BT-Drucksache 17/8485

Kultur für alle - Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation

Vom 24. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8485
17. Wahlperiode 24. 01. 2012

Antrag
der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Doris Barnett, Sören Bartol, Martin
Dörmann, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Karin Evers-Meyer, Dr. Edgar
Franke, Dagmar Freitag, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim),
Kerstin Griese, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann
(Wackernheim), Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Oliver
Kaczmarek, Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Christine
Lambrecht, Christian Lange (Backnang), Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten
Lühmann, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Mechthild Rawert, René Röspel, Karin Roth (Esslingen), Marlene Rupprecht
(Tuchenbach), Silvia Schmidt (Eisleben), Peer Steinbrück, Dr. h. c. Wolfgang Thierse,
Franz Thönnes, Brigitte Zypries, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Kultur für alle – Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit
Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die kulturelle und mediale bzw. informationelle Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderungen ist Grundlage ihrer Selbstverwirklichung, Selbstbestimmung, Mit-
gestaltung und Mitwirkung dieser Menschen. Nur durch den gleichberechtigten
Zugang zu kulturellen und medialen Angeboten sowie barrierefreien Informa-
tionen wird der Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK),
Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen, eingelöst. Menschen mit Behinderungen sind eine Ziel-
und Nutzergruppe wie jede andere auch. Dazu gehört, dass sie sowohl im Hin-
blick auf die Rezeption als auch auf die Produktion von Kunst, Kultur und Me-
dienangeboten zu berücksichtigen und zu beteiligen sind. Wie groß der Bedarf
von Menschen mit Behinderungen an kultureller und medialer Teilhabe ist, zeigt
das beeindruckende Engagement von Initiativen wie Handiclapped Kultur Bar-
rierefrei e. V. (www.handiclapped.de), der Kulturkompanie (www.kulturkompa-
nie.eu) oder auch Wheelmap (www.wheelmap.org), die Menschen mit Behinde-
rungen die Teilnahme und den Zugang zu kulturellen Angeboten und Betätigun-
gen auf überwiegend ehrenamtlicher Basis ermöglichen. Dabei stehen nicht nur
Kultur- und Medieneinrichtungen in öffentlicher Verantwortung in der Pflicht.

Auch private Kultur- und Medienunternehmer wie bspw. der private Rundfunk
sind aufgefordert, gemäß der UN-BRK und dem Behindertengleichstellungs-
gesetz die Barrierefreiheit ihrer Angebote zu gewährleisten. Die Fraktion der
SPD begrüßt, dass die Länder den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ratifiziert haben, der für Menschen mit bestimmten Behinderungen eine vollstän-
dige Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht, bzw. eine Ermäßigung
auf ein Drittel des Regelsatzes.

Drucksache 17/8485 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit
Behinderungen vom 16. Dezember 2006 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem
Weg zur Anerkennung und Gewährleistung der Rechte dieser Menschen. Dazu
gehört eine gleichberechtigte und inklusive Teilhabe an unserer Gesellschaft, die
Anerkennung ihrer Fähigkeiten und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse.
Ausdrücklich anerkennt die UN-BRK in ihrer Präambel, „wie wichtig es ist,
dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen, sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu
Information und Kommunikation haben, damit sie alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten voll genießen können“. In Artikel 4 Absatz 2 der UN-BRK
heißt es zudem: „Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfüg-
baren Mittel […] Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirk-
lichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus
diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“ In
Artikel 30, Absatz 1 und 2 der UN-BRK wird dieser Anspruch konkretisiert.
Ausdrücklich wird darin das Recht von Menschen mit Behinderungen aner-
kannt, „gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen“
Sichergestellt werden sollen der „Zugang zu kulturellem Material in zugäng-
lichen Formaten“, der „Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstel-
lungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten“ der „Zu-
gang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern,
Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten und, so weit wie möglich,
zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung“. Zudem sol-
len die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, „um Menschen mit
Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und
intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst,
sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.“

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 15. Juni 2011 einen Natio-
nalen Aktionsplan verabschiedet, um die UN-BRK in Deutschland umzusetzen.
Bislang ist der Nationale Aktionsplan jedoch weit davon entfernt, die notwendi-
gen Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
am öffentlichen kulturellen Leben festzuschreiben. Über Willensbekundungen
und Kann-Bestimmungen kommt der Nationale Aktionsplan der Bundesregie-
rung nicht hinaus. Postulierungen reichen aber nicht aus, es bedarf konkreter
Vorschläge für Maßnahmen und deren Umsetzung.

Beispielsweise sieht der Nationale Aktionsplan für den Filmbereich lediglich
vor, auf die Umsetzung der in der letzten Novellierung des Filmfördergesetzes
vorgesehenen Erleichterung der Förderbedingungen für Filme mit Audio-
deskription und Untertitelung für seh- und hörbehinderte Menschen hinzuwei-
sen. Die geltende optionale Regelung im Filmförderungsgesetz kommt jedoch
kaum zur Anwendung (§ 15 Absatz 1 Nummer 6h des Filmförderungsgesetzes).
Deshalb sollte die Herstellung je einer Filmfassung mit Audiodeskription und
Untertitelung vielmehr zur Voraussetzung für die staatliche Förderung eines
Films gemacht werden, um das Angebot barrierefreier Filme deutlich auszuwei-
ten.

