BT-Drucksache 17/6820

Auswirkungen der Sparmaßnahmen bei Integrationskursen und andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte

Vom 18. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6820
17. Wahlperiode 18. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Klaus Ernst, Agnes Alpers, Matthias
W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Petra Pau,
Jens Petermann, Frank Tempel, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der Sparmaßnahmen bei Integrationskursen
und andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP findet sich die Vereinba-
rung, dass Integrationskurse „quantitativ und qualitativ aufgewertet“ werden
sollen. Im „Nationalen Integrationsplan“ verpflichtete sich der Bund dazu, „das
Angebot an Integrationskursen zeitnah und flächendeckend auszubauen“. Tat-
sächlich aber gab es infolge der unzureichenden Finanzausstattung des Integra-
tionskurssystems im Jahr 2010 lange Wartelisten bei der Zulassung zu einem
Integrationskurs und zum Teil auch einen Aufnahmestopp bei Personen ohne ei-
nen Rechtsanspruch auf Teilnahme.

Seit Januar 2011 soll der Besuch eines Integrationskurses nach Angaben des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwar wieder ohne Warte-
zeit möglich sein. Immer noch wirksam sind aber die durch das BAMF ergriffe-
nen und von Sprachkursträgern kritisierten Sparmaßnahmen, die insbesondere
Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wie-
derholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen vorsehen. Die
Regierungsmehrheit hatte sich im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr
2010 geweigert, dem BAMF ausreichende Mittel für das Integrationskurssystem
zur Verfügung zu stellen. Befürchtet werden muss, dass die Zahl der Interessen-
tinnen und Interessenten und der Teilnehmenden infolge dieser Sparmaßnahmen
zurückgegangen ist, wobei im Jahr 2011 „Nachrücker“ der Wartelisten des Vor-
jahres diesen Rückgang zum Teil noch kompensieren könnten.

Auch politische Zusicherungen, die prekäre Einkommens- und Beschäftigungs-
situation von Lehrkräften im Integrationskursbereich verbessern zu wollen, blei-
ben uneingelöst. Dies sei, so die Bundesregierung auf Anfrage, von einer „ver-
änderten Haushaltslage“ abhängig (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993,
Antwort zu Frage 16). Dabei hatte selbst ein vom Bundesministerium des Innern
(BMI) in Auftrag gegebenes Gutachten zum Finanzierungssystem der Integra-
tionskurse erbracht, dass die Bezahlung der Honorarkräfte schlecht und im Ver-
gleich mit ähnlichen Berufsbildern viel zu niedrig ist. Die Bundesregierung wei-
gert sich unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der

Lehrkraft“ jedoch seit langem (vgl. bereits Bundestagsdrucksache 16/13972,
Antwort zu Frage 5b), den Sprachkursträgern verbindliche Auflagen zum Hono-
rar zu machen. Auf ein Jahr begrenzte Träger-Zulassungen bei Honoraren unter
15 Euro haben sich demgegenüber als wirkungslose Maßnahme erwiesen. Dum-
pinglöhne und Armut trotz arbeitsaufwändiger Lehrtätigkeit im Integrations-
kursbereich sind in der Praxis die Folge.

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Die jüngste Berichterstattung in den Medien zu betrügerischen Abrechnungen
bei Integrationskursträgern könnte dazu führen, dass von den aus Sicht der Fra-
gestellerinnen und Fragesteller eigentlichen Missständen abgelenkt wird, und
das sind die finanzielle Unterausstattung und strukturellen Mängel des derzei-
tigen Integrationskurssystems. Infolge dieses unter rot-grüner Bundesregierung
eingeführten Systems sanken die durchschnittlich gezahlten Honorare der Lehr-
kräfte dauerhaft unter das im Jahr 2005 erreichte Niveau. Private Sprachkurs-
träger steigern ihren Profit am leichtesten durch eine Reduzierung der Honorare.
Diese reichen dann für ein menschenwürdiges und existenzsicherndes Einkom-
men häufig nicht aus, viele Lehrkräfte im Integrationskursbereich sind auf er-
gänzende Sozialleistungen angewiesen. Sie erhalten kein Urlaubs- und kein
Krankengeld, fürs Alter müssten sie selbst vorsorgen, wofür aber das Geld fehlt.
Notwendig wäre deshalb nach Auffassung von Betroffenen, Gewerkschaften
und Verbänden ein Mindesthonorar in Höhe von 30 Euro pro Unterrichtseinheit
– statt der derzeit gezahlten etwa 18 Euro.

