BT-Drucksache 17/6193

Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland - Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861 und 17/6043

Vom 14. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6193
17. Wahlperiode 14. 06. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland –
Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen
17/5583, 17/5861 und 17/6043

Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bun-
desrepublik Deutschland zu bewerten, wurden mehrere Kleine Anfragen zum
Thema Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherungen und Armut in Deutschland ge-
stellt. Die Bundesregierung übermittelte o. g. Antworten. Fragen wurden schein-
bar falsch, widersprüchlich oder nicht beantwortet.

Zum Thema Arbeitsmarktpolitik

Auf die Frage, wie viele Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach
dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) aufstockende Leistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten, wird mit Angaben
über Personen geantwortet, die vor dem Eintritt in diese Maßnahmen im Leis-
tungsbezug des SGB II standen. Außerdem wird diese Frage nicht differenziert
nach Geschlecht und Bedarfsgemeinschaftstyp beantwortet.

Die Erfolgsquote von Klagen gegen Sperrzeiten im Bereich des SGB III wird
im Jahr 2005 und 2006 mit knapp 6 Prozent angegeben, im Jahr 2007 waren es
bereits über 50 Prozent. Dieser extreme Sprung lässt fehlerhafte Angaben ver-
muten.

Die Frage nach der Anzahl der Widersprüche und Klagen sowie nach der An-
zahl der erfolgreichen Widersprüche und Klagen im Rechtskreis SGB III wird
nicht – wie gewünscht – nach Bundesländern bzw. Regionaldirektionen diffe-
renziert beantwortet. Ebenso wurde die Frage nach der Dauer der Klageverfah-
ren im SGB III nicht – wie gewünscht – nach Bundesländern bzw. Regional-
direktionen differenziert beantwortet.

Zum Thema Grundsicherungen

Die Anzahl der Sanktionen nach § 31 SGB II wurden trotz Abfrage auch für
2010 in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5861

vom 18. Mai 2011 nur bis 2009 veröffentlicht. Dargelegt wurde, dass die Werte
für 2010 noch nicht vorliegen. Bereits am 19. April 2011 veröffentlichte aber
das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V.
diese Daten für 2010 auf der Grundlage von Angaben der Bundesagentur für
Arbeit.

Drucksache 17/6193 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Angaben über die Anzahl der Sanktionen nach § 32 SGB II wurden trotz Ab-
frage nicht gemacht. Weiterhin wird behauptet, dass für den § 32 SGB II nicht
gesondert Widersprüche und Klagen erfasst werden. Auf Bundestagsdruck-
sache 17/188 wurden aber sowohl die Anzahl der Sanktionen als auch der Wi-
dersprüche und Klagen bezüglich § 32 SGB II für einen bestimmten Zeitraum
seitens der Bundesregierung dargelegt.

In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/5861 wird dargelegt, dass keine
Angaben zu Verwaltungsausgaben im Bereich der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung vorliegen. Die Bundesregierung beabsichtigt aber
die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Bun-
desebene zu übernehmen. Daher müssen auch Angaben über auf den Bundes-
haushalt zukommende Verwaltungsausgaben existieren.

Es wurde nach den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, getrennt nach Leistungsarten) und
den als angemessen anerkannten Kosten gefragt. Beantwortet wurde die Frage
aber mit Angaben zu den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft bzw.
die anerkannte Bruttokaltmiete.

Die Zahl der Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren und deren Erfolge für
die Widerspruchführenden und Klägerinnen und Kläger im Bereich des SGB XII
wird nicht angegeben. Diese dürften aus Sozialgerichtsstatistiken aber ermittel-
bar sein.

Gefragt wurde, wie die Bundesregierung angesichts der verdeckten Armut im
SGB II (Frage 13) und im SGB XII (Frage 34 und 44) das Grundrecht auf das
Minimum zur Existenzsicherung und für gesellschaftliche Teilhabe garantieren
will. Für den Bereich SGB II wurde nicht geantwortet.

Gefragt wurde, nach der Anzahl der Leistungseinschränkungen/- verwehrungen
im SGB XII und nach erfolgreichen Widersprüchen und Klagen dagegen. Diese
Frage wurde nicht beantwortet.

Gefragt wurde die Bundesregierung, wie sie angesichts der Möglichkeit und
Praxis Leistungseinschränkungen/-verwehrungen im SGB XII (gilt analog bei
den Sanktionen im SGB II) das Grundrecht auf das Minimum zur Existenz-
sicherung und für gesellschaftliche Teilhabe garantieren will. Darauf wurde
nicht geantwortet.