Zur Verbesserung des barrierefreien Fernsehens sieht der Nationale Aktionsplan
lediglich Gespräche am Runden Tisch vor. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
strebt auf der Grundlage der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages (§ 3 Absatz 2
des Rundfunkstaatsvertrages) einen deutlichen Ausbau des barrierefreien Ange-
bots bis 2013 an. Bei der Untertitelung von Sendungen wurden bereits wichtige
Fortschritte erzielt. Gleichwohl wurden 2010 nur rund 750 Ausstrahlungen mit
Audiodeskription gesendet. Insgesamt noch deutlich geringer ist der Anteil bei
Sendungen der privaten Rundfunkveranstalter.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8485

Darüber hinaus sieht der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung nur grund-
sätzlich vor, bei Ausschreibungen des Bundes im Kultur- und Freizeitbereich die
Barrierefreiheit sicherzustellen. Dieser Vorschlag greift jedoch zu kurz. Das gel-
tende Vergaberecht beinhaltet nur die Möglichkeit, Ausschreibungen entspre-
chend zu gestalten. Verpflichtungen sind daraus nicht abzuleiten. Barrierefrei-
heit als Voraussetzung für kulturelle und mediale Teilhabe sollte jedoch bei allen
Bauvorhaben und Einrichtungen kultureller Infrastruktur von Anfang an mitge-
dacht und verbindlich verankert werden. So können teure Nachrüstungen ver-
mieden werden und ein umfassendes Angebot im Sinne eines vollen Zugangs für
Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. Dass solche Regelungen
möglich sind, zeigt das Beispiel Rheinland-Pfalz. Hier hat der Ministerrat bereits
im Jahr 2007 beschlossen, bei Ausschreibungen, Auftragsvergabe und bei der
Vergabe von Konzessionen durch das Land einzufordern, dass das zu fördernde
Vorhaben barrierefrei gestaltet wird. Auch das Land Berlin geht mit gutem
Beispiel voran und hat gemeinsam mit dem Landesverband der Museen zu
Berlin e. V. gemeinsam mit Behindertenverbänden eine Checkliste zur barriere-
freien Konzeption und Gestaltung von Ausstellungen erarbeitet, die Grundlage
künftiger Fördermaßnahmen ist.

Das gilt ebenfalls für den Bereich des Denkmalschutzes. Auch hier muss die
Barrierefreiheit immer mitberücksichtigt werden. Dabei ist klar, dass ein Konf-
likt mit dem authentischen Erhalt von Kulturdenkmälern bestehen kann. Es geht
jedoch darum, barrierefreie oder zumindest barrierearme Zugänge nach gründ-
licher Abwägung und nach allen (technischen) Möglichkeiten zu gewährleisten.

Barrierefreiheit muss neben den baulichen und räumlichen Aspekten auch den
Zugang zu Information sowie den kulturellen und medialen Angeboten berück-
sichtigen. Menschen mit Behinderungen sind Kunden und Nutzer der kulturel-
len und medialen Angebote wie alle anderen auch. Daher sollten verständliche
und leichte Sprache, Bildunterstützung, wie zum Beispiel Bildbeschreibungen,
freier Eintritt für ihre Assistenz im Sinne zielgruppenorientierter Angebote
selbstverständlich und entsprechend ausgebaut werden. Menschen mit Behinde-
rung sind als Experten in eigener Sache an der Erstellung barrierefreier Ange-
bote zu beteiligen.

Die Förderung der aktiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung an produk-
tiven und kreativen Betätigungen ist eine Frage der Teilhabegerechtigkeit, sie
liegt im gesellschaftlichen Interesse. Unsere Gesellschaft kann und darf auf die
Fähigkeiten und das Leistungsvermögen von Menschen mit Behinderung nicht
verzichten. Die Ausbildung ist ein wichtiges Feld, in dem es die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung zu fördern gilt, so auch in den Kultur- und Medien-
einrichtungen wie z. B. den vom Bund geförderten Museen oder der Deutschen
Welle. Dies sind wichtige Ausbildungsbetriebe, in denen die besonderen Anfor-
derungen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden müssen.
Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen dürfen nicht als „gesonderter
Bereich“ des Kultur- und Kunstlebens verstanden werden. Sie müssen gleichbe-
rechtigt die Möglichkeit haben, sich künstlerisch zu verwirklichen und zu ent-
wickeln. Mentale und physische Barrieren, die es Menschen mit Behinderungen,
beispielsweise im Bereich der darstellenden Künste in der Ausbildung und in
den Spielstätten erschweren teilzuhaben, müssen abgebaut und beseitigt werden.
Kooperationen zwischen den öffentlich geförderten Institutionen und Werkstät-
ten für behinderte Menschen, aber auch Zielvereinbarungen mit öffentlichen
und privaten Verantwortungsträgern bieten dafür mögliche Ansätze. Zu be-
grüßen sind daher die Bemühungen des Bundeskompetenzzentrums Barriere-
freiheit e. V., das gemeinsam mit dem Deutschen Museumsbund aktuell einen
entsprechenden Leitfaden erarbeitet, um Mindestanforderungen und -standards
für den inhaltlichen und räumlichen Zugang zu Museen und Ausstellungen zu

formulieren. Darüber hinaus sind vergleichbare Leitfäden bzw. Praxishandbü-

Drucksache 17/8485 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

cher mit anderen Kultureinrichtungen wie beispielsweise den Bibliotheken oder
auch im Bereich des Denkmalschutzes geplant.