Aber auch für die Kursträger reichen die vorgesehenen Pauschalen nicht aus, je-
denfalls nicht, wenn sie die Beschäftigten nicht mit Niedriglöhnen abspeisen
und auch keine Abstriche an der Kursqualität machen wollen. Die finanzielle
Unterausstattung der Träger und die Koppelung einer Auszahlung der Pauschale
an die Anwesenheit der einzelnen Kursteilnehmenden begünstigen die bekannt
gewordenen Missbräuche bei Abrechnungen massiv.

Die Bundesregierung versucht das Integrationskurssystem stets als Vorzeigepro-
jekt der Integrationspolitik des Bundes und als eine „Erfolgsgeschichte“ darzu-
stellen. Eine zum Juli 2011 wirksam gewordene Verschärfung im Aufenthalts-
recht verdeutlicht aber, dass die Integrationskurse (auch) Teil einer repressiven
Integrationspolitik sind: Nach dem neuen § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthalts-
gesetzes (AufenthG) wird eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis erst
dann erteilt, wenn der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses auf dem
Sprachniveau B1 GER nachgewiesen wurde. Wie schon bei den seit August
2007 geltenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug wird damit die
Gewährung von Aufenthaltsrechten von individuellen Sprachfertigkeiten und
dem Bildungsniveau und der sozialen Herkunft der Betroffenen abhängig ge-
macht. Dies ist nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller grund-
sätzlich inakzeptabel und bei türkischen Staatsangehörigen – der größten Be-
troffenengruppe – überdies ein Verstoß gegen das assoziationsrechtliche
Verschlechterungsverbot, wie nicht zuletzt eine Ausarbeitung des Wissenschaft-
lichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 2011 bestätigt („An-
wendungsbereiche und Auswirkungen der Stillhalteklausel im Assoziations-
recht der EU mit der Türkei“, WD 3 – 3000 – 188/11). Die Neuregelung des § 8
Absatz 3 Satz 5 AufenthG ist zudem völlig unverhältnismäßig, weil Betroffene
mit einer aufenthaltsrechtlichen Sanktion „bestraft“ werden, selbst wenn sie
stets regelmäßig an einem Sprachkurs teilgenommen haben und für etwaige
Mängel im Integrationskurssystem, etwa infolge einer unzureichenden Finanz-
ausstattung, nicht verantwortlich zu machen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr
2011 einen (Intensiv-/Zielgruppen-/Berufs-)Integrationskurs bzw. einen Wie-
derholungskurs (bitte gesondert ausweisen) begonnen bzw. absolviert (bitte
auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, absolute
und relative Zahlen sowie die Vergleichswerte des Jahres 2009 nennen), und
wie groß war jeweils der Anteil der Neu-Zuwandernden bzw. der seit Länge-
rem hier lebenden Personen, der Deutschen und der (durch welche Behörde?)
zur Teilnahme Verpflichteten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6820

2. Wie viele Personen ohne Rechtsanspruch auf Integrationsteilnahme haben im
Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011einen Antrag auf Zulassung
zum Integrationskurs gestellt, wie viele Anträge wurden angenommen bzw.
abgelehnt, und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit (bitte
auch die jeweiligen Vergleichswerte des Jahres 2009 nennen und nach Mona-
ten sowie nach den verschiedenen Kursarten differenzieren)?

3. Wie hoch waren im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011 die Aus-
gaben für die Bereiche
a) Intensivkurse;
b) Integrationskurse (600 Unterrichtseinheiten);
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten);
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren);
e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren);
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages;
g) Fahrtkostenzuschuss;
h) Befreiung vom Kostenbeitrag;
i) Kinderbetreuung;
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit;
k) Lehrerqualifizierung;
l) Bonuszahlungen an Kursträger, Sonstiges;
m) insgesamt
(bitte zu allen Unterfragen nach Monaten differenzieren und die Vergleichs-
werte des Jahres 2009 nennen und darlegen, wie merkliche Abweichungen
jeweils zu erklären sind und aufgrund welcher Annahmen mit welchen Aus-
gaben für das Gesamtjahr 2011 bzw. für 2012 gerechnet wird)?

4. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele im Jahr 2010
bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011 neu begonnene Kurse waren Teilzeit-
kurse (bitte nach Monaten und soweit möglich auch nach verschiedenen
Kursarten differenzieren und Angaben in Relation zur Gesamtzahl der neu
begonnenen Kurse machen)?

5. Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die einzel-
nen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vor-
kenntnisse im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011, und welche
differenzierten Angaben gibt es zu verschiedenen Teilnehmendengruppen
(Alt-/Neu-Zuwanderer, Deutsche/Nichtdeutsche usw.)?

6. Wie viele der Personen, die im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr
2011 einen Integrations- bzw. Wiederholungskurs (bitte differenzieren) been-
deten, haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, und wie viele von ihnen
haben die Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte jeweils abso-
lute und relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als
auch auf die Prüfungsteilnehmenden – machen und Vergleichswerte für das
Jahr 2009 nennen)?

7. Welche empirischen Erkenntnisse gibt es zu der Frage, ob die seit August
2007 im Rahmen des Ehegattennachzugs nachzuweisenden Sprachkennt-
nisse des Niveaus A1 zu einem schnelleren oder leichteren Lernerfolg im
Rahmen der Integrationskurse in Deutschland geführt haben?

a) Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Prüfungsteilnehmenden auf dem Niveau
B1 des Jahres 2006 im Vergleich zum Jahr 2010 (soweit möglich bitte
nach Art des Aufenthaltstitels bzw. nach Neu- oder „Alt-Zuwanderer“

usw. differenzieren)?

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b) Welche Erkenntnisse liegen dem BAMF zu der Frage vor, welcher Zeit-
raum zwischen dem Sprachtest im Ausland und der Aufnahme eines
Sprachkurses in Deutschland im Durchschnitt vergeht und wie sich dies
auf die erworbenen Vorkenntnisse der deutschen Sprache auswirkt?

c) Wie lange dauert es durchschnittlich, bis das Niveau A1 in einem Inte-
grationskurs in Deutschland erreicht wird (bitte nach Vollzeit- bzw. Teil-
zeitkurs bzw. Unterrichtsstunden differenzieren)?

d) Wird das Sprachniveau B1 durchschnittlich schneller erreicht, wenn der
Spracherwerb von Beginn an und durchgehend in einem Integrations-
kurs in Deutschland erfolgt oder wenn Sprachkenntnisse des Niveaus A1
zunächst im Ausland erworben werden müssen – und zwar im Regelfall
nicht in einem Sprachkurs des Goethe-Instituts, sondern im Selbststu-
dium oder mithilfe von Fernlernangeboten – und dann einige Monate bis
zur Fortsetzung des Spracherwerbs in einem Integrationskurs in
Deutschland vergehen (bitte ausführen und begründen)?

8. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der zum 1. Juli 2010 eingeführten
neuen Integrationsgeschäftsdatei, und welche neuen Erkenntnisse hat das
BAMF gegebenenfalls inzwischen zu der Frage, wie viele zur Integrations-
kursteilnahme Verpflichtete dieser Verpflichtung in welchem Zeitraum
nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem jeweils entgegenstanden?

9. Was hat die Prüfung ergeben, ob die Integrationskursverordnung dahinge-
hend geändert werden soll, dass vor dem Hintergrund der Neuregelung des
§ 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG auch solchen Personen wieder ein Wiederho-
lungskurs uneingeschränkt möglich sein soll, die beim Abschlusstest das
Niveau A2 nicht erreichten, und welche weiteren Änderungen der Integra-
tionskursverordnung sind geplant, und wann ist mit einem Inkrafttreten zu
rechnen?

