BT-Drucksache 17/6957

Die Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt

Vom 8. September 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6957
17. Wahlperiode 08. 09. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann,
Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen
Arbeitsmarkt

Die zur Otto-Group gehörende „Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH“
ist aufgrund ihres Geschäftsmodells immer wieder in die Medien gelangt. Zahl-
reiche Medienberichte belegen, dass weder die Subunternehmer noch die häufig
vermutlich als Scheinselbstständige beschäftigten Fahrer von der erwirtschafte-
ten Vergütung leben können. In vielen Fällen müssen sie sogar ergänzende
Sozialleistungen beantragen, um das Existenzminimum sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In wie vielen Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit seit 2005 Prüfun-
gen der Hermes Logistik Gruppe, einzelner Satellitendepots, Subunterneh-
mer und Fahrer durchgeführt, und wie oft wurden Verstöße gegen geltendes
Recht festgestellt (bitte differenzieren nach Jahren und Verstößen)?

2. In wie vielen Fällen und in welchem Ausmaß wurden die Hermes Logistik
Gruppe, Satellitendepotbetreiber, Subunternehmer und Fahrer seit 2005 we-
gen arbeits- oder sozialrechtlicher Verfehlungen verurteilt und Geldbußen
verhängt (bitte differenzieren nach Jahren)?

3. In wie vielen Fällen und in welchem Ausmaß wurden seit 2005 durch die
Sozialversicherungsträger von den Satellitendepotbetreibern, Subunterneh-
mern und Fahrern sowie der Hermes Logistik Gruppe Sozialversicherungs-
beiträge nachgefordert (bitte differenzieren nach Jahren)?

4. Wie viele Beschäftigte bzw. Selbstständige arbeiten zum jetzigen Zeitpunkt
in der Kurier- und Paketbranche, und wie viele von ihnen beziehen Arbeits-
losengeld II (bitte differenzieren nach Beschäftigungsform)?

5. In wie vielen Fällen haben die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bzw. die Deut-
sche Rentenversicherung seit 2005 festgestellt, dass Fahrer oder Subunter-
nehmer der Hermes Logistik Gruppe Deutschland scheinselbstständig be-

schäftigt waren?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass selbstständige Subunterneh-
mer, die keine Beschäftigten haben, und selbstständige Fahrer, die weisungs-
gebunden sind und quasi in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers ein-
gegliedert sind, als Scheinselbstständige angesehen werden müssen?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/6957 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Menschen auf dem
Papier geringfügig beschäftigt werden, aber tatsächlich pro ausgeliefertem
Paket bezahlt werden?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Geschäftsmodell der Hermes Logis-
tik Gruppe und dessen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt, die
Steuer- sowie Sozialversicherungseinnahmen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Geschäftsmodells
der Hermes Logistik Gruppe auf die Wettbewerbssituation der Unternehmen
in der Paketzustellerbranche?

10. Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als sinnvoll, um den
Wettbewerb in der Paketbranche sozialverträglich zu gestalten?

11. Sieht die Bundesregierung bei den Regelungen zur Scheinselbstständigkeit
Handlungsbedarf?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

12. Beurteilt die Bundesregierung es als rechtmäßig und gesellschaftlich ver-
träglich, dass Menschen pro ausgeliefertem Paket bezahlt werden und zum
Teil Strafzahlungen leisten müssen, wenn die Pakete nicht in der vorge-
gebenen Frist ausgeliefert werden, was im Extremfall dazu führen kann,
dass die Strafzahlung die Vergütung übersteigt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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