BT-Drucksache 17/9819

Haushaltspolitische Leitbilder der Bundesregierung

Vom 25. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9819
17. Wahlperiode 25. 05. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Katrin
Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Dr. Hermann E. Ott
und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Haushaltspolitische Leitbilder der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat zu Beginn der 17. Legislaturperiode die Haushalts-
konsolidierung zu einem ihrer zentralen politischen Ziele erklärt. Im Sommer
2010 beschloss die Bundesregierung als Handlungsleitfaden ihrer Haushalts-
und Finanzpolitik das Papier „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken. Acht
Punkte für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung und Vorfahrt
für Bildung“. Als Anlage zu diesen politischen Vorgaben wurde das so genann-
te Sparpaket mit einem Konsolidierungsvolumen von 81,6 Mrd. Euro bis 2014
beschlossen. Diese Eckpunkte und das Sparpaket basieren auf den „Goldenen
Regeln“ zur Haushalts- und Finanzpolitik aus dem Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode.

Nicht nur der Handlungsleitfaden und die „Goldenen Regeln“, sondern beson-
ders auch das konkrete Sparpaket enthielten haushaltspolitische Vorsätze, wel-
che durch die konkrete Haushalts- und Finanzpolitik nicht eingehalten wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen hat die Bundesregierung
gemäß Punkt zwei des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“
„auf den Prüfstand gestellt“, und mit welchem Ergebnis?

2. Welche Schritte hat die Bundesregierung umgesetzt oder plant sie zur Umset-
zung ihrer Festlegung, dass beim Abbau der ökologisch schädlichen Subven-
tionen „zunächst die Ausnahmeregelungen der so genannten Ökosteuer […]
reduziert“ werden sollen (Punkt zwei „Subventionsabbau und ökologischen
Neujustierung“ des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“)?

3. Hat sich die Bundesregierung an die Maßgabe des Punkts zwei des Papiers
„Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ gehalten: „In dieser Legislatur-
periode wird es weder neue Subventionen geben noch werden bestehende er-
höht“, und wenn nein, warum nicht, und welche Subventionen wurden neu

eingeführt oder erhöht?

4. Welches Verhältnis hält die Bundesregierung für die Beteiligung der Finanz-
marktbranche an den Kosten der Krise für erstrebenswert, wenn in Punkt acht
des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ festgestellt wird, die
Finanzmarktbrache „angemessen“ an den Kosten zu beteiligen, und hat die
Bundesregierung inzwischen ein angemessenes Verhältnis erreicht, und
wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/9819 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Hat sich die Bundesregierung an die Maßgabe des Punkts zwei des Papiers
„Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ gehalten: „Sie [die Luftver-
kehrsabgabe] wird differenziert ausgestaltet (Preis, Lärm, Verbrauch).“,
wenn nein, warum nicht?

6. Welche Positionen des Sparpaketes (Anhang des Papiers „Die Grundpfeiler
unserer Zukunft stärken“) sind bislang in welcher Form mit welchem finan-
ziellen Konsolidierungsumfang umgesetzt, bei welchen Positionen ist dies
der Bundesregierung nicht entsprechend der Vorgaben gelungen, und aus
welchem Grund jeweils nicht?

7. Wie verteilt sich der Erfolg der Umsetzung der Maßnahmen des Sparpakets
auf die Ressorts, in welchen Ressorts wurden die im Sparpaket vorgesehe-
nen Maßnahmen vollständig umgesetzt, in welchem teilweise, und in wel-
chem gar nicht?

8. Strebt die Bundesregierung die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten
Positionen des Sparpakets noch an, und wenn nein, warum nicht, und wenn
ja, wann wird die vollständige Umsetzung des Sparpakets nach Auffassung
der Bundesregierung abgeschlossen sein?

9. Wodurch wurden Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch nicht umge-
setzte Positionen des Sparpakets kompensiert, so dass die Neuverschuldung
2011 trotz ausgebliebener Sparvorhaben niedriger lag als geplant?

10. Stehen die Mittel, die Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch nicht
umgesetzte Positionen des Sparpakets 2011 kompensiert haben, dem Bun-
deshaushalt nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden
Jahren dauerhaft und konstant zur Verfügung?

11. Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung machbar, die Aufwendungen
für das geplante Betreuungsgeld außerordentlich als Einzelplanaufstockung
zur Verfügung zu stellen, obwohl eine der „Goldenen Regeln“ wie folgt lau-
tet: „Für die Maßnahmen, die nicht im Rahmen des beschlossenen Finanz-
rahmens finanziert werden sollen, ist grundsätzlich eine unmittelbare, voll-
ständige und dauerhafte Gegenfinanzierung im jeweiligen Etat des
Bundeshaushaltes sicherzustellen.“?

12. Welche Art von Untersuchung mit welchem Ergebnis hat es bei der geplan-
ten Einführung des Betreuungsgeldes gegeben, wie unter Punkt zwei des
Koalitionsvertrags (Generationengerechte Finanzen) gefordert wird: „Zur
Entlastung des Haushaltsseite ist es zudem notwendig, angemessene Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen
durchzuführen.“?

13. Welcher Anteil des Rückgangs der geplanten Neuverschuldung der jeweili-
gen Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 wurde bzw. wird durch die Um-
setzung des Sparpakets erreicht, welcher durch andere Verbesserungen der
Haushaltslage, wie Steuermehreinnahmen, geringere Zinskosten oder nied-
rigere Kosten für Arbeitslosigkeit?

Berlin, den 25. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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