BT-Drucksache 17/7866

Menschenrechtssituation und Umgang mit inhaftierten Menschenrechtsverteidiger/-innen und Oppositionellen in Belarus

Vom 21. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7866
17. Wahlperiode 21. 11. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Jan van Aken,
Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Menschenrechtssituation und Umgang mit inhaftierten
Menschenrechtsverteidiger/-innen und Oppositionellen in Belarus

Seit der umstrittenen Präsidentschaftswahl vom 19. Dezember 2010 hat sich
die Menschenrechtslage in der Republik Belarus wesentlich verschlechtert.
Präsident Aljaksandr Ryhorawitsch Lukaschenka (russische Transkription:
Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko) reagierte auf die Massenproteste ge-
gen Wahlfälschung mit einer drastischen Verschärfung der Sicherheitsgesetze
und der nahezu vollständigen Einschränkung demokratischer Grundrechte wie
der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Über
700 Demonstrantinnen und Demonstranten wurden für 10 bis 15 Tage in
Administrativhaft genommen. Nach Angaben von Amnesty International waren
bereits bis Ende Dezember 2010 29 Personen wegen des „Schürens von Mas-
senunruhen“ (Artikel 293-1 des belarussischen Strafgesetzbuchs) angeklagt
worden, darunter sechs oppositionelle Präsidentschaftskandidaten, Mitglieder
ihrer Wahlkampfteams und Journalistinnen und Journalisten (vgl. Amnesty
International Jahresbericht 2011).

Nach Berichten der Bürgerrechtsinitiative „Charter97“ profitiert die Polizei in
Belarus von deutschen Aufstandsbekämpfungsfähigkeiten (www.charter97.org/
en/news/2009/4/21/17523/). Demnach habe das Bundesministerium des Innern
der belarussischen Miliz angeboten, ihre Erfahrungen bei Massenprotesten wei-
terzugeben. Laut Interfax habe ein geplantes Trainingsseminar auf einem Tref-
fen in Minsk erörtert werden sollen. Vom Inspekteur bundesdeutscher Bereit-
schaftspolizeien, Jürgen Schubert, wurde dem Generalmajor Anatol Kulyashou
demnach angeboten, dieses Seminar in Deutschland zu organisieren. Belarus-
sische Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten weisen darauf
hin, dass die von Deutschland umworbene Miliz als eine der brutalsten welt-
weit gilt. Einer ihrer Kommandeure, Yury Padabed, sei deshalb mit einem Ein-
reiseverbot für die EU belegt worden. Bei anderen Protesten seien sie auf EU-
Fahnen herumgetrampelt.

Am 4. August 2011 wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Ales
Bialatski, Vorsitzender des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna und
Vizepräsident der internationalen Menschenrechtsorganisation Internationale
Liga für Menschenrechte (FIDH), festgenommen. Kriegsdienstverweigerer und

Anhängerinnen und Anhänger von außerparlamentarischen sozialen Bewegun-
gen sowie aus dem anarchistischen Spektrum sind anhaltenden Repressionen
und Überwachungen durch Polizei und Geheimdienst ausgesetzt. Der Chef-
redakteur der linken Parteizeitung „Tawarysch“ (Genosse), Siargej Wazniak,
wurde nach der Präsidentschaftswahl 2010 für vier Monate im KGB-Gefängnis
inhaftiert und wegen des „Schürens von Massenunruhen“ zu einer zweijährigen
Bewährungsstrafe verurteilt.

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Als Reaktion auf die seit Juni 2011 anhaltende Protestwelle von Schweige-
märschen und Flashmobs mit öffentlichem Applaudieren wurden drakonische
gesetzliche Verhaltensregeln für die Teilnahme an Massenveranstaltungen fest-
gelegt. Demnach steht künftig jede „Organisation einer Versammlung von Bür-
gern“ unter Strafe, auf der es zu „nicht sanktionierten Handlungen oder nicht
sanktionierter Tatenlosigkeit(!) kommt“. Dies setzt faktisch eine Erlaubnis der
Regierung für alle Veranstaltungen voraus, auf denen „aktiv oder inaktiv sozial-
politische Ansichten oder Protest“ zum Ausdruck gebracht werden sollen.

