BT-Drucksache 17/5945

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in den Libanon stoppen

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5945
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gregor Gysi, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in den Libanon
stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung genehmigte im Zeitraum von 2000 bis 2009 Rüstungs-
exporte in den Libanon in Höhe von 4,7 Mio. Euro (Rüstungsexportberichte
der Bundesregierung von 2000 bis 2009). Allein im Jahr 2008 waren es
Genehmigungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro, unter anderem für 7 500 000
Stück Munition für Gewehre und für Maschinengewehre, Sturmgewehre,
Maschinenpistolen und Scharfschützengewehre.

2. Die Bundesregierung hat sich in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflich-
tet, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte „der Beachtung der Men-
schenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland […] besonderes Ge-
wicht“ beizumessen (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar
2000).

Im Libanon werden grundlegende Menschen- und Bürgerrechte missachtet.
Flüchtlinge, meist Palästinenserinnen und Palästinenser, werden rechtlich er-
heblich diskriminiert. Vermeintlichen Kollaborateuren mit Israel droht Folter
durch staatliche Sicherheitsorgane oder durch die Hisbollah. Die Rechtsstaat-
lichkeit ist nur schwach ausgeprägt und Reformprojekte in den Bereichen
Menschenrechte und Demokratisierung sind aufgrund der instabilen poli-
tischen Lage bedeutend verzögert oder gestoppt (9. Bericht der Bundesregie-
rung über ihre Menschenrechtspolitik). Obwohl die Verfassung die Gleich-
heit aller Bürgerinnen und Bürger feststellt, werden Frauen rechtlich zum Teil
erheblich diskriminiert. Unter anderem sieht das „personal status law“ z. B.
die Unterordnung der Frauen unter ihre Ehemänner vor, verpflichtet sie zu
Gehorsam und benachteiligt sie beim Eigentum. Das Ausmaß an Gewalt

gegen Frauen und Mädchen, z. B. häusliche Gewalt und Vergewaltigung, ist
besorgniserregend, Artikel 503 des Strafgesetzbuchs toleriert Vergewal-
tigung in der Ehe und Artikel 562 des Strafgesetzbuchs sieht Milderungen der
Strafen im Zusammenhang mit Verbrechen vor, die im Namen der Ehre be-
gangen wurden (Concluding Comments of the Committee on the Elimination
of Discrimination against Women – CEDAW – Lebanon, 8. April 2008).

Drucksache 17/5945 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU
dazu verpflichtet, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität einer
Region als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über Rüstungsex-
porte zu beachten (Gemeinsamer Standpunkt, Artikel 2 Kriterium 4, 2008/
944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008; GASP – Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik).

Der Libanon liegt in einem Krisengebiet. Seit Jahrzehnten ist die Region
von Konflikten – zum Teil offenen Gewaltkonflikten und Kriegen – geprägt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern in den Libanon mehr zu erteilen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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