10. Bedeutet die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestags-
drucksache 17/2993, wonach „bei vielen Teilnehmenden mit einem Ge-
samtergebnis unter A2 des GER […] davon auszugehen [ist], dass der feh-
lende Prüfungserfolg Ursachen geschuldet ist, die auch durch zusätzliche
Kursstunden nicht zu beheben sind, beispielsweise äußere Umstände sowie
verschiedene Formen von Lernschwäche“, dass diese Personen entspre-
chend der Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG niemals eine mehr
als einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten können (bitte begründen) oder
wird bei diesen Personen mit Lernschwächen oder belastenden äußeren
Umständen davon ausgegangen, dass dauerhaft berechtigte Gründe dafür
vorliegen, den Integrationskurs nicht erfolgreich abschließen zu können, so
dass eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis auch ohne erfolgreichen Ab-
schluss des Integrationskurses erteilt werden kann (bitte begründen)?

11. Ist es aus Sicht des BAMF sachgerecht und in sich schlüssig, sowohl für
eine Einbürgerung als auch für eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaub-
nis dasselbe Sprachniveau zu fordern (bitte begründen), und wie bewertet
es entsprechend die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG?

12. Wie ist die Aussage der Bundesregierung, wonach das Angebot an Integra-
tionskursen im Jahr 2010 nicht eingeschränkt worden sei (vgl. Bundestags-
drucksache 17/3339, Antwort zu Frage 12), damit vereinbar, dass der vor-
malige Präsident des BAMF, Dr. Albert Schmid, im Innenausschuss des
Deutschen Bundestages am 5. Mai 2010 vortrug, dass angesichts der vom
Deutschen Bundestag nicht genehmigten zusätzlichen Mittel für Integra-
tionskurse der Etat nur bei „wirklich durchgreifenden Maßnahmen ausrei-
chen“ würde?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6820

13. Wie viele neue Integrationskurse mit wie vielen Teilnehmenden begannen
seit April 2010, und wie viele Kurse mit wie vielen Teilnehmenden began-
nen im Zeitraum Januar 2009 bis März 2010 (bitte jeweils nach Monaten
aufschlüsseln)?

14. Hält die Bundesregierung in Kenntnis der Zahl der ab April 2010 neu be-
gonnenen Integrationskurse und Teilnehmenden im Vergleich zum Vorjah-
reszeitraum an der Bewertung fest, das Angebot an Integrationskursen sei
2010 nicht eingeschränkt worden (bitte begründen)?

15. Wie viele Betroffene erhielten im Jahr 2010 trotz Interesses keine Zulas-
sung, um unmittelbar einen Integrationskurs beginnen zu können, wie viele
derjenigen, die trotz Interesses im Jahr 2010 nicht unmittelbar zum Integra-
tionskurs zugelassen wurden, haben im Jahr 2011 dann den Kurs tatsächlich
begonnen, und gibt es im laufenden Jahr 2011 bislang tatsächlich keinerlei
(zeitliche) Beschränkung bei der Zulassung?

16. Wie viele Anträge auf Fahrtkostenerstattung in welcher Höhe wurden im
Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) 2011 gestellt (bitte nach Monaten auf-
schlüsseln)?

a) Wie viele Widersprüche gegen ablehnende Bescheide in Bezug auf die
Fahrtkostenerstattung gab es 2010 bzw. 2011, wie vielen dieser Wider-
sprüche wurde entsprochen, wie viele Klagen wurden diesbezüglich mit
welchem Ausgang eingelegt?

b) Ist bei allen ablehnenden Fahrtkostenbescheiden geprüft worden, ob sich
tatsächlich ein Kursträger in einer Entfernung von maximal drei
Kilometern vom Wohnort befand, und wurde in diesen Fällen jeweils ge-
prüft, ob dieser Kursträger auch einen Integrationskurs in dem Modul,
welches die Betroffenen gerade besuchten, anbot (bitte ausführen), und
wie ist die derzeitige diesbezügliche Prüfpraxis des BAMF?

c) Wie erklärt sich das BAMF Angaben von Kursteilnehmenden, wonach
sie vom BAMF niemals eine Antwort auf ihren Widerspruch bezüglich
der Fahrtkostenerstattung bekommen hätten?

d) Kann das BAMF bestätigen, dass Fahrtkostenerstattungen erst mehrere
Monate nach Beendigung des Kurses überwiesen wurden, und wenn ja,
warum, und wie ist die derzeitige Praxis?

