BT-Drucksache 17/6627

Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds

Vom 18. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6627
17. Wahlperiode 18. 07. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn,
Lisa Paus, Sven-Christian Kindler, Cornelia Behm, Dr. Thomas Gambke,
Katrin Göring-Eckardt, Hans-Josef Fell, Maria Klein-Schmeink, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Elisabeth Scharfenberg,
Christine Scheel, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen
im Energie- und Klimafonds

Mit dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung sollen Maßnahmen in
der Energiepolitik und beim Klimaschutz finanziert werden. Der Energieeffi-
zienzfonds des Energie- und Klimafonds fokussiert auf Schritte zur Einsparung
von Energie. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist eine kostengünstige
Methode, die Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern zu reduzieren,
das Klima zu schützen und gerade einkommensschwache Haushalte vor stei-
genden Energiepreisen zu schützen. Gleichzeitig verspricht die Förderung der
Energieeffizienz eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirt-
schaftsstandorts. Durch die Einbeziehung von Unternehmen in eine klare Ener-
gieeffizienzstrategie wird verhindert, dass die Wirtschaft zum Spielball steigen-
der Energiepreise wird. Nach der Rücknahme der Laufzeitverlängerung der
Atomkraftwerke wird der Energie- und Klimafonds keine Zahlungen aus dem
Förderfondsvertrag mit den Atomkraftwerksbetreibern erhalten. Ab 2013 sol-
len aus dem Energie- und Klimafonds außerdem jährlich eine halbe Milliarde
Euro Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emis-
sionshandelbedingten Strompreiserhöhungen fließen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist der Mittelansatz laut Wirtschaftsplan für den Effizienzfonds im
Energie- und Klimafonds (EKF) in diesem Jahr?

2. Wofür kann dieses Geld konkret ausgegeben werden?

3. Welche Programme wurden genau aufgelegt?

4. Was hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie getan, da-
mit Antragsteller dieses Geld abrufen können?
Wie wurde informiert?

5. Wie viele Anfragen und Anträge gab es zu Geldern aus dem Effizienzfonds
2011, und wie wurden diese beschieden?

6. Wie viel Geld ist dieses Jahr aus dem Effizienzfonds bereits abgeflossen?

7. Wie sieht die Regelung aus, dass das fehlende Geld der Atomkonzerne aus
dem EKF aufgefüllt wird?

Drucksache 17/6627 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Wie viel Geld floss im Jahr 2010 in den Energieeffizienzfonds?

9. Was für Maßnahmen hat die Bundesregierung mit Mitteln des Energieeffi-
zienzfonds im Jahr 2010 finanziert?

10. Mit was für CO2-Einsparungen rechnet die Bundesregierung pro investier-
ter Million Euro in den Energieeffizienzfonds?

11. Wie sieht für die nächsten fünf Jahre (mittelfristige Finanzplanung) die fi-
nanzielle Ausstattung des EKF aus, und welche Maßnahmen/Programme
sollen dabei in welche Höhe ausgestattet werden?

12. Nach welchen Kriterien soll die Höhe der Zuschüsse des EKF an einzelne
stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbeding-
ten Strompreiserhöhungen bestimmt werden?

13. Über welchen Mechanismus (direkte Gutschrift, Steuererlass, …) sollen
die Zuschüsse an einzelne stromintensive Unternehmen zum Ausgleich
von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen gewährt werden?

14. Inwieweit erwägt die Bundesregierung, Energiesubventionen für die Indus-
trie nach §§ 51, 54, 55 des Energiesteuergesetzes oder §§ 9a, 9b, 10 des
Stromsteuergesetzes im Rahmen der Gewährung von Zuschüssen an strom-
intensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten
Strompreiserhöhungen anzupassen?

15. Wie begründet die Bundesregierung die Zuschüsse an einzelne strominten-
sive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strom-
preiserhöhungen vor dem Hintergrund der Regelungen zur Gewährung von
Beihilfen (Subventionen) vor der Europäischen Kommission?

16. Wann werden die für 2011 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) u. a. auf der Seite „CO2-Gebäudesanierung –
Energieeffizient Bauen und Sanieren: Die Fakten“ auf der Homepage des
Bundesministeriums angekündigten Fördermittel aus dem EKF in Höhe von
500 Mio. Euro für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme bereitstehen?

17. Wie passt die Aussage des BMVBS u. a. auf der Seite „CO2-Gebäudesanie-
rung – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Die Fakten“ auf der Home-
page des Bundesministeriums, dass in 2011 aus dem Energie- und Klima-
fonds 500 Mio. Euro zusätzlich für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme
zur Verfügung stehen, mit dem Umstand zusammen, dass die Verpflich-
tungsermächtigungen des EKF erst 2012 beginnen?

18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den angekündigten
500 Mio. Euro (2011) bzw. 1,5 Mrd. Euro (2012) für das CO2-Gebäude-
sanierungsprogramm 2011 genau 0 Euro und 2012 nur 5 Mio. Euro bereit-
stehen und das Programm damit erst ab 2012 bzw. 2013 Wirkung entfalten
wird?

19. Werden die Haushaltsmindereinnahmen durch die Umlenkung der Einnah-
men aus dem Emissionshandel in den EKF kompensiert, und wenn ja, wie?

20. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, den Fonds aufzu-
lösen und die Titel jeweils als eigenständige Titelgruppen in die entspre-
chenden Einzelpläne des Bundeshaushalts zu integrieren?

21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Finanzierung der er-
neuerbaren Energien, der energetischen Gebäudesanierung und anderer
Energieeffizienzmaßnahmen über den EKF anstatt über den regulären
Haushalt des Bundes den Nachteil einer Doppelstruktur mit erhöhtem Ver-
waltungsaufwand birgt?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6627

22. Wie lautet die Formulierung in Ziffer 2.2, Satz 3 im Fondsfördervertrag
vom 10. Januar 2011, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4832 ausgeführt, betreffend
den Fall der Unterschreitung des Aufkommens der Brennelementesteuer
von 2,3 Mrd. Euro?

23. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung für die Überlegung
keinen Anlass gesehen, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4832 ausgeführt, dass die
Brennelementesteuer unter 2,3 Mrd. Euro ausfallen könnte?

Berlin, den 18. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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