BT-Drucksache 17/6136

zu dem Antrag der Bundesregierung -Drucksache 17/5706- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 8. Juni 2011


Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Michael Leutert und Sven-Christian Kindler

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 4. Mai 2011 beschlossenen Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheits-
präsenz im Kosovo (Kosovo Force – KFOR) auf der Grund-
lage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 unter Fortgeltung der
Regelungen ihres Beschlusses vom 12. Mai 2010 (Druck-
sache 17/1683), dem der Deutsche Bundestag am 10. Juni
2010 zugestimmt hat, einschließlich der Protokollerklärung
des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen
Ausschuss vom 7. Juni 2000 (Drucksache 14/3550 vom
8. Juni 2000, S. 4, Abschnitt III), zustimmen solle.

Die deutsche Beteiligung an KFOR soll mit unveränderter
Zielsetzung fortgesetzt werden. Für die Operation können
bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender
Ausrüstung eingesetzt werden.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung
des Einsatzes bei einer reduzierten Personalobergrenze von
1 850 Soldatinnen und Soldaten werden für weitere zwölf
Monate rund 76 Mio. Euro betragen. Hiervon entfallen auf
das Haushaltsjahr 2011 rund 45,8 Mio. Euro sowie auf das
Haushaltsjahr 2012 rund 30,2 Mio. Euro. Für diese Aus-
gaben ist im Einzelplan 14 im Bundeshaushalt 2011 und im
Eckwert für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts
2012 Vorsorge getroffen.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 8. Juni 2011
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/5706 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6136
17. Wahlperiode 08. 06. 2011
Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Klaus Brandner
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter

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