Neben den jüngsten staatlichen Repressionsverschärfungen ist Belarus das ein-
zige Land in Europa, das trotz einiger Ausnahmeregelungen immer noch die
Todesstrafe verhängt und unter strengster Geheimhaltung vollstreckt. Weder
die Verurteilten noch ihre Angehörigen werden vorher über das Hinrichtungs-
datum informiert. Der Leichnam wird weder an die Angehörigen übergeben
noch erfahren diese, wo die Leiche begraben ist (www.amnesty.de/files/
Kurzdossier_AI_Stellungnahme_zur_18._Sitzung_des_Menschenr....pdf).

Des Weiteren hat Belarus das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe bislang nicht unterzeichnet. Das belarussische Menschenrechtszent-
rum Viasna sowie zahlreiche andere, internationale Menschenrechtsorganisa-
tionen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass in den staatlichen Gefäng-
nissen gefoltert werde und insbesondere der Geheimdienst KGB regelmäßig
Foltermethoden anwende, um Geständnisse zu erzwingen.

Auch bei der Nutzung von Informationstechnologien zu Überwachungszwecken
gehört Belarus zu den führenden Ländern weltweit. In einer Untersuchung von
Anwendungen zur Überwachung von Finanztransaktionen, Vorratsdatenspei-
cherung, den Befugnissen der Polizei und Justiz bei der Durchsuchung von
Rechnern und dem Verbot von starken Verschlüsselungstechniken lag Belarus
2008 auf Platz 3 (secure.cryptohippie.com/pubs/EPS-2008.pdf). Nach Berichten
des „Economist“ vom 3. September 2009 verfügte das Land zudem über unbe-
mannte Luftfahrzeuge zur Überwachung. 2008 habe die Regierung ein repres-
sives Pressegesetz beschlossen, wonach ausschließlich behördlich registrierte
Journalistinnen und Journalisten Texte und Bilder im Internet publizieren dürfen.

Seit 2009 betreibt Belarus eine Datenbank zur „Drogenbekämpfung“. Gemein-
same Aktionen sollen auch mit Deutschland stattgefunden haben (euro-police.
noblogs.org/2009/12/data-bank-to-counter-drug-trafficking/9). 2009 hatte Bela-
rus mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen – FRONTEX am Grenzübergang Nervelishki ein Abkommen
geschlossen, das dem Land einen Beobachterstatus bei FRONTEX zuweist. Die
belarussische Führung erhoffte sich davon eine gemeinsame Datensammlung,
Ausbildungsprogramme und die Beteiligung an gemeinsamen Operationen. Für
2010 war die Unterzeichnung eines weiteren Abkommens geplant (news.belta.
by/en/news/society?id=506252). Der Repräsentant der Vereinten Nationen (UN)
und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) Antonius
Broek hatte Belarus für seine Anstrengungen im Kampf gegen „illegale Migra-
tion“ ausdrücklich gelobt. Vorausgegangen war eine rigorose Massenauswei-
sung von Flüchtlingen Ende November 2008, an der auch der staatliche Geheim-
dienst KGB mitwirkte.

Die hochtechnisierte und menschenverachtende Flüchtlingsbekämpfung ist ein
wichtiger Pfeiler in der Migrationsabwehr der EU und ihrer Grenzpolizei
FRONTEX. Die Zusammenarbeit soll mit einem Rückübernahmeabkommen
erweitert werden, für das die Europäische Kommission am 28. Februar 2011
ein Verhandlungsmandat erhielt. Demokratieorientierte, zivilgesellschaftliche
Gruppen aus Belarus fordern indes, dass jede weitere Zusammenarbeit an die

Freilassung von inhaftierten Regimekritikerinnen und Regimekritikern gekop-
pelt sein müsse, darunter insbesondere auch Anarchistinnen und Anarchisten,

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die wegen ihrer Aktionen zivilen Ungehorsams während der Wahlen 2010
festgenommen wurden (www.gopetition.com/petitions/in-defense-of-belarus-
imprisoned-anarchists.html).

Die Europäische Union (EU) hat mit Unterstützung der Bundesregierung im
Oktober 2011 die Sanktionen gegen Belarus verschärft. Gleichzeitig hat die
Bundesregierung erklärt, dass sie den Dialog mit der belarussischen Zivil-
gesellschaft verstärken wolle und die hierfür vorgesehenen Mittel im Jahr 2011
um 800 000 Euro auf insgesamt 6,6 Mio. Euro aufgestockt habe (vgl. Antwort
der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 17/6541).

