BT-Drucksache 17/5984

Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan bis 2014 und danach

Vom 26. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5984
17. Wahlperiode 26. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt, Agnes Malczak, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken,
Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid
Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan bis 2014 und danach

Um unserer Verantwortung für Afghanistan und die Menschen jenseits des
militärischen Einsatzes gerecht zu werden, brauchen wir bereits jetzt und für die
Zeit nach 2014 eine Agenda für den Aufbau. Ein solcher Plan muss in Abstim-
mung mit den afghanischen und internationalen Partnerinnen und Partnern ent-
wickelt werden, die veränderten Rahmenbedingungen nach einem militärischen
Abzug berücksichtigen sowie die entwicklungspolitischen Anforderungen an-
derer Staaten der Region integrieren.

Ausgehend von einer verheerenden sozioökonomischen und politischen Lage
im Jahr 2001 wurden vor allem in der ersten Phase der internationalen Präsenz
in Afghanistan bis Ende 2005 entwicklungspolitische Verbesserungen erzielt,
die Anlass zur Hoffnung gaben. Seit 2006 konnte dieser positive Trend aufgrund
der Sicherheitslage, aber auch aufgrund von Korruption und Drogenanbau nicht
mehr in gleichem Maße fortgesetzt werden.

Der Anteil der Menschen mit Zugang zu sauberem Trinkwasser in Afghanistan
stieg zwischen 2000 und 2008 auf insgesamt 22 Prozent. Eine regelmäßige
Stromversorgung ist etwa in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif (Balk) und
Pul-e Khumri sichergestellt. Auch im Bereich der medizinischen Versorgung
gibt es beachtliche Erfolge. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler hat sich auf
sieben Millionen erhöht und damit verfünffacht; ein Drittel der Schulkinder sind
Mädchen. In den fünf Schwerpunktprovinzen der deutschen Entwicklungszu-
sammenarbeit wurden insgesamt 45 000 Lehrkräfte ausgebildet, eine fortlau-
fende Qualifizierung ist allerdings notwendig.

Trotz all dieser Fortschritte war Afghanistan 2010 immer noch das ärmste Land
der Erde außerhalb von Subsahara-Afrika. 80 Prozent der Bevölkerung arbeiten
in der Landwirtschaft, Industrieproduktion gibt es kaum. Im internationalen
Korruptionsindex von Transparency International liegt Afghanistan auf dem
drittletzten Platz.
Bei der Londoner Konferenz hat die Bundesregierung zugesagt, die zivilen Mit-
tel für Afghanistan von 220 Mio. Euro in 2009 auf 430 Mio. Euro in 2010 zu
erhöhen. In ihrem Antrag zur Mandatsverlängerung für den Afghanistaneinsatz,
den die Bundesregierung am 13. Januar 2011 mit der Bundestagsdrucksache 17/
4402 vorgelegt hat, gibt die Bundesregierung in der Begründung an, die zivilen
Mittel auf dieser Höhe bis 2013 fortzuschreiben. Für die Konditionalisierung der

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zivilen Hilfe abhängig von der Kooperation mit der Bundeswehr durch die
„NRO-Fazilität Afghanistan“ (NRO: Nichtregierungsorganisation) 2010 wurde
die Bundesregierung von Zivilgesellschaft, Medien und Opposition scharf
kritisiert. In der Ausschreibung für die Afghanistan Fazilität für 2011 hat die
Bundesregierung die Grundprinzipien für die von ihr geförderten Projekte
präzisiert; die Konditionierung der zivilen Hilfe besteht jedoch fort. Die Regie-
rungsverhandlungen für 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der afghanischen Regierung fanden im vergangenen Februar statt.

