BT-Drucksache 17/8059

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/5126 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Vom 1. Dezember 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8059
17. Wahlperiode 01. 12. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/5126 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Französischen Republik
über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

A. Problem

Die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik haben am
4. Februar 2010 das Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinn-
gemeinschaft geschlossen. Dieses Abkommen verfolgt das Ziel, durch die
Schaffung eines in Deutschland und Frankreich identischen Wahlgüterstandes
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Ehen mit Auslandsbezug zu schaffen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen zum einen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes die Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens ge-
schaffen werden. Zum anderen enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur
Umsetzung des Abkommens in deutsches Recht.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Mit der Änderung wird
eine Verweisung im Gesetzentwurf berichtigt.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

C. Alternativen

Ablehnung der Gesetzentwurfs.
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/8059 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/5126 mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:

In Artikel 3 Nummer 2 wird in Buchstabe c die Angabe „§ 6“ durch die Angabe
„§ 7“ ersetzt.

Berlin, den 30. November 2011

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Sonja Steffen
Berichterstatterin

Stephan Thomae
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Berlin, den 30. November

Ute Granold
Berichterstatterin

Son
Ber

ch Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Änderungsantrag, der von den Fraktionen der CDU/CSU
und FDP in den Rechtsausschuss eingebracht und einstim-
mig angenommen wurde.

2011

ja Steffen
ichterstatterin

Stephan Thomae
Berichterstatter

Jörn Wunderli
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8059

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Sonja Steffen, Stephan Thomae,
Jörn Wunderlich und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/5126 in seiner 99. Sitzung am 24. März 2011 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 17/5126 in seiner 53. Sitzung
am 30. November 2011 beraten und empfiehlt einstimmig
die Annahme des Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/5126 in seiner 68. Sitzung am 30. November 2011 be-
raten und empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen
Fassung. Die vorgeschlagene Änderung entspricht einem

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