BT-Drucksache 17/8422

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts in der Region

Vom 20. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8422
17. Wahlperiode 20. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Annette Groth,
Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten
palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts in der
Region

Seit 2010 arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) im Rahmen von trilateralen Kooperationsvorhaben mit
Israel zusammen. Im Fokus steht dabei der Wassersektor, wie bei der Drei-
eckskooperation zwischen Deutschland, Israel und Äthiopien, bei der in Zusam-
menarbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
ein System zur Tröpfchenbewässerung eingeführt wird sowie dem trilateralen
Verbundprojekt in Jordanien und Israel aus Forschungsmitteln des BMZ.

Darüber hinaus baut die Bundesregierung die forschungspolitische Zusammen-
arbeit mit Israel weiter aus. Ein Schwerpunkt ist die Wassertechnologie. Bei der
interministeriellen Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) und dem israelischen Ministerium für Wirtschaft und
Technologie bzw. dem Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit liegen
heute die Schwerpunkte in naturwissenschaftlich-technischen Bereichen, u. a.
in den Wassertechnologien.

Außerdem wollen die deutsche und die israelische Regierung die Zusammen-
arbeit im Agrarsektor intensivieren und Möglichkeiten zur weiteren Zusam-
menarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft prüfen. Forschungsaktivitäten
sollen fortgesetzt und ausgeweitet werden.

Dieses Vorgehen erfolgt vor dem Hintergrund, dass Israel das Menschenrecht
auf Wasser der palästinensischen Bevölkerung permanent verletzt und seine
eigene Landwirtschaft auf Kosten der palästinensischen Wasserreserven be-
treibt. So haben es u. a. die UN-Sicherheitsratsresolutionen wie die Resolution
1544 vom Mai 2004, welche die ebenfalls nicht beachteten Resolutionen 242,
338, 445, 1322, 1397, 1402, 1405, 1435 und 1515 erneuert, in denen Israel auf-
gefordert wird, seine im Völkerrecht verankerte Verantwortung und seine Ver-
pflichtungen als Besatzungsmacht gegenüber der palästinensischen Bevölke-

rung wahrzunehmen, die Menschenrechte zu achten und den Verpflichtungen
der Road Map nachzukommen und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs
vom Juli 2004, das die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als
„illegal“ und den Verlauf der Sperranlagen dort, wo er von der Grünen Linie
abweicht, also in 80 Prozent des Verlaufs der Anlagen, als „Bruch der IV. Gen-
fer Konvention“ bezeichnet, missachtet. Und das, obwohl Israel als Besat-
zungsmacht nach der IV. Genfer Konvention und der Haager Kriegskonvention

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verpflichtet ist, für das Wohlergehen und die Versorgung der in dem besetzten
Gebiet wohnenden Bevölkerung zu sorgen. Das betrifft auch die Versorgung
mit sicherem Wasser und die Erhaltung der Infrastruktur, u. a. von Wasserlei-
tungen und Kläranlagen.

Bis heute aber verfügen hunderte palästinensische Dörfer in der Westbank nicht
über eine ausreichende Wasserversorgung. Am meisten davon betroffen sind die
Regionen Nablus, Jenin und Hebron. Auch die Situation im Gazastreifen ist sehr
schwierig. Während in Israel rund 280 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag ver-
braucht werden – im Vergleich dazu in Deutschland 122 Liter –, verfügt die
palästinensische Bevölkerung im Durchschnitt nur über 60 Liter pro Kopf und
Tag, ein Drittel der Bevölkerung sogar nur über 30 Liter pro Kopf und Tag. Über
50 000 Menschen in 151 Gemeinden in den besetzten palästinensischen Gebie-
ten befinden sich in einer kritischen Lage, da sie weniger als 30 Liter Trinkwas-
ser pro Kopf und Tag zur Verfügung haben, während fast eine Million Menschen
in 492 Gemeinden mit weniger als 60 Litern Trinkwasser pro Kopf und Tag aus-
kommen muss. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt mindestens
100 Liter pro Kopf und Tag, 30 Liter gelten nach WHO-Angaben als absoluter
Notfallwert nach schweren Naturkatastrophen. Nach Angaben der palästinen-
sischen Wasserbehörde (PWA) stehen 40 Prozent der palästinensischen Be-
völkerung kein fließendes Wasser zur Verfügung. Da laut Weltbank nur 5 bis
10 Prozent des Wassers in Gaza internationale Standards für Trinkwasser erfüllt
– fünf Prozent der etwa 116 kommunalen Bohrlöcher Gazas ist versalzen –, sind
die Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung verheerend.