Die internationale Gemeinschaft hat sich auf einen Abzug bis 2014 festgelegt,
dem eine schrittweise Übergabe in Verantwortung vorausgehen soll. Welches
Konzept für den zivilen Aufbau unter diesen Voraussetzungen verfolgt werden
soll, ist jedoch unklar. Auch der regionalen Komponente wird von deutscher
Seite und im internationalen Rahmen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Eine klare Strategie für den zivilen Aufbau seitens der Bundesregierung ist
ebenfalls nicht sichtbar. Weiterhin dominiert das Militärische gegenüber dem
Zivilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was sind die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen 2011 mit Afghanis-
tan?

a) Welche Themen wurden in den Regierungsverhandlungen besprochen?

b) Was waren die strittigen Punkte zwischen der deutschen und der afghani-
schen Regierung?

c) War die Frage der Entwicklung der Frauenrechte, etwa in Bezug auf die
afghanischen Frauenhäuser, in Afghanistan Thema der Regierungsver-
handlungen?

d) Über welche Sektoren und Zeiträume wurden die zivilen Mittel für Afgha-
nistan konkret aufgeteilt (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie stellt sich diese Aufteilung in Bezug auf die Auszahlung der Mittel in
zwei Tranchen dar, die von dem Bundesminister Dirk Niebel mehrfach im
Zusammenhang mit Fortschritten im Bereich der Korruptionsbekämpfung
benannt wurden (bitte nach den Mitteln und Sektoren aufschlüsseln, die
eventuell zurückgehalten werden sollen)?

f) Welche Kriterien legt die Bundesregierung konkret für eine (Nicht-)Aus-
zahlung der zweiten Tranche der Entwicklungsmittel für Afghanistan an?

Wie und wann werden diese Kriterien überprüft, und wann wird die Bun-
desregierung eine entsprechende Entscheidung treffen?

g) Wie unterscheiden sich die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen
2011 von den Ergebnissen der Regierungsverhandlungen 2010, und wie
begründet die Bundesregierung diesen Unterschied?

h) Auf welche Sektoren und mit jeweils welchen Mitteln teilt sich das afgha-
nische Portfolio auf?

i) Gibt es Pläne, das Portfolio zu vergrößern, zu verkleinern oder in irgend-
einer anderen Form zu verändern?

Falls ja, wie und mit welcher Begründung?

j) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, im Rahmen der Ent-
wicklungszusammenarbeit mit Afghanistan flexibel auf eine sich verän-
dernde Lage zu reagieren?
Sind Mittel für eine flexiblere Reaktion auf veränderte Rahmenbedingun-
gen geplant?

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2. Welches Konzept legt die Bundesregierung dem zivilen Aufbau im Rahmen
der Übergabe in Verantwortung und in der Zeit nach dem Abzug zu Grunde?

a) Welchen Sektoren des zivilen Aufbaus misst die Bundesregierung im Rah-
men der Übergabe in Verantwortung und nach einem Abzug der interna-
tionalen Truppen eine besondere Bedeutung bei (bitte nach Sektoren,
Phasen und Zielvorstellungen aufschlüsseln)?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sektoren der Entwicklungs-
zusammenarbeit sich nach einem Abzug der internationalen Truppen ver-
ändern werden, und beispielsweise die Zusammenarbeit in politischen
Bereichen wie gute Regierungsführung und Demokratisierung reduziert
wird?

c) In welchem Umfang und in welchen Sektoren plant die Bundesregierung,
in der Zeit nach 2014 in Afghanistan im Bereich des zivilen Aufbaus aktiv
zu werden bzw. zu bleiben?

d) Wie steht die Bundesregierung zu einer Selbstverpflichtung, dass im Rah-
men der Reduzierung der Kosten des militärischen Einsatzes durch einen
schrittweisen Abzug die Mittel für den zivilen Aufbau angemessen gestei-
gert werden?

e) Plant die Bundesregierung für die nächsten Jahre eine unabhängige Wir-
kungsevaluation des deutschen Engagements im Bereich der Entwick-
lungszusammenarbeit mit Afghanistan?

Falls ja, wie und in welchem Umfang soll diese durchgeführt werden?

Falls nein, warum nicht?

f) Wie werden die Wirkungen durchgeführter Maßnahmen in Afghanistan
im zivilen Aufbau (Entwicklungszusammenarbeit und Polizeiausbildung)
gemessen und bewertet?

g) Ist der Bundesregierung explizite Kritik, beispielsweise durch die afgha-
nische Bevölkerung, die internationalen und afghanischen Partnerinnen
und Partner oder die afghanischen Medien, am deutschen zivilen Aufbau
oder an der Qualität einzelner Projekte bekannt?

