BT-Drucksache 17/6356

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/6252(neu)- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG -ÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksache 17/6075- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG -ÄndG)

Vom 29. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6356
17. Wahlperiode 29. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/6252 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/6075 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG-ÄndG)

A. Problem

Durch den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie werden in den nächsten
Jahren erhebliche Investitions- und Forschungsmaßnahmen erforderlich, um die
Energieversorgung in Deutschland durch fossile und erneuerbare Energien
sicherzustellen. Diese Zielsetzung ist nur auf der Basis einer langfristig ge-
sicherten Finanzausstattung des Energie- und Klimafonds umsetzbar. Bislang
speiste sich das Sondervermögen vorwiegend aus der Abschöpfung von Zusatz-
gewinnen der Energieversorgungsunternehmen aus der Laufzeitverlängerung
sowie ab 2013 aus den zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Versteigerung
der Emissionszertifikate. Durch die Verkürzung der Laufzeiten sind zukünftig
keine weiteren Einnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen zu erwar-
ten, so dass entsprechende Einnahmeausfälle zu kompensieren sind.

B. Lösung
Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung – Drucksache
17/6252 (neu) – und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache
17/6075 – werden dem Sondervermögen ab dem Jahr 2012 alle Einnahmen aus
dem Emissionshandel für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie, für
die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Ener-
gieversorgung und für Maßnahmen im Bereich des internationalen Klima- und
Umweltschutzes zur Verfügung gestellt.

Drucksache 17/6356 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Darüber hinaus sollen durch eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Son-
dervermögens die bisher auf vier Ressorteinzelpläne des Bundeshaushalts ver-
teilten Programmausgaben zur Entwicklung des Zukunftsmarkts Elektromobili-
tät künftig zentral im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds veranschlagt
und damit eine transparente Veranschlagung der Ausgaben für diesen Zukunfts-
markt sichergestellt werden.

Die vom Haushaltsausschuss vorgeschlagenen Änderungen begrenzen die Pro-
grammausgaben für die Entwicklung der Elektromobilität vom Jahr 2014 an auf
jährlich maximal 300 Mio. Euro und ermöglichen verzinsliche Liquiditätsdar-
lehen in begrenzter Höhe aus dem Bundeshaushalt an das Sondervermögen bei
unvorhergesehenen Einnahmeausfällen oder unabweisbaren zusätzlichen Aus-
gaben.

Annahme der zusammengeführten textidentischen Gesetzentwürfe in ge-
änderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

– Unveränderte Annahme der Gesetzentwürfe.

– Auflösung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ und Integration
der Programme in die Einzelpläne des regulären Bundeshaushalts (Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Haushalts-
ausschuss; Stellungnahme der Fraktion der SPD).

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

Durch die Gesetzesänderung wird der Bundeshaushalt gegenüber der geltenden
Finanzplanung ab dem Jahr 2012 netto in Höhe von rd. 0,7 Mrd. Euro belastet.

In Höhe von 0,2 Mrd. Euro wird ein Beitrag zur Gegenfinanzierung der Maß-
nahmen im Bereich der Elektromobilität in den Jahren 2012 und 2013 erbracht.

Für Länder und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten.

2. Vollzugsaufwand

Mehrkosten durch den Vollzug dieses Gesetzes sind nicht zu erwarten.

E. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen
durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Unmittelbare Auswirkungen auf
Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten
Zusätzliche Informationspflichten werden durch dieses Gesetz nicht begründet.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6356

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die textgleichen Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/6252 (neu) und 17/6075
zusammenzuführen und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert
anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 Buchstabe a wird nach dem Doppelbuchstaben dd folgender
Doppelbuchstabe ee angefügt:

‚ee) Nach dem neuen Satz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Die Programmausgaben für die Entwicklung der Elektromobilität sind
vom Wirtschaftsplanjahr 2014 an auf einen Betrag von 300 Millionen
Euro begrenzt.“‘

2. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

‚c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Der Bund kann dem Sondervermögen im Wirtschaftsplanjahr
2011 zum Ausgleich eines Finanzierungsdefizits unter den Vorausset-
zungen des § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung eine Zuwei-
sung bis zu einer Obergrenze von 225 Millionen Euro gewähren.“‘

b) In Buchstabe d wird Doppelbuchstabe bb wie folgt gefasst:

