BT-Drucksache 17/5949

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Katar stoppen

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5949
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gregor Gysi, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Katar stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung genehmigte im Zeitraum von 2000 bis 2009 Rüstungs-
exporte nach Katar in Höhe von 34,7 Mio. Euro (Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung von 2000 bis 2009). Allein im Jahr 2007 waren es Geneh-
migungen in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro, unter anderem für Software für
das militärische Nachrichtenwesen und Zielortungsgeräte.

2. Die Bundesregierung hat sich in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflichtet,
bei der Entscheidung über Rüstungsexporte „der Beachtung der Menschen-
rechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland […] besonderes Gewicht“
beizumessen (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000).

In Katar werden grundlegende Menschen- und Bürgerrechte missachtet. Die
Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung sind stark eingeschränkt und
Selbstzensur ist an der Tagesordnung. Zwar ist in Katar die Diskriminierung
und Gewalt aufgrund des Geschlechts durch die Verfassung verboten, die
Praxis sieht jedoch anders aus: Frauen werden im nationalen Recht wie im
Alltag durchgängig diskriminiert. Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet.
Sowohl die Polizei als auch die Gerichte sind oft widerwillig, diese Gewalt-
taten zu verfolgen (Amnesty International, Submission to the UN Universal
Periodic Review – February 2010)

3. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU
dazu verpflichtet, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität einer
Region als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über Rüstungsex-
porte zu beachten (Gemeinsamer Standpunkt, Artikel 2 Kriterium 4, 2008/
944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008; GASP – Gemeinsame Außen-

und Sicherheitspolitik).

Katar liegt in einem Krisengebiet. Seit Jahrzehnten ist die Region von Kon-
flikten – zum Teil offenen Gewaltkonflikten und Kriegen – geprägt.

Drucksache 17/5949 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern nach Katar mehr zu erteilen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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