BT-Drucksache 17/7564

Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbstorganisationen

Vom 28. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7564
17. Wahlperiode 28. 10. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Memet Kilic, Monika Lazar, Till Seiler, Ingrid Hönlinger,
Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbstorganisationen

Lange Jahre war die Förderung der Integrationsarbeit von Migrantenselbst-
organisationen (MSO) durch den Bund lediglich Stückwerk. Der Mitteleinsatz
war gering und die Projektförderung verfolgte kein erkennbares strategisches
Konzept.

Seit 2009 hat sich hier zweifelsohne vieles zum Besseren entwickelt:

1. Die Haushaltsmittel sowohl des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie
auch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) wurden zumindest phasenweise erhöht:

a) Von 2008 bis 2009 verdreifachte das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) den Anteil seiner Projektfördermittel für MSO auf
27 Prozent.

b) Parallel hierzu erhöhte auch das BMFSFJ von 2008 auf 2009 seine dies-
bezüglichen Haushaltsmittel erheblich.

● Für die Qualifizierung von MSO für eine professionelle Freiwilligen-
arbeit wurden 2009 insgesamt 120 000 Euro investiert (allerdings
wollte das BMFSFJ diesen Mitteleinsatz 2011 wieder auf 46 000 Euro
absenken).

● 2009 wollte das BMFSFJ für die Qualifizierung von MSO als Träger
von Freiwilligenarbeit 155 000 Euro ausgeben (2010 sogar 201 000
Euro, 2011 aber nur noch 158 000 Euro).

● Auch bei der Förderung von MSO im Rahmen des Programms „Frei-
willigendienste machen kompetent“ sank der Anteil des BMFSFJ von
anfänglich 1 Mio. Euro (2009) auf 30 000 Euro (2011).

(Angaben nach: Sachinformation des BMFSFJ an den Abgeordneten
Sven-Christian Kindler der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
29. Oktober 2010.)

Auf Seite 255 seines „Schwerpunktepapiers“ zum Bundeshaushaltsentwurf

2012 kündigt das BMI zumindest an, dass die Unterstützung von MSO auch
im nächsten Jahr einen „Förderschwerpunkt“ des BAMF darstellen würde
und dass man im Zuge dessen entschlossen sei, die MSO „künftig in weitaus
größerem Ausmaß“ als bisher fördern zu wollen.

Drucksache 17/7564 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Die Arbeit der MSO wurde seitens des Bundes in ein kohärentes Integra-
tionsprogramm eingebettet. So verabschiedete das Bundeskabinett 2010 das
sog. bundesweite Integrationsprogramm (Bundestagsdrucksache 17/3276).
In diesem erfährt die Integrationsarbeit der MSO auf den Seiten 85 bis 120
nicht nur eine allgemeine Aufwertung, sondern auch eine programmatische
Untersetzung. Zudem formuliert die Bundesregierung erstmals vergleichs-
weise klare Zielvorgaben:

a) MSO mit geringem Organisationsgrad soll eine Grundausstattungsförde-
rung gewährt werden. Mittelzuweisungen für Vereinsräume, Geschäfts-
bedarf und technische Ausstattung sollen diese in der Phase des Organi-
sationsaufbaus unterstützen.

b) Um eine langfristige strukturelle Stärkung von MSO und damit die Nach-
haltigkeit und Qualität ihrer Integrationsarbeit zu gewährleisten, soll zu-
dem eine Infrastrukturförderung ermöglicht werden. Diese soll u. a. auch
eine „Regelfinanzierung von Personal- und Sachkosten“ umfassen.

c) Generell will die Bundesregierung die Engagementförderung in und
durch MSO kontinuierlich durch „hauptamtliche Personalstellen“ unter-
stützen.

d) Die Bundesregierung hebt die Arbeit von drei Zielgruppen besonders
hervor:

● Migrantenjugendselbstorganisationen,

● Migrantinnenorganisationen sowie

● MSO in den östlichen Bundesländern.

e) Der Bund will die Kriterien seiner Projektförderung interkulturell öffnen.
Denn – so die Bundesregierung – die derzeitigen Trägerkriterien bzw.
Fördervoraussetzungen in der Projektförderung seien für den Großteil der
MSO faktische „Ausschlusskriterien“.

f) Und schließlich soll den MSO der Zugang zu weiteren Fördermitteln
(wie z. B. im Umweltschutz oder in der Kulturarbeit) eröffnet werden.