Zum Thema Armut

In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6043 werden Armutsrisikogren-
zen nach EU-Standard nach dem sozio-oekonomischen Panel (SOEP) wieder-
gegeben, die trotz gleicher Parameter den Angaben des Wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestages in WD 6 – 3000-018/11 vom 9. Februar
2011 widersprechen. So betrug die Armutsrisikogrenze nach dem SOEP laut
Wissenschaftlichem Dienst im Einkommensjahr 2008 935 Euro, laut Antwort
der Bundesregierung bei 929 Euro. Diese Unterschiedlichkeiten treffen auf
weitere Jahresangaben zu.

Zu den Armutsangaben nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
wird in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6043 vom 3. Juni 2011 dar-
gelegt, dass diese noch nicht vorliegen. Laut Parlamentarischem Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel sollen
diese voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 vorliegen (Bundestagsdrucksache 17/
3736).

Gefragt wurde nach Armutsrisikogrenzen und -quoten für verschiedene Perso-
nengruppen auch auf der Bundesebene bezogen auf die Datenquellen EU-

SILC, SOEP und EVS. Diese Frage wurde nicht beantwortet.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6193

Die tabellarische Beantwortung auf der Grundlage des Mikrozensus bezüglich
der absoluten Anzahl der Personen, die mit einem Armutsrisiko leben, lässt
nicht die Größenordnung (Angaben in Tausend?) erkennen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem
SGB III erhielten aufstockende Leistungen nach dem SGB II in den Jahren
2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den ein-
zelnen Bundesländern (getrennt nach Maßnahmentyp, nach Geschlecht bei
Einpersonenhaushalten und nach Bedarfsgemeinschaftstyp)?

2. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen bezüglich
Sperrzeiten im Bereich des SGB III in der Bundesrepublik Deutschland ge-
samt und in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010, die
ganz oder teilweise zu Gunsten der Kläger entschieden wurde?

3. Wie viele Widersprüche gegen Sperrzeiten gab es zwischen 2005 und 2010
in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundes-
ländern?

4. Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden gegen Sperrzeiten zwi-
schen 2005 und 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in
den einzelnen Bundesländern eingereicht?

5. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen bezüglich
Sperrzeiten in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzel-
nen Bundesländern in den Jahren 2005 bis 2010, die ganz oder teilweise zu
Gunsten der Kläger entschieden wurde?

6. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Klagen im Be-
reich des SGB III in den Jahren 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

7. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Zahl der
Sanktionen nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe,
nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach
Sanktionsgründen und Leistungsart) in der Bundesrepublik Deutschland
gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

8. Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölke-
rung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bun-
desländern im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?

9. Wie hoch waren

a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten

und

b) die tatsächlich erstatteten Kosten

der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB XII (getrennt für Grund-
sicherung im Alter und Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt)
für folgende Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaftstypen: eine erwachsene
Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene
Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei
erwachsene Personen mit einem Kind (17 Jahre), zwei erwachsene Personen
mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen Jahren von 2005 bis
2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundeslän-
dern?
10. Wie hoch ist die Quote der verdeckten Armut im Bereich des SGB II und
im Bereich des SGB XII (getrennt nach Leistungsarten)?

Drucksache 17/6193 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

11. Warum erhebt die Bundesregierung nicht mit geeigneten Methoden die
verdeckte Armut bzw. beauftragt unabhängige Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler mit dieser Erhebung im Rahmen des Vierten Nationalen
Armuts- und Reichtumsberichts und behauptet, dass die Studie von Irene
Becker und Richard Hauser mangelhaft wäre, ohne eigene Ergebnisse bzw.
Studien zur verdeckten Armut zu präsentieren?

12. Warum wird erst bis zum 1. Juli 2013 ein Bericht der Bundesregierung für
die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 gefor-
derte konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung vorgelegt?

13. Wer wurde wann und bis zu welchem Zeitpunkt mit Studien für diesen Be-
richt beauftragt?

14. Wird durch diese späte Vorlage des Berichts die Mitwirkung des Parlaments
an der konzeptionellen und statistischen Weiterentwicklung der empirischen
Erhebungen im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die
auch für die Regelbedarfsbestimmung grundlegend sind, verhindert?

15. Wird durch diese späte Vorlage des Berichts eine verbesserte konzeptio-
nelle und statistische Weiterentwicklung der empirischen Erhebungen im
Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die auch für die Re-
gelbedarfsbestimmung grundlegend sind, verhindert?