Weitgehend keine Erwähnung im Nationalen Aktionsplan finden die neuen Me-
dien und das Internet. Dabei erweitern die neuen Medien die Palette der Kultur-
und Informationsangebote für Menschen mit Behinderungen immens. Beispiels-
weise bietet die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als zentrales nationales
Portal digitaler Werke die Möglichkeit, die digitalen Angebote von etwa 30 000
miteinander über die DDB vernetzten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen
weitgehend kostenfrei verfügbar zu machen. Damit eröffnet sich die Gelegen-
heit, das kulturelle Erbe auch Menschen mit Behinderung zugänglich zu ma-
chen, die bislang keine Möglichkeit dazu hatten. In diesem Zusammenhang gilt
es, die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0 schnellstmög-
lich umzusetzen, um die Barrierefreiheit von öffentlichen Informationen auch
im Internet in Form von Leichter Sprache und Gebärdensprache sicherzustellen.
Gerade das Internet bietet immense Potenziale, den Bedürfnissen von Menschen
mit Behinderungen nach Information, Kommunikation und Organisation zu ent-
sprechen bzw. entsprechende Angebote zu ermöglichen. Um diese Potenziale zu
nutzen, sollten Menschen mit Behinderungen beim Umgang mit den neuen Me-
dien unterstützt und gefördert werden. Zudem kann die öffentliche Hand über
die Vergabe öffentlicher Aufträge und die ganz oder teilweise in ihrem Besitz
befindlichen Unternehmen Erwartungen und Anreize formulieren, entspre-
chende barrierefreie Angebote und Technologien zu entwickeln.

Doch nicht nur der Zugang zu den im Internet verfügbaren öffentlichen Informa-
tionen sollte barrierefrei in Form von Leichter Sprache und Gebärdensprache
gestaltet sein. Die als Anhang beigefügte Übersetzung dieses Antrages in
Leichte Sprache ist ein Beispiel dafür, wie auch die Inhalte, die über die Infor-
mations- und Kommunikationsangebote des Deutschen Bundestages bereitge-
stellt werden, barierrefrei gestalten werden können und sollten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Vergaberecht in der Weise zu ändern, dass bei Ausschreibungen des Bun-
des und seinen Beschaffungsstellen für Produkte, Gebäude und Dienstleis-
tungen immer die Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut von Zugängen zur
kulturellen und medialen Infrastruktur mitberücksichtigt werden muss, ins-
besondere, wenn es um Neubauten geht. Bei Restaurierungen und Umbauten
muss eine eventuelle Nichtgewährleistung der Barrierefreiheit explizit be-
gründet werden;

2. private Kultur- und Medienunternehmer durch verhältnismäßige Regelungen
zu verpflichten, in größerem Umfang als bisher barrierefreie Zugänge zu
ihren Angeboten zu ermöglichen;

3. Förderformen und -programme des Bundes so zu gestalten, dass

a) bei der Vergabe von Fördermitteln die Bereithaltung barrierefreier Zu-
gänge berücksichtigt wird;

b) es Menschen mit Behinderung möglich ist, daran teilzuhaben und sich
künstlerisch und kulturell gleichberechtigt – sowohl auf der Ebene der
Laienkultur als auch auf der Ebene des professionellen Kulturschaffens –
zu betätigen und zu verwirklichen sowie bei der Vergabe von Fördermit-
teln die Bereithaltung barrierefreier Zugänge berücksichtigt wird;

4. die Denkmalförderung des Bundes daran zu knüpfen, dass der barrierefreie
Zugang möglichst gewährleistet wird. Barrierefreie Zugänge sollten nach
sorgfältiger Abwägung technischer und ästhetischer Aspekte ermöglicht wer-
den;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8485

5. in den Gremien und Jurys, die über die Vergabe von Fördermitteln und
- preisen, aber auch über die inhaltliche Gestaltung der Programme der Kul-
tur- und Medieneinrichtungen entscheiden, die Vertretung von Menschen
mit Behinderung bzw. deren Interessen entsprechend zu fördern und zu ge-
währleisten;

6. gegenüber den dafür zuständigen Bundesländern anzuregen, die öffentlich-
rechtlichen Fernsehsender zu einer möglichst weit gehenden Nutzung von
Untertiteln, Gebärdensprache und Audiodeskription bei Eigen- und Auf-
tragsproduktionen von Inhalten zu bewegen, die diesbezügliche Regelung
im Rundfunkstaatsvertrag konsequent umzusetzen und hinsichtlich ihrer
Umsetzung zu prüfen bzw. gegebenenfalls zu verschärfen;

7. a) im Rahmen der Filmförderung des Bundes geeignete Maßnahmen um-
zusetzen, damit mehr Filme mit Audiodeskription und Untertitelung
produziert und damit blinden und sehbehinderten sowie gehörlosen und
hörbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden können;

b) das Filmförderungsgesetz dahingehend anzupassen, dass Förderungshil-
fen verbindlich an die Voraussetzung gebunden werden, dass wenigstens
eine Endfassung des Films in einer Version mit deutscher Audiodeskrip-
tion und mit deutschen Untertiteln hergestellt wird;

c) eine Nummer 7b entsprechende Regelung auch in den Richtlinien des
Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und der kulturellen Filmförderung
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
umzusetzen;

8. darauf hinzuwirken, dass in den Ausbildungsbetrieben der Kultur- und
Medieneinrichtungen des Bundes die besonderen Anforderungen an eine
Ausbildung von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden;

9. beim Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek durch Bund und Länder
sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte barrierefrei zu-
gänglich sind;