3. BMI und BMFSFJ haben im März 2010 neue „Richtlinien zur Förderung
von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zu-
wanderinnen und Zuwanderern“ beschlossen:

a) Ziel sei es, u. a. eine möglichst „umfassende Mitwirkung von MSO“ zu
ermöglichen.

b) Gefördert werden Projekte (einschließlich Modellprojekte) und Multi-
plikatorenschulungen mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahren. Eine
institutionelle Förderung sei nicht vorgesehen.

c) Förderungsfähig seien Projekte u. a. zu folgenden Themen:

● Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am gesellschaft-
lichen und politischen Leben.

● Verbesserung der interkulturellen Öffnung und interkulturellen Kom-
petenz von Zuwanderinnen und Zuwanderern bzw. von Einheimi-
schen.

d) Der Bund ermöglicht hiermit lediglich eine Anschubfinanzierung. Nach
dem Auslaufen der Bundesförderung sollen diese Projekte dann – so die
Bundesregierung – durch andere Geldgeber bzw. durch die Kommune
weiter finanziert oder in die Regelförderung übernommen werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7564

Das BAMF hat daraufhin – ausweislich des bundesweiten Integrations-
programms – seine Vergabepraxis wie folgt verändert:

● verstärkte Berücksichtigung von MSO bei der Durchführung gemein-
wesenorientierter Projekte;

● Erhöhung der Beratungsangebote des BAMF für MSO (insbesondere in
der Phase der Projektkonzeption);

● verstärkte Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für MSO (etwa
Multiplikatorenschulungen sowie inhaltliche und organisationsbezogene
Weiterbildungen);

● verstärkte Förderung von Tandem- und Mentoringprojekten zwischen
MSO und anerkannten Trägern; z. B. die Tandemprojekte „Integration ge-
meinsam gestalten“ (eine Kooperation der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Immigrantenverbände in Deutschland e. V. und dem Deutschen Paritä-
tischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. – DPWV) oder die
„Interkulturelle Freiwilligenagentur“, in der die Türkische Gemeinde in
Deutschland mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
zusammenarbeitet;

● Evaluation von MSO-Projekten.

● Schließlich wollte das BAMF bürgerschaftliches Engagement den MSO
gegenüber förderungsrechtlich als anrechenbaren Eigenanteil anerken-
nen.

Zwei aktuelle Studien beschäftigen sich u. a. mit einem Weiterentwicklungs-
bedarf in dieser Sache:

a) Die 2010 vom BMFSFJ herausgegebene Forschungsstudie „Migran-
tinnenorganisationen in Deutschland“ z. B. empfiehlt auf Seite 104 f. die
„Etablierung eines speziellen Förderprogramms für MSO“.

b) Die vom BAMF 2011 veröffentlichte Studie „Kooperation mit Migran-
tenorganisationen“ schlägt auf Seite 81 ff. Folgendes vor:

● Ausbau der finanziellen Förderung von Kooperationen zwischen
Migrantenorganisationen und etablierten Trägern;

● Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis (z. B. Verstetigung,
Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO bzw. Ermög-
lichung neuer, passgenauer Kooperationsformen);

● Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle;

● Förderung von Kooperation/Mentoring zwischen etablierten und
kleinen MSO.

4. Es wurden strategische Modellprojekte zur Qualifizierung und Professiona-
lisierung der Arbeit von MSO begonnen:

● Von September 2010 bis Ende 2011 wird durch den Bund das Projekt
„Strukturelle Förderung von Migrantenorganisationen“ durch den DPWV
gefördert. Daran beteiligt sind acht MSO: der Verband der Griechischen
Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland e. V., der Kroatische Welt-
kongress in Deutschland e. V., die Türkische Gemeinde in Deutschland,
die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e. V., die Alevi-
tische Gemeinde Deutschland e. V., der Bundesverband Deutsch-Ara-
bischer Vereine in Deutschland e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Immigrantenverbände in Deutschland e. V. sowie das Forum der Migran-

tinnen und Migranten im DPWV.