‚bb) Nach Satz 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Vom Wirtschaftsplanjahr 2012 an kann das Sondervermögen zum
Ausgleich eines Finanzierungsdefizits unter den Voraussetzungen
des § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ein verzinsliches,
spätestens im übernächsten Jahr vollständig zurückzuzahlendes
Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt bis zur Höhe von
10 Prozent des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans des laufenden
Jahres erhalten. Die Summe aller Darlehensverbindlichkeiten darf
zu keinem Zeitpunkt höher sein als 20 Prozent des Gesamtvolumens
des Wirtschaftsplans des laufenden Jahres.“‘

Berlin, den 29. Juni 2011

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Norbert Barthle
Berichterstatter

Sören Bartol
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter
Roland Claus
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
Der Haushaltsausschuss hat dann in seiner 59. Sitzung
am 29. Juni 2011 die Gesetzentwürfe auf Drucksachen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/6252 (neu) hat der Ausschuss für erledigt
erklärt.

17/6252 (neu) und 17/6075 abschließend beraten. Ihm lagen
dabei unter der Ausschussdrucksache 17(8)3056 eine
Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhal-
tige Entwicklung und unter den Ausschussdrucksachen
Drucksache 17/6356 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Sören Bartol, Otto Fricke, Roland Claus
und Sven-Christian Kindler

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/6075 in seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 bera-
ten, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6252 (neu) in
seiner 116. Sitzung am 29. Juni 2011. Die Überweisung
erfolgte jeweils zur federführenden Beratung an den Haus-
haltsausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, an den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Um die Finanzierung des Sondervermögens auch ohne Zah-
lungen aus dem Förderfondsvertrag mit den Betreibergesell-
schaften von Kernkraftwerken in Deutschland und ihren
Konzernobergesellschaften sicherzustellen, sollen bereits ab
dem Jahr 2012 alle nach Abzug der Kosten der Deutschen
Emissionshandelsstelle verbleibenden Einnahmen des Bun-
des aus der Versteigerung der Emissionszertifikate unmittel-
bar dem Energie- und Klimafonds zufließen.

Im Jahr 2011 können dem Sondervermögen zur Finanzie-
rung unabweisbarer energiepolitischer Maßnahmen unter
den Voraussetzungen des § 37 der Bundeshaushaltsordnung
im Wege von außerplanmäßigen Ausgaben Mittel aus dem
Bundeshaushalt in Höhe von bis zu 225 Mio. Euro zugewie-
sen werden.

Außerdem soll die Zweckbestimmung des Sondervermö-
gens erweitert werden. So sollen die bisher auf vier Ressort-
einzelpläne des Bundeshaushalts verteilten Programmausga-
ben des Bundes zur Entwicklung des Zukunftsmarkts
Elektromobilität künftig zentral im Wirtschaftsplan des
Energie- und Klimafonds veranschlagt werden.

Darüber hinaus können ab 2013 Zuschüsse an strominten-
sive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-
bedingten Strompreiserhöhungen auf der Grundlage von
Artikel 10a Absatz 6 der EU-Emissionshandelsrichtlinie in
Höhe von jährlich bis zu 500 Mio. Euro aus dem Sonderver-
mögen geleistet werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6075 in seiner 49. Sitzung
am 29. Juni 2011 beraten und empfiehlt die Annahme mit

17/6252 (neu) in seiner 44. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten
und zusammengeführt. Er empfiehlt die Annahme des zu-
sammengeführten Entwurfs mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/6075
in seiner 48. Sitzung am 29. Juni 2011 beraten und empfiehlt
die Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/6252 (neu) hat der Ausschuss
als erledigt betrachtet.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Gesetzentwürfe auf Drucksachen
17/6075 und 17/6252 (neu) in seiner 45. Sitzung am 29. Juni
2011 beraten und empfiehlt jeweils die Annahme mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/6075 in seiner 58. Sitzung am 27. Juni 2011
eine öffentliche Anhörung durchgeführt, bei der der Gesetz-
entwurf mit folgenden Sachverständigen erörtert wurden:

– Hildegard Müller, BDEW Bundesverband der Energie-
und Wasserwirtschaft e. V.

