Nummer 2 des Forderungsteils festzuhalten: „…
nichtmuslimische bzw. nichtsunnitische Minderheiten“. Ei-
nerseits sei bei den Aleviten unter Religionsrechtlern und bei
den Aleviten selber umstritten, ob sie Teil des Islam sind,
weil sie islamisch überformt sind, aber eigentlich seien sie
eine Religion, die viel älter als der Islam ist. Und es gebe
auch muslimische Kommunitäten, die entsprechend in der
ihrer Rede im April 2012 ebenfalls darauf hingewiesen, dass
man auch andere Formen des solidarischen Umgangs finden
müsse. Sie habe vorgeschlagen, einen ständigen Beobachter
zu entsenden oder andere Besuche zu planen. All das aber
komme in dem Antrag nicht vor. Die Signale, die dieser An-
trag in den Fragen der Türkeipolitik aussende, unterstütze
man nicht und lehne ihn ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, man
finde die Vorlage auch ein wenig misslich. Ellenlange Fest-
stellungsteile zur Welterklärung lieferten viele Gründe, sich
zu fragen, ob man zustimmen könne, obwohl man vom
Grundtenor eigentlich übereinstimme, oder ob es nicht doch
ein Haar in der Suppe gebe, das der Zustimmung entgegen-
stehe. Man habe sich durchgerungen, dem Antrag zuzustim-
men, rege aber an, die Abschnitte I und II – also Feststel-
lungs- und Forderungsteil – getrennt abzustimmen und da-
nach eine Schlussabstimmung über den gesamten Antrag zu
machen. Man werde dann unterschiedlich votieren, um deut-
lich zu machen, dass man die Aufarbeitung der Problematik
der Religionsfreiheit in der Türkei hier für defizitär und ein-
seitig halte. Man müsse mehr zu einer großen Minderheit in
der Türkei der Aleviten sagen, die auch massive Probleme
habe. Wenn in dem Antrag schon fein ziseliert werde, könne
nicht nur über das Kloster und die Rechtsprobleme gespro-
chen werden, sondern auch über andere Fragen, wo sich et-
was verbessert habe und wo nicht. Als Oppositionsfraktion
bringe der Antrag die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
einen in eine unangenehme Lage, weil man die Türkei poli-
tisch unter Druck setzen wolle, die Frage mit dem Kloster zu

Türkei diskriminiert würden und bislang im Antrag uner-
wähnt blieben.

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Fraktionen sich über
diesen Änderungswunsch unter Nummer II 2 „in Abstim-
mung mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von
der türkischen Regierung auch zukünftig die uneinge-
schränkte Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus Artikel 18
des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte und Artikel 9 EMRK gegenüber religiösen Minder-
heiten einzufordern, damit im Einklang mit anderen interna-
tionalen Abkommen sichergestellt ist, dass religiöse, nicht-
muslimische bzw. nichtsunnitische Minderheiten Rechtsper-
sönlichkeit erlangen und als anerkannte Minderheiten ihre
Rechte uneingeschränkt ausüben können“ einig sind und
lässt über den entsprechend geänderten Antrag abstimmen.

Abschnitt I des Antrags auf Drucksache 17/9185 wird mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommen.

Abschnitt II des Antrags wird mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD angenommen.

In der Abstimmung über den gesamten Antrag wird mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die An-
nahme empfohlen.

Berlin, den 23. Mai 2012

Ute Granold
Berichterstatterin

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

Pascal Kober
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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