BT-Drucksache 17/695

Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung

Vom 10. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/695
17. Wahlperiode 10. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra
Sitte, Herbert Behrens, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald
Koch, Dorothee Menzner, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und
der Fraktion DIE LINKE.

Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung

Nach wie vor haben Millionen von Menschen in Deutschland keine Möglich-
keit einen schnellen Internetanschluss mit Übertragungsraten ab einem Megabit
pro Sekunde zu bekommen. Die Fraktion DIE LINKE. hat im Deutschen Bun-
destag bereits vor Jahren gefordert, Breitbandanschlüsse als Universaldienst zu
definieren. Dann wäre jedem ein zeitgemäßer Internetanschluss garantiert. Die
Fraktion DIE LINKE. fordert dabei eine Mindestbandbreite von zwei Megabit
pro Sekunde und eine laufende Anpassung.

Verschiedene europäische Länder haben Breitbandanschlüsse mittlerweile in
den Universaldienst-Katalog aufgenommen. Der aktuelle spanische, belgische
und ungarische EU-Ratsvorsitz hat im Entwurf seines Achtzehnmonatspro-
gramms angekündigt, sich mit der Ausweitung des Universaldienstes auf Breit-
bandanschlüsse zu befassen (Ratsdokument 16771/09).

Außerdem hat die Europäische Kommission noch 2009 die Breitbandbeihilfe-
regelung Nr. 115/2008 geändert. Als eine Voraussetzung für staatliche Zuwen-
dungen für den Breitbandausbau ist dort nun festgeschrieben, dass die jeweils
angestrebte Breitbandversorgung eine Übertragungsrate von zwei Megabit pro
Sekunde haben muss. Wörtlich heißt es dort: „Zwecks Anpassung der angemel-
deten Beihilferegelung an die deutsche Beihilferegelung ‚Förderung der Breit-
bandinfrastruktur in Deutschland’ legt Deutschland fest, dass eine unzurei-
chende Breitbandversorgung vorliegt, wenn eine (Downstream-)Übertragungs-
rate von mindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist“
(KOM(2009) 10669).

Bis jetzt bezieht sich die Bundesregierung bei Angaben zur Unterversorgung
auf Übertragungsraten von nur einem Megabit pro Sekunde. Diese Zahlen lie-
gen beispielsweise dem Breitbandatlas zugrunde. Außerdem beziehen sich die
Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung auf ein Megabit pro Sekunde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Liegt nach Definition der Bundesregierung eine unzureichende Breitband-
versorgung vor, wenn eine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens
2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist?

2. Wenn Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie verträgt sich das mit der o. g.
Änderung der Beihilferegelung?

Drucksache 17/695 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wird die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie und dabei insbesondere
das Ziel der flächendeckenden Versorgung bis Ende 2010 dahingehend
ändern, dass künftig eine flächendeckende Versorgung mit 2 Mbit/s anstatt
wie bisher mit 1 Mbit/s erreicht werden soll, und wenn ja, wann wird sie
diese Änderung vornehmen?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?

4. Wird die Bundesregierung ihre Breitbanddefinition im Breitbandatlas von
bisher „1 Mbit/s“ in „2 Mbit/s“ abändern, und wenn ja, wann wird sie diese
Änderung vornehmen?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?

5. Wie viele Haushalte in Deutschland sind im Moment mit Anschlüssen, die
mindestens zwei Megabit pro Sekunde im Download ermöglichen ver-
sorgt, und wie viele nicht (bitte auf Länder aufschlüsseln)?

6. Hält die Bundesregierung am Ziel ihrer Breitbandstrategie hinsichtlich der
angestrebten Flächendeckung bis Ende 2010 fest, obwohl verschiedene
Länder (u. a. Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) öffentlich erklärt haben,
die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen erst nach 2011
abschließen zu können, wie beurteilt sie o. g. Aussagen der Länder, und
wie gedenkt sie auf diese Aussagen zu reagieren?

7. Wie positioniert sich die Bundesregierung in der von der aktuellen EU-
Ratspräsidentschaft angeregten Debatte um eine Ausweitung des Univer-
saldienstes?