– Prof. Dr. Ing. Ulrich Wagner, Deutsches Zentrum für
Luft- und Raumfahrt

– Hans-Joachim Reck, Verband kommunaler Unternehmen
e. V.

– Dr. Felix Christian Matthes, Öko-Institut e. V.

– Dr. Jörg Rothermel, Die Energieintensiven Industrien in
Deutschland

– Dr. Christine Wörlen, Arepo Consult

– Damian Ludewig, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirt-
schaft e. V. (FÖS)

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind
in der Ausschussdrucksache 17(8)3059 zusammengestellt.
Weitere Einzelheiten sind dem stenografischen Protokoll der
Anhörung zu entnehmen (Protokoll Nr. 17/58).
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/6075 und

17(8)3060 und 17(8)zu3060 ohne Aufforderung zugesandte
Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen vor.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6356

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP begrüßten, dass
auch nach dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie
der zum 1. Januar 2011 eingerichtete „Energie- und Klima-
fonds“ als sichtbares Zeichen für den Umbau der Energie-
versorgung und für eine nachhaltige Klimapolitik bestehen
bleibe. Auch nach dem Wegfall der Zahlungen der Energie-
versorgungsunternehmen in den Fonds gemäß dem Förder-
fondsvertrag werde der Fonds dauerhaft auf eine solide Ein-
nahmebasis gestellt. Ab 2012 würden alle Einnahmen aus
der Versteigerung der CO2-Emissionszertifikate in den
Fonds fließen. Damit stünden ihm ab dem Jahr 2013 Einnah-
men von voraussichtlich über 3 Mrd. Euro jährlich zur Ver-
fügung.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP hoben
hervor, dass mit der Bündelung der Ausgaben für Elektro-
mobilität im „Energie- und Klimafonds“ zum einen der Bun-
deshaushalt entlastet und zum anderen die Transparenz er-
höht und die ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der
Koordinierung der Förderprogramme in diesem Bereich er-
leichtert werde. Die Programmausgaben für die Entwicklung
der Elektromobilität aus dem Fonds würden ab dem Jahr
2014 auf 300 Mio. Euro jährlich begrenzt. Weitere Ausgaben
für diesen Bereich aus dem Bundeshaushalt seien ausge-
schlossen.

Weiter begrüßten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP, dass der Fonds einen Beitrag zur Sicherung der
Arbeitsplätze der energieintensiven Industrie leisten könne.
Unter der Voraussetzung einer positiven beihilferechtlichen
Entscheidung der EU-Kommission könnten ab dem Jahr
2013 Zuschüsse an entsprechende Unternehmen in Höhe
von bis zu 500 Mio. Euro jährlich geleistet werden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stellten zudem fest,
dass der Fonds weiterhin keine Kreditermächtigung habe.
Zur Deckung unvorhergesehener Einnahmeausfälle oder un-
abweisbarer zusätzlicher Ausgaben könne aber dem Fonds
ein kurzfristiges, verzinsliches Darlehen aus dem Bundes-
haushalt gewährt werden. Die Koalitionsfraktionen legten
jedoch Wert darauf, dass die eventuellen Belastungen des
Bundeshaushalts im Falle einer Darlehensgewährung be-
grenzt wären, und legten daher einen entsprechenden Ände-
rungsantrag vor.

Die Fraktion der SPD betonte, sie lehne zumindest diese
Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Sondervermö-
gens „Energie- und Klimafonds“ ab. Es bestehe zwar Einig-
keit bei dem Ziel, dass für den beschleunigten Ausstieg aus
der Kernenergie in den nächsten Jahren erhebliche Investi-
tions- und Forschungsmaßnahmen erforderlich seien, um die
Energieversorgung in Deutschland durch erneuerbare Ener-
gien („Energiewende“) sicher zu stellen. Diese Zielsetzung
sei in der Tat nur auf der Basis einer langfristig gesicherten
Finanzausstattung der Förderprogramme für erneuerbare
Energien und mehr nationalen und internationalen Klima-
und Umweltschutz zu erreichen. Diesem Ziel werde der
Fonds aber weder in seiner gegenwärtigen noch seiner künf-
tigen Ausgestaltung durch den Gesetzentwurf gerecht.