Falls ja, welche und wie reagiert die Bundesregierung darauf?

h) Ist der Bundesregierung explizite Kritik, beispielsweise durch die afgha-
nische Bevölkerung, die internationalen und afghanischen Partnerinnen
und Partner oder die afghanischen Medien am internationalen zivilen Auf-
bau oder an der Qualität einzelner Projekte bekannt?

Falls ja, welche und wie reagiert die Bundesregierung darauf?

i) Sind der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit be-
kannt, die aufgrund mangelnder Qualität deutlich verändert oder abgebro-
chen wurden?

Wenn ja, welche und wie schätzt die Bundesregierung die Folgen dieser
Projekte ein?

j) Welche Maßnahmen zum institutionellen Lernen, zur Weitergabe von
lessons learnt und zur zukünftigen Vermeidung von Fehlern wendet die
Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan an?

3. Inwiefern rechnet die Bundesregierung aufgrund einer Verschärfung der Si-
cherheitslage mit einer Beeinträchtigung des zivilen Aufbaus in den Jahren
bis 2014 und danach durch eine Veränderung der Sicherheitslage, und wie
plant sie darauf zu reagieren (bitte nach Phasen der Übergabe in Verantwor-
tung und danach sowie Provinzen aufschlüsseln)?

Drucksache 17/5984 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, darüber, dass Teile der afgha-
nischen Bevölkerung sich von der Präsenz ausländischer Expertinnen und
Experten aus der Entwicklungszusammenarbeit bedroht fühlen, und was
unternimmt sie dagegen?

5. Wie viele deutsche zivile Helferinnen und Helfer befinden sich derzeit in
Afghanistan, in welchen Schritten hat sich diese Anzahl seit März 2010 ver-
ändert und in welchen Schritten wird sie sich weiter verändern?

6. Wie rekrutiert die Bundesregierung diesen Aufwuchs an Fachkräften, mit
welchen Probleme ist sie dabei konfrontiert und wie wird eine ausreichende
Qualifizierung, Betreuung und Erfahrung der Fachkräfte sichergestellt?

a) Inwiefern werden die zivilen Fachkräfte auf die sozialen und psychischen
Belastungen der Arbeit in Afghanistan vorbereitet?

b) Inwiefern besteht eine soziale und psychologische Betreuung für die
Fachkräfte während ihrer Tätigkeit in Afghanistan?

c) Inwiefern besteht insbesondere eine psychologische Betreuung für Fach-
kräfte, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit in Afghanistan einer poten-
tiell traumatisierenden Situation ausgesetzt waren?

d) Inwiefern besteht eine soziale und psychologische Betreuung für Fach-
kräfte nach ihrer Tätigkeit in Afghanistan?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, wie verbreitet posttraumatische Belas-
tungsstörungen und andere psychische Störungen, die durch eine Tätigkeit
in Krisengebieten bedingt sein können, bei aktiven oder ehemaligen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern der deutschen Entwicklungszusammenar-
beit in Afghanistan sind?

f) Wie hoch ist das Durchschnittsalter deutscher Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan?

g) Wie lange verweilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Ent-
wicklungszusammenarbeit in Afghanistan?

7. Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung konkret geplant,
um ihr Engagement im Sektor Bildung auszuweiten und zu verbessern?

a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zielgruppe von Afghaninnen
und Afghanen ein, die für eine Berufsausbildung in Frage kommen?

b) Für wie viele Afghaninnen und Afghanen dieser Zielgruppe existieren be-
reits Ausbildungsplätze?

c) Wie bewertet die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement im Bereich
der Hochschulbildung?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Aufteilung des deutschen Engage-
ments im Bildungssektor in Afghanistan zwischen dem Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Grund- und
Berufsbildung) und dem Auswärtigen Amt (Hochschulbildung)?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit in den Teacher Training
Centers, und wie ist die Zukunftsplanung für diese Institutionen (bitte
nach einzelnen Zentren aufschlüsseln)?

f) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Koranschulen zu
fördern, um etwa der Radikalisierung in Madrassen entgegenzuwirken,
und wie wird dies international diskutiert?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5984

