BT-Drucksache 17/8105

Polizeiliche Übergriffe beim Castortransport 2011

Vom 8. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8105
17. Wahlperiode 08. 12. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Herbert Behrens, Karin Binder,
Eva Bulling-Schröter, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Andrej Hunko, Caren Lay, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Jens Petermann,
Sabine Stüber, Johanna Voß, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche Übergriffe beim Castortransport 2011

Trotz eines starken Polizeiaufgebots ist es Demonstrantinnen und Demonstran-
ten gelungen, den Castortransport im November 2011 länger als in den Vorjah-
ren aufzuhalten.

Die Polizei beklagte sich nach dem Transport über gewalttätige Demonstrie-
rende. Etwa hundert Polizisten sollen nach Angaben des niedersächsischen
Innenministers Uwe Schünemann verletzt worden sein. Dem stehen allerdings
rund 355 Demonstrierende gegenüber, die durch Polizisten verletzt worden
sind (SPIEGEL ONLINE, 29. November 2011). Erneut hat die Polizei Pfeffer-
spray gegen friedliche Menschen eingesetzt, um sie zum Verlassen der Bahn-
gleise und deren Umgebung zu zwingen. Videos im Internet dokumentieren,
dass die Polizei unvermittelt Demonstranten, die sich defensiv verhalten haben,
mit Pfefferspray beschoss. Zusätzlich wurde mit Schlagstöcken auf Menschen
eingeschlagen, auch als diese bereits am Boden lagen (www.youtube.com/
watch?v=REuZNijJcRk).

Pfefferspray birgt für Menschen erhebliche Gesundheitsgefahren, wie in einer
Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 7. November
2011 bestätigt wurde. Aus menschenrechtlicher Sicht ist sein Einsatz gegen
Personen, von denen keine Gewalttaten ausgehen, nicht zu verantworten.

Zugleich unternahm die Polizei Anstrengungen, die Dokumentation ihres Ein-
satzes zu beeinträchtigen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion
(DJU) berichtete am 27. November 2011, dass die Polizei Bildmaterial sowie
Ausrüstungsgegenstände von Medienschaffenden konfisziert habe. Andere seien
gezwungen worden, ihre Bilder zu löschen. In anderen Fällen wurde den Jour-
nalistinnen und Journalisten die Schutzausrüstung abgenommen. Die DJU warf
der Polizei vor, damit in die Pressefreiheit einzugreifen.

Die niedersächsische Polizei hatte im Vorfeld des Castorprotestes „in Ab-

sprache mit der Bundespolizei“ Medienvertreter aufgefordert, sich zu akkredi-
tieren (www.castoreinsatz.de). Die Begründung hierfür war widersprüchlich
formuliert: Einerseits wurde im Akkreditierungsformular versichert, die Akkre-
ditierung erfolge freiwillig und sei „keine Voraussetzung für die Inanspruch-
nahme von Medienrechten im Einsatzraum“, andererseits biete die Akkreditie-
rung aber den Vorteil, ohne weitere Überprüfung „spezielle Medienrechte in
Anspruch zu nehmen (Durchlass zu Einsatzorten, bei Absperrungen pp.)“.

Drucksache 17/8105 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Nach Berichten des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) haben allerdings
Polizeikräfte z. T. weder die regulären Journalistenausweise noch die Akkre-
ditierung anerkannt und immer wieder Pressevertreter am Beobachten des Ein-
satzgeschehens gehindert.

Die Fragesteller sehen in dieser Vorgehensweise keinen angemessenen Umgang
mit der Pressefreiheit. Das Argument der niedersächsischen Polizei, es gebe
eine Vielzahl unterschiedlicher Presseausweise, verfängt nicht, da zumindest
der einheitliche Ausweis der DJU, des DJV und vier weiterer Medienverbände
bei der Polizei als bekannt vorausgesetzt werden kann und ausschließlich an
hauptberufliche Journalisten vergeben wird. Somit sollte es keinen Grund ge-
ben, dass diejenigen, die ggf. über Fehlverhalten der Polizei berichten werden,
dieser im Vorfeld einer Berichterstattung ihre Namen mitteilen.

Beim Polizeieinsatz selbst sind auch mehrfach Journalisten von der Polizei an-
gegriffen worden; unter anderem wurde ihnen ins Gesicht geschlagen und sie
wurden mit Pfefferspray angegriffen (vgl. taz vom 28. November 2011, „Presse
auf die Fresse“ und junge Welt vom 30. November 2011, „Pressefreiheit wurde
mit Füßen getreten“). Parlamentarische Beobachter und Sanitäter klagten eben-
falls über Behinderungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Bundespolizisten waren anlässlich des Castortransportes im
Wendland im Einsatz (bitte nach Einsatzkräften im Rahmen der originären
Zuständigkeit im Bahnanlagenbereich sowie nach Unterstützung der nieder-
sächsischen Polizei differenzieren und Personal pro Tag angeben), und
welche Kosten waren damit verbunden?

