BT-Drucksache 17/6756

Arbeitnehmerüberlassung im Modellprojekt Bürgerarbeit

Vom 3. August 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6756
17. Wahlperiode 03. 08. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W.
Birkwald, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia
Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitnehmerüberlassung im Modellprojekt Bürgerarbeit

Das Bundesverwaltungsamt teilte am 13. April 2011 in einer Veröffentlichung
mit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom
6. April 2011 entgegen der bislang geltenden Förderbedingungen die Arbeitneh-
merüberlassung im Rahmen des Modellprojektes Bürgerarbeit künftig zulässt.

Die Bundesregierung erklärte dazu, dass mit der Änderung der Förderbedingun-
gen die Zurückhaltung angesichts der ungelösten Frage des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst (TVöD) beseitigt werde (Bundestagsdrucksache 17/5734,
Frage 21). Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die tarifliche Bezah-
lung nach dem TVöD zu umgehen. In der Bürgerarbeit ist nunmehr auch eine
Arbeitnehmerüberlassung zugelassen, mit der insbesondere die Einrichtung von
Arbeitsplätzen bei Beschäftigungsgesellschaften erleichtert werde, die im Auf-
trag und in Zusammenarbeit mit den Kommunen zusätzliche und im öffent-
lichen Interesse liegende Arbeiten erledigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Anzahl der gestellten Anträge auf Gewährung einer Zuwen-
dung zur Förderung von Bürgerarbeitsplätzen, der bewilligten Stellen, der
besetzten Stellen und der abgelehnten Anträge seit Beginn der Möglichkeit
der Antragstellung bis heute entwickelt (bitte in Monatsschritten bundesweit
und nach Bundesländern auflisten)?

2. Inwieweit hat die Änderung der Förderbedingungen hinsichtlich der Zulas-
sung der Arbeitnehmerüberlassung in der Beschäftigungsphase des Modell-
projektes Bürgerarbeit nach Ansicht der Bundesregierung dafür gesorgt, die
Zurückhaltung angesichts der Prämisse der Anwendbarkeit des TVöD zu be-
seitigen und die Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen zu erleichtern?

Welche Auswirkung hatte diese Änderung der Förderbedingungen auf die
Anzahl der gestellten Anträge?

3. In wie vielen Fällen ist in den Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung zur
Förderung von Bürgerarbeitsplätzen bzw. in bewilligten Anträgen die Über-

lassung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers an einen Dritten zur
Arbeitsleistung vorgesehen (bitte bundesweit und nach Bundesländern auf-
schlüsseln)?

Wie setzen sich die „Verleiher“ zahlenmäßig zusammen (bitte nach Beschäf-
tigungsgesellschaften in öffentlicher und privater Trägerschaft, Vereine, Bil-
dungsinstitute, kommerzielle Verleihfirmen usw. aufschlüsseln)?

Drucksache 17/6756 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Welche Verleiher werden wo und mit wie viel Leiharbeitnehmerinnen und
- arbeitnehmern im Rahmen der Bürgerarbeit tätig (bitte nach Anzahl der
Verleiher mit 1, bis zu 3, bis zu 5, bis zu 10, bis zu 25 sowie mehr als
25 verliehenen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern auflisten)?

4. Benötigen Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung
von Bürgerarbeitsplätzen, die die Überlassung der Arbeitnehmerin bzw. des
Arbeitnehmers an einen Dritten zur Arbeitsleistung vorsehen, eine Verleih-
erlaubnis nach dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung –
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AUG)?

Wie viele Erlaubnisanträge wurden seit dem 1. April 2011 in diesem Zusam-
menhang neu gestellt?

5. Worin unterscheiden sich die Anstellungsverträge der Bürgerarbeitsplätze,
in denen die Überlassung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers an
einen Dritten vorgesehen ist, von denen eines Bürgerarbeitsverhältnisses,
wo die Einsatzstelle beim Zuwendungsempfänger der Förderung des Bür-
gerarbeitsplatzes liegt?

6. In welcher Höhe erfolgt die Entlohnung einer Arbeitnehmerin bzw. eines
Arbeitnehmers in einem Bürgerarbeitsverhältnis, die zur Arbeitsleistung an
einen Dritten überlassen werden?

Kommt der Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetzes zur Anwendung oder wird davon aufgrund einer tariflichen Rege-
lung abgewichen?

Auf welchen Tarifvertrag wird beim Abweichen vom Gleichbehandlungs-
grundsatz Bezug genommen, und welchen Lohngruppen werden die
Bürgerarbeitsverhältnisse tariflich zugeordnet?

Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung der überlassenen Bürgerarbei-
terinnen und Bürgerarbeiter?

7. An welche Entleiher werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
einem Bürgerarbeitsverhältnis zur Arbeitsleistung überlassen, und welches
sind ihre Einsatzgebiete?

a) Trifft es zu, dass es sich dabei in der Regel um Kommunen handelt (bitte
bundesweit und nach Bundesländern, die Kommunen auflisten, denen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Bürgerarbeitsverhältnis
zur Arbeitsleistung überlassen werden)?

b) Inwieweit werden bei der beabsichtigten Überlassung von Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmern eines Bürgerarbeitsverhältnisses an eine
Kommune, die dortigen Mitbestimmungsgremien, zum Beispiel der
Personalrat, beteiligt bzw. deren Zustimmung bei Eingliederung in den
Arbeitsablauf eingeholt?

8. In welcher Form wird durch wen im Falle von Arbeitnehmerüberlassung
das in der Bürgerarbeit erforderliche Coaching durchgeführt (bitte eine
Übersicht beifügen)?

9. In wie vielen Fällen erfolgt bei besetzten Bürgerarbeitsplätzen eine Entloh-
nung nach dem TVöD, und in welcher durchschnittlichen Höhe (bitte bun-
desweit und nach Bundesländern und nach Art des Arbeitgebers – Kom-
mune, sonstige Arbeitgeber, Verleiher usw. aufschlüsseln?

10. Wie stellt sich bislang der Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Aktivierungsphase im Modellprojekt Bürgerarbeit dar (bitte nach „eigene
Abmeldung aus dem Leistungsbezug“, „Aufnahme einer Beschäftigung“,

„Teilnahme an Maßnahmen wie berufliche Weiterbildung“, „Einmündung in
die Beschäftigungsphase des Modellprojektes Bürgerarbeit aufschlüsseln“)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6756

11. Wie erfolgreich schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Stand das
Modellprojekt Bürgerarbeit ein?

Von wie vielen in Aussicht gestellten zu besetzenden Bürgerarbeitsplätzen
sind wie viele besetzt worden (bitte bundesweit und nach Bundesländern
ausweisen)?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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