17. Welche Einspareffekte wurden im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011
infolge der 2010 ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben
erzielt (bitte einzeln differenziert nach jeweiliger Maßnahme – z. B. neue
Vorgaben zur Fahrtkostenerstattung, zur Kinderbetreuung, zu Wiederho-
lungsmöglichkeiten, zu Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen – auflisten)?

18. Welche weiteren Maßnahmen halten die Bundesregierung bzw. das BAMF
gegebenenfalls für erforderlich, um mit den bereitstehenden Mitteln aus-
zukommen, hat das BAMF bzw. das BMI eine Aufstockung der Mittel
gefordert, ist eine Erhöhung der Mittelzuweisung für Integrationskurse
geplant, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im
Jahr 2011 erneut zu Wartelisten und/oder einem Zulassungsstopp kommt
(bitte detailliert begründen)?

19. Wurden Mittel des Etats für Integrationskurse für das Jahr 2011 noch für
Ausgaben des Jahres 2010 verwandt, und wenn ja, in welcher Höhe?

20. Für wie viele Personen reichen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel
für Integrationskurse im Jahr 2011 bzw. nach Planungen für das Jahr 2012,
und mit wie vielen Personen mit einem Rechtsanspruch auf Teilnahme rech-
net das BAMF für die Jahre 2011 bzw. 2012?

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21. Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten Lehrkräftehonorare
im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemel-
deten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro Unterrichtseinheit
(was ist das niedrigste festgestellte Honorar?), wie viele zahlen zwischen 12
und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen
18 und 20 Euro, zwischen 20 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in abso-
luten und relativen Zahlen darstellen)?

22. Wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kur-
sen zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als ge-
genüber dem BAMF angegeben?

a) Wie viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Ergebnissen und Konsequen-
zen gab es diesbezüglich im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011?

b) Besteht auf die, auf Bundestagsdrucksache 17/2993 zu Frage 13 geschil-
derte rückwirkende Nachzahlung des Differenzbetrags zwischen dem
vom Kursträger dem BAMF gemeldeten Honorar und dem tatsächlich
gezahlten Honorar ein Anspruch, bzw. welche Möglichkeiten haben be-
troffene Lehrkräfte, eine rückwirkende Nachzahlung zu erhalten?

c) Wie können Lehrkräfte überhaupt erfahren, welches Honorar in ihrem
Fall vom Träger gegenüber dem BAMF angegeben wurde, weil das
BAMF diese Auskunft jedenfalls in einem konkreten Einzelfall nicht
gegeben hat, so dass Lehrkräfte, die mit 8, 10 oder 12 Euro Honorar ab-
gespeist werden, nicht einmal überprüfen können, ob diese Honorarhöhe
dem BAMF mitgeteilt wurde?

d) Wäre es nicht die wirksamste Form der Kontrolle, ob die angegebenen
Honorare in der Praxis auch gezahlt werden, wenn die Lehrkräfte über
das angegebene Honorar informiert würden, und welche Maßnahmen
plant das BAMF diesbezüglich (bitte darlegen)?

23. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträger-Lizensierungen wegen Honora-
ren unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit hat es im Jahr 2010 bzw. im bishe-
rigen Jahr 2011 gegeben, wie viele Lehrkräfte waren davon betroffen?

24. Wie viele der wegen Unterschreitung der 15-Euro-Grenze nur auf ein Jahr
erteilten Lizensierungen wurden im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011
nicht verlängert, befristet verlängert oder vorher widerrufen, und wie hatten
sich die Honorare nach einem Jahr verändert, bzw. in welchem Umfang
wurden von diesen Trägern auch nach einem Jahr weiterhin Honorare unter
15 Euro gezahlt?

25. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der weiterhin unter dem
Niveau von 2005 liegenden Honorare bei Lehrkräften im Integrationskurs-
bereich die Maßnahme einer auf ein Jahr befristeten Lizensierung und Qua-
litätskontrolle bei Trägern, die Honorare unter 15 Euro zahlen, für ausrei-
chend, um den Lehrkräften eine bessere Entlohnung sichern zu können, und
inwieweit hält die Bundesregierung überhaupt noch an diesem Ziel fest,
auch wenn sie keine weitergehenden Maßnahmen plant, um es zu erreichen,
etwa die verbindliche Festlegung eines Mindesthonorars?