2. Wie viele Mitarbeiter ausländischer Sicherheitsbehörden waren während des
Castortransportes vor Ort (bitte nach Herkunftsländern angeben und nach
Polizei-/Militär-/Gendarmerieeinheiten differenzieren)?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage waren diese Mitarbeiter in Deutschland,
und welche Befugnisse hatten sie jeweils?

b) Inwiefern haben diese Mitarbeiter, sofern sie hoheitliche Befugnisse
hatten, von diesen Gebrauch gemacht (bitte kurze Fallbeschreibung)?

c) Inwiefern haben sich diese Mitarbeiter, trotz des Fehlens hoheitlicher Be-
fugnisse, an Einsatzmaßnahmen beteiligt, und auf welcher Rechtsgrund-
lage bzw. mit welcher Begründung?

3. Mit wie vielen Behältnissen (bitte jeweils Gerätetyp und Inhaltsmengen
angeben) Pfefferspray oder anderen Reizmitteln ist die Bundespolizei vor
den Protesten ausgestattet worden, und wie viele davon wurden verbraucht?

a) Welchen Ersatzbedarf an Pfefferspray hat die Bundespolizei nach dem
Castortransport angemeldet (bitte nach Anzahl der Kartuschen/Flaschen
und deren Größe differenzieren)?

b) In welcher Konzentration ist der Wirkstoff Capsaicin darin enthalten
(bitte in Scovill-Graden angeben)?

4. Haben Angehörige der Bundespolizei Reizmittel auch gegen solche De-
monstranten eingesetzt, die sich – auch im Rahmen möglicherweise straf-
barer Protestformen – gewaltfrei verhalten haben, und welche Erkenntnisse
hat die Bundesregierung, wie viele Demonstrantinnen und Demonstranten
dadurch verletzt worden sind?

Welche Reizmittel wurden von der Bundespolizei eingesetzt (bitte Handels-

bezeichnungen, Zusammensetzung und Wirkstoffe angeben)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8105

5. Hatte die Bundespolizei Wasserwerfer bereitgestellt (bitte ggf. angeben,
wie viele Wasserwerfer der niedersächsischen Polizei unterstellt worden
waren bzw. im eigenen Zuständigkeitsbereich verblieben), und wenn ja,

a) haben diese Wasserstöße abgegeben (bitte ggf. angeben, zu welcher Zeit
an welchem Tag an welchem Ort und ob dabei Reizstoffe beigemischt
worden waren),

b) wo wurden die Wassertanks ggf. nachgefüllt und inwiefern wurden hier-
für Verträge mit entsprechenden Versorgern geschlossen (bitte die ge-
naue Lage der in Anspruch genommenen Nachfüllstationen angeben)?

6. Trifft es zu, dass die Bundespolizei unter Vorgriff auf die Allgemeinver-
fügung, mit der alle Demonstrationen entlang der Castorstrecke verboten
wurden, Platzverweise erteilt hat, bevor diese Verfügung in Kraft getreten
ist, und wenn ja, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage?

7. Trifft es zu, dass die Bundespolizei Gegenstände wie Strickhandschuhe
von Demonstrantinnen und Demonstranten sichergestellt hat, und wenn ja,
warum und auf welcher Rechtsgrundlage?

8. Hatte die Bundespolizei Polizeipferde im Einsatz, und wenn ja,

a) wurden diese auch in Einsätze gegen Menschen geschickt,

b) wie viele Menschen sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung
verletzt worden?

9. Hat die Bundespolizei darüber hinaus Polizeipferde im Einsatz, die dem
Land Niedersachsen unterstellt worden waren, und wenn ja, wie viele und
inwiefern waren diese gegen Menschen eingesetzt worden?

10. Welche Grundsätze gibt es für den Umgang der Bundespolizei im Einsatz
mit sogenannten Demosanitätern, die sich um verletzte Demonstrantinnen
und Demonstranten kümmern (bitte ggf. die Weisungslage darstellen), und
kann die Bundesregierung Berichte von Demonstrantinnen und Demons-
tranten bestätigen, dass Polizeikräfte teilweise diesen Sanitätern den Zu-
gang zu verletzten Personen verwehrt hat, und waren daran Bundespolizis-
ten beteiligt?

Welche Grundsätze gelten für den Umgang mit parlamentarischen Beob-
achtern sowie mit Angehörigen des Legal Teams, und zu welchen Behinde-
rungen kam es hierbei?