10. a) im Gestaltungsbereich des Bundes Belange der Menschen mit Behinde-
rung in der Ausgestaltung und im Gebrauch der Informations- und Kom-
munikationsmöglichkeiten der Medien, wie z. B. bei Internetplattfor-
men, die vom Bund bereitgestellt werden („Ein Netz für Kinder“), zu
berücksichtigen;

b) die Barrierefreiheit im Internet über Zielvereinbarungen mit privaten
Internetanbietern zu fördern;

c) die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung bei entspre-
chenden Bildungsangeboten zur Vermittlung von Medienkompetenz zu
berücksichtigen;

11. die Förderung des von Selbsthilfe- und Sozialverbänden getragenen Bun-
deskompetenzzentrums Barrierefreiheit e. V. fortzusetzen, welches als An-
laufstelle für alle barrierefreien Belange einen wichtigen Beitrag für die
Erarbeitung konkreter Lösungen durch die Betroffenen selbst für die Gestal-
tung einer barrierefreien Umwelt leistet und wichtige Hilfestellungen bietet.

Berlin, den 24. Januar 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Drucksache 17/8485 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anhang

Das ist ein Antrag für mehr barriere-freie Kultur-Angebote.

Diesen Antrag haben Politikerinnen und Politiker

von der SPD-Bundes-Tags-Fraktion geschrieben.

Die SPD ist eine große Partei in Deutschland.

SPD heißt: Sozial-demokratische Partei Deutschlands

Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen,

die alle dieselbe Politik machen wollen.

Eine Fraktion ist ein Teil von einer Gruppe.

Die SPD-Fraktion ist ein Teil von der großen Partei SPD.

Die SPD-Fraktion ist im Deutschen Bundes-Tag.

Diese Politikerinnen und Politiker haben den Antrag geschrieben:

Ulla Schmidt (Aachen), Doris Barnett, Sören Bartol,

Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger,

Karin Evers-Meyer, Dr. Edgar Franke, Dagmar Freitag,

Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf, Kerstin Griese,

Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Michael Hartmann,

Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz, Christel Humme, Oliver Kaczmarek,

Lars Klingbeil, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf,

Christine Lambrecht, Christian Lange, Gabriele Lösekrug-Möller,

Kirsten Lühmann, Petra Merkel, Thomas Oppermann,

Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, René Röspel, Karin Roth,

Marlene Rupprecht, Silvia Schmidt, Peer Steinbrück,

Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Brigitte Zypries,
Dr. Frank-Walter Steinmeier

und die SPD-Bundes-Tags-Fraktion

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8485

Diesen Antrag wollen die Politikerinnen und Politiker

an den Deutschen Bundestag geben.

Der Deutsche Bundestag ist eine große Gruppe

von Politikerinnen und Politikern.

Aus vielen verschiedenen Parteien.

Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Diese Politikerinnen und Politiker

vertreten die Bürgerinnen und Bürger von Deutschland.

Der Deutsche Bundestag ist in der Haupt-Stadt Berlin.

Drucksache 17/8485 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Antrag heißt:

Kultur für alle!

Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit

Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation

Kultur für alle bedeutet:

Alle Menschen sollen überall mitmachen können.

Kultur-Angebote sind wichtig für alle Menschen.

Menschen mit Behinderungen

brauchen aber barriere-freie Kultur-Angebote.

Denn auch sie wollen Wahl-Möglichkeiten haben.

Sie wollen selbst entscheiden können,

wie und mit wem sie ihre Freizeit verbringen.

Sie müssen ihr Leben selbst bestimmen und gestalten können.

Wie alle anderen Menschen auch.

Dafür arbeiten viele Menschen ehren-amtlich in Projekten,

zum Beispiel:

u Handiclapped Kultur Barriere-Frei e.V.

www.handiclapped.de

Der Verein Handiclapped macht barriere-freie Kultur-Veranstaltungen.

u Kulturkompanie

www.kulturkompanie.eu

Die Kulturkompanie macht barriere-freie Musik-Konzerte.

u Wheelmap

www.wheelmap.org
Das ist ein Reise-Führer für Menschen mit Behinderungen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8485

Ehren-amtlich bedeutet:

Menschen tun etwas für andere Menschen.

Dafür bekommen sie aber kein Geld.

Sie machen das kostenlos.

Die Menschen in diesen Projekten arbeiten ehren-amtlich.

Denn es muss noch mehr barriere-freie Kultur-Angebote

für Menschen mit Behinderungen geben.

Aber es gibt auch viele Verträge und Gesetze, zum Beispiel:

u Die Behinderten-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen sind 192 Länder.

Die Länder haben sich zusammen getan

und machen zusammen Politik.

Die Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.

In dem Vertrag steht:

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben

wie Menschen ohne Behinderungen.

Menschen mit Behinderung sollen ernst genommen werden.

Das soll überall auf der Welt gleich sein.

Diesen Vertrag hat Deutschland unterschrieben.

u Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Deutschland

In dem Gesetz stehen wichtige Regeln.

Zum Beispiel:

Kein Mensch darf benachteiligt werden.

Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen

müssen gleich behandelt werden.

Drucksache 17/8485 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

u Der Nationale Aktions-Plan von Deutschland

Die deutsche Bundes-Regierung hat einen Plan gemacht.

Die Bundes-Regierung ist:

o die Bundes-Kanzlerin oder der Bundes-Kanzler

o und die Bundes-Ministerinnen und Minister

Der Nationale Aktions-Plan ist ein Plan

für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Bei diesem Plan haben Menschen mit Behinderung geholfen.

In dem Aktions-Plan steht:

Was die Bundes-Regierung alles machen will,

damit Menschen mit Behinderung überall mitmachen können.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt:

Diese Verträge und Gesetze sind sehr wichtig.