Es sei zwar richtig und industriepolitisch zu befürworten,
Zuschüsse für energieintensive Unternehmen vorzusehen,
die ab 2013 zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten
Strompreiserhöhungen dienen sollen. Ebenso unterstütze die

schüsse durch einen klaren Rechtsanspruch zu regeln, dessen
Abwicklung über einen Förder-Fonds nicht sachgerecht sei.
Zuwendungen solcher Art bedürften der Abwicklung über
den Bundeshaushalt. Die Förderung der Elektromobilität
erfordere engagierte Anstrengungen und eine mittel- bis
langfristige verlässliche Mittelbindung. Beides könne eben-
so zielsicherer und verlässlicher über den Bundeshaushalt
finanziert werden, wie auch die Sachverständigen-Anhörung
vom 27. Juni 2011 im Ergebnis klar ergeben habe.

Mithin sei durch diesen Gesetzentwurf zur Änderung des
Sondervermögens eine nachhaltige Umsetzung der Ener-
giewende und eine richtige, weil kontinuierliche, verläss-
liche und vor allem ausreichend dotierte Förderung von
Maßnahmen und Programmen, die Planungssicherheit so-
wohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Un-
ternehmen sicherstelle, nicht zu erreichen. Zudem sei durch
die Beschränkung der Einnahmen auf die Erlöse aus der Ver-
steigerung von CO2-Emissionszertifikaten keine mittel- und
langfristige Sicherstellung der Förderung des Umstiegs auf
erneuerbare Energien, kein kalkulierbares Preisgefüge und
keine Unabhängigkeit der Förderung von konjunkturellen
Schwankungen gewährleistet. Ferner seien keine ausrei-
chenden Mittel für die deutschen Verpflichtungen im inter-
nationalen Klimaschutz vorgesehen. Dies gelte umso mehr,
da bei möglicher Inanspruchnahme der Liquiditätsdarlehen
Zinslasten aus den Einnahmen des Fonds zu leisten wären,
die die finanzielle Mittelausstattung weiter reduzierten.

Die Fraktion der SPD spreche sich daher für eine Auflösung
des Sondervermögens und eine direkte, verlässliche und aus-
reichende Förderung aus dem Bundeshaushalt aus.

Die Fraktion DIE LINKE. teilte die Ansicht, dass die
Finanzierung des Energie- und Klimafonds auf eine neue
Grundlage gestellt werden müsse, lehnte jedoch die geplante
Struktur der Einnahmen und Ausgaben ab. Durch die voll-
ständige Finanzierung des Fonds aus den Versteigerungen
von CO2-Zertifikaten ab 2013 steige die Schwankungsbreite
der Einnahmen. Fraglich sei, ob der vorgesehene Mechanis-
mus ausreiche, Schwankungen über Liquiditätsdarlehen aus
dem Bundeshaushalt auszugleichen. Durch eine mögliche
Erhöhung der Kernbrennstoffsteuer hätte der Fonds zumin-
dest bis zum Ende der Atomkraftwerke ein zweites Stand-
bein.

Die Einbeziehung beziehungsweise Zusammenfassung der
Programmausgaben für die Entwicklung der Elektromobili-
tät hielt die Fraktion DIE LINKE. für problematisch. Der
Fonds sollte nicht für die Forschung verwendet werden, son-
dern für Programme mit unmittelbarem Nutzen für Klima-
schutz und Energiewende sowie deren soziale Abfederung.
Die Fraktion DIE LINKE. halte E-Mobilität nicht für die
Lösung der CO2-Probleme auf den Straßen. Die Frage,
woher der zusätzliche Strom für Elektroautos kommen solle,
sei unbeantwortet. Hier werde ein ineffizientes Konzept der
individuellen Mobilität nur neu aufgelegt.

