BT-Drucksache 17/9198

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8161 - Grundrechte schützen - Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken

Vom 28. März 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9198
17. Wahlperiode 28. 03. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Tabea
Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8161 –

Grundrechte schützen – Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen
Netzwerken stärken

A. Problem

Die Antragsteller verweisen auf die zunehmende Bedeutung sozialer Netzwerke
und zeigen sich in diesem Zusammenhang besorgt über den Umgang mit persön-
lichen Daten und Informationen, die durch die Netzwerke im Internet allgemein
zugänglich würden. Der subjektive Eindruck individueller Kontrolle stehe häu-
fig im Widerspruch zur objektiv fehlenden Kontrolle über Daten und Informa-
tionen. Von Datenverarbeitung in sozialen Netzen könnten zudem erhebliche
Gefährdungen des Persönlichkeitsrechts ausgehen. Schließlich stellten sich auch
Probleme werberechtlicher Art und des Jugendschutzes.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung mit dem Antrag aufgefordert
werden, die mit dem Internet verbundenen Unsicherheiten im Datenschutzrecht
zu beseitigen und sich auf europäischer Ebene für eine umfassende Neuregelung
des EU-Datenschutzrechts mit dem Ziel der Verwirklichung eines hohen
Schutzniveaus einzusetzen. Die Antragsteller machen detaillierte Vorgaben, wie
die deutschen datenschutzrechtlichen Regelungen zu präzisieren seien. Speziell
im Bezug auf soziale Netzwerke sollen insbesondere Bewerberrecherchen der
Arbeitgeber grundsätzlich untersagt, die datenschutzrechtlichen Grundrechte
der Nutzer effektiver geschützt, besondere Schutzvorkehrungen für die Persön-
lichkeitsrechte Minderjähriger ergriffen, die Auslesbarkeit von Profilen durch
Suchmaschinen ausgeschlossen und die Sicherheit der persönlichen Daten, die
ständige Erreichbarkeit der Anbieter sowie die Möglichkeit jederzeitiger effek-
tiver Löschung der Nutzerdaten sichergestellt werden. Auch solle die Bundes-
regierung in Abstimmung mit den Bundesländern ein Konzept zur Stärkung der
Medienkompetenz vorlegen und dafür sorgen, dass Nutzungsrechte an selbst-

erstellten Inhalten nicht den Anbietern sozialer Netzwerke übereignet werden
müssen.

Drucksache 17/9198 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

E. Bürokratiekosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9198

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8161 abzulehnen.

Berlin, den 28. März 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Jan Korte
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Drucksache 17/9198 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Gerold Reichenbach,
Jan Korte, Gisela Piltz und Dr. Konstantin von Notz

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/8161 wurde in der 150. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2011 an
den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und den Ausschuss für Kultur und Me-
dien zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 79. Sitzung am 28. März
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 67. Sitzung am 28. März 2012
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 62. Sit-
zung am 28. März 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 70. Sitzung am
28. März 2012 abschließend beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung des Antrags.

Berlin, den 28. März 2012

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Jan Korte
Berichterstatter

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.