11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Behauptungen, Demons-
trantinnen und Demonstranten hätten mit Nägeln bespickte Kartoffeln ge-
gen Polizeikräfte eingesetzt, und inwiefern ist ihr bekannt, dass Bundes-
polizisten hiervon aus erster Hand berichteten bzw. solche Kartoffeln mit
eigenen Augen gesehen haben?

12. Inwiefern war die Bundespolizei in die Akkreditierungspraxis von Journa-
listen eingebunden?

a) Hatte die Bundespolizei die Möglichkeit, an der Formulierung des
Akkreditierungsantrages mitzuwirken?

b) Welche Absprachen genau hat es im Hinblick auf die Akkreditierungs-
praxis zwischen der niedersächsischen Polizei und der Bundespolizei
gegeben?

c) Aus welchen Gründen hat die Bundespolizei entsprechende Absprachen
getroffen?

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13. Haben Inhaber wenig gebräuchlicher Presseausweise tatsächlich journalis-
tische Arbeitsnachweise übersandt?

a) Wer war für die Beurteilung dieser Arbeitsnachweise zuständig?

b) Was genau sollte mit den Arbeitsnachweisen überprüft werden?

c) Auf welcher Grundlage kann eine Polizeibehörde entscheiden, ob ein-
gereichte journalistische Arbeitsnachweise zur Wahrnehmung journalis-
tischer Tätigkeiten berechtigen?

d) Auf welcher Rechtsgrundlage beruht ein solches Verfahren?

e) Inwiefern war die Bundespolizei an der Überprüfung solcher Arbeits-
nachweise beteiligt, bzw. inwiefern sollte sie beteiligt werden?

14. Inwiefern ist eine etwaige Sicherheitsüberprüfung der akkreditierungs-
willigen Journalisten erwähnt worden, und welche Regelungen hat es
hierzu gegeben?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob bzw. wie viele Akkreditierungsanträge
abschlägig beschieden wurden (bitte soweit möglich, die Gründe hierfür
angeben)?

15. Inwiefern hatte die Bundespolizei die Möglichkeit, auf die Daten aus den
Akkreditierungsanträgen zuzugreifen bzw. diese im Einzelfall anzufordern,
und falls eine solche Möglichkeit bestand,

a) in welchem Umfang und zu welchem Zweck hat sie davon Gebrauch
gemacht,

b) auf welcher Rechtsgrundlage,

c) von wem und wie lange wurden die angefallenen Daten gespeichert,

d) wurden einzelne Daten an andere Behörden oder Dienststellen weiterge-
leitet, wohin, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage?

16. Welche praktischen Konsequenzen hatte es für Journalisten im Umgang mit
der Bundespolizei, wenn sie eine Akkreditierung vorzeigen bzw. nicht vor-
zeigen konnten, und inwiefern ist eine solche unterschiedliche Behandlung
nach Auffassung der Bundesregierung mit der Pressefreiheit vereinbar?

a) Welche Bedeutung hatte die Akkreditierung beim Passieren polizei-
licher Absperrungen ins Einsatzgebiet hinein?

b) Welche Absprachen hat es speziell hierzu mit der niedersächsischen
Polizei gegeben?

c) Hat es Fälle gegeben, bei denen Journalisten ohne Akkreditierung nicht
durch Absperrungen gelassen wurden, und wenn ja, warum?

d) Hat es Fälle gegeben, bei denen Journalisten trotz Akkreditierung nicht
durch Absperrungen gelassen wurden, und wenn ja, warum?

17. Was war mit den im Akkreditierungsschreiben genannten „speziellen
Medienrechten“ gemeint?

18. Sind Angehörige der Bundespolizei im Vorfeld des Castortransportes über
den Umgang mit Journalisten unterrichtet worden, und was genau sah diese
Unterrichtung vor?

a) Kennen Angehörige der Bundespolizei den Presseausweis von DJU,
DJV usw., und wenn nicht, was unternimmt die Bundesregierung, um
einem allfälligen Kenntnismangel abzuhelfen?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine

etwaige Unsicherheit von Polizisten bei der Erkennung von Presse-
ausweisen nicht dadurch gelöst werden sollte, dass Journalisten zur

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8105

Akkreditierung angehalten werden und andernfalls Nachteile erfahren,
sondern dadurch, dass Polizisten lernen sollten, wie die in Deutschland
verwendeten Presseausweise, zumindest der wichtigste (DJU, DJV
usw.) aussehen, und wenn nein, warum nicht?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung den etwaigen Nutzen dieser Akkredi-
tierung?

d) Hat es gegenüber den Einsatzkräften der Polizei Hinweise oder Dienst-
anweisungen gegeben, Journalisten mit Akkreditierung bevorzugt Zu-
gang zu abgesperrten Bereichen zu geben (bitte ggf. den Wortlaut dieser
Hinweise mitteilen)?

e) Wie vereinbart die Bundesregierung diese Akkreditierungspraxis mit
der Pressefreiheit, angesichts der angekündigten Benachteiligung für
nichtakkreditierte Journalisten, die nicht von „speziellen Medien-
rechten“ profitieren sollten, und dem Hinweis auf Wartezeiten?