Es stellt sich somit das Problem, ob und ggf. in welchem Ausmaß die ver-
schärften EU-Sanktionen das beabsichtigte Ziel, den Dialog mit der belarussi-
schen Zivilgesellschaft zu intensivieren, gefährden könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Präsidentschaftswahl vom 19. Dezember 2010 nach Artikel 293-1 des bela-
russischen Strafgesetzbuchs wegen des Schürens von Massenunruhen an-
geklagt, und in wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung?

2. In welchem Rahmen bewegte sich bislang das Strafmaß der verurteilten
Personen, und gegen wie viele Personen laufen derzeit noch Strafermitt-
lungsverfahren wegen des Schürens von Massenunruhen?

3. Wurde das gesetzlich vorgesehene Strafmaß für das Schüren von Mas-
senunruhen in den letzten Monaten verändert, und falls ja, wie sehen diese
Gesetzesänderungen aus?

4. Inwieweit stand bzw. steht den im Zusammenhang mit den Ereignissen im
Dezember 2010 verhafteten Personen eine anwaltliche Vertretung zur Ver-
fügung, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Anwälten, die inhaftierte Oppositionelle verteidigten, die Zulassung
entzogen?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre und
menschenrechtliche Situation der Gefangenen während der Untersuchungs-
haft?

6. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusam-
menhang mit den Massenfestnahmen nach dem 19. Dezember 2010 auch
Isolationshaft angeordnet, und in wie vielen Fällen sind der Bundesregie-
rung Hinweise auf Folterpraktiken während der Untersuchungshaft in
KGB-Gefängnissen bekannt geworden?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Einhaltung von humanitä-
ren und menschenrechtlichen Standards durch Polizei, Geheimdienstperso-
nal und Streitkräfte in der Republik Belarus?

8. In welchem Umfang und in welchen Bereichen erfolgte in den letzten fünf
Jahren zwischen Deutschland und Belarus eine Polizeizusammenarbeit?

9. Kann die Bundesregierung die Berichte von zivilgesellschaftlichen Grup-
pen und Bürgerinitiativen über eine Zusammenarbeit der deutschen Bereit-
schaftspolizei mit der belarussischen Miliz zur Handhabung von Massen-
protesten bestätigen, und falls ja, über welche Angaben verfügt die Bundes-
regierung zu deren Planung und Durchführung?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Zusammen-
arbeit umworbene Miliz in Minsk bzw. deren Vorläuferorganisationen, und

welche Informationen besitzt die Bundesregierung insbesondere über deren
„Fähigkeiten“ zur Aufstandsbekämpfung?

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11. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die von „Charter97“
zitierte Ausarbeitung „Use of Alert Police Forces of Germany during Mass
Street Events“?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einreiseverbote von EU-
Mitgliedstaaten für Angehörige der belarussischen Miliz, insbesondere für
den Kommandeur Yury Padabed?

13. Welchen gesetzlichen Restriktionen unterliegen Menschenrechts- und
Nichtregierungsorganisationen in Belarus, und wie hat sich die politische
Entwicklung seit der Präsidentschaftswahl 2010 nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Arbeitsbedingungen des Menschenrechtszentrums
Viasna und anderer in- und ausländischer Menschenrechts- und Nichtregie-
rungsorganisationen in Belarus ausgewirkt?

14. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang ergriffen oder geplant,
um die Arbeit des Menschenrechtszentrums Viasna und anderer Menschen-
rechts- und Nichtregierungsorganisationen in Belarus zu unterstützen?

15. Welche Möglichkeiten bestehen derzeit für Wehrpflichtige in der Republik
Belarus, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern oder als
Alternative einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten?

16. Wie viele Fälle von inhaftierten Kriegsdienstverweigerern aus Gewissens-
gründen in Belarus sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie
ihre humanitären und menschenrechtlichen Haftbedingungen?

17. Für welche Strafdelikte wird nach belarussischem Recht die Todesstrafe
verhängt, und welcher Personenkreis ist hiervon ggf. ausgenommen?

18. Wie viele Todesurteile wurden seit der Unabhängigkeit in der Republik
Belarus vollstreckt (bitte möglichst pro Jahr auflisten)?

19. Welche Hinrichtungsmethoden kommen dabei üblicherweise zur Anwen-
dung?

20. Wie viele verurteilte Todeskandidaten warten derzeit noch im belarus-
sischen Strafvollzug auf ihre Hinrichtung, und wie beurteilt die Bundes-
regierung die humanitäre und menschenrechtliche Situation der Todeskan-
didaten?