Drucksache 17/7564 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

● Seit 2009 wurden einige Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO)
durch Haushaltsmittel unterstützt (u. a. der Interkulturelle Jugendverband
von Roma und Nicht-Roma – Amaro Drom e. V., der Assyrische Jugend-
verband Mitteleuropa e. V., der Bund der Alevitischen Jugendlichen in
Deutschland e. V., der kurdische Kinder- und Jugendverband – KOM-

CIWAN – e. V. sowie der Verband der russischsprachigen Jugend in
Deutschland JunOst e. V.). Dies habe – so die MJSO – zu einem „gewalti-
gen Professionalisierungsschub geführt“. Sie verfügen seither teilweise
erstmals über hauptamtliche Stellen. Allerdings läuft die projekt-
gebundene Förderung des Bundes Ende dieses Jahres aus. Im Hinblick auf
die MJSO schlägt das bundesweite Integrationsprogramm vor, die MJSO
in die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit zu integrieren. Um dies zu
befördern, sollte die Integration der MJSO u. a. in den Kinder- und
Jugendplan (KJP) des Bundes einbezogen werden. Die Regelförderung
für den Deutschen Bundesjugendring soll berücksichtigen, dass dieser für
die neue Herausforderung der Integration von Vereinen jugendlicher
Migranten in seinen Strukturen Unterstützung benötigt. Ferner wird die
Schaffung einer Etablierungsförderung für kleine Vereine sowie von För-
dermodellen, die auch rein ehrenamtlichen Strukturen zugutekommen, in
Betracht gezogen. Wichtig sei die Schaffung hauptamtlicher Strukturen,
um eine nachhaltige Arbeit der MJSO zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen zum Bundeshaushalt

1. Wie viele Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2009 bis 2011 unter welchen
Haushaltstiteln für Projekte zur infrastrukturellen Förderung der Integrations-
arbeit von MSO im Einzelplan 06 (BMI) bzw. Einzelplan 17 (BMFSFJ) ein-
gestellt (bitte jeweils nach „Soll“ und „Ist“ aufschlüsseln)?

2. Wie viele Haushaltsmittel sollen 2012 hierfür im Einzelplan 06 bzw. Einzel-
plan 17 eingestellt werden (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

3. Welche Projekte welcher Träger wurden hiermit in den Jahren 2009 bis 2011
mit welchem Mitteleinsatz gefördert?

4. Welche Projekte welcher Träger sollen 2012 hiermit mit jeweils welchem
Mitteleinsatz gefördert werden?

5. Unterstützt die Bundesregierung den von der BAMF-Studie „Migrantinnen-
organisationen in Deutschland“ vertretenen Vorschlag, zur Strukturförde-
rung der MSO ein spezielles Programm aufzulegen bzw. eine eigene Haus-
haltslinie in den einschlägigen Einzelplänen einzuführen?

Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich in welcher Form
tätig zu werden?

Wenn nein, warum nicht?

6. Ist die Integration der MJSO in die Strukturen der Jugend(verbands)arbeit
– wie im bundesweiten Integrationsprogramm angekündigt – inzwischen in
den Kinder- und Jugendplan des Einzelplans 17 einbezogen worden?

Wenn ja, mit welchen geplanten Mittelzuweisungen?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7564

Fragen zur Förderpolitik

7. Nach welchen für potentielle Projektträger transparenten, strukturellen
bzw. inhaltlichen Kriterien entscheidet die Bundesregierung (z. B. im
Bereich der politischen Bildung) über die Förderungsfähigkeit einzelner
MSO?

8. Inwieweit stimmt die Bundesregierung ihre Strukturförderung zugunsten
von MSO mit den Bundesländern ab?

9. Inwiefern ist es für die Strukturförderung des Bundes zugunsten der MSO
relevant, ob diese eine überregionale/bundesweite Struktur zumindest an-
streben?