Während viele der Bewässerungssysteme für die israelische Landwirtschaft in
Israel und in den besetzten Gebieten alles andere als nachhaltig sind – die Was-
serverluste liegen bei mindestens 30 Prozent – steht den palästinensischen
Landwirten zu wenig Wasser zur Verfügung. Als Folge der ungleichgewichti-
gen Wasserverteilung und anderer administrativer Erschwernisse konnte sich
die bewässerte Landwirtschaft der Palästinenser in der Westbank seit 1967
nicht weiter entwickeln und beträgt bis heute nur 6,8 Prozent der gesamten An-
baufläche. Palästinensische Landwirte sind durch die ungerechte Wasservertei-
lung stark, gerade gegenüber israelischen Siedlern, benachteiligt. Die Aufgabe
von Betrieben und der ökonomische Zwang zum Landverkauf sind häufig die
Folge.

Deutschland ist seit den 80er-Jahren in den besetzten palästinensischen Gebie-
ten engagiert und hat bisher über 600 Mio. Euro für konkrete Vorhaben der Ent-
wicklungszusammenarbeit (EZ) zugesagt. Angesichts insgesamt knapper Was-
serreserven liegt der Schwerpunkt der deutsch-palästinensischen EZ im Was-
sersektor.

Da der israelische Militärerlass 158 von 1967 jegliche Arbeiten im Wasser-
sektor in den besetzten palästinensischen Gebieten ohne vorherige Genehmi-
gung durch das israelische Militär untersagt hat, mussten allein für den Brun-
nen Hizmeh von GTZ, heute GIZ, und KfW Bankengruppe 13 unterschiedliche
Anfragen hinsichtlich des Bohrstandpunkts gestellt werden, die vom Joint
Water Committee, der israelischen Zivilverwaltung und dem Militär immer
wieder abgelehnt wurden. Seitdem konzentriert sich die deutsche EZ in den be-
setzten palästinensischen Gebieten auf den Abwasserbereich, obwohl auch dort
aufgrund fehlender Baugenehmigungen und Materiallieferungen bereits bewil-
ligte Gelder nicht abgerufen und eingesetzt werden konnten.

UN-OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs),
das UN-Hilfswerk für die palästinensischen Flüchtlinge UNWRA, die Weltbank
und Amnesty International betonen immer wieder, dass der Haupthinderungs-
grund für eine nachhaltige ökonomische, soziale und politische Entwicklung in

der Besatzungs- und Blockadepolitik Israels liegt und hier insbesondere im Be-
reich Zugang zu Wasser.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8422

Die Fraktion DIE LINKE. hat in der 17. Legislaturperiode bereits zu den Klei-
nen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 17/2704 vom 4. August 2010 und
17/2943 vom 7. September 2010 Fragen zum Engagement der Bundesregierung
im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten und zur trilateralen
EZ Deutschlands mit Israel im Bereich Wasser, Bewässerung und Abwasser ge-
stellt. Diese neue Kleine Anfrage dient dazu, bereits gestellte Fragen zu vertie-
fen und weitergehende Fragen zu stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie gewährleistet die deutsche EZ (Finanzielle Zusammenarbeit – FZ – und
Technische Zusammenarbeit – TZ) die ausreichende Trinkwasserversorgung
in den besetzten palästinensischen Gebieten angesichts der neuen Schwer-
punktsetzung auf Vorhaben zur Wasserverlustreduzierung und auf den
Grundwasserschutz?

a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Schwerpunktverlagerung von
der Trinkwasserversorgung auf die Abwasserentsorgung vor dem Hinter-
grund, dass bis heute rund 40 Prozent der Dörfer und Gemeinden in der
Westbank (und damit etwa 20 Prozent der Bevölkerung, vor allem in den
Regionen um Hebron, Nablus und Jenin) gar nicht an das Trinkwassersys-
tem angeschlossen sind, dass über 50 000 Menschen in 151 Gemeinden
sich aufgrund der Unterversorgung (weniger als 30 Liter Trinkwasser pro
Tag) in einer kritischen Lage befinden und ca. eine Million Menschen in
492 Gemeinden mit weniger als 60 Litern Trinkwasser pro Kopf und Tag
auskommen müssen und sich mittels Regenwasserzisternen, überteuerten
Tankwagen oder direkt aus den Quellen – oft kanisterweise und per Esel –
versorgen müssen, während die nächste illegale aber vollends an das
Wassernetz angeschlossene und versorgte israelische Siedlung nur wenige
hundert Meter entfernt liegt?