26. Hält die Bundesregierung bereits ein Mindesthonorar in Höhe von 15 Euro
pro Unterrichtseinheit für (schein-)selbständige Lehrkräfte für ausreichend,
und wie bewertet sie Forderungen von Betroffenen, Verbänden und Ge-
werkschaften nach einem etwa doppelt so hohen Mindesthonorar (bitte be-
gründen und ausführen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6820

27. Inwieweit wird die Bundesregierung der einstimmig beschlossenen Forde-
rung der für die Integration zuständigen Ministerinnen und Minister der
Länder auf der 6. Integrationsministerkonferenz vom 16. und 17. Februar
2011 in Mainz nachkommen, „durch geeignete Maßnahmen sicherzustel-
len, dass die Lehrkräfte für ihre wichtige Arbeit angemessen entlohnt wer-
den“, bei denen es sich ja nicht um die bisherigen Maßnahmen handeln
kann, die die von der Konferenz beklagte schwierige Einkommenssituation
gerade nicht verhindert haben, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies,
und wenn nein, warum nicht?

28. Für wann ist mit einer „veränderten Haushaltslage“ zu rechnen, von der die
Bundesregierung eine Verbesserung der Lehrkräftehonorierung abhängig
macht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu Frage 16), und was
genau versteht die Bundesregierung unter dem Begriff einer „veränderten
Haushaltslage“?

29. Ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2993 zu
Frage 16b, wonach „kein unzulässiger Eingriff in den freien Wettbewerb
des Marktes vor[liege], wenn Rahmenvorgaben bzw. Optionen im Bereich
der Lehrkräftevergütung mit der Höhe der Stundensatzpauschale verbunden
werden“, so zu verstehen, dass die Bundesregierung verbindliche Vorgaben
für eine Mindestentlohnung der Lehrkräfte nun für zulässig hält (anders
noch als z. B. auf Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort zu Frage 5b,
bitte ausführen), und wenn ja, wieso erlässt sie keine entsprechenden Vor-
gaben zum Honorar?

30. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom Bundesminis-
terium des Innern in Auftrag gegebenen Evaluierung des Finanzierungs-
systems der Integrationskurse durch die Firma Ramboll Management Con-
sulting GmbH in Bezug auf die dort festgestellte Unterbezahlung der
Lehrkräfte gezogen, und inwieweit plant die Bundesregierung insbesondere
eine grundlegende Änderung des derzeit bestehenden Finanzierungssys-
tems, das für die Träger einen Anreiz zur Reduktion der Lehrgehälter bietet,
um einen ökonomischen Erfolg zu sichern oder zu vergrößern (S. 18 des
Gutachtens, vgl. aber auch schon das erste Ramboll-Gutachten zu Integra-
tionskursen, S. 133, bitte nachvollziehbar begründen)?

31. Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/
2993 zu Frage 26, wonach seinerzeit keine grundsätzliche Abkehr vom bis-
herigen Finanzierungssystem geplant war – ausdrücklich auch nicht vor
dem Hintergrund, dass nach dem Finanzierungsgutachten die Beschäf-
tigung als Honorarkräfte „von den befragten Lehrkräften sowie ihren Inte-
ressensvertretungen und Verbänden als besonders problematisch wahr-
genommen“ wird, z. B. wegen der geringen Beschäftigungssicherheit, der
unangemessenen Vergütung, des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der
fehlenden Absicherung für Urlaubs- und Regenerationsphasen usw. (S. 9) –,
dass die Bundesregierung diese belastenden Arbeitsbedingungen und die
unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte sehenden Auges in Kauf nimmt
oder aus Gründen der Kostenersparnis sogar für richtig hält (bitte nachvoll-
ziehbar begründen)?

