BT-Drucksache 17/6001

Umsetzung des freiwilligen Wehrdienstes in der Bundeswehr

Vom 26. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6001
17. Wahlperiode 26. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Malczak, Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln),
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des freiwilligen Wehrdienstes in der Bundeswehr

In diesem Jahr werden in Deutschland die Pflicht zum Ableisten des allgemei-
nen Wehrdienstes ausgesetzt und im gleichen Zug ein freiwilliger Wehrdienst
von bis zu 23 Monaten Dauer für Frauen und Männer eingeführt. Die Ausset-
zung der Wehrpflicht ist ein historischer und richtiger Schritt für die Bundes-
wehr. Fragen werden aber bei der Umsetzung aufgeworfen. Der ehemalige Bun-
desminister der Verteidigung, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, hatte bereits
nach dem Kabinettsbeschluss für die Wehrpflichtaussetzung Mitte Dezember
2010 angewiesen, dass Anfang des Jahres 2011 zum letzten Mal aufgrund der
Wehrpflicht einberufen wird. Seit dem 1. März 2011 leisten männliche Staats-
bürger nur noch freiwillig Wehrdienst. Das Gesetz zur Aussetzung der Wehr-
pflicht und zur Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes passierte allerdings
erst am 24. März 2011 den Deutschen Bundestag und am 15. April 2011 den
Bundesrat. Zum 1. Juli 2011 sollen die ersten Rekrutinnen und Rekruten im Rah-
men des freiwilligen Wehrdienstes ihren Dienst antreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sollen die Grundausbildung und die weiterführende Ausbildung der
freiwillig Wehrdienstleistenden ausgestaltet sein?

a) Wurde die bisherige Grundausbildung für Wehrpflichtige evaluiert, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wie lange soll die Grundausbildung dauern, und welche Inhalte sollen
darin vermittelt werden?

c) Werden Elemente der Grundausbildung, die im Zuge der Verkürzung des
Wehrdienstes auf sechs Monate aus dieser ausgegliedert wurden, wieder
in die Grundausbildung aufgenommen?

d) Wie lange soll die jeweilige weiterführende Ausbildung dauern?
2. a) Wie viele Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende werden nach
bisherigem Stand am 1. Juli 2011 tatsächlich zu Verfügung stehen?

b) Wie viele Dienstposten stehen davon für weibliche, freiwillig Wehr-
dienstleistende zur Verfügung?

Drucksache 17/6001 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Mit welchen Aufgaben wurden freiwillig länger Wehrdienstleistende sowie
Grundwehrdienstleistende in den letzten zehn Jahren im Einzelnen betraut
(bitte nach Jahren und Personalstärke aufgeschlüsselt)?

4. Inwiefern stehen künftig – ab dem 1. Juli 2011 – genügend Soldatinnen
und Soldaten für die Erfüllung von bisherigen Aufgaben der bisherigen
Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger Wehrdienstleistenden
– z. B. Objektschutz der Liegenschaften der Bundeswehr und Katastro-
phenschutz – zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Aufgaben, vorhan-
denem und benötigtem Personal)?

5. Inwieweit führt die Übernahme der Aufgaben von Grundwehrdienstleisten-
den und freiwillig länger Wehrdienstleistenden durch Berufssoldatinnen
und -soldaten und Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie durch freiwillig
Wehrdienstleistende zu Problemen bei der Erfüllung anderer Aufgabenbe-
reiche innerhalb der Bundeswehr?

6. Wie viele Ausbilderinnen bzw. Ausbilder werden am 1. Juli 2011 für die
freiwillig Wehrdienstleistenden zur Verfügung stehen?

a) Wie viele Ausbilderinnen und Ausbilder standen bisher für die Ausbil-
dung von Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger Wehrdienst-
leistenden zur Verfügung?

b) Inwiefern ist geplant, die Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder zu ver-
ringern oder zu erhöhen?

7. a) In welchen Bereichen und mit welchen Aufgaben sollen die freiwillig
Wehrdienstleistenden eingesetzt werden?

b) Inwiefern ist eine Verwendung der freiwillig Wehrdienstleistenden bei
Einsätzen der Bundeswehr im Auslandseinsatz geplant?

8. Wie gedenkt die Bundeswehr die Dienstposten, die momentan noch von
Grundwehrdienstleistenden besetzt werden, in Zukunft zu besetzen?

9. Sieht die Bundeswehr nach Aussetzung der Wehrplicht besonderen Hand-
lungsbedarf für Privatisierungen im Dienstpostenbereich der Grundwehr-
dienstleistenden?

10. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten werden den freiwillig Wehrdienst-
leistenden zur Verfügung stehen (bitte jeweils in Abhängigkeit von Ver-
pflichtungsdauer)?

11. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den weiblichen freiwilligen
Wehrdienstleistenden gerecht zu werden?

a) Wie weit ist die Umsetzung dieser Maßnahmen gediehen?

b) Bis wann wird die Umsetzung dieser Maßnahmen abgeschlossen sein?

c) Wie viele Unterbringungsplätze stehen für weibliche Rekrutinnen zur
Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Standort)?

12. a) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gezielt für den
freiwilligen Wehrdienst geworben?

b) Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zukunft gezielt
für den freiwilligen Wehrdienst zu werben?

13. Wie viele Menschen haben bisher Interesse an einem freiwilligen Wehr-
dienst bekundet (bitte aufgeschlüsselte nach Geschlecht und Bundesland)?

a) Wie viele Menschen haben sich bisher zu einem freiwilligen Wehrdienst
verpflichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Bundesland)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6001

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Interessensbekun-
dungen und Verpflichtungen?

14. Wie viele der letzten Jahrgänge Wehrpflichtiger, die ihren an sich neun-
monatigen Wehrdienst im Zuge der Wehrdienstverkürzung nach sechs
Monaten hätten beenden können, haben freiwillig die volle neunmonatige
Wehrdienstzeit geleistet?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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