BT-Drucksache 17/819

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/654- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 25. Februar 2010


zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Michael Leutert und Sven Kindler

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag, der von der Bundesregierung am 9. Februar
2010 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Interna-
tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(ISAF) zuzustimmen.

Die Fortsetzung des Einsatzes soll im Rahmen der Imple-
mentierung

a) der „Vereinbarung über provisorische Regelungen in
Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regie-
rungsinstitutionen (Bonner Vereinbarung)“ vom 5. De-
zember 2001,

b) der „Berliner Erklärung“ der Internationalen Afghanis-
tan-Konferenz vom 1. April 2004,

f) des Schlussdokuments der internationalen Afghanistan-
Konferenz in London am 28. Januar 2010

sowie auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom
20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444
(2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom
13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004,
1623 (2005) vom 13. September 2005, 1707 (2006) vom
12. September 2006, 1776 (2007) vom 19. September 2007,
1833 (2008) vom 22. September 2008 sowie 1890 (2009)
vom 8. Oktober 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen im Rahmen und nach den Regeln eines Systems
gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Arti-
kels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgen.

Für die Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe in Afghanistan werden bis zu 5 350 Solda-
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO
auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/819
17. Wahlperiode 25. 02. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/654 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
c) des auf der Afghanistan-Konferenz in London am
31. Januar 2006 verabschiedeten „Afghanistan Com-
pact“,

d) des Abschlusskommuniqués der Afghanistan-Konfe-
renz in Den Haag am 31. März 2009,

e) der Beschlüsse des NATO-Gipfels in Straßburg/Kehl am
3./4. April 2009,

tinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung einge-
setzt.

Das Mandat läuft bis zum 28. Februar 2011 und gilt nur, so-
lange eine Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vorliegt.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an dem Einsatz der Internationa-

Drucksache 17/819 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

r. h. c. Jürgen Koppelin
erichterstatter
Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Klaus Brandner
Berichterstatter

D
B

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven Kindler
Berichterstatter
Berlin, den 24. Februar 2010

Der Haushaltsausschuss

len Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (Inter-
national Security Assistance Force, ISAF) auf Basis der Er-
gebnisse der Internationalen Afghanistan-Konferenz am
28. Januar 2010 werden sich für den Zeitraum 26. Februar
2010 bis 28. Februar 2011 insgesamt um rund 271,5 Mio.
Euro erhöhen. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2010
rund 226,2 Mio. Euro sowie auf das Haushaltsjahr 2011
rund 45,3 Mio. Euro. Die Mehrausgaben für das Jahr 2010
werden im Wege einer entsprechenden Ansatzerhöhung im
Kapitel 14 03 Titelgruppe 08 des Regierungsentwurfs Ein-
zelplan 14/2010 in das parlamentarische Verfahren zum
Haushalt 2010 eingebracht. Die Mehrausgaben im Jahr
2011 werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für
das Jahr 2011 berücksichtigt.

Der Haushaltsausschuss hat die Vereinbarkeit mit der
Haushaltslage des Bundes mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP sowie einer Stimme
aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. sowie einer Stimme
aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei zwei
Stimmenthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN festgestellt.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.
mann

x

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