BT-Drucksache 17/6495

Namen von Bundeswehrkasernen überprüfen

Vom 6. Juli 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6495
17. Wahlperiode 06. 07. 2011

Antrag
der Abgeordneten Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy,
Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Namen von Bundeswehrkasernen überprüfen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1982 wurde der bis heute gültige so genannte Traditionserlass der Bundeswehr
in Kraft gesetzt. In diesem werden die Richtlinien zum Traditionsverständnis
und zur Traditionspflege der Bundeswehr festgelegt. Unter anderem wird darin
bestimmt, dass „Kasernen und andere Einrichtungen nach Persönlichkeiten be-
nannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat
um Freiheit und Recht verdient gemacht haben“.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5877) vom 20. Mai 2011 heißt es: „Die
Bundeswehr hat sich spätestens seit der Traditionsdebatte der Jahre 1997/1998
einer kritischen Betrachtung offen gestellt und alle Kasernennamen einer Prü-
fung unterzogen.“

Entgegen dieser Behauptung tragen nach wie vor Bundeswehreinrichtungen
Namen führender Militärrepräsentanten des nationalsozialistischen Regimes,
die an Angriffs- und Vernichtungskriegen aktiv mitgewirkt haben. Hierzu zählen
u. a. die General-Hüttner-Kaserne in Hof an der Saale, die Rommel-Kaserne in
Dornstadt/Ulm, die Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf, die
Generaloberst-von-Fritsch-Kaserne in Pfullendorf oder die General-Konrad-
Kaserne in Bad Reichenhall.

Mit dem Benennen von Kasernen nach solchen Personen werden die Taten von
Kriegsverbrechern nicht nur relativiert, sondern im Sinne einer Traditionspflege
hoch geehrt. Dies ist für die Bundeswehr sowie auch für die bundesdeutsche Ge-
sellschaft untragbar und läuft dem zitierten Traditionserlass der Bundeswehr zu-
wider.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

umgehend eine vollständige Überprüfung aller Bundeswehrkasernen und sons-
tigen Bundeswehrinstitutionen hinsichtlich ihrer Namensgeber durchzuführen,
ggf. Umbenennungen bei problematischen Namensgebern zu veranlassen und

Drucksache 17/6495 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
den Deutschen Bundestag schriftlich hierüber zu informieren, insbesondere, aus
welchen Gründen im Einzelnen eine Umbenennung als angemessen oder nicht
angemessen erachtet wird.

Berlin, den 5. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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