BT-Drucksache 17/837

Entschädigung der Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja 1988

Vom 25. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/837
17. Wahlperiode 25. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Harald Koch, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln),
Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Entschädigung der Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja 1988

Am 16. März 2010 jährt sich zum 22. Mal der Jahrestag des irakischen Giftgas-
Massakers in der kurdischen Stadt Halabja. Etwa 5 000 Menschen kamen da-
mals qualvoll zu Tode, mehr als 10 000 erlitten schwerste Verletzungen. Der
Angriff auf Halabja war nur eines von vielen Verbrechen des irakischen Baath-
Regimes unter Saddam Hussein an der kurdischen Bevölkerung in Südkurdistan
(Nordirak). Im Rahmen der „Anfal“-Operationen wurde damals zwischen Fe-
bruar und September 1988 nachweislich an 40 Orten Giftgas gegen die Zivil-
bevölkerung eingesetzt. Nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation
Human Rights Watch wurden in diesem Zeitraum etwa 180 000 Menschen
ermordet oder sie verschwanden spurlos.

Etwa 70 Prozent der Giftgasproduktionsanlagen im Irak stammten nach Presse-
berichten (z. B. Süddeutsche Zeitung, 26. November 1997) aus der Bundes-
republik Deutschland. Sieben Mitarbeiter deutscher Firmen wurden 1990 des-
halb vorübergehend festgenommen. Nach jahrelangen Verfahren endeten ihre
Prozesse 1994 bzw. 1996 mit Bewährungsstrafen, Freisprüchen und Einstellun-
gen.

Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft engagieren sich heute wieder
verstärkt in der kurdischen Autonomieregion im Nordirak. Ein deutsches Gene-
ralkonsulat wurde im April 2009 in Erbil eröffnet. Präsident Masud Barzani traf
sich in Berlin mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und es fand eine kur-
disch-deutsche Wirtschaftskonferenz statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Besitzt die Bundesregierung aktuelle Informationen zur sozialen und gesund-
heitlichen Situation der überlebenden Opfer des Giftgas-Massakers von
Halabja und den „Anfal“-Operationen?

a) Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lebens-
situation der überlebenden Opfer und die Spätfolgen der Massaker?
b) Wenn ja, woher bezieht die Bundesregierung ihre Kenntnisse?

c) Wenn nein, sieht die Bundesregierung keinen Bedarf an aktueller Infor-
mation zu dieser Frage?

d) Wenn nein, inwieweit gedenkt die Bundesregierung sich aktuelle Kennt-
nisse in dieser Frage zu verschaffen?

Drucksache 17/837 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Welche humanitäre Hilfe hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1988
direkt an die Opfer des Giftgas-Massakers in Halabja geleistet (bitte Anga-
ben pro Jahr, in Euro und gegebenenfalls mit der Angabe, welche Sachleis-
tungen damit ermöglicht wurden bzw. verbunden waren)?

3. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1988 unternommen, um den
Opfern bei der Beseitigung der Folgeschäden des Giftgasangriffs (Kontami-
nation von Boden und Wasser, medizinische Spätfolgen, Traumatisierung
der Opfer und ihrer Nachkommen) zu helfen?

4. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1988 unternommen, um die an
der irakischen Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen zu irgend-
welchen humanitären Gesten und Taten zugunsten der Oper von Halabja zu
bewegen?

5. Welche praktischen Hilfen haben die beteiligten deutschen Firmen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 1988 aufgrund dieser Schritte oder auf
eigene Initiative zugunsten der Opfer von Halabja ergriffen.

6. Wie viele deutsche Firmen waren nach aktueller Kenntnis der Bundesregie-
rung in den 1970er- und 1980er-Jahren direkt oder indirekt am Aufbau, an
der Planung und/oder an der Durchführung der irakischen Giftgasproduk-
tion bzw. Chemiewaffenproduktion beteiligt (bitte die beteiligten Firmen
und ihre jeweilige Beteiligung im Einzelnen auflisten)?

7. Gegen welche deutschen Firmen bzw. verantwortlichen Manager wurden
aufgrund ihrer Beteiligung an der Giftgasproduktion seit 1990 juristische
Schritte eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

a) In Deutschland?

b) Im Ausland?

8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Firmen aus anderen
europäischen Ländern vor, die in den 1970er- und 1980er-Jahren an Auf-
bau, Planung oder Durchführung der Giftgas- bzw. Chemiewaffenproduk-
tion beteiligt waren?

9. Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, das Giftgas-Massaker von
Halabja und die „Anfal“-Operationen als Genozid zu bezeichnen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche rechtlichen und politischen Folgen hat eine solche Ein-
stufung im Hinblick auf die Entschädigung der Opfer und die Strafver-
folgung der an der Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen?

c) Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unter-
nehmen, um die internationale Anerkennung des Giftgas-Massakers von
Halabja und der „Anfal“-Operationen als Genozid durchzusetzen?

d) Welche völkerrechtliche Definition für Genozid oder Völkermord macht
sich die Bundesregierung zu eigen?

10. Inwieweit waren die Beteiligung deutscher Firmen an der Giftgasproduk-
tion und die Entschädigung der Opfer bislang ein Thema bei den bilateralen
Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Regionalregierung
Kurdistan-Irak (bitte genauen Termin, Ort, Gesprächsbeteiligte und Ge-
sprächsinhalt angeben)?

11. Welche juristischen, politischen und wirtschaftlichen Forderungen gegen-
über der Bundesregierung sowie den an der irakischen Giftgasproduktion
beteiligten deutschen Firmen sind der Bundesregierung im Zusammenhang

mit dem Giftgas-Massaker von Halabja und den „Anfal“-Operationen be-
kannt

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/837

a) von Seiten der kurdischen Regionalregierung,

b) von Seiten der irakischen Zentralregierung,

c) von irakischen und kurdischen Nichtregierungsorganisationen,

d) von irakischen und kurdischen Privatpersonen?

e) Wie bewertet die Bundesregierung diese Forderungen?

12. Welche deutschen Firmen, die an der irakischen Giftgasproduktion beteiligt
waren, oder deren Rechtsnachfolger sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung heute wieder im Irak wirtschaftlich aktiv?

a) Welche dieser Firmen waren mit Unterstützung der Bundesregierung auf
der Internationalen Messe in Arbil präsent?

b) Welche dieser Firmen wurden bislang vom Service-Büro Wirtschaft
Bagdad beraten oder betreut, das vom Auswärtigen Amt und dem Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichtet wurde?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung für diese Firmen im Irak das
Risiko, dass diese mit ihrem Eigentum für ihre frühere Beteiligung an
der irakischen Giftgasproduktion zur Verantwortung gezogen werden?

Berlin, den 24. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.