Vom 22. November 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7803
17. Wahlperiode 22. 11. 2011
Änderungsantrag
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch,
Steffen Bockhahn, Roland Claus, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine
Lötzsch, Dorothee Menzner, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/6600, 17/6602, 17/7123, 17/7124, 17/7125 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012
(Haushaltsgesetz 2012)
hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 16 02 wird der neue Titel „Energiesparfonds“ eingefügt.
Der Titelansatz beträgt 2,5 Mrd. Euro.
Berlin, den 21. November 2011
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Effiziente und sparsame Energienutzung kann mittelfristig für nahezu alle Pro-
bleme der Energiepolitik (Energiekostensenkung, Versorgungssicherheit, Klima-
schutz) den schnellsten, größten und wirtschaftlichsten Lösungsbeitrag leisten
und dabei positive Nettoeffekte für Wirtschaft und Beschäftigung bewirken. Um
dieses Potenzial zu erschließen, bedarf es einer Energieeffizienzoffensive. Neben
ordnungsrechtlichen Maßnahmen müssen insbesondere Investitionszuschüsse
bereitgestellt, aber auch Informationskampagnen und Handwerkerschulungen
durchgeführt werden.
Nur durch die Verknüpfung verschiedener Maßnahmen und Instrumente kann
die nötige Breitenwirkung erzielt und neuen Technologien zum Durchbruch
verholfen werden. Für die Koordinierung und Steuerung dieser Aufgaben soll
Drucksache 17/7803 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ein Energiesparfonds als unabhängige Einrichtung des Bundes eingerichtet
werden – und geht damit weit über den im Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“ vorgesehen Energieeffizienzfonds hinaus. Der Energiesparfonds
soll ein breites Portfolio von Energieeffizienzprogrammen umfassen, die das
Energiesparen für private Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Ver-
waltung erleichtern. Dabei sollen sich spezielle Förderprogramme insbesondere
an einkommensschwache Haushalte richten.
Der Energiesparfonds wird beginnend in 2012 für eine Laufzeit von zehn
Jahren mit jährlich 2,5 Mrd. Euro ausgestattet. Zur Finanzierung sollen im
Jahr 2012 die Sondergewinne der Stromversorger aus dem Emissionshandel
mit einer Sondersteuer belegt werden.