b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Schwerpunktverlagerung vor
dem Hintergrund einer GTZ-Studie aus dem Jahr 1996 (multilaterale Stu-
die finanziert und gefördert durch die Bundesregierung), nach der sich im
Jahre 2010 der palästinensische Wasserbedarf auf 156 Liter pro Kopf und
Tag an Trinkwasser belaufen wird, laut der offiziellen Zahlen der Palesti-
nian Water Authority aus dem Jahre 2011 (für das Jahr 2010) die reale
Konsumptionsmenge der angeschlossenen und versorgten Gemeinden
(die unversorgten Gebiete außen vor) aufgrund der mangelnden Verfüg-
barkeit von Wasser gerade einmal 73 Liter pro Tag – also nicht einmal die
Hälfte des prognostizierten Zieles der deutschen EZ beträgt?

c) Wie ist die Aufgabe des Schwerpunkts Trinkwasserversorgung laut Bun-
desregierung in Einklang zu bringen mit dem „Leitprinzip eines Inte-
grierten Wasserressourcenmanagements (IWRM)“?

d) Welches ist die genaue Menge an für die palästinensische Bevölkerung
zusätzlich bereitgestelltem Brauchwasser durch Projekte der deutschen
EZ wie den Bau von Kläranlagen, und in welchem Verhältnis steht diese
Menge zum tatsächlichem Bedarf (156 Liter pro Tag)?

2. Warum ist nach Meinung der Bundesregierung die nachholende und nach-
haltige Erschließung von Grundwasser durch die palästinensischen Behör-
den keine Priorität, vor allem vor dem Hintergrund, dass führende Vertreter
Palästinas – vom Präsidenten zum Premierminister bis hin zum Wasser-
minister – fortwährend erklären, dass die vorderste und vornehmste Priorität
im Wassersektor der Zugang zu eigenem Wasser bleibt?

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3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Aufgabe des Projektes
der KfW Bankengruppe „El Hizme-Brunnen“ – das Projekt war gegenüber
der Palästinensischen Autonomiebehörde bereits vertraglich zugesichert –
nicht nach einem alternativen Brunnenprojekt gesucht, obwohl die Notwen-
digkeit aufgrund des immer weniger ausreichenden Zugangs zu Trinkwasser
in den besetzten palästinensischen Gebieten ständig zugenommen hat?

a) Und in diesem Zusammenhang wann, von wem und in wessen Auftrag
wurde die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/3129 angegebene hydrologische Studie
durchgeführt (bitte genaue Angabe von Jahr, Autor, Auftraggeber), und
wo und wie ist sie zugänglich (bitte an die Antwort auf diese Kleine An-
frage anhängen bzw. als Link zur Verfügung stellen)?

b) In welchen Passagen der Studie wird der „El Hizme-Brunnen“ genannt
(bitte genau zitieren)?

c) Von welchen Probebohrungen des USAID (United States Agency for In-
ternational Development), die die Ergebnisse der Studie unterstützen,
spricht die Bundesregierung in Bezug auf den „El Hizme-Brunnen“ (bitte
Name und Standort des Bohrpunktes nennen), aus welchem Jahr waren
die Bohrungen, und was waren die genauen Ergebnisse der Bohrungen,
wie weit sind diese Bohrungen von Hizmeh entfernt, was waren die ge-
nauen Rückschlüsse, die USAID aufgrund der Probebohrungen hinsicht-
lich des „El Hizme-Brunnen“ gezogen hat (bitte belegen)?

d) Mit welchem palästinensischen Partner wurde die in der Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3129
dargelegte Mittelumwidmung diskutiert, wann und an welchem Ort, und
gab es eine dezidierte Zustimmung des Partners, wo ist diese niedergelegt,
und welche Art von Absichtserklärungen gab es (bitte belegen)?

e) Besteht der Standpunkt der Bundesregierung, dass der Brunnen nicht ge-
bohrt werden soll, auch vor dem Hintergrund fort, dass der „El Hizme-
Brunnen“ unterdessen bewilligt wurde?

