BT-Drucksache 17/8416

Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen Flüchtlingsfonds

Vom 20. Januar 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8416
17. Wahlperiode 20. 01. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen
Flüchtlingsfonds

Die Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern hat im Dezember 2011
die Beteiligung Deutschlands an einem dauerhaften Resettlement-Programm in
Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
angekündigt. Demnach sollen jährlich 300 Personen aufgenommen werden.

Mit der Entscheidung des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europä-
ischen Flüchtlingsfonds (EFF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 (573/2007/EG)
wurde ermöglicht, solche Neuansiedlungs- bzw. Resettlement-Maßnahmen von
Flüchtlingen bzw. von subsidiär geschützten Personen über den EFF kozufinan-
zieren. Danach erhält jeder Mitgliedstaat einen Festbetrag in Höhe von
4 000 Euro für jede neu angesiedelte Person (Artikel 13 Absatz 3).

Einem Bericht des Sekretariats der EU-Kommission vom 20. Juli 2011 zufolge
(SEC(2011) 940) machen die Mittel für die Unterstützung von Resettlement-
Maßnahmen der Mitgliedstaaten inzwischen 14 Prozent des Gesamtetats des
EFF aus. Deutschland hat demnach in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt rund
8,6 Mio. Euro (und damit ca. 18 Prozent der diesbezüglichen EFF-Mittel) in
Anspruch genommen (S. 24 ff.).

Im November 2011 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung „Ein offenes und
sicheres Europa: Die Haushaltsmittel für den Bereich Inneres für 2014–2020“
vorgelegt (KOM(2011) 749). Darin wird u. a. die Zusammenlegung von drei
der bisherigen Fonds (EFF, Integrationsfonds und Rückführungsfonds) in einen
„Asyl- und Migrationsfonds“ (AMF) vorgeschlagen.

Der AMF soll in diesen sechs Jahren über ein Mittelvolumen von insgesamt
3,9 Mrd. Euro verfügen.

Intern sollen diese Finanzmittel, einer Folgenabschätzung des Sekretariats der
Europäischen Kommission (SEC(2011) 1359 vom 15. November 2011, S. 34)
zufolge, wie folgt aufgeteilt werden:

● Asyl: 36 Prozent (1,4 Mrd. Euro),
● Bekämpfung irreguläre Migration/Rückkehr: 23 Prozent (0,9 Mrd. Euro),

● Integration (inkl. European Migration Network): 30 Prozent (1,2 Mrd. Euro),

● Externe Dimension: 11 Prozent (0,4 Mrd. Euro).

Im Asylbereich sollen – wie bislang über den EFF – über den AMF auch künf-
tig folgende Aspekte gefördert werden:

Drucksache 17/8416 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

● Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende
sowie

● Maßnahmen zur Verbesserung der Asylverfahren.

Zusätzlich sollen nun innerhalb des Asylbereichs auch

● Resettlement-Maßnahmen der Mitgliedstaaten bzw. der EU ebenso finan-
ziert werden sowie

● die Umsiedlung subsidiär geschützter Personen innerhalb der EU sowie

● die Durchführung regionaler Schutzprogramme (zum Ausbau von Aufnah-
mekapazitäten in Drittstaaten).

Allein für das geplante Neuansiedlungsprogramms der EU veranschlagt die
EU-Kommission einen Betrag von 0,6 Mrd. Euro (KOM(2011) 749, S. 6).

Zeitgleich veröffentlichte die EU-Kommission auch einen Vorschlag für eine
Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds (KOM(2011) 751).
Darin wird eine Erhöhung des Pauschalbetrags für jede neu angesiedelte Person
auf 6 000 Euro angeregt (Artikel 17 Absatz 1). Für die Neuansiedlung von
Flüchtlingen in Europa aus den vorgesehenen Prioritätsregionen der EU (zum
einen das regionale Schutzprogramm in Nordafrika – Ägypten, Libyen, Tune-
sien – sowie Flüchtlinge aus dem Gebiet Ostafrika/Große Seen) bzw. bei Auf-
nahme besonders schutzwürdiger Flüchtlingsgruppen (wie gefährdete Frauen
und Kinder, unbegleitete Minderjährige, Personen, die medizinische Betreuung
benötigen, die nur durch eine Neuansiedlung gewährleistet werden kann sowie
Personen, die zu ihrem unmittelbaren rechtlichen oder physischen Schutz drin-
gend umgesiedelt werden müssen) ist sogar ein Pauschalbetrag in Höhe von
10 000 Euro vorgesehen (Artikel 17 Absatz 2 und 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Kofinanzierung deutscher Resettlement-Maßnahmen durch den EFF

1. Wie viele Personen hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2008
bis 2011 neu angesiedelt (bitte nach Jahren und dem jeweiligen Herkunfts-
land aufschlüsseln)?

2. Wie wurden diese in Deutschland neu angesiedelten Personen auf die Bun-
desländer verteilt (bitte aufschlüsseln)?

3. Wie viele dieser neu angesiedelten Personen haben welchen Aufenthaltstitel
erhalten (bitte nach Aufenthaltstitel und Herkunftsland aufschlüsseln)?

4. Für wie viele neu angesiedelte Personen hatte Deutschland eine Kofinanzie-
rung durch den EFF beantragt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5. Ist es zutreffend, dass Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 für Resettle-
ment-Maßnahmen ca. 8,6 Mio. Euro aus dem EFF erhalten hat, und wenn
nein, wie viele Mittel hat Deutschland innerhalb dieses Zeitraums diesbe-
züglich seitens des EFF erhalten?

6. War der Bund alleiniger Empfänger diesbezüglicher Zuwendungen durch
den EFF oder erhielten auch Bundesländer in dieser Angelegenheit Gelder
aus dem EFF?

Wenn ja, welche Länder erhielten wie viele EFF-Mittel (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8416

Ausblick

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, ab 2014
deutlich mehr Mittel für Resettlement-Maßnahmen zur Verfügung stellen
zu wollen?

8. Wäre dies – wenn dieser Vorschlag beschlossen würde – Anlass, mit den
Ländern in Gespräche einzutreten über eine Ausweitung des deutschen
Aufnahmekontingents von jährlich 300 Personen, und wenn nein, warum
nicht?

9. Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, ab 2014
die Umsiedlung subsidiär Geschützter innerhalb der EU mit 6 000 Euro
bzw. 10 000 pro umgesiedelter Person zu unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?

10. Wir beurteilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorge-
schlagene erhebliche Verschiebung der finanziellen Mittel für Asylsu-
chende von bislang 70 Prozent der frei verfügbaren EFF-Mittel gemäß Arti-
kel 13 Absatz 2 der EFF-Entscheidung auf in Zukunft 43 Prozent der dem
Asylbereich zustehenden finanziellen Mittel für das geplante Neuansied-
lungsprogramm der EU?

Berlin, den 20. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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