10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Initiierung, die Umsetzung
und insbesondere die Verstetigung einer Strukturförderung zugunsten von
MSO einen Förderzeitraum von mehr als der in den bisherigen Richtlinien
vorgesehenen Frist von drei Jahren erfordern dürfte?

Wenn ja, was folgt daraus für die Förderpraxis des Bundes?

Wenn nein, warum nicht?

11. Ist es zutreffend, dass seitens des Bundes keine institutionelle Förderung
von MSO möglich ist?

Wenn ja, warum nicht?

12. Hält die Bundesregierung die Vorschläge der beiden oben zitierten Studien
des BAMF zur Weiterentwicklung der Reform der Förderpraxis für sinn-
voll (z. B. Verzicht auf finanzielle Vorleistungen seitens der MSO bzw.
Ermöglichung neuer, passgenauer Kooperationsformen, Einrichtung einer
unabhängigen Clearingstelle, Förderung von Kooperation/Mentoring zwi-
schen etablierten und kleinen MSO)?

Wenn ja, wie und wann gedenkt die Bundesregierung diese Reformen um-
zusetzen (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Umsetzung des bundesweiten Integrationsprogramms

13. Welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 Mittel in welcher Höhe
für Grundausstattungsförderung gewährt?

14. Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 zur Förderung der
Infrastruktur in welcher Form bzw. in welcher Höhe die Regelfinanzierung
von Personal- und Sachkosten unterstützt?

15. Bei welchen MSO hat die Bundesregierung seit 2009 in welcher Form bzw.
in welcher Höhe die Engagementförderung in und durch MSO durch die
Gewährung von Haushaltsmitteln für hauptamtliche Personalstellen unter-
stützt?

16. Wurde den MSO inzwischen der Zugang zu Fördermitteln des Bundes (z. B.
im Bereich des Umweltschutzes oder der Kulturarbeit) eröffnet?

Wenn ja, um welche Fördermittel handelt es sich?

Wenn nein, warum nicht?

17. Erfolgt die Anrechnung des bürgerschaftlichen Engagements von MSO auf
den finanziellen Eigenanteil auch bei der Kofinanzierung im Rahmen z. B.
des Europäischen Integrationsfonds, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/7564 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zielgruppenspezifische Fragen

18. Welche MJSO erhielt seit 2009 innerhalb welches Haushaltstitels im Einzel-
plan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturfördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchen MJSO-Projekten läuft die Bundesförderung Ende 2011
aus?

b) Bei welchen von ihnen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine
Anschlussfinanzierung sichergestellt?

19. Wie will die Bundesregierung diejenigen MJSO fördern, die als Bundes-
verbände etabliert sind, jedoch auch auf absehbare Zeit nicht die formalen
Voraussetzungen einer Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP)
erfüllen?

20. Konnten die MJSO – nach Kenntnis der Bundesregierung – inzwischen in
die Ringstruktur der Jugend(verbands)arbeit integriert werden?

Wenn ja, welche MJSO wurde in welchem Jugendring integriert?

Wenn nein, warum nicht?

21. Ist eine Erhöhung der Förderung der DBJR-Verbände (DBJR = Deutscher
Bundesjugendring) analog zur Zunahme der MJSO in den DBJR-Struk-
turen geplant?

22. Welche Migrantinnenorganisation erhielt seit 2009 innerhalb welches
Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastrukturförder-
mittel in welcher Höhe?

a) Bei welchen Migrantinnenorganisationsprojekten läuft die Bundes-
förderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine
Anschlussfinanzierung sichergestellt?

23. Welche besonderen Förderungsbedürfnisse berücksichtigt die Bundes-
regierung bei der Unterstützung von Migrantinnenorganisationen?

24. Welche MSO in den östlichen Bundesländern erhielten seit 2009 innerhalb
welches Haushaltstitels im Einzelplan 06 bzw. Einzelplan 17 Infrastruktur-
fördermittel in welcher Höhe?

a) Bei welchem dieser Projekte läuft die Bundesförderung Ende 2011 aus?

b) Bei welchem von diesen ist – nach Kenntnis der Bundesregierung – eine
Anschlussfinanzierung sichergestellt?

Berlin, den 28. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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