4. Ist die Bundesregierung ihrem auf der Geberkonferenz 2007 in Paris gegebe-
nen Versprechen nachgekommen, finanzielle Mittel für dringend benötigte
Infrastrukturmaßnahmen gerade im Bereich Wasserversorgung und Abwas-
serentsorgung bereitzustellen (bitte detaillierte Angaben zu Umfang und
Maßnahmen)?

a) Welchen Zielwert an zusätzlichen realen Versorgungsmengen (in Kubik-
metern sowie im Pro-Kopf-Dargebot) hat sich die deutsche EZ gesetzt,
betrachtet sie diese Mengen als ausreichend, hat sie diese Mengen er-
reicht, und wenn nein, welche konkreten Maßnahmen der Neu- und Um-
steuerung ihrer Projekte hat sie bisher in die Wege geleitet?

b) Welcher Mindestwert an Wasserversorgung der palästinensischen Bevöl-
kerung ist nach Ansicht der Bundesregierung noch vertretbar vor dem
Hintergrund des WHO-Minimalversorgungswerts von 100 Litern täglich
und der tatsächlichen Versorgung der palästinensischen Bevölkerung mit
unter 60 Litern pro Tag?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserknappheit in der Westbank,
die laut Studien israelischer, palästinensischer und internationaler Wissen-
schaftler (u. a. die USAID-Studie zur Modellierung des Östlichen Aquifers
2009/2010) dadurch verursacht wird, dass die Grundwasserreserven in der
Westbank durch Israel, das seit 1967 die gesamte Wasserwirtschaft der be-
setzen Gebiete reguliert und dirigiert und 80 Prozent der Wasservorräte der
Westbank beansprucht, übernutzt werden und infolgedessen der Grundwas-

serspiegel im Distrikt Jenin um zehn Meter und im Jordantal um 16 Meter
und auch der Wasserspiegel im Toten Meer rapide gesunken ist?

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6. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der israeli-
schen Regierung im Wasser- und Landwirtschaftssektor vor dem Hinter-
grund, dass Israels Landwirtschaft – international hoch gelobt für die Inno-
vation der Tröpfchenbewässerung – mit 30 Prozent Wasserverlusten sehr
wenig nachhaltig arbeitet und das Wasser vor allem für wasserintensive Kul-
turen, die für den Export bestimmt sind, nutzt, z. B. für die Produktion von
Tomaten (1 kg entspricht 184 l Wasser), Orangen (1 kg entspricht 457 l Was-
ser), Trauben (1 kg entspricht 655 l Wasser), Bananen (1 kg entspricht 859 l
Wasser), Dattelpalmen (1 kg entspricht 3 030 l Wasser) oder Rindfleisch
(1 kg entspricht 15 000 l Wasser) und dass dies in erster Linie zu Lasten der
Versorgung der palästinensischen Bevölkerung mit Trink- und Nutzwasser
geht?

a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Zusam-
menarbeit mit Israel in dem GIZ-Projekt „Verbesserung der Wasserbe-
wirtschaftung und Bewässerungseffizienz zur Anpassung an den Klima-
wandel in Äthiopien“ sowie in weiteren Projekten in Ghana, Namibia und
möglicherweise Zentralasien?

b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Projektvor-
haben in den besetzten palästinensischen Gebieten zur Wasserreduzie-
rung sowie zur Sammlung, Reinigung und Wiederverwendung von Ab-
wasser zum Beispiel in der Landwirtschaft – was für die palästinensi-
schen Bauern nicht bezahlbar ist – an Stelle von Projekten, die der paläs-
tinensischen Bevölkerung Zugang zu Frischwasser ermöglichen und der
politischen Forderung nach ausreichendem Zugang zu Trink- und Agrar-
wasser?

c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass auch die von ihr
angeführten Wasserverlustreduzierungsprojekte an Stelle von Projekten
zur Erschließung zusätzlicher Wasserquellen dazu beigetragen haben, dass
die Verfügbarkeit von Trinkwasser pro Kopf in den besetzten palästinen-
sischen Gebieten real gesunken ist?

7. Wie bewertet die Bundesregierung den drastischen Rückgang der bewässer-
ten Flächen der palästinensischen Landwirtschaft (als Folge der Beschrän-
kungen ist der Umfang der bewässerten Flächen der palästinensischen Land-
wirtschaft von 32 200 Hektar im Jahr 1970 auf 10 130 Hektar im Jahr 1984
zurückgegangen) aufgrund der völligen Abhängigkeit der besetzten palästi-
nensischen Gebiete von der Zuteilung von Grundwasser durch Israel und der
entsprechend knappen Zuteilung von Wasser?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass offiziellen palästinen-
sischen und israelischen Statistiken zufolge 85 Prozent der Wasservorräte
Israels von der Westbank nach Israel und in die israelischen Siedlungen ge-
leitet werden und sogar fast 90 Prozent des östlichen Bergaquifers, und dass
nach einem Bericht der Weltbank die Palästinenser nur 15 bis 20 Prozent des
auf ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Wassers nutzen können – nach
offiziellen palästinensischen und israelischen Statistiken sogar nur 10 Pro-
zent – und der Rest von israelischen Siedlern und in Israel selbst verbraucht
wird?

