BT-Drucksache 17/6013

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Vom 30. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6013
17. Wahlperiode 30. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Heidrun
Dittrich, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller,
Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sind die Zahlen der Leistungsberechtigten stark angestiegen. Insbesondere die
Personen, die eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente beziehen, sind im-
mer öfter auf die Fürsorgeleistung angewiesen. Dabei verfälschen die offiziellen
Zahlen das Ergebnis. Denn spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenzen von
derzeit 65 Jahren wird eine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente um-
gewandelt. Die Höhe der Rente ändert sich dabei in der Regel nicht. Wer über
65 Jahre alt ist und eine zu geringer Rente hat, bekommt dann die Grundsiche-
rung im Alter – statt der Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Damit sinkt die
offizielle Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung bei Er-
werbsminderung. Um das Armutsrisiko aufgrund einer Erwerbsminderung um-
fänglich dazustellen, müssen die Personen über 65 Jahre, die ursprünglich eine
Erwerbsminderungsrente bezogen, statistisch unter dem Punkt „Erwerbsminde-
rung“ erfasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen bezogen in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010
Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung (bitte getrennt insgesamt und separat für Alter und Erwerbsminderung
sowie jeweils getrennt für Männer und Frauen jeweils im Bundesgebiet und
den Bundesländern angeben)?

2. Wie viele Personen, die in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 Leistun-
gen der Grundsicherung im Alter bezogen, bezogen unmittelbar vor der
Altersrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (bitte insgesamt und
getrennt nach Geschlecht, jeweils für das gesamte Bundesgebiet und die ein-
zelnen Bundesländern)?

3. Wie viele Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine in eine
Altersrente umgewandelte Erwerbsminderungsrente beziehen, beziehen

gleichzeitig Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB XII (Grundsicherung im Alter – bitte getrennt nach
Geschlecht für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)?

Wie viele Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben, beziehen eine in
eine Altersrente umgewandelte Erwerbsminderungsrente?

Drucksache 17/6013 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Wie viele Personen, die in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 die
Grundsicherung im Alter bezogen haben, hatten unmittelbar vor Bezug der
Grundsicherung im Alter die Grundsicherung bei voller dauerhafter Er-
werbsminderung bezogen (bitte insgesamt und nach Geschlecht getrennt,
jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer)?

5. Wie viele Personen bezogen in den Jahren von 2003 bis 2010 zum Stichtag
31. Dezember des jeweiligen Jahres Leistungen der Grundsicherung im
Alter und waren nach dem 31. Dezember 1938 bzw. nach dem 31. Dezem-
ber 1939 geboren (bitte insgesamt und nach Geschlecht getrennt, jeweils für
das Bundesgebiet und die Bundesländer)?

6. Wie viele Personen, die in den jeweiligen Jahren von 2003 bis 2010 Leistun-
gen der Grundsicherung im Alter bezogen, hatten bei erstmaliger Beantra-
gung das 65. Lebensjahr bereits vollendet?

7. Wie hoch war der Bruttobedarf (insgesamt und getrennt nach Regelleistung,
Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfe) der Leistungsberechtigten (insge-
samt und einzeln für Alleinstehende, Zweipersonenhaushalte, Haushalte
mit Kindern und Haushalte mit drei oder mehr Personen) in der Grundsiche-
rung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte insgesamt und getrennt für
Grundsicherung wegen Alter und Erwerbsminderung) in den jeweiligen
Jahren seit 2003 bis 2010 (bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht,
jeweils für das Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)?

8. Wie hoch waren die tatsächlichen und die anerkannten Kosten für Unter-
kunft und Heizung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung (insgesamt und einzeln für Alleinstehende, Zweipersonenhaushalte,
Haushalte mit Kindern und Haushalte mit drei oder mehr Personen) in den
jeweiligen Jahren seit 2003 bis 2010 (bitte jeweils für das Bundesgebiet und
die Bundesländer angeben)?

9. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung erhielten in der Bundesrepublik Deutsch-
land und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2003
bis 2010 keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt
Arme) (bitte absolut und Quote Nichtinanspruchnahme, jeweils für das
Bundesgebiet und die Bundesländer angeben)?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten
Armut im Bereich des SGB XII bei Becker/Hauser 2010: „Kindergrund-
sicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse
aktueller Reformvorschläge“, S. 138?

11. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
die verdeckte Armut im Bereich des SGB XII (hier: Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung) zu bekämpfen?

12. Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht und
für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2012 valide Daten zur ver-
deckten Armut im Bereich des SGB XII, also auch für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung zu erheben?

Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?

Berlin, den 30. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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