8. Wie bewertet die Bundesregierung die „NRO-Fazilität Afghanistan“ in ihrem
zweiten Jahr?

a) In welcher Höhe wurden Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ für
das Haushaltsjahr 2010 beantragt und bewilligt (bitte nach Titeln, Sekto-
ren, Beantragungs- und Bewilligungsdatum sowie durchführenden Orga-
nisationen aufschlüsseln)?

b) Wurden von Seiten der Bundesregierung im Jahr 2010 Maßnahmen
unternommen, um aktiv bei einzelnen Nichtregierungsorganisationen für
eine Beantragung der Mittel aus der Fazilität zu werben?

c) In welcher Höhe wurden bislang Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanis-
tan“ für das Haushaltsjahr 2011 beantragt und bewilligt (bitte nach Titeln,
Sektoren, Beantragungs- und Bewilligungsdatum sowie durchführenden
Organisationen aufschlüsseln)?

d) In welcher Höhe wurden von Nichtregierungsorganisationen in den Jahren
2010 und 2011 Mittel aus weiteren Titeln und Einzelplänen beantragt, und
wie viele davon wurden bewilligt (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?

e) Hat die Bundesregierung die Kriterien für die Mittelvergabe aus der
„NRO-Fazilität Afghanistan“ im Jahr 2011 verändert im Vergleich zu den
2010 festgelegten Kriterien?

Wenn ja, welche und warum?

9. Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihre Planungen für den zivilen Aufbau
in Afghanistan mit den internationalen Partnern ab?

a) Welche sind die Zielvorstellungen von Seiten der afghanischen Regierung
im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach kurz- und lang-
fristigen Zielvorstellungen aufschlüsseln)?

b) Sind der Bundesregierung die Prioritäten der Vertreterinnen und Vertreter
der afghanischen Zivilgesellschaft für den Aufbau bis 2014 und danach
bekannt, und wie bewertet sie diese?

c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern
der afghanischen Zivilgesellschaft über ihre Strategie für den Aufbau bis
2014 und danach?

Falls ja, mit wem spricht die Bundesregierung?

Falls nein, warum führt die Bundesregierung diese Gespräche nicht?

d) Verfügt die afghanische Regierung über Provinzentwicklungsprogramme,
in denen konzeptionell unter einem Dach die verschiedenen entwicklungs-
politischen Maßnahmen der internationalen Partner zusammengefasst
werden?

e) In welcher Form stimmt die Bundesregierung sich konkret mit den ande-
ren Gebern in Afghanistan ab?

f) Welche Probleme im Bereich des zivilen Aufbaus sind der Bundesregie-
rung von anderen Gebern bekannt?

g) Gibt es Gespräche mit den internationalen Partnern darüber, wie der zivile
Aufbau im Rahmen der Übergabe in Verantwortung und nach einem Ab-
zug der internationalen Truppen in konkreten Schritten angepasst werden
soll?

Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?

Wenn nein, warum finden diese Gespräche nicht statt?

Drucksache 17/5984 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

h) Plant bzw. prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen der
internationalen Gemeinschaft verbindliche Zusagen gegenüber Afgha-
nistan zu machen, die sicherstellen, dass mit einem Abzug der Truppen
das zivile Engagement nicht reduziert wird?

10. Inwiefern bettet die Bundesregierung den zivilen Aufbau für Afghanistan in
ein regionales Konzept ein?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die politische und sozioökonomische
sowie die Sicherheitssituation der afghanischen Nachbarstaaten in Hin-
blick auf die Entwicklung Afghanistans (bitte nach Staaten aufschlüs-
seln)?

b) In welchen Regionen und Sektoren der Nachbarstaaten sieht die Bundes-
regierung eine Gefährdung für eine nachhaltige Entwicklung Afghanis-
tans?

c) Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihre entwicklungspolitischen
Maßnahmen in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Pakistan
auf ihre Maßnahmen in Afghanistan ab?

d) Plant die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen in
Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Pakistan im Rahmen der
Übergabe in Verantwortung in Afghanistan und nach einem Abzug der
internationalen Truppen aus Afghanistan entsprechend anzupassen?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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