9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der eigenen Aussage
in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3129,
dass die Wasserverfügbarkeit in allen drei Aquiferen begrenzt sei, die Tat-
sache, dass Israel (durch zahllose renommierte internationale und israelische
Studien belegt) seine Entnahmen aus den Aquiferen einseitig, ohne Abspra-
che und entgegen bestehender Verträge drastisch erhöht hat, und wie erklärt
die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre aktive Opposition gegen-

über zusätzlichen Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behör-
den?

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10. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der israeli-
schen Regierung in Bezug auf internationale Entwicklungsvorhaben unter
anderem im Wassersektor angesichts der strengen Kriterien, die die deut-
sche Regierung bei der Auswahl der Partnerländer im Hinblick auf die Ein-
haltung von internationalem Recht anlegt, vor dem Hintergrund, dass israe-
lische Regierungen wiederholt gegen internationales Recht verstoßen ha-
ben (siehe die UN-Sicherheitsresolutionen oder das Urteil des Internationa-
len Gerichtshofs zum Verlauf der Sperranlagen)?

a) Gilt die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass das Urteil
des Internationalen Gerichtshofs zum Verlauf der Sperranlagen völker-
rechtlich nicht verbindlich ist auch für andere Urteile des Internationa-
len Gerichtshofs?

b) Ist eine Nichtbeachtung von Urteilen des Internationalen Gerichtshofs
durch Partnerländer der deutschen EZ oder auch potentielle Partnerlän-
der ein Ausschluss- oder Einschränkungskriterium für die Zusammenar-
beit?

11. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bereitstel-
lung der Trinkwasserversorgung in den besetzten palästinensischen Gebie-
ten die Tatsache, dass Israel u. a. durch den Bau der Sperranlagen zahlrei-
che Brunnen und Zisternen in den besetzten palästinensischen Gebieten
illegal annektiert oder zerstört hat, in den letzten zwei Jahren (Juni 2009 bis
Juli 2011) laut OCHA alleine 19 Wassertanks, 50 Zisternen, 5 Wasserquel-
len, 40 Brunnen, eine Wasserleitung und 20 Sanitäreinrichtungen, sowie
seit 2011 109 UN-WASH-Einrichtungen, und dass diese Zerstörungen vor
allem im Jordantal, also zu 90 Prozent in zur „Zone C“ gehörigen Gebieten,
und in Hebron – also in der Nähe von israelischen Siedlungen, die noch er-
weitert werden sollen – stattgefunden haben und davon 14 000 Menschen,
zur Hälfte Kinder, betroffen waren und sind?

12. Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Haltung, dass die Frage der Nut-
zung der Wasserressourcen zwischen Israel und Palästina eine der soge-
nannten Endstatusfragen sei, wissend, dass die Palästinenser u. a. in der
Prinzipienerklärung (Document of Principles – DOP) vom 13. September
1993 und im Oslo-II-Abkommen vom 28. September 1995 offenkundig be-
nachteiligt wurden und die bestehenden Vereinbarungen von Israel bestän-
dig gebrochen werden, z. B. die Vereinbarung, dass Israel nach Oslo II nur
340 Millionen Kubikmeter pro Jahr des westlichen Aquifers zusteht, es
aber 403 Millionen Kubikmeter pro Jahr bezieht, und dass Israel die Min-
destgarantien für die Palästinenser maßgeblich unterläuft (98 Millionen
Kubikmeter pro Jahr statt zugesicherten 222 Millionen Kubikmeter pro
Jahr in 2010), so dass die Wasserversorgung pro Kopf in den palästinen-
sischen Gebieten sogar absolut gesunken ist?

13. Was ist im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserressourcen die Hal-
tung der Bundesregierung dazu, dass die israelische Regierung darauf be-
harrt, auch bei einer endgültigen Lösung auf keinen Fall zu den Grenzen
von 1967 zurückzukehren und die zur „Zone C“ gehörigen Gebiete bei der
sogenannten permanenten Lösung zu annektieren, nicht zuletzt weil in
den von Israel beanspruchten Gebieten die günstigsten Bohrgebiete für
Brunnen liegen und Israel durch die Eingliederung dieses Gebietsstreifens
(20 Prozent der Westbank, direkt an der Grünen Linie in der nördlichen
und westlichen Westbank einschließlich des Berglands um Jerusalem bis
südlich-westlich in Richtung Hebron) in das eigene Staatsgebiet alleinige
Verfügungsgewalt über den größten Teil des Grundwassers behält?