Aber nicht alle Regeln darin sind gut.

Und vieles steht nur auf dem Papier.

Das heißt:

Es wird nicht gemacht.

Oder es wird nicht richtig gemacht.

Oder es wird zu spät gemacht.

Es muss in Deutschland noch vieles verändert werden.

Es muss noch viel mehr barriere-freie Kultur-Angebote geben.

Die Politikerinnen und Politiker von der SPD wollen,

dass alle Menschen überall mitmachen können.

Sie wollen: Kultur für alle!

Deshalb haben sie diesen Antrag geschrieben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8485

Der Bundes-Tag soll neue Regeln machen!

Damit auch Menschen mit Behinderungen

mitmachen können bei:

u Kultur

u Information

u Kommunikation

Denn überall mitmachen können:

Das ist wichtig für alle Menschen!

Kultur

Menschen mit Behinderungen brauchen barriere-freie Kultur-Angebote.

Kultur-Angebote sind ganz viele verschiedene Sachen.

Zum Beispiel:

u Kino-Vorstellungen oder Theater-Vorstellungen

u Das Museum

Im Museum kann man viele spannende Dinge ansehen.

u Musik-Konzerte

u Büchereien

In Büchereien kann man sich Bücher leihen.

Und man kann dort auch Bücher lesen.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt zum Beispiel:

u Im Theater muss es Vorstellungen in Gebärden-Sprache geben.

Dann können gehörlose Menschen sehen,

was die Schau-Spielerinnen und Schau-Spieler sagen.

Drucksache 17/8485 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

u Es muss Filme mit Bild-Beschreibungen geben.

Dann können blinde Menschen hören,

was im Kino zu sehen ist.

u Das Museum muss eine Rampe haben.

Damit Menschen im Rollstuhl

auch ohne Unterstützung ins Museum gehen können.

Information

Informationen sind wichtig für alle Menschen.

Menschen mit Behinderungen brauchen

barriere-freie Informationen.

Informationen ist ein schweres Wort.

Die Abkürzung dafür ist Infos.

In diesem Text wird das Wort Infos benutzt.

Das können Menschen mit Lernschwierigkeiten

besser lesen und verstehen.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion will barriere-freie Infos,

zum Beispiel:

u Zeitungen und Zeitschriften in Leichter Sprache

für Menschen mit Lernschwierigkeiten

u Fernseh-Sendungen in Gebärden-Sprache

für gehörlose Menschen

u Kino-Programme und Theater-Programme

in Blinden-Schrift

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8485

u Internet-Seiten

o In Leichter Sprache

o In Gebärden-Sprache

o Mit Sprach-Ausgabe für blinde Menschen.
Und für Menschen, die nicht lesen können.

Sprach-Ausgabe bedeutet:

Man kann sich Texte von der Internet-Seite vorlesen lassen.

Kommunikation

Kommunikation ist wichtig für alle Menschen.

Menschen mit Behinderungen brauchen

barriere-freie Kommunikation.

u Damit sie andere Menschen verstehen können.

u Damit andere Menschen sie verstehen können.

Kommunikation ist ein schweres Wort und bedeutet:

Sich mit einem Menschen

oder mit mehreren Menschen unterhalten.

Es gibt viele verschiedene Formen von Kommunikation.

Zum Beispiel:

u Einen Brief schreiben

u Eine Rede halten

u Ein Gedicht schreiben

u Ein Lied singen

u In Gebärden-Sprache miteinander reden

Drucksache 17/8485 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion

will barriere-freie Kommunikation.

Das heißt:

u Gehörlose Menschen brauchen Gebärden-Sprache.

u Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen Leichte Sprache.

u Blinde Menschen brauchen Blinden-Schrift.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8485

Die Forderungen der SPD-Bundes-Tags-Fraktion

an die Bundes-Regierung

Barriere-freie Filme müssen noch mehr gefördert werden

Es wurde ein Gesetz geändert,

damit es mehr barriere-freie Filme gibt.

Das Gesetz heißt in schwerer Sprache: Film-Förderungs-Gesetz

In dem Gesetz steht:

Filme-Macherinnen und Filme-Macher können Geld bekommen.

Damit sie gute Filme machen können.

Dafür will die Bundes-Regierung Geld geben.

Sie will mit dem Geld gute Filme fördern.

Die Bundes-Regierung möchte auch:

Es soll mehr barriere-freie Filme geben.

Aber die Bundes-Regierung gibt das Geld auch dann,

wenn der Film nicht barriere-frei ist.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion will aber:

Die Bundes-Regierung soll nur dann Geld geben,

wenn der Film barriere-frei ist.

Zum Beispiel:

u für Filme mit Unter-Titeln für gehörlose Menschen

u für Filme mit Bild-Beschreibung für blinde Menschen Unter-Titel

Drucksache 17/8485 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Radio und Fernsehen müssen barriere-frei werden

Im Radio und Fernsehen gibt es nur wenig Sendungen,

die barriere-frei sind.

Das ist sehr schade,

denn auch Menschen mit Behinderungen sehen gerne Fernsehen.

Und sie hören auch gerne Sendungen im Radio.

Im Nationalen Aktions-Plan steht:

Darüber muss gesprochen werden.

Das bedeutet:

Politikerinnen und Politiker wollen sich

mit Leuten vom Rundfunk treffen.

Dann wollen sie darüber reden,

dass es mehr barriere-freie Sendungen

im Radio und Fernsehen geben soll.

