Vom 30. November 2011
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung
Bericht der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Norbert Barthle, Otto Fricke,
Roland Claus und Katja Dörner
Mit dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungs-
gesetz 2010/2011 vom 19. November 2010 (BGBl. I
S. 1552; 2011 I S. 223) wurde das Wiederaufleben der seit
2006 nicht ausgezahlten zweiten Hälfte der Sonderzahlung
für Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger
des Bundes einschließlich ihres Einbaus in die Gehalts-
tabellen um vier Jahre (von Anfang 2011 auf Anfang 2015)
verschoben. Der sich dadurch ergebende Kürzungszeitraum
von neun Jahren soll durch dieses Gesetz auf sechs Jahre re-
duziert werden.
Erfüllungsaufwand
Die aufgrund der neu gefassten Besoldungstabellen erfor-
derliche Neuberechnung der monatlichen Bezüge erfolgt
automationsunterstützt. Der Aufwand für die Verwaltung ist
nicht erheblich. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für
die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand; insbeson-
dere entstehen keine Bürokratiekosten aus neuen oder er-
weiterten Informationspflichten.
– Drucksachen 17/7631, 17/8007 –
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8011
17. Wahlperiode 30. 11. 2011
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Bundeshaushalt wird mit rund 500 Mio. Euro jährlich
belastet.
Weitere Kosten
Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unter-
nehmen, entstehen keine zusätzlichen direkten Kosten. Die
vorgesehenen Regelungen werden keine wesentlichen Än-
derungen von Angebots- und Nachfragestrukturen zur Folge
haben. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, und auf Einzelpreise sind nicht
zu erwarten.
Drucksache 17/8011 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
H. Heene
ese
Berlin, den 30. November 2011
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Norbert Barthle
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter
Roland Claus
Berichterstatter
Katja Dörner
Berichterstatterin
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
mann