32. Inwieweit erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngst be-
kannt gewordenen Abrechnungsbetrugsfälle eine Umstellung der Träger-
kostenpauschale auf eine Kostenerstattung pro Kurs (und nicht pro Teilneh-
menden), welche sonstigen Maßnahmen hat das BAMF diesbezüglich
ergriffen oder geplant, und welcher bürokratische Mehraufwand ist damit
für die Kursträger und Lehrkräfte im Einzelnen verbunden?

Drucksache 17/6820 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

33. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine zu niedrige
Trägerpauschale mit dafür verantwortlich ist, dass einzelne Träger teilweise
erhöhte (falsche) Teilnehmendenzahlen melden, um die für den Betrieb not-
wendigen Einnahmen zu erzielen, vor dem Hintergrund, dass nach dem ers-
ten Evaluierungsgutachten der Firma Ramboll Management Consulting
GmbH vom Dezember 2010 (S. 133) 51 Prozent der befragten Träger anga-
ben, nicht kostendeckend arbeiten zu können, und weitere 28 Prozent anga-
ben, angesichts der geringen Kostenpauschale Abstriche bei der Qualität
machen zu müssen (bitte begründen)?

34. Gibt es neuere Untersuchungen oder Erhebungen dazu, wie viele Sprach-
kursträger mit der derzeitigen Kostenpauschale kostendeckend und entspre-
chend ihren Qualitätsanforderungen arbeiten können, wenn nein, warum
nicht, wenn ja, wie sind die diesbezüglichen Erkenntnisse?

35. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass sich auch mit
der Anhebung der Kostenpauschale auf 2,35 Euro pro Person und Unter-
richtseinheit die Einnahmesituation der Träger nicht substantiell verbessert
hat, weil diese Anhebung durch die gleichzeitige Verkleinerung der durch-
schnittlichen Kursgröße rechnerisch komplett kompensiert wurde (bitte
detailliert begründen)?

36. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass Träger infolge ver-
schärfter Kontrollmaßnahmen bezüglich der Anwesenheitslisten die ohne-
hin schon niedrigen Honorare für Lehrkräfte oder das Qualitätsniveau sen-
ken werden, um den Betrieb bzw. die Betriebskalkulation aufrechterhalten
zu können (bitte begründen)?

37. Welche Mehrkosten wären damit verbunden, wenn eine Honorierung von
30 Euro pro Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich
angestrebt würde, und wie hoch müsste dann aufgrund bisheriger Erfah-
rungswerte in etwa die Trägerkostenpauschale sein?

38. Was würde eine Anhebung der derzeitigen Pauschale in Höhe von 2,35 Euro
pro Person und Unterrichtseinheit auf 3 bzw. 4 Euro nach derzeitigem Stand
kosten (laut Ramboll-Gutachten zum Finanzierungssystem – S. 20 – würde
eine Anhebung der Teilnehmendenpauschale auf 2,96 Euro etwa 22,2 Mio.
Euro kosten, eine Anhebung auf 4,05 Euro, was eine Bezahlung der Lehr-
kräfte wie im Schuldienst ermöglichen würde, wäre demnach mit Mehrkos-
ten von etwa 53,5 Mio. Euro verbunden; auf Bundestagsdrucksache 16/12566
hatte die Bundesregierung zu Frage 9 jedoch erklärt, eine Anhebung der
Pauschale auf 3 Euro bedeutete Mehrkosten in Höhe von 44 Mio. Euro – wie
sind diese unterschiedlichen Angaben zu erklären)?

39. Wie viele Lehrkräfte sind derzeit für Integrationskurse zugelassen, wie
viele sind aktuell tatsächlich beschäftigt, wie viele waren im Jahr 2010
beschäftigt, und wie hoch war jeweils der Anteil von Frauen?

40. Wie hoch waren die Zahl der Teilnehmenden in Berufsintegrationskursen
und entsprechende finanzielle Ausgaben im Jahr 2010 bzw. 2011 (bitte nach
Halbjahren differenziert angeben), wie hoch ist die Zahl der bisherigen
Kursabsolventinnen und -absolventen, wie hoch ist deren Vermittlungs-
quote, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6820

41. Inwiefern ist eine Aufstockung der Finanzmittel für Berufsintegrationskurse
im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der Fest-
stellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
(BQFG) geplant?