Die im Gesetzentwurf geplanten 500 Mio. Euro Zuschüsse
pro Jahr für energieintensive Unternehmen, die zum Aus-
gleich emissionshandelsbedingter Strompreiserhöhungen
vorgesehen seien, lehnte die Fraktion DIE LINKE. ab. Diese
Zuschüsse wären ein vierter Mechanismus zur Subventionie-
rung der energieintensiven Unternehmen. Die bereits existie-
Fraktion der SPD die Bündelung und verstärkte Förderung
der Elektromobilität. Allerdings sei es erforderlich, die Zu-

renden seien zum ersten die Privilegierung des produzieren-
den Gewerbes bei selbst verbrauchtem Strom und der

Drucksache 17/6356 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Spitzenausgleich im Rahmen der Stromsteuer, zum zweiten
die besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-
Gesetz, welche nun noch ausgeweitet werden solle, sowie
zum dritten die Vergabe von kostenlosen CO2-Zertifikaten
für die Industrie zum Ausgleich von direkten Carbon-
Leakage-Effekten beim Emissionshandel.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, ihre
Auffassung ergebe sich aus dem Wortlaut des auf Ausschuss-
drucksache 17(8)3061 verteilten Entschließungsantrags:

Erst im Herbst vergangenen Jahres hat die Bundesregierung
ein Sondervermögen, den Energie-und Klimafonds (EKF),
geschaffen. Der EKF sollte aus Zahlungen der Energiekon-
zerne, die diese im Gegenzug zur gewährten Laufzeitverlän-
gerung der Atomkraftwerke vertraglich zugesichert hatten,
sowie ab 2013 aus Einnahmen aus dem CO2-Zertifikathan-
del, gespeist werden und damit zur Finanzierung der Ener-
giewende beitragen. Die Vereinbarung zwischen Bundes-
regierung und Energiekonzernen sieht vor, dass zunächst
300 und später 200 Mio. Euro pro Jahr in den Fonds fließen
sollten. Nach Auslaufen der nur bis 2016 befristen Kern-
brennstoffsteuer sollen die Atomkonzerne 9 Euro pro Mega-
wattstunde erzeugtem Strom an den Fonds entrichten. Mit
dieser Konstruktion hatte die Bundesregierung insbesondere
gegen die Kritik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/
Die Grünen den ökologischen Umbau von den Zahlungen
der Atomwirtschaft abhängig gemacht.

Schon wenige Monate nach Einrichtung des Fonds zeigt sich
wie fatal es war, die Finanzierung von Maßnahmen für die
Energiewende und den Klimaschutz mit der Laufzeitverlän-
gerung von alten unsicheren Atomkraftwerken zu verknüp-
fen. Mit der Kehrtwende der Bundesregierung in der Ener-
giepolitik nach dem nuklearen Super-GAU in Fukushima ist
einerseits vor allem kurzfristig die Finanzierung des Klima-
und Energiefonds entfallen. Andererseits soll nach dem Wil-
len der Bundesregierung die Bedeutung des Fonds für die
Finanzierung der Energiewende steigen, so dass mehr Mittel
benötigt werden. Die Regierung will daher die wegfallenden
dreistelligen Millionenbeträge der Energiekonzerne mit
regulären Haushaltsmittel kompensieren, um den Fond wei-
ter am Leben zu halten. Hierdurch schürt sie die Illusion,
neues Geld zur Verfügung zu stellen.

Tatsächlich aber wird der Fond zum Verschiebebahnhof für
Staatsausgaben gemacht, der dazu noch weit mehr ver-
spricht, als er halten kann. 2012 gibt es auch nach den
aktuellen Änderungsvorschlägen der Bundesregierung keine
neuen Gelder für den Energie- und Klimafonds. Stattdessen
werden die Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher
in den ordentlichen Haushalt fließen, vollständig in den EKF
umgeschichtet – ohne dass die Regierung sagt, wie sie die
Mittel im Haushalt ersetzen bzw. welche Programme sie im
Haushalt kürzen will. Zudem plant die Regierung jetzt auch
noch klimapolitisch schädliche Maßnahmen aus dem Fonds
zu finanzieren, wie die vorgesehene Kompensation für die
energieintensiven Industrien, mit der Stromverbrauch be-
lohnt wird. Eine Kompensation ist aber wenn überhaupt nur
in Einzelfall in nachgewiesenen Härtefällen sinnvoll. Eine
solche müsste zudem an Energieeffizienzmaßnahmen gekop-
pelt sein oder als Bonus für die Kappung von Leistungs-
spitzen gewährt werden.

lung der Atomkonzerne vollends seinen Zweck verloren.
Stattdessen wird mit dem Sondervermögen ein Schatten-
haushalt beibehalten, der keinerlei Verbesserung gegen-
über der regulären Haushaltsfinanzierung von Klimaschutz
und Energiewende bringt. Im Gegen-teil, mit dem Energie-
und Klimafonds kann die Bundesregierung Kürzungen im
regulären Haushalt – wie im letzten Jahr beispielsweise
beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im
Wärmebereich oder beim CO2-Gebäudesanierungspro-
gramm bereits passiert – vertuschen.

