BT-Drucksache 17/6078

zu dem Antrag der Fraktion der SPD -Drucksache 17/5482- Die Chance zur Stärkung des UN-Menschenrechtsrates nutzen

Vom 6. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6078
17. Wahlperiode 06. 06. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5482 –

Die Chance zur Stärkung des UN-Menschenrechtsrates nutzen

A. Problem

In dem Antrag auf Drucksache 17/5482 fordert die Fraktion der SPD die Bun-
desregierung unter anderem auf, den Reviewprozess bis zur Verabschiedung der
Empfehlungen durch die UN-Generalversammlung weiterhin konstruktiv zu
begleiten und alle Maßnahmen zu unterstützen, die die Funktionsweise und die
Effizienz des UN-Menschenrechtsrates verbessern können. Ferner soll die Bun-
desregierung sich dafür einsetzen, dass bei nicht verändertem Status des UN-
Menschenrechtsrates als Nebenorgan der UN-Generalversammlung sein Ver-
hältnis zum UN-Sicherheitsrat gestärkt wird. Ferner soll sie die Unabhängigkeit
des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom UN-Menschenrechtsrat
mit Nachdruck verteidigen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.
E. Bürokratiekosten

Keine.

Drucksache 17/6078 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/5482 abzulehnen.

Berlin, den 11. Mai 2011

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender und Berichterstatter

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin

es eine Reihe von Bemühungen gegeben, die Selektivität der
Befassung mit Palästina abzuschaffen. Das habe nicht ge-
IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 11. Mai 2011 bera-
ten.

klappt. Positiv sei, dass künftig der Kalender des Menschen-
rechtsrates ans Kalenderjahr angepasst werde. Das erleichte-
re es, in New York Empfehlungen oder Beschlüsse zu fassen,
die finanzrelevant sind, so dass sich der Finanzausschuss der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6078

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Katrin Werner und Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/5482 in seiner 105. Sitzung am 14. April 2011 beraten
und an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen
Ausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag auf Drucksache 17/5482 fordert die Fraktion
der SPD die Bundesregierung unter anderem auf, den
Reviewprozess bis zur Verabschiedung der Empfehlungen
durch die UN-Generalversammlung weiterhin konstruktiv
zu begleiten und alle Maßnahmen zu unterstützen, die die
Funktionsweise und die Effizienz des UN-Menschenrechts-
rates verbessern können. Zudem soll die Bundesregierung
sich dafür einsetzen, dass bei nicht verändertem Status des
UN-Menschenrechtsrates als Nebenorgan der UN-General-
versammlung sein Verhältnis zum UN-Sicherheitsrat ge-
stärkt wird. Ferner soll sie die Unabhängigkeit des UN-
Hochkommissariats für Menschenrechte vom UN-Men-
schenrechtsrat mit Nachdruck verteidigen.

Eine weitere Forderung der Fraktion der SPD zielt darauf ab,
dass der Dialog mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern
über die Funktionsweise des Menschenrechtsrates auch über
den Reviewprozess hinaus fortgeführt und hilfreiche Vor-
schläge weiter verfolgt werden. Gemeinsam mit den EU-
Partnern soll die Bundesregierung den Grundsätzen der Uni-
versalität, Unparteilichkeit, Objektivität und der Nichtselek-
tivität in der Arbeit des Rates Geltung verschaffen. Zudem
soll sie gemeinsam mit den EU-Partnern den Dialog mit an-
deren Staaten führen und fördern, um jenseits der Blockbil-
dung Verbündete in menschenrechtlichen Fragen zu finden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Druck-
sache 17/5482 in seiner 37. Sitzung am 11. Mai 2011 und
der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage auf Drucksache 17/5482 in seiner
38. Sitzung am 11. Mai 2011 beraten.

Beide Ausschüsse haben mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Track, habe sich mit der Arbeits- und Funktionsweise des
Menschenrechtsrates beschäftigt und sei im März abge-
schlossen worden. Zudem gebe es den sogenannten New-
Yorker-Prozess, der sich mit dem Status des Menschen-
rechtsrates beschäftigt. Dieser laufe seit Anfang Januar. Es
sei vorgesehen, das komplette Reviewverfahren bis Juli 2011
abzuschließen.