Die SPD-Fraktion sagt aber:

Gespräche über mehr barriere-freie Sendungen sind uns nicht genug.

Es gibt einen Vertrag.

Der Vertrag heißt: Rundfunk-Staats-Vertrag.

Diesen Vertrag haben die 16 Bundes-Länder

von Deutschland gemacht.

In diesem Vertrag gibt es Regeln für mehr barriere-freie

Filme und Sendungen im Radio und Fernsehen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8485

An diese Regeln müssen sich die Leute vom Rundfunk halten.

Das bedeutet:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sender müssen barriere-frei werden.

Deshalb muss es im Radio und Fernsehen

noch mehr Filme und Sendungen

für Menschen mit Behinderungen geben.

Zum Beispiel:

u Filme mit Unter-Titeln für gehörlose Menschen

u Fernseh-Filme mit Bild-Beschreibungen für blinde Menschen

u Radio-Sendungen in Leichter Sprache

für Menschen mit Lernschwierigkeiten

u Info-Sendungen in Gebärden-Sprache für gehörlose Menschen.

Mehr barriere-freie Kultur-Angebote und Freizeit-Angebote

Für neue Kultur-Angebote und neue Freizeit-Angebote

gibt die Bundes-Regierung manchmal Geld.

Damit man dieses Geld bekommt,

muss man in dem Antrag nur schreiben:

Dieses neue Freizeit-Angebot oder neue Kultur-Angebot

können wir barriere-frei machen.

Das heißt aber nicht:

Das neue Freizeit-Angebot oder das neue Kultur-Angebot

wird wirklich barriere-frei.

Trotzdem bekommt man Geld von der Bundes-Regierung.

Und niemand von der Bundes-Regierung prüft:

Ist das neue Freizeit-Angebot oder das neue Kultur-Angebot

wirklich barriere-frei geworden.

Drucksache 17/8485 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Das findet die SPD-Bundes-Tags-Fraktion nicht gut.

Sie sagt:

Die Bundes-Regierung darf

nur für barriere-freie Freizeit-Angebote

und für barriere-freie Kultur-Angebote Geld geben.

Und die Bundes-Regierung muss dann prüfen:

Sind die neuen Angebote auch wirklich barriere-frei.

Im Bundes-Land Rheinland-Pfalz gibt es dafür Regeln.

Dieses Bundes-Land gibt nur Geld,

wenn das neue Freizeit-Angebot wirklich barriere-frei ist.

Und wenn Menschen mit Behinderungen mitmachen können.

Die Haupt-Stadt Berlin gibt auch Geld

für neue barriere-freie Kultur-Angebote.

Berlin hat mit vielen Museen

und Behinderten-Verbänden zusammen eine Liste gemacht.

Sie haben aufgeschrieben,

was Barriere-Freiheit im Museum bedeutet.

Und was Menschen mit Behinderungen brauchen,

damit sie ins Museum gehen können.

Zum Beispiel:

u Führungen in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

u Bilder und Dinge zum Anfassen für blinde Menschen.

u Führungen in Gebärden-Sprache für gehörlose Menschen.

Berlin gibt für neue Kultur-Angebote nur dann Geld,

wenn man die Dinge macht, die auf der Liste stehen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8485

Neue Häuser der Bundes-Regierung müssen barriere-frei sein

Die Bundes-Regierung lässt manchmal neue Häuser bauen.

Zum Beispiel: Ein neues Haus für ein Amt.

Dann macht die Bundes-Regierung eine Aus-Schreibung.

In der Aus-Schreibung steht,

was für ein Haus gebaut werden soll.

Verschiedene Bau-Firmen können dann sagen:

Wir wollen das neue Haus bauen.

Die Bundes-Regierung bestimmt dann,

welche Firma das Haus bauen soll.

Für diese Ausschreibungen gibt es Regeln.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion will:

Diese Regeln sollen jetzt geändert werden.

In den Aus-Schreibungen muss stehen:

Das neue Haus für das Amt muss barriere-frei gebaut werden.

Manchmal lässt die Bundes-Regierung auch alte Häuser umbauen.

Dann gibt es auch eine Aus-Schreibung.

Aber in alten Häusern kann nicht immer alles

barriere-frei umgebaut werden.

Dann muss die Bundes-Regierung aber sagen:

Warum das Haus nicht barriere-frei umgebaut werden kann.

Drucksache 17/8485 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Barriere-Freiheit und Denkmal-Schutz

Die Bundes-Regierung gibt viel Geld für die Denkmal-Förderung.

Sie gibt zum Beispiel Geld,

damit ein Denkmal gut erhalten bleibt.

Und viele Menschen sich das Denkmal ansehen können.

Manchmal ist es schwer, alles barriere-frei zu machen.

Denn auch alte Bauwerke

stehen oft unter Denkmal-Schutz.

Alte Bauwerke sind zum Beispiel:

u Das Brandenburger Tor in Berlin

u Das Schloss Neuschwanstein bei Füssen

u Die Frauenkirche in Dresden

u Alte Fachwerk-Häuser

An diesen Bauwerken darf nicht viel verändert werden.

Weil sie schon sehr alt sind.

Und weil es viele alte Geschichten über sie gibt.

Deshalb will man die alten Bauwerke schützen.

Das nennt man auch: Denkmal-Schutz

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion will:

Auch für die Denkmal-Förderung gibt es Regeln.

Jetzt muss es neue Regeln geben:

Bei der Denkmal-Förderung

muss man mehr auf Barriere-Freiheit achten.

