BT-Drucksache 17/8483

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/8350 - Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Vom 25. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8483
17. Wahlperiode 25. 01. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/8350 –

Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

A. Problem

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahl-
kreisen steht die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundes-
tag gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) nicht
mehr im Einklang mit den von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 BWG vor-
gegebenen Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung. Aufgrund von Gebiets-
und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist zudem die Beschrei-
bung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.

B. Lösung

Durch die Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 2 BWG werden, soweit dies er-
forderlich ist, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Keine.
E. Sonstige Kosten

Keine.

Drucksache 17/8483 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8350 mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

Die Anlage zu Artikel 1 für die Wahlkreise 8, 9 und 201 wird wie folgt gefasst:

„ Wahlkreis Gebiet
des Wahlkreises Name

8 Segeberg – Stormarn-Mitte Vom Kreis Segeberg

amtsfreie Gemeinden Bad Segeberg, Ellerau,
Henstedt- Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt, Wahlstedt

Amt Bornhöved
die Gemeinden Bornhöved, Damsdorf, Gönnebek,
Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld, Trappenkamp

Amt Itzstedt
die Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth,
Sülfeld, (ohne Tangstedt, s. Kreis Stormarn)

Amt Kaltenkirchen-Land
die Gemeinden Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor,
Lentföhrden, Nützen, Schmalfeld

Amt Kisdorf
die Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf,
Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II,
Winsen

Amt Leezen
die Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Nien-
dorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf,
Schwissel, Todesfelde, Wittenborn

Amt Trave-Land
die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers,
Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein
Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel,
Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf,
Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst,
Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

(Übrige Gemeinden s. Wkr. 3, 6)

vom Kreis Stormarn

amtsfreie Gemeinden Ammersbek, Bad Oldesloe,
Bargteheide

Amt Bad Oldesloe-Land
die Gemeinden Grabau, Lasbek, Meddewade, Neritz,
Pölitz, Rethwisch, Rümpel, Steinburg, Travenbrück

Amt Bargteheide-Land
die Gemeinden Bargfeld-Stegen, Delingsdorf,
Elmenhorst, Hammoor, Jersbek, Nienwohld, Todendorf,
Tremsbüttel
Gemeinde Tangstedt (Amt Itzstedt, Krs. Segeberg)

(Übrige Gemeinden s. Wkr. 9, 10)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8483

Berlin, den 25. Januar 2012

Der Innenausschuss

9 Ostholstein – Stormarn-Nord Kreis Ostholstein

vom Kreis Stormarn

amtsfreie Gemeinde Reinfeld (Holstein)

Amt Nordstormarn
die Gemeinden Badendorf, Barnitz, Feldhorst, Hamberge,
Heidekamp, Heilshoop, Klein Wesenberg, Mönkhagen,
Rehhorst, Wesenberg, Westerau, Zarpen

(Übrige Gemeinden s. Wkr. 8, 10)

201 Mosel/Rhein-Hunsrück Landkreis Cochem-Zell

Rhein-Hunsrück-Kreis

vom Landkreis Bernkastel-Wittlich

verbandsfreie Gemeinde Morbach

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
die Gemeinden Bernkastel-Kues, Brauneberg, Burgen,
Erden, Gornhausen, Graach an der Mosel, Hochscheid,
Kesten, Kleinich, Kommen, Lieser, Lösnich, Longkamp,
Maring-Noviand, Minheim, Monzelfeld, Mülheim
(Mosel), Neumagen-Dhron, Piesport, Ürzig, Veldenz,
Wintrich, Zeltingen-Rachtig

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
die Gemeinden Berglicht, Breit, Büdlich, Burtscheid,
Deuselbach, Dhronecken, Etgert, Gielert, Gräfendhron,
Heidenburg, Hilscheid, Horath, Immert, Lückenburg,
Malborn, Merschbach, Neunkirchen, Rorodt, Schönberg,
Talling, Thalfang

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
die Gemeinden Burg (Mosel), Enkirch, Irmenach,
Lötzbeuren, Starkenburg, Traben-Trarbach

(Übrige Gemeinden s. Wkr. 203) “.