Beim Genfer-Prozess habe es zahlreiche Divergenzen ge-
geben, die in einem mehr als hundert Seiten umfassenden
Dokument niedergelegt worden seien. Diese spiegelten
eigentlich die politischen Gegensätze vor allem zwischen
dem sogenannten Westen und dem politischen Süden wider.
In den dreimonatigen Verhandlungen habe es keine Annähe-
rung der Positionen gegeben. Nur in einigen kosmetischen
Bereichen oder auf Nebenschaufeldern habe es einen Kon-
sens zwischen den Parteien gegeben, so dass der Präsident
des Menschenrechtsrates Ende Februar entschieden habe,
den Genfer-Prozess zu schließen, indem das angenommen
worden sei, auf das man sich einigen konnte. Alle Divergen-
zen seien in einem Anhang festgehalten worden. Der An-
hang mit den unterschiedlichen Positionen und Vorschlägen
sei per Resolution des Menschenrechtsrates an die General-
versammlung in New York überwiesen worden.

Einige Neuerungen habe es gegeben. So habe es beim Staa-
tenüberprüfungs- und UPR-Verfahren technische Änderun-
gen gegeben. So sei der Jahresrhythmus von vier Jahren
beim UPR auf viereinhalb Jahre verlängert worden. Die
zweite Runde des UPR-Verfahrens, die 2012 beginne, solle
den Fokus auf die Implementierung der Empfehlungen aus
dem ersten Zyklus legen. Dies sei ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung gewesen. Ebenfalls sehr positiv sei im
UPR-Verfahren die Stärkung der nationalen Menschen-
rechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft. Diese bekämen
deutlich verbesserte Redemöglichkeiten. Geblieben sei, dass
alle Empfehlungen, die ausgesprochen werden, immer noch
im Konsens, also mit Zustimmung des betroffenen Staates
verabschiedet werden müssten. Empfohlen werde, nur
Zwischenberichte auf freiwilliger Basis vorzulegen. Bei
den Ernennungsverfahren habe es eine positive Lösung ge-
geben. Künftig dürften nun auch die nationalen Menschen-
rechtsinstitute Kandidaten für die Sonderberichterstatter be-
nennen. Die Lebensläufe sollte man sich jetzt genauer
anschauen, da es nicht nur politische Ernennung geben wer-
de, sondern wirklich auch Experten in das Gremium kom-
men können. Hier werde ebenfalls für mehr Transparenz ge-
sorgt.

Bei der Problematik Agenda und Programm des MRR habe
Die Bundesregierung erläuterte, dass es ein zweigleisiges
Verfahren gebe. Das eine Verfahren, der sogenannte Genfer

Generalversammlung jetzt besser an das Arbeitsprogramm
des Rates und umgekehrt orientieren könne.

Drucksache 17/6078 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Frage des Status, das eigentliche Thema in New York,
also Aufwertung des Menschenrechtsrates zu einem Haupt-
organ, sei schnell geklärt worden. Da seien sich alle einig
gewesen, dass der Menschenrechtsrat bis auf weiteres ein
Nebenorgan der Generalversammlung bleiben solle.

Ein wichtiges Thema für die Bundesregierung seien die Mit-
gliedschaftskriterien. Auch hier habe es nur eine Minimal-
lösung gegeben. Die ersten Resolutionsentwürfe sähen
lediglich vor, dass ein Gremium oder eine Gelegenheit ge-
schaffen werden solle, um den Staaten, die kandidieren, die
Möglichkeit zu geben, ihre Selbstverpflichtungen freiwillig
vorzustellen.

Wichtig sei, dass es gelungen ist, die Unabhängigkeit der
VN-Sonderberichterstatter zu wahren und Versuche abzu-
wehren, die Schwelle für die Einberufung von Sondersitzun-
gen zu akuten Ländersituationen weiter anzuheben oder von
der Zustimmung der betroffenen Regierungen abhängig zu
machen.