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14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass nach der Beset-
zung der palästinensischen Gebiete durch Israel, nach der alle dortigen
Wasserquellen zu israelischem Staatsbesitz erklärt und dem Militärkom-
mandeur bzw. später der Militärverwaltung unterstellt wurden, jegliche
Entwicklung der Grundwassernutzung durch die palästinensische Bevölke-
rung verhindert wurde, zumal Israel auch nach dem Oslo-Prozess de facto
die übergeordnete Kontrolle über Wasserförderung und Ressourcenent-
wicklung behielt?

15. Teilt die Bundesregierung die gängige Auffassung, dass aufgrund der Tat-
sache, dass Israel im Osten der Westbank Farmen, Plantagen und geschlos-
sene Militärzonen unterhält und eine Infrastruktur etabliert hat, die derjeni-
gen im Kernland gleicht und somit permanenten Charakter hat und ferner die
Trennungsmauer einen Verlauf nimmt, die den Osten – die Eastern Barrier –
vom Rest der Westbank abgrenzt, vor einer Regelung des Konflikts mit den
Palästinensern eine vorhergehende Klärung der Nutzungsrechte Israels an
den Wasservorkommen der Region durch Abkommen notwendig ist, und
wie sollte diese nach Ansicht der Bundesregierung zu Stande kommen?

a) Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung,
dass Teil der politischen Lösung auch sein muss, die Abhängigkeit der
palästinensischen Autonomiebehörde von der Erteilung von Baugeneh-
migungen für Infrastrukturprojekte wie Kläranlagen durch die israe-
lische Regierung zu beenden, da sich der Bau diverser Anlagen, und
nicht zuletzt der von deutschen Vorhaben der KfW Bankengruppe, da-
durch unnötig verzögert hat?

b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auf-
fassung, dass vielmehr der übergeordnete Konflikt ohne eine Lösung
des Wasserkonfliktes nicht beigelegt werden kann, da eine Trennung der
israelischen und palästinensischen Gebiete in Bezug auf den Zugang zu
Wasser für Israel nicht praktikabel ist?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Grund für die
stockenden Verhandlungen zwischen Israel und Palästina die israelische
Weigerung ist, internationalen Standards in Bezug auf den Zugang und die
Verteilung der Wasservorkommen zuzustimmen bzw. eine Verhandlung
hierüber überhaupt beginnen zu wollen?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass der Zugang zu
Wasser für die Palästinenser durch die israelische Regierung als Machtins-
trument dahingehend missbraucht wird, die Entwicklung in den besetzten
palästinensischen Gebieten zu hemmen und somit eine Entwicklung und
Etablierung eines eigenen palästinensischen Staates und deren Unabhän-
gigkeit zu verhindern?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der israelischen Regie-
rung, dass die Übertragbarkeit internationalen Rechts im Bereich Wasser
zugunsten der Palästinenser keine Geltung haben kann, da es keinen eigen-
ständigen Staat Palästina gebe?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die von Amnesty International erho-
benen Vorwürfe, dass die diskriminierende Politik Israels das Recht der pa-
lästinensischen Bevölkerung auf Wasser untergräbt und die daran anschlie-
ßende Aufforderung Amnesty Internationals, Israel solle seine diskriminie-
rende Wasserpolitik beenden und die Zugangsbeschränkungen zu Wasser
für die palästinensische Bevölkerung aufheben?

20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Israel in den von Israel be-
setzten palästinensischen Gebieten seinen Rechten und Pflichten als Besat-

zungsmacht nach dem Humanitären Völkerrecht, insbesondere der
IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten,

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nachkommt und alle zur Verfügung stehenden Mittel der Bevölkerung in
den besetzten palästinensischen Gebieten mit Lebens- und Arzneimitteln,
also auch mit sauberem Trinkwasser, sicherstellt?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der langjährige Leiter
der staatlichen israelischen Wassergesellschaft Mekorot, Uri Saguy, als Ex-
General lange Zeit Chef des israelischen Armee-Geheimdienstes gewesen
ist, und welchen Stellenwert hat dies nach Auffassung der Bundesregie-
rung für die Wasserpolitik Israels?

22. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die Wasserver-
sorgung der palästinensischen Bevölkerung aufgrund der Einsetzung des
Joint Water Committees seit Anfang der 90er-Jahre drastisch verschlechtert
hat (in Absolutzahlen, von 188 Millionen Kubikmeter pro Jahr auf
98 Millionen Kubikmeter pro Jahr), da dessen Arbeit – obwohl es paritä-
tisch mit Israelis und Palästinensern besetzt ist – schon alleine dadurch un-
möglich gemacht wird, dass alle Entscheidungen im Konsens getroffen
werden, so dass Israel die palästinensische Seite immerzu blockieren kann,
zumal außerhalb der kleinen palästinensischen „A-Gebiete“ ohnehin die
Zustimmung der israelischen Zivilverwaltung notwendig ist, die oftmals
erst nach Jahren erfolgt, wenn überhaupt?

a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tat-
sache, dass Israel seit 1967 nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren
von landwirtschaftlichen Brunnen zur Bewässerung gegeben hat?

b) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tat-
sache, dass Israel seit 1967 nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren
eines neuen Brunnens im größten, ergiebigsten und frischesten Grund-
wasserleiter, dem westlichen Bergaquifer, gegeben hat – und zwar
weder für Trinkwasser noch für Nutzwasser für landwirtschaftliche
Zwecke etc.?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig rund
160 vorhandene – und nach israelischer Auslegung „legale“ – palästinen-
sische Brunnen stillstehen, weil sie dringender Reparatur bedürfen und
Israel hierfür keine Bewilligungen erteilt?

23. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Israel 1967
die bis dahin von Jordanien verwaltete Westbank und den Gazastreifen er-
oberte und seither alle Grundwasserspeicher westlich des Jordan und weit-
gehend auch das Jordanbecken kontrolliert und die bis dahin gültigen jor-
danischen Gesetze und Gewohnheitsrechte wie „das Recht, den Durst zu
stillen“ und „das Recht, zu bewässern“ aufhob die Durchführung des trila-
teralen Verbundprojekts in Jordanien und Israel aus Forschungsmitteln des
BMZ?

a) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Durchführung vor dem Hinter-
grund, dass Jordanien aufgrund der Nichteinhaltung der 1994 getroffe-
nen Vereinbarung über die Nutzung des Wassers von Yarmuk und Jor-
dan sowie die grenzüberschreitenden Grundwasserspeicher im Wadi
Araba, die eine zusätzliche Versorgung mit jährlich 215 Millionen
Raummetern beinhaltete, durch Israel einer permanenten Wasserknapp-
heit ausgesetzt ist?

b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
Standort des Projekts, der im Jordangraben liegt und damit im Hauptge-
biet illegaler israelischer Siedlerbrunnenförderung, und betrachtet die
Bundesregierung die Bereitstellung von Wasserressourcen für israeli-
sche Siedler aufgrund deutscher Entwicklungsmaßnahmen als legitimes

entwicklungspolitisches Ziel auch vor dem Hintergrund, dass im Jor-

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dangraben die illegalen israelischen Siedlungen im Durchschnitt über
400 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag zur Verfügung haben und in-
klusive der für Bewässerung zur Verfügung gestellten Wassermengen
die 9 354 dort lebenden Siedler 13,085 Liter Wasser pro Kopf und Tag
verbrauchen, während die dort lebende palästinensische Bevölkerung
mit weniger als 30 Litern Trinkwasser pro Kopf und Tag auskommen
muss?

24. Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bereitstel-
lung der Trinkwasserversorgung im Gazastreifen die Verzögerung von Ge-
nehmigungen für Materialimporte in den Gazastreifen durch die israelische
Regierung, die den Bau von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwas-
serentsorgung unmöglich machen, so dass derzeit alleine 13 UN-WASH-
Projekte in Gaza (mit einem Projektvolumen von 74,5 Mio. US-Dollar und
einer Zielgruppe von 1,4 Millionen Menschen) darauf warten, dass ihre
Materialimporte genehmigt werden?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufgabe der
Oberhoheit über die Wasserressourcen keine Bedrohung für die israelische
Wasserversorgung darstellen würde, da Israel durch Entsalzungsanlagen
zusätzliches Wasser gewinnen, vor allem in der Landwirtschaft Wasser ein-
sparen und mit seinen Nachbarn eine gemeinsame Nutzung der Grund- und
Oberflächenwasser vereinbaren kann?

26. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige trilaterale Zusammen-
arbeit mit Israel im Wassersektor?

