BT-Drucksache 17/5950

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Algerien stoppen

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5950
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gregor Gysi, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Algerien stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung genehmigte im Zeitraum von 2000 bis 2009 Rüstungs-
exporte nach Algerien in Höhe von 51,9 Mio. Euro (Rüstungsexportberichte
der Bundesregierung von 2000 bis 2009). Allein im Jahr 2007 waren es Ge-
nehmigungen in Höhe von 8,8 Mio. Euro, fast ausschließlich für Infrarot-
überwachungssysteme und Teile für Infrarotüberwachungssysteme.

2. Die Bundesregierung hat sich in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflich-
tet, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte „der Beachtung der Men-
schenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland […] besonderes Ge-
wicht“ beizumessen (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar
2000).

In Algerien werden grundlegende Menschen- und Bürgerrechte missachtet.
In Algerien können Menschen ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfah-
ren verhaftet werden. Kritische Journalistinnen und Journalisten und Men-
schenrechtlerinnen und Menschenrechtler werden verfolgt und verhaftet.
Obwohl Folter seit 2004 eine Straftat darstellt, untersuchen die Autoritäten
die Vorwürfe für gewöhnlich nicht, auch die nicht, die der Sonderbericht-
erstatter der Vereinten Nationen über Folter vorbringt. Frauen werden recht-
lich und in der Rechtspraxis in erheblichem Maße benachteiligt, so sind sie
den Männern rechtlich nicht gleichgestellt, z. B. bei Ehescheidung, Sorge-
recht und im Erbrecht. Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist stark ein-
geschränkt (Amnesty International, Algeria Human Rights, 7. April 2011).
Demonstrationen gegen das autoritäre Regime von Abdelaziz Bouteflika
wurden durch Sicherheitskräfte mit Gewalt verhindert.

3. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU

dazu verpflichtet, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität einer
Region als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über Rüstungsex-
porte zu beachten (Gemeinsamer Standpunkt, Artikel 2 Kriterium 4, 2008/
944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008; GASP – Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik).

Drucksache 17/5950 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Algerien liegt in einem Krisengebiet. Seit Jahrzehnten ist die Region von
Konflikten – zum Teil offenen Gewaltkonflikten und Kriegen – geprägt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern nach Algerien mehr zu erteilen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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