BT-Drucksache 17/833

Europäisches Jahr gegen Armut und Ausgrenzung 2010 - Vorhaben und Kosten

Vom 25. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/833
17. Wahlperiode 25. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Brigitte Pothmer, Katrin
Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt
Bender, Ulrike Höfken, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Jerzy Montag,
Claudia Roth (Augsburg), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Europäisches Jahr gegen Armut und Ausgrenzung 2010 – Vorhaben und Kosten

Das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung wird in Deutsch-
land federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
organisiert und durchgeführt. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Dr. Ursula von der Leyen, ist laut einer Pressemitteilung aus ihrem Hause vom
3. Februar 2010 der Auffassung, dass „Armut und soziale Ausgrenzung […] uns
umtreiben [müssen].“ Laut der Pressemitteilung gibt es „überall in Deutschland
[…] eine Vielzahl von Initiativen, die gezielte Unterstützung anbieten und den
Betroffenen neuen Mut machen“. Weiter heißt es: „842 Projektanträge gingen
[…] im Bundesministerium […] ein“.

Von den 17 Mio. Euro, die die Europäische Kommission für das Europäische
Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung bereitstellt, erhält Deutschland
ca. 750 000 Euro. Zudem stellt die Bundesregierung ihrerseits 1,3 Mio. Euro
zusätzlich zur Verfügung. Gefördert werden jetzt allerdings nur „40 Leucht-
türme“, so die Pressemitteilung des BMAS vom 3. Februar 2010. Am gesamten
Verfahren und an der Stoßrichtung und der Auswahl der Projekte hat es öffent-
lich Kritik gegeben, wie Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“
vom 5. Januar 2010, dem „SPIEGEL“ 01/2010 und „epd sozial“ vom
15. Januar 2010 zeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach der Kostenkalkulation aus der
Nationalen Strategie zum Europäischen Jahr 2010 lediglich 1,24 Mio. von
2,25 Mio. Euro in die Förderung konkreter Projekte fließen sollen, während
das restliche Geld hauptsächlich für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet
werden soll?

2. Wie ist die Aufteilung der Gelder in den anderen EU-Mitgliedstaaten, bzw.
wie viel Prozent des Gesamtbudgets für das Europäische Jahr 2010 geben

die anderen nationalen Regierungen innerhalb der EU für die Förderung
konkreter Projekte und wie viel für weitere Ausgaben aus?

3. Wie setzen sich die Kosten für die im Rahmen des Europäischen Jahres 2010
in Deutschland veranschlagten Kostenblöcke „Kommunikation und Medien“
mit einem Volumen von 800 000 Euro und „Externe Unterstützung“ mit
einem Volumen von 90 000 Euro zusammen?

Drucksache 17/833 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Agenturen wurden für die Durchführung der Aufträge im Bereich
„Kommunikation und Medien“ sowie „Externe Unterstützung“ beauftragt,
und welche konkreten Aufgaben sollen diese ausführen?

5. Unterstützt die Bundesregierung die Auftaktveranstaltung zum Europäischen
Jahr 2010 für Nordrhein-Westfalen in Köln am 17. März 2010 finanziell?

6. Warum wurde die nationale Geschäftsstelle zum Europäischen Jahr 2010
im auch für die Regelsätze zuständigen Referat Vb4 des BMAS angesiedelt
und nicht wie in den Jahren 2007 und 2008 bei der Bundesarbeitsgemein-
schaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), obwohl diese sich nach der
Auffassung der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. November 2006 auf Bun-
destagsdrucksache 16/3590) „wie keine andere Dachorganisation im
zivilgesellschaftlichen Bereich Organisationen, die den Zielen des Euro-
päischen Jahres verpflichtet sind“ für „sozial ausgegrenzte Menschen“ ein-
setzt?

7. Warum wurden entgegen der Ankündigung auf Seite 15 der Nationalen Stra-
tegie zum Europäischen Jahr, 50 bis 70 Aktionen mit maximal 40 000 Euro
fördern zu wollen, und trotz der Zahl von 842 gestellten Anträgen lediglich
40 Projekte zur Förderung vorgeschlagen?

8. Welche Entscheidungskriterien und Bewertungspunkte hat das BMAS für
die Auswahl der zu fördernden Projekte zu Grunde gelegt?

9. Sieht die Bundesregierung das Verfahren der Projektauswahl als transpa-
rent an, obwohl den Mitgliedern des Programmbeirats im Vorfeld der Pro-
jektauswahl lediglich 70 von 842 Anträgen vorgelegt wurden und deren
Bewertung durch das BMAS nicht durch eine Offenlegung der Kriterien
und deren Gewichtung nachvollziehbar war?

10. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass keines der ausgewählten Pro-
jekte Armut explizit aus einer gesellschaftskritischen Perspektive behan-
delt und mehreren vorgeschlagenen Projekten diese Perspektive ganz
offenkundig fehlt (BE-007: „Arm ist nicht, wer wenig hat“; BW-007:
„Knapp bei Kasse – Wir kommen klar“; NI-053: „AGH im Focus“)?

11. Sind im Rahmen des Europäischen Jahres spezielle Maßnahmen gegen die
Armut von Frauen, z. B. Alleinerziehenden, geplant?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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