8. Sind der Bundesregierung Diskussionen auf europäischer Ebene darum be-
kannt, ob in Artikel 32 der Universaldienstrichtlinie der Halbsatz „ohne
dass in einem solchen Fall jedoch ein Entschädigungsverfahren mit Beteili-
gung bestimmter Unternehmen vorgeschrieben werden darf“, gestrichen
werden sollte, wird sich die Bundesregierung für eine Streichung dieses
Halbsatzes einsetzen, und wie begründet sie ihre Position?

9. In welcher Höhe haben die Länder im gesamten Jahr 2009 Fördermittel in
Anspruch genommen (bitte nach Fördertöpfen – GAK, GRW etc. – und
Ländern aufschlüsseln), und wie verlief der Mittelabruf durch die Kommu-
nen in den einzelnen Ländern (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?

10. Erkennt die Bundesregierung, dass von den Kommunen nach wie vor nur
zögernd von der Förderung des Breitbandausbaus Gebrauch gemacht wird,
und welche Gründe sieht sie dafür?

11. Wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufweichung oder
Streichung des „Zusätzlichkeits-Kriteriums“ bei Investitionsvorhaben, die
mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden, auf den Breit-
bandausbau auswirken, und wie begründet die Bundesregierung ihre Posi-
tion?

12. Hält die Bundesregierung mobile Internetanschlüsse, die einer Volumenbe-
schränkung in Höhe von 5 Gigabyte unterliegen für vollwertige Breitband-
anschlüsse, obwohl das durchschnittliche monatliche Datenvolumen laut
VATM-Marktstudie mittlerweile bei 11,5 Gigabyte liegt, und wie begrün-
det die Bundesregierung ihre Position?

13. Was plant die Bundesregierung angesichts der Tatsche, dass der Trend
international zunehmend hin zu einer Glasfaserversorgung der Häuser
(FTTB und FTTH) geht, um auch in Deutschland eine solche Versorgung
möglichst flächendeckend zu erreichen, wäre die funktionale Trennung von
Netz und Betrieb aus der Sicht der Bundesregierung ein gangbarer Weg,
und wie sollte dieser ausgestaltet sein?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/695

14. Wie beurteilt es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des bestehen-
den Atlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, dass
verschiedene Bundesländer mittlerweile eigene Breitbandatlanten veröf-
fentlicht haben oder dies planen, und worin liegt nach Ansicht der Bundes-
regierung der Wert von solchen zusätzlichen Atlanten?

15. In welcher Höhe und aus welchen Quellen sind seit 2005 Mittel in den
Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
und in die bereits veröffentlichten entsprechenden Projekte der Länder
(einschließlich begleitender Studien) geflossen?

16. Wie bewertet die Bundesregierung das zivilgesellschaftliche Engagement
der verschiedenen Bürgerinitiativen (z. B. Initiative gegen digitale Spal-
tung -geteilt.de- u. v. m.), die sich für eine Verbesserung der Versorgung
mit Breitbandinternetanschlüssen einsetzen, und wie bezieht die Bundesre-
gierung solche Initiativen in ihre Arbeit zum Thema Breitband ein, gibt es
diesbezüglich Multi-Stakeholder-Initiativen, einen „Runden Tisch“ oder
ähnliche Kooperationsformen, und wie begründet die Bundesregierung
ihre Position?

17. Welche Unternehmen bzw. Organisationen haben aus welchen Gründen
Klage gegen die Bundesnetzagentur im Rahmen des Vergabeverfahrens zur
Digitalen Dividende erhoben?

18. Wie bewertet die Bundesregierung vorliegende Studien, nach denen das
Ausschöpfen der Digitalen Dividende für die mobile Breitbandübertragung
massive Störeinstrahlungen sowohl in TV-Kabelanlagen als auch in TV-
Endgeräte verursachen wird?

19. Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung durch die Verlagerung
der Frequenzen des Produktions- und Veranstaltungsfunks (Drahtlosmikro-
phone), und in welcher Höhe werden diese Kosten auf die künftigen Nutzer
der Frequenzen umgelegt?

20. Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Bundesnetzagentur und der
EU-Kommission im beigelegten Streit um die geplante Auktion von Mobil-
funkfrequenzen getroffen?

Berlin, den 10. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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