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

„ Wahlkreis Gebiet
des Wahlkreises Name

rung des Bundeswahlgesetzes wurde weder der Zuschnitt
noch die Namensgebung der Wahlkreise 8, 9 und 10 verän-

davon auszugehen sei, dass die Abweichung am Wahltag
unter 25 Prozent liegen werde, werde auf eine Veränderung
dert. Der Kreis Stormarn ist auf alle drei Wahlkreise aufge-
teilt, findet sich aber bisher nur im Namen der Wahlkreise 8
und 10 wieder. Der Kreis Stormarn ist in Gemeindeverbän-
de und Gemeinden gegliedert, von denen der Gemeindever-

verzichtet. Es sei absehbar, dass Bayern nach der nächsten
Wahl einen Wahlkreis mehr erhalten und dass ein Wahlkreis
von Oberfranken nach Oberbayern wandern werde. 2017 sei
daher der richtige Zeitpunkt für einen umfassenderen Neu-
Drucksache 17/8483 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Gabriele Fograscher,
Dr. Stefan Ruppert, Halina Wawzyniak und Wolfgang Wieland

I. Zum Verfahren

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8350 wurde in der
152. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2012
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen. Ebenso wurde dem
Innenausschuss der Bericht der Wahlkreiskommission für die
17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages auf Drucksache
17/4642 am 25. Februar 2011 mit der Unterrichtung auf
Drucksache 17/4917 Nr. 3 zur Beratung überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 25. Janu-
ar 2012 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/8350 in der Fassung des Änderungsan-
trags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf
Ausschussdrucksache 17(4)423 anzunehmen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/8350 und den Bericht auf Drucksache 17/4642 in seiner
64. Sitzung am 25. Januar 2012 abschließend beraten. Als
Ergebnis der Beratungen hat der Innenausschuss bei Kennt-
nisnahme des Berichts mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annah-
me des Gesetzentwurfs in der Fassung des Änderungsan-
trags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache
17(4)423 empfohlen.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 17(4)423 wurde zuvor mit demselben
Stimmergebnis angenommen.

II. Zur Begründung

Zuschriften der durch dieses Gesetzesvorhaben betroffenen
Städte und Gemeinden haben den Mitgliedern des Innenaus-
schusses vorgelegen und sind vor allem auch von den Be-
richterstattern in ihre Gespräche einbezogen worden.

Zur Begründung allgemein wird auf Drucksache 17/8350
hingewiesen. Die vom Innenausschuss auf der Grundlage
des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 17(4)423 empfohlenen Änderungen be-
gründen sich wie folgt:

Der Änderungsantrag passt die Namen der Wahlkreise 8
und 9 den in das Wahlkreisgebiet fallenden Gebietsteilen
des Kreises Stormarn an. Seit der Reduzierung der Zahl der
Wahlkreise auf 299 durch das Dreizehnte Gesetz zur Ände-

sprechend der Wahlkreis 8 in „Segeberg – Stormarn-Mitte“
und der Wahlkreis 9 in „Ostholstein – Stormarn-Nord“ um-
benannt werden.

Zum anderen ist die Gemeinde Tangstedt des Kreises Stor-
marn, die amtsangehörige Gemeinde des Amtes Itzstedt ist,
welches seinerseits dem Kreis Segeberg zugeordnet ist,
nicht bei den amtsfreien Gemeinden des Kreises Stormarn,
sondern am Ende der Aufzählung der Gemeinden des Krei-
ses Stormarn aufzuführen. Wie auch im aktuellen Gemein-
deverzeichnis wird die Gemeinde Tangstedt in der Wahl-
kreisbeschreibung als Gemeinde des Kreises Stormarn
ausgewiesen, da für die Zuordnung zum Wahlkreis bei un-
geschnittenen Kreisen die Kreis- und nicht die Amtszugehö-
rigkeit einer Gemeinde maßgeblich ist. Zur Klarstellung
wird dabei der Klammerhinweis „(Amt Itzstedt,
Krs. Segeberg)“ und im Kreis Segeberg beim Amt Itzstedt
der Klammerhinweis „(ohne Tangstedt, s. Kreis Stormarn)“
aufgenommen.

Schließlich ist die Beschreibung des Wahlkreises 201 Mo-
sel/Rhein-Hunsrück neu zu fassen. Mit dem Landesgesetz
über freiwillige Gebietsänderungen (GVBl. RP 2011,
S. 373 ff.) sind im Rahmen der Kommunal- und Verwal-
tungsreform in Rheinland-Pfalz die bislang der Verbandsge-
meinde Neumagen-Dhron angehörenden Ortsgemeinden
Neumagen-Dhron, Piesport und Minheim am 1. Januar
2012 in die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eingeglie-
dert worden. Diese sind daher auch bei der Wahlkreisbe-
schreibung bei der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues auf-
zuführen. Gleichzeitig ist die bisher der Verbandsgemeinde
Neumagen-Dhron angehörende Ortsgemeinde Trittenheim
in die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen
Weinstraße im Landkreis Trier-Saarburg eingegliedert wor-
den, der dem Wahlkreis 204 Trier zugeordnet ist. An der Be-
schreibung des WK 204 ändert sich dadurch nichts.

