BT-Drucksache 17/8634

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7375 - Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG)

Vom 9. Februar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8634
17. Wahlperiode 09. 02. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/7375 –

Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und
geotopographischen Referenzdaten des Bundes
(Bundesgeoreferenzdatengesetz – BGeoRG)

A. Problem

Der Bund ist wegen seiner nationalen Aufgaben sowie seiner unionsrechtlichen
und internationalen Verpflichtungen einer der bedeutendsten Bedarfsträger und
Multiplikatoren von Geoinformationen, das heißt von Geodaten und Geodaten-
diensten. Das Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) hat eine verbesserte
Nutzungsmöglichkeit der allen Geodaten zugrunde liegenden geodätischen
Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten zum Ziel. Zur
Erfüllung der im Grundgesetz definierten Aufgaben des Bundes mit Raumbezug
ist die kompatible und standardisierte Bereitstellung der geodätischen Referenz-
systeme und - netze sowie geotopographischen Referenzdaten in hoher Qualität,
bedarfsgerecht und einheitlich notwendig.

B. Lösung

Mit dem BGeoRG wird für die zur Deckung des eigenständigen Bedarfs des
Bundes auf dem Gebiet des Geoinformationswesens notwendigen geodätischen
Referenzsysteme und -netze sowie geotopographischen Referenzdaten die
Grundlage für eine verbesserte Standardisierung und Koordinierung dieser
Daten geschaffen. Nur so sind optimale Qualitätsstandards für die Erfüllung na-
tionaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen zu erreichen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine.

Drucksache 17/8634 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Durch das BGeoRG werden dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
(BKG) grundsätzlich keine neuen Aufgaben übertragen, so dass dem Bund kei-
ne zusätzlichen Kosten entstehen. Für die Länder und Kommunen entstehen
durch das BGeoRG keine zusätzlichen Kosten.

E. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, werden durch
die Regelungen des BGeoRG keine zusätzlichen Kosten entstehen. Auswirkun-
gen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Für die Wirtschaft, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder abgeschafft.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8634

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7375 mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

1. § 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Dieses Gesetz gilt für die geodätischen Referenzsysteme, Referenznetze
sowie geotopographischen Referenzdaten des Bundes und im Rahmen der
Nutzungsrechte für die Daten des amtlichen Vermessungswesens sowie geo-
topographischen Referenzdaten von Dritten.“

2. § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Festlegung der qualitativen und technischen Vorgaben erfolgt im
Einvernehmen mit den Vermessungsverwaltungen der Länder.“

b) Es wird folgender Satz 3 angefügt:

„Zur Sicherstellung unionsrechtlich und international geltender Standards
können weiterführende Festlegungen im Benehmen mit den Vermes-
sungsverwaltungen der Länder erfolgen.“

Berlin, den 8. Februar 2012

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Michael Frieser
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Manuel Höferlin
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

Drucksache 17/8634 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Michael Frieser
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Manuel Höferlin
Berichterstatter

Ulla Jelpke Dr. Konstantin von Notz
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur
Mitberatung überwiesen.

2. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 64. Sitzung am 8. Februar 2012
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sit-
zung am 8. Februar 2012 abschließend beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ände-
rungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdruck-
sache 17(4)420. Zuvor wurde der Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 17(4)420 mit
dem gleichen Stimmenergebnis angenommen.

II. Zur Begründung

Zur Begründung wird allgemein auf Drucksache 17/7375
hingewiesen. Die vom Innenausschuss auf der Grundlage
des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 17(4)420 empfohlenen Änderungen be-
gründen sich wie folgt:

Eine erfolgreiche Geoinformationspolitik ist nur auf der
Grundlage einer engen, konstruktiven Kooperation von
Bund und Ländern möglich. Um den rechtlichen Vorgaben,
die sich u. a. aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie er-

tion zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet des
Geoinformationswesens weiter gefördert werden, deren ge-
meinsames Interesse im Erreichen einheitlicher und qualita-
tiv hochwertiger Datenstandards besteht.

Zu Nummer 1

Die Neufassung des Satzes 1 dient der Klarstellung, dass der
Bund die von den Ländern erworbenen Daten des amtlichen
Vermessungswesens nur im Rahmen der von den Ländern
eingeräumten Nutzungsrechte verwenden darf.

Die amtlichen Daten des Vermessungswesens spielen in der
Bund-Länder-Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Sie wer-
den durch die Vermessungsverwaltungen der Länder erho-
ben, geführt und bereitgestellt und erfüllen die Basisfunktion
für Geofachdaten. Der Umgang mit den Daten ist dem Bund
nur unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Länderkom-
petenz für das amtliche Vermessungswesen und etwaigen, in
diesem Rahmen geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen,
derzeit z. B. der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Bundesministerium des Innern und den Ländern über die
kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasis-
daten zur Nutzung im Bundesbereich, erlaubt.

Zu Nummer 2

Zur Sicherstellung der fach- und ebenenübergreifenden Be-
reitstellung raumbezogener Daten in Deutschland ist es not-
wendig, den von Bund und Ländern begonnenen Weg zur
Verständigung auf einheitliche Datenstandards konsequent
weiterzugehen. Um die qualitativen und technischen Vorga-
ben bei Bund und Ländern weitestgehend aufeinander abzu-
stimmen, wird in Satz 2 das Wort „Einvernehmen“ anstelle
des Wortes „Benehmen“ eingefügt. Weiterführende Festle-
gungen kann der Bund ohne das Einvernehmen der Länder
nur treffen, wenn dies sachlich geboten ist. Die für eine wei-
terführende Festlegung maßgeblichen Gründe sind in Satz 3
genannt.

Berlin, den 8. Februar 2012

Der Innenausschuss
Bericht der Abgeordneten Michael Frieser, Gerold Reichenbach, Manuel Höferlin,
Ulla Jelpke und Dr. Konstantin von Notz

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7375 wurde in der
146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember
2011 an den Innenausschuss federführend sowie an den Aus-

geben, und den Anforderungen der Nutzer hinsichtlich der
Versorgung mit Geoinformationen gerecht zu werden, sind
Bund, Länder und Kommunen gehalten, amtliche Geoinfor-
mationen in einheitlichen Datenstandards anzubieten und
nutzerfreundlich im Internet aufzubereiten. Mit den Ände-
rungsvorschlägen soll die bisherige konstruktive Koopera-
Berichterstatterin Berichterstatter
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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