BT-Drucksache 17/6025

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Altenpflege

Vom 26. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6025
17. Wahlperiode 26. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Dr. Martina Bunge,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Inge Höger, Jutta Krellmann,
Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und Altenpflege

Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bundes-
staat ist die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhält-
nisse“ ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes). Nach
Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates, für
soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Un-
gleichheiten zu sorgen.

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstel-
lung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes
konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastruktu-
relle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2
Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze
zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechen-
den Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bun-
desrepublik Deutschland zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter
Aspekte im Bereich der Altenpflege, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch
auf der Ebene der Bundesländer. Insbesondere geht es aber auch darum, pers-
pektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Be-
völkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben
in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche unterschiedlichen Regelungen und Bestimmungen für die Durchfüh-
rung der Altenpflegeausbildung in den einzelnen Bundesländern sind der
Bundesregierung bekannt?

2. Wie ist die Finanzierung der Altenpflegeausbildung in den einzelnen Bun-

desländern geregelt?

3. Welche unterschiedlichen Arten der Ausbildung in der Altenpflegehilfe exis-
tieren nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern,
und wie ist im Einzelnen deren Finanzierung geregelt?

Drucksache 17/6025 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wie viele Altenpflegerinnen und -pfleger wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung von 2000 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland insge-
samt und im Vergleich in den einzelnen Bundesländern ausgebildet?

5. Wie stellt sich in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den ein-
zelnen Bundesländern gegenwärtig die Trägerstruktur bei ambulanten und
stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen dar (bitte nach privaten,
öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern aufschlüsseln)?

6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern
organisatorisch die staatliche Heimaufsicht geregelt (bitte aufschlüsseln, ob
das Land, die Kreise, die Städte, die Gemeinden oder andere Institutionen
oder Behörden für die Heimaufsicht zuständig sind)?

7. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bun-
desländern die personelle Ausstattung der Heimaufsichten in absoluten
Zahlen dar?

8. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichend in den ein-
zelnen Bundesländern die Planstellensituation in den staatlichen Heimauf-
sichtsbehörden dar?

9. Welche Bundesländer haben auf Grundlage des § 9 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) Landespflegegesetze erlassen (bitte auch die
Bundesländer benennen, die keine Landespflegegesetze erlassen haben)?

10. Inwieweit unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern, die Landespflegegesetze erlassen haben, der Umfang der
darin enthaltenen Regelungen?

11. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung i. S. d. § 9 SGB XI in den
einzelnen Bundesländern die konkrete Bedarfsplanung für eine pflege-
rische Versorgungsstruktur, und in Verantwortung welcher Institutionen
wird diese in den einzelnen Bundesländern gelegt?

12. Welche rechtlichen Grenzen sind den Möglichkeiten der Landesbedarfs-
planung von Pflegeinrichtungen gesetzt, und inwieweit stehen diese aus
Sicht der Bundesregierung dem Ziel entgegen, langfristig möglichst ziel-
genau und individuell die pflegerische Versorgung der Bevölkerung in der
gesamten Bundesrepublik Deutschland zu sichern vor dem Hintergrund,
dass sich die Bedarfe hier regional stark unterscheiden?

13. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige Ver-
hältnis von Fachkräften der Altenpflege bzw. Fachkräften i. S. d. § 6 der
Heimpersonalverordnung (HeimPersV) zur Anzahl der zu versorgenden
Pflegebedürftigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in den
einzelnen Bundesländern dar (bitte nach öffentlichen, privaten und freige-
meinnützigen Trägern aufschlüsseln)?

14. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das zahlenmäßige Ver-
hältnis von Altenpflegehilfskräften zur Anzahl der zu versorgenden Pflege-
bedürftigen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in den ein-
zelnen Bundesländern dar (bitte nach öffentlichen, privaten und freige-
meinnützigen Trägern aufschlüsseln)?

15. Wie hoch ist gegenwärtig der Fachkräfteanteil in der Altenpflege in der
Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in den einzelnen Bundeslän-
dern?

16. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um Stan-
dards für die Personalbemessung in der Altenpflege festzulegen, da in den
bisherigen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI keine festen Anhalts-

punkte für die Personalbemessung vorgegeben wurden (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6025

17. Welche Forschungsvorhaben bzw. Modellprojekte zu analytischen Per-
sonalbemessungsinstrumenten, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der
Bewohner/-innen von Pflegeeinrichtungen und/oder den zu versorgenden
Menschen der ambulanten Pflege orientieren, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch öffentliche Gelder finanziert (bitte einzeln auf-
listen)?

18. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus den jeweiligen For-
schungsvorhaben bzw. Modellprojekten vor (bitte ausführen)?

19. Welche weiteren Forschungsvorhaben bzw. Modellprojekte sind der Bun-
desregierung bekannt?

20. Ist aus Sicht der Bunderegierung die Neudefinition des Pflegebegriffs, wel-
che seitens der Bundesregierung angestrebt wird, eine geeignete Grundlage
für ein solches analytisches Personalbemessungsinstrument, und wird die
Bundesregierung hierzu entsprechende Forschungsvorhaben initiieren?

Berlin, den 26.Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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