BT-Drucksache 17/892

Parteien-Sponsoring im Parteiengesetz regeln

Vom 2. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/892
17. Wahlperiode 02. 03. 2010

Antrag
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Ulrich Maurer, Jan Korte, Dr. Dagmar
Enkelmann, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Raju Sharma
und der Fraktion DIE LINKE.

Parteien-Sponsoring im Parteiengesetz regeln

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes einzubringen, mit der Maß-
gabe,

1. dass im Rahmen der Regelungen des § 25 des Parteiengesetzes (ParteiG)
über Parteispenden das Partei-Sponsoring von Parteien und Parteimitglie-
dern untersagt wird;

2. bei diesen Änderungen eine Definition des Sponsorings einzuführen, die
diese Art von Unterstützung scharf von Spenden unterscheidet und deutlich
macht, dass Sponsoring eine Geschäftsbeziehung begründet, die politische
Arbeit kommerzialisiert und demokratische Regeln des Zugangs zu Politik
sowie zu Politikerinnen und Politikern durch wirtschaftliche ersetzt;

3. bei den Änderungen zu berücksichtigen, dass solche Geschäftsbeziehungen
wie sie das Sponsoring darstellt, grundsätzlich die Grenzen zwischen Par-
teien, Personen und Institutionen des Staates verwischen.

Berlin, den 2. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die jüngsten Veröffentlichungen über Geldforderungen für Gespräche mit den
Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Stanislaw Tillich und die Einnahme
von Geldern für Stände auf Parteitagen der CDU haben eine Gesetzeslücke
offenbart, die dringend geschlossen werden muss.
Diese Gesetzeslücke wurde bereits vor einigen Jahren von Juristinnen und
Juristen kritisiert und eine Regelung angemahnt. Bislang ignorierte die Politik
aber diese Kritik.

Die jüngsten Vorfälle zeigen, dass Politikerinnen und Politiker sowie Parteien
davon ausgehen, dass sie für die Selbstverständlichkeit, ihre Aufgaben zu er-
füllen, unter anderem nämlich an der Willensbildung der Bevölkerung mit-

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zuwirken, gleichzeitig ein Anrecht auf Bezahlung durch Sponsoren erwerben.
Dies stellt den Auftrag der Parteien nach den Artikeln 20 und 21 des Grundge-
setzes, nachdem die Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht, auf den Kopf.

Die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben darüber hinaus
gezeigt, dass ein Verbot des dem Sport-Sponsoring nachgebildeten Politik-
Sponsorings nicht durchsetzbar sein wird, wenn die Grenzen zwischen Par-
teien, Personen und Ämtern nicht neu gezogen werden. Einer Umgehung eines
Parteien-Sponsorings mittels staatlicher Funktionen muss deshalb ebenfalls ein
Riegel vorgeschoben werden.

Um dem weit verbreiteten Eindruck der Käuflichkeit der Politik entgegen zu
wirken, muss ein Verbot von Sponsoring gesetzlich geregelt werden. Freiwillige
Vereinbarungen der Parteien sind kein wirksames Mittel, um der vorrangigen
Beeinflussung von Lobbyverbänden und Wirtschaft auf Entscheidungsprozesse
in der Politik entgegenzuwirken.

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