BT-Drucksache 17/7499

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/7143, 17/7389 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG)

Vom 25. Oktober 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/7499
17. Wahlperiode 25. 10. 2011

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Annette
Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Thomas Nord, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/7143, 17/7389 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen
Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz –
EinsatzVVerbG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Während die Bundesregierung kontinuierlich den Umbau der Bundeswehr zu
einer Interventionsarmee vorantreibt und trotz Finanzkrise Gelder für die
Beschaffung von milliardenschweren Waffensystemen bereitstellt, wird die Ver-
sorgung des Bundeswehrpersonals während und nach den Auslandseinsätzen
nicht ausreichend berücksichtigt. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundes-
tag im Oktober 2010 einen Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP vom 7. Juli 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2433) verabschiedet und die
Bundesregierung aufgefordert, offensichtliche Versäumnisse bei der Versorgung
von in Auslandseinsätzen geschädigten Soldatinnen und Soldaten sowie des
Zivilpersonals zu beheben. Die Bundesregierung kündigte wiederholt eine
zügige Umsetzung des Antrags an.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden noch immer nicht alle Forde-
rungen des zugrunde liegenden Antrages berücksichtigt. Die selektiven Ver-
besserungen von bestimmten Versorgungsleistungen, wie z. B. bestimmter
Ausgleichszahlungen, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Reihe
von Problemen fortbestehen. Ungeachtet dessen führt das Festhalten an den
Auslandseinsätzen langfristig dazu, dass jegliche Verbesserung von Versor-

gungsleistung im Zweifelsfall ad absurdum geführt wird. Der beste Schutz für
die Soldatinnen und Soldaten bleibt ein Abzug aus den Auslandseinsätzen.

Der Anspruch des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Versorgung der im Aus-
landseinsatz geschädigten Soldatinnen und Soldaten sowie der zivilen Beschäf-
tigten deutlich zu verbessern, wurde nur teilweise erfüllt. Zudem wird mit die-
sem Gesetzentwurf weiterhin eine Privilegierung von Berufssoldatinnen und

Drucksache 17/7499 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berufssoldaten gegenüber Nichtberufssoldatinnen und -soldaten aufrechterhal-
ten, da diese auch künftig in Bezug auf ihre soziale und materielle Absicherung
bevorzugt werden (mit Ausnahme der Maßnahmen im Bereich Einsatz-
weiterverwendung kann keine der geplanten Verbesserungen rückwirkend in
Anspruch genommen werden, sondern nur ab Inkraftsetzung des Gesetzes,
sogenannte Altfälle bleiben unberücksichtigt). Die fortbestehenden Mängel und
gesetzgeberischen Lücken im Einsatzversorgungsbereich dürfen nicht unbe-
rücksichtigt bleiben und sind schnellstmöglich zu beseitigen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung zu erleichtern und zu be-
schleunigen. Dazu ist vor allem sicherzustellen, dass

a) die vom Deutschen Bundestag auf Bundestagsdrucksache 17/2433 gefor-
derte gesetzliche Umkehr der Beweislast realisiert wird, so dass zukünftig
die Beweispflicht über einen Ursachenzusammenhang zwischen wehr-
dienstbedingten Umständen und erlittener Schädigung bei der Bundes-
wehr und nicht mehr bei dem bzw. der Geschädigten liegt;

b) psychische Erkrankungen beim Nachweis über den ursächlichen Zu-
sammenhang zwischen Ereignis und Erkrankung besonders beachtet
werden. Hierzu bedarf es der Einführung entsprechender Standards für
die Erstellung von Gutachten über Traumaerkrankungen bei Soldatinnen
und Soldaten;

c) die medizinische Dokumentation im Einsatz verbessert wird, so dass die
Beteiligten, vor allem jede betroffene Soldatin bzw. jeder betroffene
Soldat, später belegen und nachvollziehen kann, dass ein bestimmtes
Ereignis eingetroffen ist und in welchem medizinischen und psychologi-
schen Zustand sich die bzw. der Betroffene zum Zeitpunkt des Ereignis-
ses befand;

d) die Bearbeitungsdauer der Anerkennungsverfahren von Wehrdienst-
beschädigungen auf zwölf Monate beschränkt und das Verfahren transpa-
renter, verständlicher und effizienter gestaltet wird;

e) bei strittigen Fällen von Wehrdienstbeschädigungs-Anerkennungsverfah-
ren ein Gutachterausschuss aus Fachmedizinerinnen und -medizinern und/
oder eine Mediationsstelle eingesetzt wird;

f) eine vorläufige Anerkennung ermöglicht wird, wenn Anerkennungs-
verfahren noch nicht entschieden sind, aber die betroffene Soldatin bzw.
der betroffene Soldat bereits in Therapie ist;

2. die Bedingungen und Perspektiven für eine spätere, dauerhafte Weiter-
beschäftigung von im Einsatz körperlich und/oder psychisch geschädigten
Soldatinnen und Soldaten zu verbessern, indem:

a) bei einer Weiterbeschäftigung von Nichtberufssoldatinnen und -soldaten,
die eine Weiterverwendung als Berufssoldat anstreben, auf die bisher
erforderliche Bewährung in einer sechsmonatigen Probezeit nach der
üblichen Schutzzeit und vor der Weiterverwendung (vgl. § 7 des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes – EinsatzWVG) verzichtet wird;

b) die Eingliederung, vorzugsweise in den zivilen Arbeitsmarkt (gemäß
EinsatzWVG), noch intensiver gefördert und begleitet wird;

c) entsprechende Regelungen auch auf zivile Angestellte der Bundeswehr
sowie andere Bedienstete des Bundes in besonderen Auslandsverwen-
dungen erstreckt werden;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7499

3. die Beträge der einmaligen Entschädigung bei schweren Verwundungen
oder Tod sowie die Ausgleichszahlungen auch rückwirkend (wie beim
EinsatzWVG) ab dem Stichtag 1. Juli 1992 (Inkrafttreten des Auslandsver-
wendungsgesetzes – AuslVG) anzuheben und die Differenzbeträge an die
mit niedrigeren Beträgen entschädigten Soldatinnen und Soldaten bzw. deren
Angehörige auszuzahlen;

4. keine Benachteiligungen von Nichtberufssoldatinnen und -soldaten gegen-
über Berufssoldatinnen und -soldaten zu dulden.

Berlin, den 25. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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