BT-Drucksache 17/689

Nationale und internationale Regelungen zur Arzneimittelpreisbildung

Vom 10. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/689
17. Wahlperiode 10. 02. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Dr. Ilja Seifert,
Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Nationale und internationale Regelungen zur Arzneimittelpreisbildung

Die Arzneimittelkosten gehören alljährlich zu den größten Kostentreibern im
Gesundheitswesen und keine der zahlreichen bisherigen Regelungen hat es ver-
mocht, ihren Anstieg dauerhaft zu stoppen.

In der aktuellen Diskussion um die Preisgestaltung von Arzneimitteln wird die
Notwendigkeit einer Kosten-Nutzen-Analyse von kaum einer Seite mehr be-
stritten. Das dafür gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) sah sich allerdings heftiger Kritik von Seiten der
Pharmaindustrie sowie der heutigen Koalitionäre ausgesetzt.

Auch die Arzneimittel-Positivliste oder Regelungen zur Mengenbegrenzung
werden in verschiedenen Ländern erfolgreich zur Begrenzung von Arzneimit-
telkosten und zur Qualitätssicherung der Therapie eingesetzt.

Da die deutschen Arzneimittelpreise zum Teil eine Grundlage für Preisgestal-
tungen in anderen Staaten darstellen, ist es auch von internationaler Bedeutung,
ob die Vielzahl an Regelungen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben Ein-
fluss auf die offiziellen deutschen Herstellerabgabepreise haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Arzneimittelpreise in den einzelnen
Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (OECD), aufgeschlüsselt in patentgeschützte und nicht patentge-
schützte Arzneistoffe (bitte jeweils einzeln auflisten)?

2. Welche Staaten der OECD arbeiten in der Regelversorgung mit Arzneimit-
tel-Positivlisten, und wann wurden diese Regelungen eingeführt?

Welche Kriterien sind in den genannten Ländern jeweils für die Aufnahme
in eine Positivliste maßgeblich, und wie viele Wirkstoffe sind jeweils in der
Liste aufgeführt (bitte jeweils einzeln auflisten)?

3. Welche Staaten der OECD arbeiten in der Regelversorgung mit Arzneimit-
tel-Negativlisten, und welche Kriterien sind jeweils für die Aufnahme in
eine Negativliste maßgeblich (bitte jeweils einzeln auflisten)?

4. In welchen Staaten der OECD gibt es keinerlei Begrenzung der offiziellen
Herstellerabgabepreise?

In welchen dieser Staaten erfolgt eine Begrenzung der Erstattungspreise vor
der Feststellung der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen?

Drucksache 17/689 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Für welche Länder der OECD bilden die deutschen Herstellerabgabepreise
direkt oder indirekt eine Grundlage für deren Preisgestaltung bzw. deren
Verhandlungen mit den Arzneimittelherstellern (Referenzpreise) (bitte ein-
zeln auflisten)?

6. In welchen Ländern der OECD findet eine Kosten-Nutzen-Analyse von
Arzneimitteln statt?

Welche Erkenntnisse über die Wirkungen dieser Regelung liegen der Bun-
desregierung vor?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

7. In welchen Ländern der OECD ist eine Kosten-Nutzen-Analyse Vorausset-
zung für den Marktzugang bzw. für die Erstattungsfähigkeit durch die
Krankenkassen (bitte getrennt auflisten)?

8. In welchen Ländern der OECD existiert eine Honorierung der Entwicklung
innovativer Arzneimittel aufgrund ihrer tatsächlichen Forschungs- und
Entwicklungskosten (staatliche Gewinnkontrolle)?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forschungs- und
Entwicklungskosten der deutschen pharmazeutischen Industrie?

Welchen Handlungsbedarf sieht hier die Bundesregierung?

10. In welchen Ländern der OECD existieren Regularien zur Mengenbegren-
zung bei Arzneimitteln, und welcher Art sind diese (bitte nach Land ge-
trennt auflisten)?

11. In welchen Ländern der OECD existieren Preisverhandlungen zu Arznei-
mitteln zwischen Herstellern und Kostenträgern, deren Ergebnisse nicht
öffentlich einsehbar sind?

12. Welches Land hat im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt die niedrigsten
Arzneimittelpreise (maßgeblich ist der durchschnittliche Preis pro
Packung, aufgeteilt in patentgeschützte Arzneistoffe und nicht patentge-
schützte Arzneistoffe), und welche Regularien wurden dort zur Begren-
zung der Arzneimittelkosten eingeführt?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

13. Welche momentan existierenden Regularien sollen in Deutschland eine
Dämpfung der Arzneimittelkosten für die gesetzliche Krankenversicherung
herbeiführen (bitte vollständig auflisten)?

14. Welche dieser Regularien haben Einfluss auf den offiziellen Hersteller-
abgabepreis (Lauer-Taxe)?

15. Plant die Bundesregierung, Regularien einzuführen, die Einfluss auf den
offiziellen Herstellerabgabepreis haben?

Falls ja, welche, und wann?

Berlin, den 10. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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