Wenn Bauwerke unter Denkmal-Schutz stehen,

kann man sie aber oft nicht ganz barriere-frei machen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/8485

Dann muss man überlegen:

Was kann man tun, damit es nur noch sehr wenig Barrieren gibt.

Menschen mit Behinderungen haben Talente und Fähigkeiten

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt:

Menschen mit Behinderungen müssen mehr beteiligt werden.

Sie sind zum Beispiel Expertinnen

und Experten für Barriere-Freiheit.

Sie wissen selbst am besten, was sie brauchen.

Menschen mit Behinderungen können beraten:

Was gute barriere-freie Kultur-Angebote und Freizeit-Angebote sind.

Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen

Manche Kultur-Angebote und Freizeit-Angebote

gehören der Bundes-Regierung.

Zum Beispiel:

u Die Deutsche National-Bücherei in Leipzig

u Die Deutsche National-Bücherei in Frankfurt

u Das Deutsche Historische Museum in Berlin

u Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn

In den Museen und Büchereien von der Bundes-Regierung

können Menschen ohne Behinderung eine Ausbildung machen.

Zum Beispiel als:

u Bibliothekarin oder Bibliothekar

Das sind Betreuerinnen und Betreuer von Büchereien.

Drucksache 17/8485 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

u Museumswärterin oder Museumswärter.

Sie pflegen und bewachen die Sachen im Museum.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion fordert:

Auch Menschen mit Behinderungen

sollen eine Ausbildung machen können.

Zum Beispiel in der Deutschen National-Bücherei.

Oder im Haus der Geschichte.

Dafür müssen Menschen mit Behinderungen

die Unterstützung und Hilfen bekommen,

die sie brauchen.

Infos und Broschüren für Barriere-Freiheit

In Berlin gibt es ein Zentrum für Barriere-Freiheit.

Das Zentrum heißt:

Bundes-Kompetenz-Zentrum für Barriere-Freiheit

Da arbeiten viele Menschen,

die viel über Barriere-Freiheit wissen.

Bundes-Kompetenz-Zentrum heißt auch:

Das ist ein Zentrum für Fach-Wissen zu Barriere-Freiheit.

Das Bundes-Kompetenz-Zentrum und der Deutsche Museums-Bund

machen eine Info-Broschüre über Barriere-Freiheit.

Der Deutsche Museums-Bund ist ein großer Verein.

In dem Verein sind viele Museen aus ganz Deutschland.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8485

In der Broschüre über Barriere-Freiheit stehen viele Infos

über räumliche Barriere-Freiheit.

Räumliche Barriere-Freiheit bedeutet zum Beispiel:

u Ein Museum muss ein Leit-System für blinde Menschen haben.

Ein Leit-System ist ein Weg-Weiser für blinde Menschen.

Damit blinde Menschen wissen, wo sie lang gehen müssen.

u Im Museum muss es einen Fahrstuhl geben.

Damit Menschen im Rollstuhl überall hin können.

u Im Museum muss es Toiletten

für Menschen mit Behinderungen geben.

In der Broschüre steht aber auch vieles über barriere-freie Sprache.

Zum Beispiel:

u Es muss Museums-Broschüren in Leichter Sprache geben.

u Und es muss diese Broschüren in Blinden-Schrift geben.

u Im Museum kann man viele spannende Sachen sehen.

Die müssen in Leichter Sprache erklärt werden.

Das Bundes-Kompetenz-Zentrum

will noch mehr Broschüren machen.

Zum Beispiel über Barriere-Freiheit für Büchereien.

Damit es bald noch mehr barriere-freie Kultur-Angebote

und Freizeit-Angebote gibt.

Drucksache 17/8485 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deshalb sagt die SPD-Bundes-Tags-Fraktion:

Das Bundes-Kompetenz-Zentrum Barriere-Freiheit

muss weiter genug Geld bekommen.

Damit es weiter gute Arbeit

für Menschen mit Behinderungen machen kann.

Neue Medien und barriere-freies Internet

Neue Medien sind Dinge,

die man im Internet machen kann.

Zum Beispiel:

u Nachrichten lesen

u Meinungen zu verschiedenen Dingen schreiben

u Musik hören

u Fernsehen gucken

u Musik auf dem eigenen Computer speichern

u Mit anderen Menschen sprechen

Viele Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet.

u Sie können da viele spannende und gute Infos bekommen.

u Sie können sich im Internet verabreden.

u Und können sich im Internet mit einem Menschen

oder mit mehreren Menschen unterhalten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8485

Menschen mit Behinderungen

brauchen aber ein barriere-freies Internet.

Das bedeutet:

u Internet-Seiten

o In Leichter Sprache

o In Gebärden-Sprache

o Mit Sprach-Ausgabe für blinde Menschen.
Und für Menschen, die nicht lesen können.

Sprach-Ausgabe bedeutet:

Man kann sich die Texte von der Internet-Seite vorlesen lassen.

Für ein barriere-freies Internet gibt es eine neue Verordnung.

Die neue Verordnung heißt: BITV 2.0

Das sind neue Regeln.

In den neuen Regeln steht:

Internet-Auftritte von Einrichtungen von der Bundes-Verwaltung

müssen barriere-frei sein.

Internet-Auftritt bedeutet:

Das ist ein Ort im Internet.

An diesem Ort kann zum Beispiel ein Amt viele Informationen zeigen.

Einrichtungen der Bundes-Verwaltung sind zum Beispiel Ämter:

u Das Finanz-Amt

u Das Sozial-Amt

u Das Jugend-Amt

u Die Agentur für Arbeit.