Die Fraktion der SPD erklärte, man stimme in nahezu allen
Punkten mit der Einschätzung und Bewertung der Bundes-
regierung überein. Dies gelte insbesondere für die Frage, die
man auch schon bei der Delegationsreise in Genf gestellt
habe, ob das Glas halb leer oder halb voll sei. Manchmal sei
es für die Entwicklung internationaler Institutionen schon
hilfreich und positiv, wenn zumindest nichts negativ verän-
dert werde. Es hätten Dinge abgewehrt werden müssen und
es sei insgesamt eine Bilanz, die zwar nicht glücklich stim-
me, die aber auch keine Veranlassung biete, an der Institution
als solcher zu zweifeln. Vor fünf Jahren habe man sich mehr
oder weniger klar hinter die Positionierung und die Arbeit
der Bundesregierung gestellt und gesagt, dass es zwar nicht
das sei, was man wolle, aber es doch gegenüber der alten
Menschenrechtskommission ein deutlicher Fortschritt sei.
Dies gelte insbesondere für die Bekräftigung der Position der
Sonderberichterstatter und des Überprüfungsverfahrens. Die
Fraktion der SPD habe deshalb erneut einen Antrag dazu for-
muliert, in dem stünden Konsenspunkte, die man immer in
diesem Ausschuss formuliert habe, um die Arbeit des Men-
schenrechtsrates zu begleiten. Was man immer als ganz
wichtig erachtet habe, sei die Frage und die Möglichkeit der
aktuellen Intervention. Auch bei den letzten Gesprächen in
Genf sei gesagt worden, dass es möglich sei, dass ein Mit-
gliedsland ein konkretes aktuelles Thema auf die Tagesord-
nung bringe. Damit werde es aber nicht zu einer Aktualitäts-
debatte, der eine Resolution folge. Man habe das sehr
schmerzhaft 2008 mit China zu Tibet gesehen. Deshalb müs-
se man die Möglichkeit der aktuellen Intervention nutzen.

Zudem, so die Fraktion der SPD, habe man unter Punkt drei
in dem Antragstext die Überprüfung der UPR im Rahmen
eines sogenannten Follow-up-Mechanismus gefordert. Man
solle sich noch einmal darüber Gedanken machen, ob es
nicht doch noch eine gemeinsame Stellungnahme im Deut-
schen Bundestag geben könne. Der Antrag sei ausdrücklich
nicht als Kritik, sondern als Unterstützung der Position der
Bundesregierung zu sehen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, bereits Ende letzten
Jahres sei in Vorbereitung auf die Ausschussreise im
Februar/März 2011 nach Genf ausführlich über den UN-
Menschenrechtsrat berichtet worden. Man habe dazu auch

Bundesregierung seit langer Zeit intensiv bemüht sei, durch-
zusetzen. Insofern sei der jetzige Antrag der Fraktion der
SPD nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung, insbeson-
dere das Auswärtige Amt, tue bereits alles erdenklich Mög-
liche. Der Ausschuss sei zu der Zeit, als die Review-Ent-
scheidung beraten und getroffen wurde, in Genf gewesen.
Man sei einerseits sehr betroffen gewesen, dass keine der
eigenen Forderungen umgesetzt werden konnte. Positiv sei
jedoch, dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Die
Delegation habe auch mit dem Präsidenten des Menschen-
rechtsrates gesprochen, der ebenfalls über das Ergebnis
enttäuscht gewesen sei. Er habe jedoch dargelegt, dass dies
nun einmal die politische Arbeit sei. Wichtig sei es nun, die
Arbeit des Menschenrechtsrates weiterhin zu unterstützen
und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzuführen. Die
Entscheidung zu Libyen habe gezeigt, dass es trotz allem
möglich sei, ein aktuelles Thema auf die Tagesordnung zu
setzen. Bei Syrien sei dies leider nicht gelungen. Es gebe an-
dere Kritikpunkte, zum Beispiel das ständige Aufsetzen des
Nahostkonfliktes auf die Tagesordnung. Weitere Kritikpunk-
te seien bereits vom Auswärtigen Amt angesprochen wor-
den. Man sei sich fraktionsübergreifend ja einig, was die gu-
te Arbeit der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes
angehe. Deshalb wäre es widersinnig, wenn man nun be-
schließen würde, die Bundesregierung aufzufordern, etwas
zu tun, was sie ohnehin mit Nachdruck und zur Zufriedenheit
aller erledige. Dies wäre ein falsches Signal. Man könne
durchaus darüber nachdenken, wie man die Arbeit weiter ge-
meinsam unterstützen könne, nicht aber mit einem Allein-
gang der Fraktion der SPD, die in einem Antrag formuliere,
was ohnehin Konsens sei.

Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, es sei bedauerlich,
dass die Fraktion DIE LINKE. aus Termingründen an der
Delegationsreise nach Genf leider nicht habe teilnehmen
können. Man frage sich, wie es zu dieser kurzen Liste von
Staaten mit einem Mandat komme. Auf der Liste seien nur
sieben Staaten verzeichnet und der Lateinamerikanische
Kontinent fehle völlig. Eine weitere Frage sei, ob in Genf
oder New York auch angesprochen worden sei, wie man mit
Verletzungen an Menschenrechtsverteidigerinnen und -ver-
teidigern umgehe.

Die Fraktion der FDP erläutert, mehrere Abgeordnete des
Ausschusses seien schon mehrmals beim Menschenrechtsrat
in Genf gewesen. Die dortigen Probleme seien deshalb sehr
wohl bekannt und man habe auch bei der letzten Reise die
Ergebnisse, die zu erwarten waren, aus erster Hand erhalten.
Bei dem Thema müsse man leider zur Kenntnis nehmen,
dass man mit den eigenen Wünschen in der Minderheits-
position sei, so wie die Mehrheitsverhältnisse derzeit im Rat
seien. Das Auswärtige Amt habe ein aktuelles Beispiel er-
wähnt, die Lage in Syrien. Man sei hoffnungsvoll gestimmt
gewesen, da die Initiative zu Libyen zustande gekommen sei
und der Ausschluss dieses Landes habe erfolgen können.
Dies habe aber auch daran gelegen, weil der libysche Bot-
schafter den Ausschluss selbst betrieben habe. Aber dass
Syrien noch Unterstützer bekomme, dass es für den Men-
schenrechtsrat am 20. Mai 2011 kandidieren werde, und
nicht aufgefordert werde, die Kandidatur zurückzuziehen,
sei doch sehr bedenklich und schockierend. Und wenn Staa-
ten wie Kuba und andere Syrien zur Seite sprängen, sei das
einen ausführlichen Delegationsbericht über diese Reise vor-
gelegt. Die Fraktion der SPD fordere nun genau das, was die

schon sehr dramatisch. Es zeige zudem, dass man selbst mit
den besten Absichten nicht alles erreichen könne, weil die

Berlin, den 11. Mai 2011

Ute Granold
Berichterstatterin

Katrin Werner
Berichterstatterin
sich insbesondere bei Themen, die europäische Dimen-
sionen hätten, doch immer wieder zu überfraktionellen Stel-
lungnahmen zu kommen, weil man eben meine, dass eine
überfraktionelle Stellungnahme durchaus eine stärkere Aus-
sagekraft gegenüber Institutionen habe, die international
tätig sind. Deswegen wolle man doch noch einmal den Ge-
danken einbringen, dass bei Themen, bei denen man sich im
Tenor einig sei, durchaus versucht werden sollte, zu einer ge-
meinsamen Stellungnahme zu kommen. Es stärke die deut-
sche Stimme, wenn sowohl die Bundesregierung in eine be-
stimmte Richtung arbeite als auch der Deutsche Bundestag.
Deswegen unterstütze man das Anliegen der Fraktion der
SPD sehr und würde sich freuen, doch irgendwann zu einer
gemeinsamen Position zu kommen.

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/5482 abzulehnen.

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6078

derzeitigen Mehrheitspositionen eben so sind. Was aber
wirklich traurig stimme, sei, dass die Dynamik, die von dem
Libyenprozess ausging, sich bei Syrien leider nicht habe
fortsetzen können. Und dies, obwohl die Situation und die
Menschenrechtsverletzungen dort sicher eine klare Antwort
erforderlich gemacht hätten. Die Unabhängigkeit der
Sonderberichterstatter sei deshalb zum Beispiel ein großer
Erfolg. Wenn man anfange, Mandate zu beschneiden und
herunterzustufen, komme man schnell zu der Frage der
Glaubwürdigkeit. Insofern lägen natürlich viele Hoffnungen
auf New York.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, man
wolle sich, da bereits sehr viel zum Menschenrechtsrat ge-
sagt worden sei, auf den Antrag beschränken. Man finde den
Antrag der Fraktion der SPD sehr gut und werde ihn unter-
stützen. Auch wolle man noch einmal auf das allgemeine
Verhalten im Ausschuss eingehen. Manche der Mitglieder
im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
seien auch Mitglied im Rechtsausschuss. Dort bemühe man

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