Eine gesicherte Finanzierung von Energiewende und Klima-
schutz muss daher transparent und verlässlich im regulären
Haushalt passieren. Wie dies funktionieren kann, haben wir
mit unserem Klimaschutzhaushalt (Bundestagsdrucksache
17/3906) gezeigt. Dafür müssen auf der einen Seite Zu-
kunftsinvestitionen gebündelt und auf der anderen Seite
deren Finanzierung durch einen konsequenten Abbau um-
welt- und klimaschädlicher Subventionen gesichert werden.
Zu den nötigen Investitionen gehört eine Aufstockung und
Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf
2 Mrd. Euro jährlich, eine Aufstockung des Marktanreizpro-
gramms auf 540 Mio. Euro und weitere Projekte und Pro-
gramme zur Energieeffizienz, darunter ein Energiesparfonds
in Höhe von 3 Mrd. Euro der insbesondere einkommens-
schwache Haushalte beim Energiesparen unterstützt. Darü-
ber hinaus müssen mehr Mittel für Energieforschung, zum
Netzausbau und zur umweltfreundlichen Mobilität sowie für
den internationalen Klimaschutz bereit gestellt werden.

Zu Gegenfinanzierung lassen sich von den jährlich rund
insgesamt 48 Milliarden an umwelt- und klimaschädlichen
Subventionen kurzfristig rund 9,7 Milliarden Euro abbauen,
die in den kommenden Jahren noch weiter gesteigert wer-
den können. So ist etwa Kerosin im Flugverkehr weiterhin
steuerfrei, obwohl zumindest für Inlandsflüge schon kurz-
fristig eine Kerosinbesteuerung eingeführt werden könnte
(680 Mio. Euro). Die Anschaffung schwerer Dienstwagen
mit einem hohen CO2-Ausstoß wird nach wie vor durch den
Bund in Form einer steuerlichen Entlastung in Höhe von
1,2 Mrd. gefördert. Auch begünstigt der Staat energieinten-
sive Unternehmen weiterhin in erheblichem Umfang bei
Strom- und Energiesteuern. Hier ist ein langfristiges Poten-
tial von rund 5,5 Mrd. Euro, das in mehreren Stufen er-
schlossen werden kann. Im ersten Jahr lassen sich bereits
Ausnahmetatbestände in Höhe von 2 Mrd. Euro abbauen.
Die Steuerbefreiung für die stoffliche Nutzung von Erdgas
und Erdöl kostet jährlich weitere 1,7 Mrd. Euro und auch die
weit-gehende Freistellung von Stromwirtschaft (bis 2013)
und energieintensiven Unternehmen von der Verpflichtung
zur Ersteigerung von Emissionszertifikaten ist ein Subven-
tionstatbestand in Höhe von 7,7 Mrd. Euro, der die notwen-
dige Umstellung der Wirtschaft damit diese wettbewerbsfä-
hig bleibt verhindert und das Klima schädigt.

Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf:

– das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ aufzu-
lösen und stattdessen die Programme in die jeweiligen
Einzelpläne des regulären Haushalts zu integrieren;

– die Kürzungen bei den entsprechenden Programmen aus
den letzten Jahren vollständig zurückzunehmen und die
Programme aufzustocken, so dass tatsächlich mehr Geld
Der Energie- und Klimafonds hat spätestens nach dem Weg-
fall der an die Laufzeitverlängerung gekoppelten Vorauszah-

für Energiewende und Klimaschutz zur Verfügung steht
als 2009;

privilegien und der Änderung der Dienstwagenbesteue-
rung insbesondere auch eine Erhöhung und Entfristung
der Brennelementesteuer beinhaltet;

