BT-Drucksache 17/6243

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und soziale Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern

Vom 21. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6243
17. Wahlperiode 21. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia
Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und soziale Angebote und
Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern

Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bun-
desstaat ist die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensver-
hältnisse“ ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes).
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates,
für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Un-
gleichheiten zu sorgen.

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leit-
vorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des
Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundes-
republik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale,
infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse an-
zustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landes-
planungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu
einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bun-
desrepublik Deutschland zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter
Aspekte im Bereich der sozialen Angebote und Leistungen für Kinder, Jugend-
liche und Eltern, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der
Bundesländer. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte
zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und
Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleich-
berechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern Landeserzie-
hungsgeld oder eine ähnliche Leistung nach welchen Modalitäten gewährt
wird, und wenn ja, bitte aufschlüsseln?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen diese Leistung in den
jeweiligen Bundesländern erhalten, und wenn ja, bitte aufschlüsseln?

3. Wie viele Personen beziehen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und
in den einzelnen Bundesländern seit Einführung das Elterngeld des Bundes
(getrennt nach Geschlecht)?

Drucksache 17/6243 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wie hoch ist dabei der Anteil von Alleinerziehenden in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach
Geschlecht)?

5. Wie viele Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland ge-
samt und in den einzelnen Bundesländern erhalten gegenwärtig Kindergeld,
wie viel deren Eltern entsprechende steuerliche Freibeträge (absolut und
prozentual)?

6. Wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den
einzelnen Bundesländern erhalten gegenwärtig einen Kinderzuschlag (ab-
solut und prozentual bzgl. Kindergeldbeziehenden)?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Quote der Nichtinanspruch-
nahme des Kinderzuschlags von ca. 68 Prozent, die von Irene Becker/
Richard Hauser ermittelt worden sind (vgl. Kindergrundsicherung, Kinder-
geld und Kinderzuschlag: Eine vergleichende Analyse aktueller Reform-
vorschläge, 2010, S. 141), oder von ca. 67 bzw. 63 Prozent, wie sich aus
einer Gegenüberstellung von Simulationsergebnissen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und amtlichen Daten ergibt (vgl.
ebenda, S. 56)?

8. Sind der Bundesregierung andere Studien zur Nichtinanspruchnahme des
Kinderzuschlags in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den einzelnen
Bundesländern bekannt, und gedenkt die Bundesregierung Studien in Auf-
trag zu geben?

9. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die hohe Nichtinanspruch-
nahme des Kinderzuschlags, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bun-
desregierung für ihr eigenes Handeln aus der hohen Nichtinanspruchnahme
des Kinderzuschlags und den Gründen dafür?

10. Wie hoch ist der Anteil unterhaltspflichtiger Eltern in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern, die ihren Unter-
haltsverpflichtungen nicht nachkommen (absolut und prozentual bzgl. An-
zahl Kinder und Jugendliche)?

11. Wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den
einzelnen Bundesländern erhalten Unterhaltsvorschuss (absolut und pro-
zentual bzgl. Anzahl Kinder und Jugendliche)?

12. Wie hoch ist die Rückholquote in der Bundesrepublik Deutschland gesamt
und in den einzelnen Bundesländern beim Unterhaltsvorschuss (absolut und
prozentual)?

13. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die jährlichen Landesausgaben in
der Jugendhilfe in den einzelnen Bundesländern in den Zeiträumen 2002 bis
2006 und 2006 bis 2010 entwickelt haben (bitte die jeweiligen Zeiträume
absolut und prozentual nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil daran Ausgaben für Hil-
fen zur Erziehung haben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil der Personalkosten
(ohne Kindertagesbetreuung) im Bereich der Jugendhilfe für die Zeiträume
von 2002 bis 2006 und 2006 bis 2010 ist und wie sich dies in Personalstellen
für diesen Bereich ausdrückt (bitte in den jeweiligen Zeiträumen nach Bun-
desländern aufschlüsseln)?

16. Liegen der Bundesregierung konkrete Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur
Erziehung für die Zeiträume von 2002 bis 2006 und 2006 bis 2010 vor (bitte
nach ambulant, stationär und Bundesländern aufschlüsseln), und wie hat

sich das Verhältnis der Fallzahlen gegenüber den Personalstellen in diesem
Bereich verändert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6243

17. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil der ambulanten Hil-
feleistungen bei den Gesamtausgaben der Hilfen zur Erziehung ist, und
kann die Bundesregierung hier die Fallzahlen beziffern (bitte nach Bundes-
ländern aufschlüsseln)?

18. Wie hoch war zwischen den Jahren 2002 und 2010 die Zahl der Inobhutnah-
men in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutsch-
land gesamt (absolut und prozentual bzgl. Anzahl Kinder und Jugendliche
jeweils für die einzelnen Jahre bzw. Erhebungszeiträume und Bundesländer
aufschlüsseln)?

19. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in den einzelnen Bundesländern und
in der Bundesrepublik Deutschland gesamt gegenwärtig in Heimen unter-
gebracht, und wie viele bei Pflegefamilien (absolut und prozentual bzgl.
Anzahl Kinder und Jugendliche nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20. Erachtet die Bundesregierung den derzeitigen Erhebungszeitraum von vier
Jahren für die Jugendhilfestatistik als ausreichend?

Wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, welche Neuregelung plant die
Bundesregierung diesbezüglich?

Berlin, den 20. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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