21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass in Belarus derzeit
Diskussionsprozesse zur Abschaffung der Todesstrafe oder zumindest über
deren Aussetzung geführt werden, und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, um Initiativen gegen die Todesstrafe oder ein Hinrich-
tungsmoratorium in Belarus zu unterstützen?

22. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Republik
Belarus Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlecht-
lichen Identität diskriminiert, und mit welchen gesetzlichen Bestimmungen
werden die Betroffenen ggf. auch offen kriminalisiert?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Exporte von Über-
wachungstechnologien deutscher Hersteller bzw. von Firmen aus Deutsch-
land, etwa zur Überwachung von Finanztransaktionen, Vorratsdatenspei-
cherung, Staatstrojanern, Deep package inspection, Monitoring Centres
nach Belarus, und welche Haltung vertritt sie hierzu?

24. Worin bestehen die Schwerpunkte des Sanktionskatalogs der EU, der nach
der Präsidentschaftswahl 2010 gegen Belarus verhängt und zuletzt im
Oktober 2011 verschärft wurde?

25. Wie bilanziert die Bundesregierung die Effektivität der EU-Sanktionen,
und wie wirken sich die EU-Sanktionen auf das Ziel der Bundesregierung

aus, den Dialog mit der demokratischen Zivilgesellschaft in Belarus inten-
sivieren zu wollen?

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26. Welche bestehenden bilateralen deutsch-belarussischen Partnerschafts- und
Kooperationsvereinbarungen mussten im Zuge der EU-Sanktionen einge-
stellt bzw. ausgesetzt werden?

27. Sind hiervon in der Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung auch nega-
tive Auswirkungen insbesondere auf Kooperationsprojekte im humanitären
Bereich oder auf bestehende Städtepartnerschaften festzustellen oder zu er-
warten?

28. Welche Spielräume sieht die Bundesregierung im Fall der Aufrechterhal-
tung der EU-Sanktionen gegen Belarus, um geeignete Anreize zur Wieder-
aufnahme eines Menschenrechtsdialogs und für menschenrechtspolitische
Fortschritte zu schaffen?

29. Für welche konkreten Projekte und Vorhaben werden die diesjährig von der
Bundesregierung bereitgestellten Mittel zur Unterstützung der Zivilgesell-
schaft in Belarus i. H. v. 6,6 Mio. Euro verausgabt (bitte möglichst nach
Projektart/Einzelvorhaben und Fördervolumen auflisten)?

30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Datenbank zur
„Drogenbekämpfung“, die Belarus 2009 eingerichtet hat und die sich vor-
geblich internationalen Gruppen widmet?

31. An welchen gemeinsamen EU- und multilateralen Aktionen zur „Drogen-
bekämpfung“, aber auch zur Flüchtlingsabwehr, in die Belarus direkt (und
ggf. auch als Beobachter) integriert war, hat Deutschland in den letzten
fünf Jahren teilgenommen?

32. Welche Kooperationsvereinbarungen bestehen seit wann zwischen Belarus
und FRONTEX, und welche Schwerpunktinhalte haben diese?

33. An welchen Aktionen, Datensammlungen und anderen Initiativen von
FRONTEX war Belarus (ggf. auch als Beobachter) seitdem beteiligt?

34. Welche Position vertrat die Bundesregierung zum Verhandlungsmandat der
Kommission für Visaerleichterungen der EU bezüglich Belarus, und wel-
che Initiativen und Treffen haben hierzu bereits stattgefunden?

35. Welche Position vertrat die Bundesregierung zum Verhandlungsmandat der
Kommission für ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und
Belarus, und welche Initiativen und Treffen haben hierzu bereits stattge-
funden?

36. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation in Lagern,
Gefängnissen oder sonstigen Verwahranstalten für im Rahmen eines zu-
künftigen Rückübernahmeabkommens nach Belarus voraussichtlich abzu-
schiebende Migrantinnen und Migranten?

37. Welche parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland sind derzeit in
Belarus aktiv, und welche Arbeitsschwerpunkte verfolgen diese in ihrer
Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Kräften und belarussischen
Nichtregierungsorganisationen?

38. Wie beurteilt die Bundesregierung die konkreten Arbeitsbedingungen von
parteinahen politischen Stiftungen aus Deutschland in Belarus, und liegen
der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse vor, wonach die staatlichen
Behörden deren Arbeitsmöglichkeiten bzw. die Zusammenarbeit mit zivil-
gesellschaftlichen Kräften und belarussischen Nichtregierungsorganisa-
tionen vor Ort einschränken würden?

Berlin, den 21. November 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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