– anders als bisher geplant von der in der Protokollnotiz
des Europäischen Rates vom Dezember 2008 vorgesehe-
nen Möglichkeit neue fossile Kohlekraftwerke mit bis zu
15 Prozent ihrer Investitionssumme aus Einnahmen des
Emissionshandels zu finanzieren keinen Gebrauch zu
machen;

– die Einnahmen aus dem Emissionshandel vollständig in
den Klimaschutz zu investieren und in diesem Zusammen-
hang keine direkte Kompensation von Stromkosten zu
finanzieren, sondern anstelle dessen nur in Einzelfällen
bei nachgewiesenen Härten Hilfen an Energieeffizienz-
maßnahmen zu koppeln oder als Bonus für die Kappung
von Leistungsspitzen zu Beschleunigung der Energiewen-
de zu gewähren.

Den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(8)3061 lehnte
der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. ab.

Dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksache 17(8)3069 stimmte der Aus-
schuss mehrheitlich zu. In der von der FDP-Fraktion be-
antragten getrennten Abstimmung sprachen sich in allen drei
Fällen die Fraktionen der CDU/CSU und FDP für die An-
nahme der Änderung aus, die Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Annahme der
Änderung.

Dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Ausschussdrucksache 17(8)3070 stimmte der
Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Damit
stellte der Haushaltsausschuss fest, dass die im Sonderver-
mögen „Energie- und Klimafonds“ ab dem Jahr 2014 be-

DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Zusammen-
führung und Annahme der inhaltsgleichen Gesetzentwürfe
auf Drucksachen 17/6252 (neu) und 17/6075 in geänderter
Fassung zu empfehlen.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit sie
im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert wurden –
auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Die vom Haushaltsausschuss empfohlenen Änderungen des
Gesetzentwurfs werden wie folgt begründet:

Zu Nummer 1 (Änderung von § 2 Absatz 1 EKFG)

Die Programmausgaben für die Entwicklung der Elektro-
mobilität sind vom Jahr 2014 an auf jährlich maximal
300 Mio. Euro zu begrenzen.

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a (Änderung von § 4 Absatz 3 EKFG)

Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung.

Zu Buchstabe b (Änderung von § 4 Absatz 4 EKFG)

Grundsätzlich muss das Sondervermögen mit seinen – vor-
sichtig zu schätzenden – geplanten Einnahmen auskommen.
Eine Kreditaufnahme am Markt ist ausgeschlossen. Nur für
den Fall, dass das Sondervermögen gegenüber den Annah-
men bei Aufstellung des Wirtschaftsplans unvorhergesehene
Einnahmeausfälle erleidet bzw. unabweisbare zusätzliche
Ausgaben zu leisten hat und die Voraussetzungen nach § 37
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung vorliegen, kommt ein
Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt in Betracht.
Das Darlehen ist auf maximal 10 Prozent des Gesamtvolu-
mens des jeweiligen Wirtschaftsplans zu deckeln, zu verzin-
sen und spätestens im übernächsten Jahr vollständig zu
tilgen. Insgesamt darf die höchstzulässige Darlehenssumme
20 Prozent des Gesamtvolumens des aktuellen Wirtschafts-
plans nicht überschreiten.

Berlin, den 29. Juni 2011

Norbert Barthle
Berichterstatter

Sören Bartol
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6356

– die Mittel für die nationale Energiewende nicht auf Kos-
ten der Mittel für den internationalen Klimaschutz bereit-
zustellen, sondern stattdessen die Mittel wie in Kopen-
hagen vereinbart in vollem Umfang zur Verfügung zu
stellen und nicht weiter zu sperren;

– zur Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz für
das kommenden Haushaltsjahr ein schlüssiges Konzept
zum Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen
vorzulegen, das neben der Streichung von Energiesteuer-

grenzten Programmausgaben für die Entwicklung der Elek-
tromobilität nicht zu Mehrausgaben im Bundeshaushalt für
das Jahr 2014 und die folgenden Haushaltsjahre führten. Mit
dem EKFG-ÄndG werde eindeutig festgelegt, dass das Pro-
grammvolumen für die Entwicklung der Elektromobilität
auf einen Betrag von 300 Mio. Euro jährlich begrenzt werde.

Sodann beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

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