Vom 10. Oktober 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7291
17. Wahlperiode 10. 10. 2011
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe,
Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6120 –
Kein Verbot von Koka-Blättern – Für die völkerrechtliche Anerkennung als
schützenswerte Kultur der indigenen Völker im Anden-Raum
A. Problem
Das im Rahmen der Vereinten Nationen am 30. März 1961 abgeschlossene Ein-
heits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel zählt die Blätter der
Koka-Pflanze zu den verbotenen Betäubungsmitteln. Artikel 49 des Überein-
kommens räumt einer Vertragspartei jedoch die Möglichkeit ein, im Wege eines
zeitlich begrenzten Vorbehalts u. a. das Kauen von Koka-Blättern auf ihrem
Gebiet weiterhin zu gestatten; diese Möglichkeit ist jedoch auf einen Zeitraum
von höchstens fünfundzwanzig Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens
befristet.
Bolivien hatte einen entsprechenden Vorbehalt angebracht, der nach Ablauf des
Gestattungszeitraums von 25 Jahren unwirksam wurde. Im Blick auf die tradi-
tionelle Bedeutung des Kauens von Koka-Blättern für die indigene Bevölke-
rungsmehrheit des Landes beantragte Bolivien daher am 12. März 2009, den
Artikel 49 des Einheits-Übereinkommens zu ändern, mit dem Ziel, das Kauen
von Koka-Blättern im Inland erneut zu gestatten. Das Verbot des Exports und der
Verarbeitung von Koka-Blättern zu Kokain sollten davon unberührt bleiben. Der
Antrag scheiterte im sogenannten vereinfachten Vertragsänderungsverfahren,
nachdem ihm 17 Vertragsparteien des Übereinkommens – darunter auch die
Bundesrepublik Deutschland – widersprochen hatten. Die Bundesregierung er-
klärte sich lediglich bereit, „die mögliche Einberufung einer Staatenkonferenz
zur umfassenden Diskussion des bolivianischen Anliegens wohlwollend zu prü-
fen.“
Die Antragsteller verweisen darauf, dass die Blätter der Koka-Pflanze seit Jahr-
tausenden zum kulturellen und religiösen Erbe und Brauchtum der indigenen
Völker in den Anden gehörten. Ihre überlieferte Nutzung fiele daher unter den
Schutz der 1991 in Kraft getretenen Konvention 169 der Internationalen Ar-
beitsorganisation (ILO), die zur Wahrung der Rechte indigener Völker und zur
rechtlichen Berücksichtigung ihrer Belange verpflichte. Die Bundesregierung
solle daher ihren Widerspruch gegen den bolivianischen Antrag auf Änderung
des Artikels 49 des Einheits-Übereinkommens von 1961 zurücknehmen, sich
Drucksache 17/7291 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
aktiv für die Einberufung einer Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens
einsetzen und eigene Vorschläge zur Umsetzung des bolivianischen Anliegens
und allgemein zur Berücksichtigung der Traditionen indigener Völker im Ein-
heits-Übereinkommens vorlegen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7291
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 17/6120 abzulehnen.
Berlin, den 28. September 2011
Der Auswärtige Ausschuss
Ruprecht Polenz
Vorsitzender
Erich G. Fritz
Berichterstatter
Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter
Marina Schuster
Berichterstatterin
Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter
Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter
Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter
Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über-
wiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das im Rahmen der Vereinten Nationen am 30. März 1961
abgeschlossene Einheits-Übereinkommen von 1961 über die
Betäubungsmittel zählt die Blätter der Koka-Pflanze zu den
verbotenen Betäubungsmitteln. Artikel 49 des Übereinkom-
mens räumt einer Vertragspartei jedoch die Möglichkeit ein,
im Wege eines zeitlich begrenzten Vorbehalts u. a. das
Kauen von Koka-Blättern auf ihrem Gebiet weiterhin zu
gestatten; diese Möglichkeit ist jedoch auf einen Zeitraum
von höchstens fünfundzwanzig Jahren nach Inkrafttreten des
Übereinkommens befristet.
Bolivien hatte einen entsprechenden Vorbehalt angebracht,
der nach Ablauf des Gestattungszeitraums von 25 Jahren
unwirksam wurde. Im Blick auf die traditionelle Bedeutung
des Kauens von Koka-Blättern für die indigene Bevölke-
rungsmehrheit des Landes beantragte Bolivien daher am
12. März 2009, den Artikel 49 des Einheits-Übereinkom-
mens zu ändern, mit dem Ziel, das Kauen von Koka-Blättern
im Inland erneut zu gestatten. Das Verbot des Exports und
der Verarbeitung von Koka-Blättern zu Kokain sollten davon
unberührt bleiben. Der Antrag scheiterte im sogenannten
vereinfachten Vertragsänderungsverfahren, nachdem ihm
17 Vertragsparteien des Übereinkommens – darunter auch
die Bundesrepublik Deutschland – widersprochen hatten.
Die Bundesregierung erklärte sich lediglich bereit, „die
mögliche Einberufung einer Staatenkonferenz zur umfassen-
den Diskussion des bolivianischen Anliegens wohlwollend
zu prüfen.“
Die Antragsteller verweisen darauf, dass die Blätter der
Koka- Pflanze seit Jahrtausenden zum kulturellen und reli-
auf Änderung des Artikels 49 des Einheits-Übereinkommens
von 1961 zurücknehmen, sich aktiv für die Einberufung einer
Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens einsetzen
und eigene Vorschläge zur Umsetzung des bolivianischen
Anliegens und allgemein zur Berücksichtigung der Tradi-
tionen indigener Völker im Einheits-Übereinkommens vorle-
gen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/6120 in seiner
44. Sitzung am 28. September 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/6120 in sei-
ner 44. Sitzung am 28. September 2011 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/6120 in seiner 45. Sitzung am 28. September 2011 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung.
Berlin, den 28. September 2011
Erich G. Fritz
Berichterstatter
Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter
Marina Schuster
Berichterstatterin
Drucksache 17/7291 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erich G. Fritz, Dr. Rolf Mützenich, Marina Schuster,
Wolfgang Gehrcke und Hans-Christian Ströbele
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/6120 in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
giösen Erbe und Brauchtum der indigenen Völker in den
Anden gehörten. Ihre überlieferte Nutzung fiele daher unter
den Schutz der 1991 in Kraft getretenen Konvention 169 der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die zur Wahrung
der Rechte indigener Völker und zur rechtlichen Berücksich-
tigung ihrer Belange verpflichte. Die Bundesregierung solle
daher ihren Widerspruch gegen den bolivianischen Antrag
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