BT-Drucksache 17/6279

Rückbau von Kleingartenanlagen in den neuen Bundesländern

Vom 27. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6279
17. Wahlperiode 27. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland
Claus, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Jens Petermann, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Rückbau von Kleingartenanlagen in den neuen Bundesländern

Kleingärten in Deutschland haben eine über 100-jährige Tradition. Insgesamt
gibt es in Deutschland derzeit ca. eine Million Kleingärten, die eine Fläche von
mehr als 46 000 Hektar bedecken und von fünf Millionen Menschen vor allem
zur Freizeitgestaltung genutzt werden. Kleingärten waren und sind im Fokus
verschiedener Interessen, etwa als Reserveflächen für städtebauliche Entwick-
lungen oder fester Bestandteil der Grün- und Freiflächensysteme. Sie erfüllen
nach wie vor eine wichtige städtebauliche, soziale und ökologische Funktion.

Durch den demografischen Wandel und den Wegzug von vielen ehemaligen
Kleingartennutzern ist in vielen Städten und ländlichen Regionen Ostdeutsch-
lands das Problem entstanden, dass die Kleingartenanlagen nicht mehr voll ge-
nutzt werden. Wie brennend das Problem gerade in den neuen Bundesländern
ist, belegen folgende Zahlen: 20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik
Deutschland lebt in den ostdeutschen Ländern, in denen sich andererseits
61 Prozent der Kleingartenparzellen Deutschlands befinden. Im Durchschnitt
kommen in Deutschland auf 1 000 Einwohner zwölf genutzte Kleingärten; in
Westdeutschland sind es sechs, in Ostdeutschland 36.

Eine Umnutzung ehemaliger ganzer oder zusammenhängender Teile von Klein-
gartenanlagen ist wichtig, um einen Flickenteppich aus genutzten und unge-
nutzten Anlagen zu verhindern.

Die Umwandlung von ehemaligen Kleingartenanlagen z. B. in Ackerland ist
für die Kleingartenvereine aber mit erheblichen Kosten verbunden. Es müssen
zum Beispiel Gebäude, einschließlich Versorgungsleitungen, Bäume, Hecken
und Sträucher beseitigt werden. Kleingartenvereine können nur unzureichend
auf Fördertöpfe von Land und Kommune zum Rückbau der Kleingartenanlagen
zurückgreifen. Darüber hinaus wird ein Rückbau durch ungeklärte Eigentums-
fragen erschwert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem zunehmender Leerstände

von Kleingärten und deren Auswirkungen auf die Kulturlandschaft in Ost-
deutschland?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich des Bundeskleingartengesetzes
gesetzgeberisch aktiv zu werden, und wenn ja, in Bezug auf welche konkre-
ten inhaltlichen Aspekte?

Drucksache 17/6279 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem ungeklärter Eigentumsfragen
zu lösen, welches den Rückbau ungenutzter Flächen behindert, wenn z. B.
ehemalige Eigentümer nicht mehr ausfindig gemacht werden können?

4. Hat die Bundesregierung die Ergänzung des Bundeskleingartengesetzes
durch eine Stichtagregelung zur Klärung von Eigentumsfragen geprüft?

5. Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten zieht die Bundesregierung in
Betracht, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen?

6. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung für den Rückbau von
ungenutzten Kleingärten bereit?

7. Sind für diesen Zweck Mittel aus dem Programm Stadtumbau Ost bereit-
gestellt worden, und wenn ja, in welcher Höhe?

8. Wie schätzt die Bundesregierung aufgrund der abzusehenden Verschärfung
des Problems die Möglichkeit ein, zusätzliche Mittel z. B. aus EU-Struktur-
fonds einzuwerben?

Berlin, den 27. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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