16. Wann beginnen im Jahr 2013 die empirischen Erhebungen der Einkom-
mens- und Verbrauchsstichprobe, die auch für die Regelbedarfsbestim-
mung grundlegend sind?

17. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB II und SGB XII zu beseitigen?

18. Ist es richtig, dass Kinder in Familien, die in verdeckter Armut leben, die
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht erhalten, wenn durch
die von verdeckter Armut Betroffenen keine Leistungen nach dem SGB II
bzw. SGB XII erhalten?

19. Wie hoch ist die Anzahl (absolut) bzw. die Quote (prozentual bezogen auf
alle leistungsberechtigten Kinder im SGB II und SGB XII) derjenigen
Kinder, die aufgrund verdeckter Armut (SGB II, SGB XII) den rechtlichen
Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die zum
Existenzminimum des Kindes gehören, nicht wahrnehmen können?

20. Wie hoch waren in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundes-
republik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern die Zahl
der Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII sowie die
Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach
Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen
der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?

21. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 der Anteil der
ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundes-
republik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern gegen
Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII und gegen die
Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe
der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der
Leistungseinschränkung/- verwehrung)?

22. Wie vereinbart die Bundesregierung das Grundrecht auf ein Existenzmini-
mum und gesellschaftliche Teilhabe mit der Möglichkeit und der Praxis der
Sanktionen im SGB II und der Möglichkeit und der Praxis der Leistungs-

einschränkung/- verwehrung im SGB XII?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6193

23. Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze und -quote gemäß EU-Standard
(60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens,
Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für
selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach
EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkommensjahren 2005
bis 2010 (EVS Einkommensjahr 2003 und 2008)?

24. Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Personen
gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Netto-
äquivalenzeinkommens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, impu-
tierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik
Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS und Mikrozensus in den Einkom-
mensjahren 2005 bis 2010 (EVS Einkommensjahr 2003 und 2008)?

25. Wie hoch ist die Armutsrisikogrenze und -quote gemäß EU-Standard
(60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkom-
mens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, ohne imputierte Miet-
werte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutsch-
land nach EU-SILC in den Einkommensjahren 2005 bis 2010?

26. Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Personen
gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Netto-
äquivalenzeinkommens, Nominalwert, neue OECD-Äquivalenzskala, ohne
imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesre-
publik Deutschland nach EU-SILC in den Einkommensjahren 2005 bis 2010?

27. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote bei Kindern und Jugendlichen unter
15 Jahren und bei Älteren über 65 Jahren gemäß EU-Standard (60 Prozent
des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue
OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohn-
eigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS
in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht)?

28. Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Kinder
und Jugendlichen unter 15 Jahren und der Älteren über 65 Jahren gemäß
EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquiva-
lenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte Mietwerte für
selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik Deutschland nach
EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommensjahren 2005 bis 2010 (bitte ge-
trennt nach Geschlecht)?

29. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote bei Erwerbslosen und bei Erwerbs-
tätigen gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen mediangemittelten
Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenzskala, imputierte
Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bundesrepublik
Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommensjahren 2005
bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht, bei EVS bitte 2003 und 2008)?

30. Wie hoch ist die absolute Zahl der vom Armutsrisiko betroffenen Erwerbs-
losen und Erwerbstätigen gemäß EU-Standard (60 Prozent des nationalen
mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-Äquivalenz-
skala, imputierte Mietwerte für selbstgenutztes Wohneigentum) in der Bun-
desrepublik Deutschland nach EU-SILC, SOEP, EVS in den Einkommens-
jahren 2005 bis 2010 (bitte getrennt nach Geschlecht, bei EVS bitte 2003
und 2008)?

31. Ist es richtig, dass Kinder in Familien, die ihren Wohngeldanspruch nicht
realisieren, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) nicht
erhalten?

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32. Wie hoch ist die Anzahl (absolut) bzw. die Quote (prozentual bezogen auf
alle BuT-leistungsberechtigten Kinder in Familien mit Wohngeldanspruch)
derjenigen Kinder, die aufgrund des nicht realisierten Wohngeldanspruchs
den rechtlichen Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-
pakets, nicht wahrnehmen können?

33. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, dass die Rechtsansprü-
che der betroffenen Familien auf Wohngeld und auch der rechtliche An-
spruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wahrgenom-
men werden können?

Berlin, den 14. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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