Falls ja, in welcher Höhe, und für wie viele zusätzliche Teilnehmende?

Falls nein, wie soll aus dem bestehenden Kursangebot der zusätzliche Be-
darf für die Zielgruppe des geplanten BQFG gedeckt werden?

42. Mit wie vielen zusätzlichen Teilnehmenden an Berufsintegrationskursen ist
nach Schätzungen der Bundesregierung infolge des BQFG in den Jahren
2012 und 2013 zu rechnen, und welche Berechnungen liegen dem zu-
grunde?

43. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen
Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der
inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich antworten,
das heißt mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert –
einer entsprechenden ausdrücklichen Bitte wurde auf Bundestagsdruck-
sache 17/2993 zu Frage 38 leider nicht entsprochen)?

44. Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele
Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Abarbeitung von Asyl-
anträgen eingesetzt, welche Aufgaben übernahmen diese Kräfte in welchem
Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen für die Be-
reiche, denen Personal entzogen wurde?

45. Wie bewertet das BAMF die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5
AufenthG, die dazu führt, dass etwa die Hälfte aller Integrationskursteilneh-
menden, weil sie das Niveau B1 bei der Abschlussprüfung nicht erreichen,
nur eine maximal einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, in integrations-
politischer Hinsicht?

a) Hält das BAMF diese Regelung für einen pädagogisch sinnvollen
Lernanreiz oder für eine pädagogisch zweifelhafte Sanktionierung von
Kursteilnehmenden, die in der Regel alles in ihrer Möglichkeit Stehende
unternommen haben, um den Kurs erfolgreich zu bestehen (bitte aus-
führen)?

b) Sind aufgrund bisheriger Erfahrungen die Kursteilnehmenden im Regel-
fall lernmotiviert und willens, möglichst gute Sprachkenntnisse zu erzie-
len (bitte möglichst begründet ausführen), und inwieweit ist vor diesem
Hintergrund die Regelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG nach
Ansicht des BAMF sinnvoll und erforderlich?

c) Welche Möglichkeiten und Chancen haben Kursabsolvierende, die trotz
einer Wiederholung von 300 Stunden das Niveau B1 nicht geschafft
haben, dieses Sprachniveau außerhalb des Integrationskurssystems doch
noch zu erzielen, um eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis er-
halten zu können (bitte ausführen)?

d) Was wird die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr einer
im Wege des Familiennachzugs neu eingereisten Person nach Einfüh-
rung des elektronischen Aufenthaltstitels jeweils kosten?

e) Welche Auswirkungen könnte die maximal einjährige Gültigkeit einer
Aufenthaltserlaubnis nach Ansicht des BAMF bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche bzw. insgesamt für das subjektive Gefühl des „Angenom-
men-Werdens“ der Betroffenen haben (bitte ausführen), welche Per-
sonengruppen werden vor allem betroffen sein?

Drucksache 17/6820 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

46. Hält die Bundesregierung an ihrer Rechtsauffassung fest, wonach die Rege-
lung nach § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG in Bezug auf türkische Staatsange-
hörige keine assoziationsrechtlich verbotene Verschlechterung sei, auch
nachdem die Sachverständigen, die hierzu im Rahmen der Anhörung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. März 2011 Stellung
genommen haben, und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bun-
destages vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Ge-
richtshofs und der Kommentarliteratur zu einem gegenteiligen Ergebnis ge-
kommen sind (vgl. Vorbemerkung, in der Ausarbeitung auf S. 15), und
wenn ja, wie begründet sie dies in Auseinandersetzung mit den dort vorge-
brachten Argumenten?

47. Wie erklärt sich der Präsident des BAMF, dass seine Einschätzung, dass nur
etwa 1 Prozent der Migrantinnen und Migranten mit dem Etikett „Integra-
tionsverweigerer“ belegt werden könne (epd-Gespräch vom 9. Januar 2011),
in krassem Gegensatz steht zu verbreiteten Einschätzungen in der Gesell-
schaft, in Medien und in der Politik, und auf welche Informationen und Ein-
schätzungen stützte er sich bei seiner Einschätzung (bitte ausführen)?

Berlin, den 18. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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