BT-Drucksache 17/6004

Diskriminierungen im Sport - Grenzen der sexuellen Vielfalt

Vom 27. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6004
17. Wahlperiode 27. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke,
Katrin Kunert, Caren Lay, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Raju Sharma, Kersten
Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

Diskriminierungen im Sport – Grenzen der sexuellen Vielfalt

Im Sport scheinen stereotype Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität sehr
lange zu verharren. Diskriminierungen reproduzieren sich hier deutlicher als in
anderen Bereichen, weil Sport als eine Domäne der (heterosexuellen) Männlich-
keit gilt. „Im Sport ist das Männliche Richtschnur und Messlatte aller Dinge,
dem das Weibliche hierarchisch untergeordnet ist. Heteronormativität geht hier
mit patriarchalen Vorstellungen vom Wert und den Eigenarten der beiden Ge-
schlechter eine fatale produktive Allianz ein.“ (Tatjana Eggeling. Schwule und
Lesben im Sport, in: Eggeling/Feddersen, Queer Lectures 1 bis 4, Hamburg,
2008, 51). Trotz zahlreicher Liberalisierungsbemühungen sind Diskriminierun-
gen noch so stark, dass die bestehende sexuelle Vielfalt unsichtbar bleibt. Und
so haben lesbische und schwule Sportlerinnen und Sportler immer noch mit sehr
vielen Widerständen zu kämpfen.

Theo Zwanzigers verdienstvolles Eintreten für schwule und lesbische Fußballer
und Fußballerinnen hat bislang noch zu keinem Coming-out eines hochkaräti-
gen Fußballers geführt. Beharrlichkeit und Tradition prägen den Sport. Dies
zeigte auch die öffentliche Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bun-
destages zum Thema „Homosexualität im Sport“ am 13. April 2011, bei der sich
alle Sachverständigen deutlich für mehr Pluralität einsetzten.

Auch Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle sind im Sport mit Diskrimi-
nierungen konfrontiert. Ob transsexueller Schiedsrichter im Basketball oder
männlich aussehende Sprinterin, nur selten werden die Betroffenen durch Ver-
bände oder Zuschauerinnen und Zuschauer vor Ausgrenzungen geschützt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Homophobie im Sport
(bitte aufschlüsseln nach einzelnen Sportarten)?

2. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung zur Bekämpfung von

Homophobie und Transphobie im Sport ergriffen?

3. Ist es zu Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern von
Sportorganisationen gekommen, um dieses Problem zu erörtern, und zu wel-
chen Ergebnissen ist man hierbei gekommen?

4. Welche langfristigen Strategien, Kampagnen, Programme und Konzepte
wurden von der Bundesregierung entwickelt und umgesetzt?

Drucksache 17/6004 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Finanzmittel hat die Bundesregierung für die Umsetzung dieser
Strategien, Programme und Kampagnen in den letzen Jahren in den Bun-
deshaushalt eingesetzt (bitte nach den genauen Haushaltstiteln, Summen
und Jahren auflisten)?

6. In welchem Umfang wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in
diese Problematik einbezogen, inwieweit berät und unterstützt sie die Bun-
desregierung, Sportverbände und Betroffene?

7. Inwieweit unterstützt und fördert die Bundesregierung die Teilnahme ho-
mosexueller Sportlerinnen und Sportler an internationalen Sportveranstal-
tungen, und wie wird zum Beispiel die Sicherheit vor Ort gewährleistet?

8. Wie macht die Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar ihren Einfluss
in internationalen Organisationen geltend, um zum Beispiel Klauseln gegen
Homophobie in den Regelwerken zu implementieren und so für mehr
Offenheit und Toleranz zu werben?

9. Würde die Bundesregierung im Fall des Zuschlags für die Olympischen
Winterspiele 2018 in München und Garmisch Partenkirchen die Einrich-
tung eines „Pride House“ (wie in Whistler und Vancouver) begrüßen und
gegebenenfalls sogar aktiv unterstützen?

10. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Vermietung öffentlicher
Sportstätten an Auflagen zu knüpfen und konkrete Regelungen für den Fall
von Verstößen gegen Antidiskriminierungsgrundsätze festzulegen, und wo-
durch unterstützt sie selbst eine solche Praxis?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung medizinische Tests bei Frauen, die zur
Bestimmung des Geschlechts bei Sportwettbewerben durchgeführt werden
sowie die Verpflichtung, sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen, um
an dem Wettkampf starten zu dürfen?

12. Inwiefern kann gewährleistet werden, dass auch trans- und intersexuelle
Menschen an Sportwettbewerben teilnehmen können?

13. Inwiefern kollidiert ein Ausschluss von trans- und intersexuellen Sportle-
rinnen und Sportlern mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?

Berlin, den 27. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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