BT-Drucksache 17/651

Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten

Vom 9. Februar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/651
17. Wahlperiode 09. 02. 2010

Antrag
der Abgeordneten HalinaWawzyniak, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Ulla Jelpke,
Michael Leutert, Petra Pau, Raju Sharma, Kersten Steinke, Frank Tempel
und der Fraktion DIE LINKE.

Parteispenden von Unternehmen undWirtschaftsverbänden verbieten

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Parteiengesetz
(PartG) derart verändert wird, dass politische Parteien Spenden von juristischen
Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen nicht entge-
gennehmen und das Spenden von natürlichen Personen den Betrag von 25 000
Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen.

Berlin, den 9. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Das Parteiengesetz regelt in § 25 die Berechtigung von Parteien, Spenden
entgegenzunehmen. § 25 Absatz 2 PartG regelt Ausschlusstatbestände für die
Entgegennahme von Spenden durch Parteien. Der Regelungsbereich von § 25
PartG ist zu eng, da durch ihn nicht ausgeschlossen wird, dass juristische Perso-
nen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Vereine Spenden an politische
Parteien leisten dürfen.

Gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 7 PartG sind „Spenden, die der Partei erkennbar
in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder
politischen Vorteils gewährt werden“ unzulässig. Diese „schwammige“ Rege-
lung kommt aber nie zur Anwendung, weil sie nicht greifbar ist.

Insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien
erwecken den Anschein der Käuflichkeit von Politik. Kein Unternehmen gibt
eine Spende, ohne nicht auch eine entsprechende Gegenleistung zu erwarten.
Nicht zuletzt die Spende eines Miteigentümers einer Hotelkette an die FDP hat
diesen Eindruck noch einmal verstärkt.

Durch das Verbot der Entgegennahme von Spenden von juristischen Personen
besteht die Möglichkeit, dass nicht diese sondern nunmehr die Bürgerinnen und
Bürger wieder mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Parteien gewinnen

Drucksache 17/651 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
und das Prinzip der gleichen Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess
gewährleistet wird. Um sicherzustellen, dass Personen mit großem Privatver-
mögen nicht übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen ist
ein Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen.

Barack Obama ist zuzustimmen, wenn er nach der Entscheidung des Obersten
Gerichtshofes in den USA zu Parteispenden von einem „direkten Angriff“ auf
die Demokratie spricht und meint, dass mit der Entscheidung in den USA „die
Schleusen für unbegrenzte Mengen an Lobbyisten-Gelder“ in das politische
System geöffnet werden. Eine solche Schleuse muss in Deutschland geschlos-
sen werden. Ohne eine Beseitigung dieser Gesetzeslücke läuft das politische
System Gefahr, durch Spenden von Lobbyisten die Volksvertreterinnen und
Volksvertreter dazu zu bringen, genau im Interesse der Spender zu handeln.

Politik muss wirtschaftlich unabhängig von Unternehmen und Wirtschaftsver-
bänden sein. Die Parteienfinanzierung sollte sich daher vorwiegend am Er-
folgswert der Parteien orientieren, d. h. an den Wählerinnen- und Wählerstim-
men und der Anzahl der Mitglieder.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.