19. Welche Probleme bei der Erkennung von Presseausweisen sind bei der
Bundespolizei anlässlich des jüngsten Castortransportes tatsächlich aufge-
treten, und in welchem Umfang mussten Journalisten auf ein Polizei-
sprecherteam warten, weil die Bundespolizisten an den Checkpoints nicht
in der Lage waren, den Presseausweis zu erkennen?

20. Welche Aufgaben hat der gemeinsam von der Bundespolizei mit der
Landespolizei eingerichtete Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit bei der
Polizeidirektion Lüneburg wahrgenommen?

Inwiefern wurden Verlautbarungen stets zwischen beiden Polizeibehörden
abgestimmt?

21. Inwiefern waren Bundespolizisten an Reizmitteleinsätzen sowie anderem
gewalttägigen Vorgehen gegen Journalisten beteiligt, und welche Kennt-
nisse hat sie über Berichte, denen zufolge eine Journalistin von einem
Polizeihund gebissen wurde?

22. Inwiefern sind Journalistinnen und Journalisten von Angehörigen der
Bundespolizei aufgefordert worden, Bilder zu löschen, und aus welchem
Grund?

23. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür, von Journalisten, die im
Rahmen einer Demonstrationsbeobachtung Bilder anfertigen, das Löschen
der Bilder bzw. Aushändigen der Kameras oder der Speicherkarten zu ver-
langen?

24. Waren Bundespolizistinnen und Bundespolizisten an der Maßnahme be-
teiligt, bis zu 1 000 Personen bis zu zehn Stunden lang in einem sogenann-
ten Freiluftkessel festzuhalten (von drei Uhr morgens bis zum späten Nach-
mittag des Sonntag, 27. November 2011, vgl. junge Welt vom 30. Novem-
ber 2011 „Pressefreiheit wurde mit Füßen getreten“), und wenn ja, wie be-
urteilt die Bundesregierung diese Freiheitsentziehung und den Umstand,
dass nur eine geringe Zahl der Festgenommenen die Möglichkeit erhalten
hatte, ihren Freiheitsentzug im Rahmen einer Anhörung vor Gericht über-
prüfen zu lassen?

25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Sanitäterinnen
oder Sanitäter von Polizeikräften von ihrer Arbeit abgehalten wurden, und
wie bewertet die Bundesregierung dies?

26. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung beim Castortransport Drohnen
eingesetzt, und wenn ja, wie viele, von wem und zu welchem Zweck?

27. Kam während der Castortransporte digitaler Behördenfunk zum Einsatz?
28. Welche Unterstützungsleistungen auf welcher Rechtsgrundlage hat die
Bundeswehr in Zusammenhang mit dem Castortransport durchgeführt

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(bitte Antragsteller, Ort, Datum/Zeitraum, Zweck, Umfang und Kosten der
Leistungen angeben)?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich während der Zeit, in
der die Allgemeinverfügung im Wendland Gültigkeit hatte, KFOR-Aus-
bilder dort aufgehalten haben, und wenn ja, wie viele waren es, und welche
Aufgaben hatten diese, und trugen sie Uniformen?

30. Wie viele Bundespolizisten waren mit Dosimetern ausgestattet?

31. Wie viele Bundespolizisten waren in unmittelbarer Nähe der Castoren im
Einsatz

a) auf der Schienenstrecke,

b) auf der Straßenstrecke,

und wie viele dieser Beamten waren mit Dosimetern ausgestattet?

32. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung der Dosismessungen der
Beamten hinsichtlich

a) des größten festgestellten Wertes,

b) des mittleren Wertes der Beamten insgesamt,

c) des mittleren Wertes der Beamten, die an der Schienenstrecke im Ein-
satz waren,

d) des mittleren Wertes der Beamten, die an der Straßenstrecke im Einsatz
waren,

e) des mittleren Wertes derjenigen Beamten, deren Messwerte im Bereich
der oberen 10 Prozent liegen insgesamt,

f) des mittleren Wertes derjenigen Beamten, deren Messwerte im Bereich
der oberen 10 Prozent liegen an der Schienenstrecke,

g) des mittleren Wertes derjenigen Beamten, deren Messwerte im Bereich
der oberen 10 Prozent liegen an der Straßenstrecke

(Angaben bitte in µSv – Mikrosievert)?
33. Welche Typen Dosimeter kamen zum Einsatz, und wo und nach welchem

Verfahren wurden diese geeicht?

Berlin, den 8. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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