Die Fraktion der CDU/CSU betont, sie habe sich ange-
sichts der hohen Bedeutung des Wahlrechts sehr dafür ein-
gesetzt, eine größtmögliche Übereinstimmung bei den Vor-
schlägen zu erreichen. Ein wichtiger Gesichtspunkt bei den
Überlegungen sei der Grundsatz der Wahlkreiskontinuität
gewesen: So sei in Mecklenburg-Vorpommern, wo ein
Wahlkreis wegfallen werde, bei der Anpassung nicht die Va-
riante der Wahlkreiskommission gewählt worden, die sich
an der Landkreisneuordnung orientiere, sondern die Varian-
te, die Kontinuität gewährleiste und tatsächliche Bindungen
berücksichtige. Auch in Bayern habe man sich auf minimal-
invasive, nach dem Bundeswahlgesetz unbedingt erforderli-
che Eingriffe beschränkt. Bei allen Wahlkreisen, bei denen
band Amt Nordstormarn im Wahlkreis 9 liegt. Es soll darum
der Verteilung der Gebietsteile des Kreises Stormarn ent-

zuschnitt – auch um den Wählern nicht zu häufige Verände-
rungen im Wahlkreiszuschnitt zuzumuten. Der Änderungs-

Berlin, den 25. Januar 2012

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8483

antrag betreffe lediglich redaktionelle Änderungen in Bezug
auf die Wahlkreise 8, 9 und 201.

Auch die Fraktion der SPD begrüßt die einvernehmlichen
Lösungen und erklärt, die größten Veränderungen des Ge-
setzentwurfs seien darin zu sehen, dass Mecklenburg-Vor-
pommern einen Wahlkreis verlieren und Hessen einen dazu
bekommen werde. In Hessen werde dem Vorschlag der
Wahlkreiskommission gefolgt. In Mecklenburg-Vorpom-
mern habe man die Alternative gewählt, die von der Lan-
desregierung, den Parteien und den betroffenen Abgeordne-
ten unterstützt worden sei. In Bayern stünden in der
nächsten Wahlperiode – schon durch einen voraussichtlich
zusätzlichen Wahlkreis – absehbar größere Veränderungen
bevor. Jetzt werde man in Bayern daher nur dort eine Verän-
derung vornehmen, wo es nach der Prognose sicher zu einer
Überschreitung der Abweichungsgrenze von 25 Prozent am
Wahltag kommen werde. Man sei fest davon überzeugt,
dass die neue Einteilung am Wahltag den Prinzipien des
Bundeswahlgesetzes genügen werde.

Die Fraktion der FDP schließt sich den Ausführungen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD weitgehend an. Kritisch
anzumerken sei aber, dass bei den Abgeordneten eine grö-
ßere Offenheit für notwendige Veränderungen in ihren
Wahlkreisen erwartet werden müsse. Die Berufung auf ein
„historisches Gewachsensein“ habe leider zu oft einen poli-
tischen Hintergrund. In Bayern werde man in der Tat in der
kommenden Wahlperiode um eine größere, grundsätzlichere
Reform nicht herumkommen. Insgesamt stelle der Gesetz-

entwurf eine gelungene, pragmatische Fortschreibung der
bisherigen Wahlkreiseinteilung dar.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt, dass im Hinblick auf
Mecklenburg-Vorpommern eine Abstimmung mit der Frak-
tion DIE LINKE. erfolgt sei. Die Fraktion DIE LINKE. sei
insgesamt weder für noch gegen den Gesetzentwurf. Kri-
tisch sehe die Fraktion DIE LINKE. nicht die konkreten
Vorschläge, sondern eher eine grundsätzliche Frage: Es ge-
be die Wahlkreiskommission, die als unabhängig und über-
parteilich anzusehen sei. Diese mache begründete Vorschlä-
ge zur Wahlkreiseinteilung, von denen die Abgeordneten
dann aber abweichen dürften. Das sei problematisch. Man
müsse insoweit über strengere Begründungspflichten oder
striktere Kriterien für den Fall einer Abweichung von den
Vorschlägen nachdenken.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert,
nicht in die engere Abstimmung einbezogen worden zu
sein. Trotzdem werde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Vorschläge mittragen. Was den Verlust eines
Wahlkreises für Mecklenburg-Vorpommern angehe, sei dies
zwar bedauerlich, der Gesetzgeber bilde die Entwicklung
insofern aber nur ab. Bekanntermaßen sei die Anpassung
aufgrund des Bevölkerungsrückgangs notwendig geworden.
Die Vorschläge für Brandenburg seien besser als die der
Wahlkreiskommission, da sie sich enger an der Landkreis-
einteilung orientierten. Jedem müsse aber klar sein, dass die
heutige konsensuale Lösung nur die „Ruhe vor dem Sturm“
sei, bis die Ergebnisse des Zensus vorlägen.

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