Drucksache 17/8485 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In den neuen Regeln steht also:

Für Menschen mit Behinderung

muss es viele barriere-freie Infos von Ämtern im Internet geben.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt:

Die Regeln sind gut.

Die Bundes-Verwaltung hat aber noch viele Internet-Seiten,

die nicht barriere-frei sind.

Deshalb muss sie sich schnell an diese Regeln halten.

Auch private Internet-Seiten sollen barriere-frei sein.

Private Internet-Seiten sind zum Beispiel Internet-Seiten von:

u Firmen

u Kranken-Häusern

u Ärztinnen und Ärzten

u Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

Private barriere-freie Internet-Seiten sind wichtig.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/8485

Deshalb muss es viele Infos

über gute barriere-freie Internet-Seiten geben.

Zum Beispiel dazu:

u Darum brauchen Menschen mit Behinderungen

barriere-freie Internet-Seiten.

u Deshalb sind barriere-freie Internet-Seiten wichtig.

u So müssen barriere-freie Internet-Seiten aussehen.

Es soll Vereinbarungen für private Internet-Seiten geben.

Vereinbarungen sind Verträge.

In den Verträgen soll stehen:

Private Internet-Auftritte müssen auch barriere-frei sein.

Drucksache 17/8485 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mehr Barriere-Freiheit bei privaten Kultur-Angeboten

und privaten Sendern

Immer mehr private Kultur-Angebote

müssen barriere-frei werden.

Das bedeutet zum Beispiel:

u Große Konzert-Veranstaltungen müssen barriere-frei sein.

Dafür müssen die Konzert-Veranstalter sorgen.

u Sport-Veranstaltungen müssen barriere-frei sein.

Zum Beispiel Fußball-Spiele im Stadion.

In Deutschland gibt es viele Fernseh-Sender und Radio-Sender.

Es gibt:

u öffentlich-rechtliche Sender

u private Sender

Für die öffentlich-rechtlichen Sender

muss man jeden Monat Geld bezahlen.

Das sind Rundfunk-Gebühren.

Für private Sender muss man kein Geld bezahlen.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt:

Aber auch bei privaten Sendern muss es mehr Barriere-Freiheit geben.

Das bedeutet:

u Es muss mehr Sendungen für gehörlose Menschen geben.

o Mit Unter-Titeln

o In Gebärden-Sprache

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/8485

u Es muss Sendungen in Leichter Sprache

für Menschen mit Lernschwierigkeiten geben.

u Es muss mehr Sendungen mit Bild-Beschreibungen

für blinde Menschen geben.

Geld von der Bundes-Regierung für barriere-freie Projekte

Die Bundes-Regierung hat viele Förder-Programme.

Das bedeutet:

Die Bundes-Regierung gibt Geld für viele Projekte.

Zum Beispiel auch für neue Kultur-Angebote

und neue Freizeit-Angebote.

Für diese Förder-Programme gibt es Regeln.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt:

Diese Regeln müssen geändert werden.

Die Bundes-Regierung soll weiter Geld

für neue Kultur-Angebote und Freizeit-Angebote geben.

Aber sie soll noch mehr Geld

für neue barriere-freie Kultur-Angebote und Freizeit-Angebote geben.

Bei Förder-Programmen von der Bundes-Regierung

müssen Menschen mit Behinderungen mitmachen können.

Zum Beispiel bei:

u Förder-Programmen für Kunst-Projekte

u Förder-Programmen für neue Kultur-Angebote

Drucksache 17/8485 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Behinderte Künstlerinnen und Künstler

Behinderte Künstlerinnen und Künstler

müssen überall dabei sein können.

Sie dürfen nicht als etwas Besonderes gesehen werden,

nur weil sie Menschen mit Behinderungen sind.

Sie müssen zuerst als Künstlerinnen und Künstler gesehen werden.

Ihre Behinderungen dürfen nicht das Wichtigste sein.

Behinderte Künstlerinnen und Künstler brauchen

barriere-freie Ausbildungs-Möglichkeiten, damit sie:

u Musik machen und in einer Band spielen können.

u Bilder malen und sie in einer Ausstellung

anderen Menschen zeigen können.

u Als Schau-Spielerin oder Schau-Spieler

in Filmen oder im Theater mitspielen können.

Die SPD-Bundes-Tags-Fraktion sagt:

u Dafür brauchen Menschen mit Behinderungen

barriere-freie Schulen und Universitäten.

u Sie müssen bei den Förder-Programmen

von der Bundes-Regierung mitmachen können.

u Sie müssen Förder-Gelder

von der Bundes-Regierung bekommen.

Und sie brauchen Menschen, die an sie glauben.

Die ihnen sagen: Du schaffst das!

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/8485

Nachwort

In den Behinderten-Rechts-Konventionen steht:

Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Sie sollen gleichberechtigt

am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Das bedeutet:

Alle Menschen müssen überall dabei sein können.

Niemand darf ausgeschlossen sein.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das:

Es muss sich noch viel verändern in Deutschland.

Übersetzung in Leichte Sprache:

Andrea Tischner

Michael Heydekamp

Die Prüfung auf Leichte Sprache haben Menschen mit Lernschwierigkeiten

aus den Elbe-Werkstätten gemacht.

Bilder:

Reinhild Kassing: Aus dem Wörterbuch für Leichte Sprache von Mensch zuerst e.V.

Clip-Arts

Das Zeichen für leichte Sprache ist von Inclusion Europe.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.