27. Welche konkreten Erfolge der trilateralen Zusammenarbeit mit Israel recht-
fertigen die Weiterführung der Zusammenarbeit im Wassersektor?

28. Welche Projekte im Wassersektor in den besetzten palästinensischen
Gebieten führt die Bundesregierung derzeit durch, bzw. welche sind in
Planung, und wie sieht die Kooperation mit Israel im Hinblick auf diese
Projekte genau aus?

a) Welche Projekte im Bereich Trinkwasserversorgung führt die deutsche
EZ derzeit durch, bzw. welche sind geplant (bitte detaillierte Auflistung)?

b) Ist in diesem Zusammenhang Fortsetzung der Kooperation mit Israel in
den besetzten palästinensischen Gebieten (SMART, GLOWA etc.) ge-
plant, und wie würde diese aussehen (bitte genaue Angaben)?

c) Sind weitere Kooperationen mit Israel zur Durchführung von Projekten
im Wassersektor in der Region Nahost geplant, und wenn ja, welche
(bitte detaillierte Angaben)?

d) Für welche konkreten Projekte stellt die Bundesregierung der Palästi-
nensischen Autonomiebehörde 42,5 Mio. Euro für die finanzielle und
technische Zusammenarbeit zur Verfügung, was sind die genauen Ziel-
vereinbarungen, wer sind die Projektpartner, was ist der genaue Zeitrah-
men der Projekte (bitte genaue Angaben)?

29. Was ist der Kenntnisstand der Bundesregierung hinsichtlich der wieder neu
aufgenommenen Gespräche zwischen Israel und Palästina im Hinblick auf
die Behandlung des Themas Zugang zu Wasser und Verteilung der Wasser-
vorräte?

30. Wird die Wasserproblematik in den palästinensischen Gebieten bei dem für
Februar 2012 geplanten Besuch vom Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in Israel und den besetzten
palästinensischen Gebieten ein zentrales Thema seiner Agenda sein?

Drucksache 17/8422 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) Wenn ja, welche konkreten politischen Lösungsvorschläge wird der
Bundesminister Dirk Niebel hinsichtlich der Wasserproblematik unter-
breiten?

b) Wenn nein, warum ist die Wasserproblematik kein zentraler Bestandteil
der Besuchsagenda von Israel und den palästinensischen Gebieten, ob-
wohl Wasser einer der drei Schwerpunktbereiche der deutschen staatli-
chen EZ in dieser Region darstellt?

31. Mit welchen Regierungsvertretern auf israelischer und palästinensischer
Seite wird sich der Bundesminister Dirk Niebel treffen (bitte detaillierte
Auflistung)?

32. Welche konkreten Projekte der deutschen staatlichen EZ wird der Bundes-
minister besuchen, und welche Themen stehen auf der Agenda des Bundes-
ministers bei seinem Besuch in Israel und den besetzten palästinensischen
Gebieten?

33. Wird der Bundesminister Dirk Niebel auch den Gazastreifen und die dor-
tigen Projekte der deutschen TZ und EZ im Wassersektor besuchen?

34. Wie gestaltet sich der von der deutschen, staatlichen EZ finanzierte Klär-
werksbau in Nablus, und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?

35. Wie gestaltet sich die Rehabilitierung der Kläranlage in Sheikh Eijleen im
Gazastreifen, und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?

36. Mit was für Schwierigkeiten ist die deutsche EZ bei Bau und Rehabilitie-
rung von Klärwerken in den besetzten palästinensischen Gebieten konfron-
tiert?

37. Wurden im Zeitraum der letzten fünf Jahre Evaluierungen von Vorhaben
der deutschen EZ im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Ge-
bieten durchgeführt?

a) Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Evaluierungen (bitte detailliert
auflisten)?

b) Wenn nein, was sind die Gründe dafür, keine Evaluierungen durchzu-
führen?

c) Was sind die „lessons learnt“ der GIZ und der KfW Bankengruppe bzgl.
der Durchführung von Projekten im Wassersektor in den besetzten pa-
lästinensischen Gebieten?

38. Wie bewertet die Bundesregierung den französischen Parlamentsbericht
des Foreign Affairs Committees von Anfang Januar 2012, der besagt, dass
Israels Wasserpolitik in der Westbank eine Politik der Apartheid sei, u. a.
weil die ca. 450 000 israelischen Siedler in der Westbank mehr Wasser ver-
brauchen, als die 2,3 Millionen Palästinenser, die dort leben und in Dürre-
zeiten – entgegen internationalem Recht – die Siedler prioritär versorgt
würden?

Berlin, den 20. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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