BT-Drucksache 17/5944

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Marokko stoppen

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5944
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gregor Gysi, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Marokko stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung genehmigte im Zeitraum von 2000 bis 2009 Rüstungs-
exporte nach Marokko in Höhe von 69,7 Mio. Euro (Rüstungsexportberichte
der Bundesregierung von 2000 bis 2009). Allein im Jahr 2007 waren es Ge-
nehmigungen in Höhe von 9,8 Mio. Euro, darunter Genehmigungen für
Bodenüberwachungsradargeräte und Teile für Zielzuordnungssysteme und
Radargeräte.

2. Die Bundesregierung hat sich in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflich-
tet, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte „der Beachtung der Men-
schenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland […] besonderes Ge-
wicht“ beizumessen (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar
2000).

In Marokko werden grundlegende Menschen- und Bürgerrechte missachtet.
Die Europäische Union stellt erhebliche Missstände in Bezug auf die Verei-
nigungs- und Meinungsfreiheit fest (Menschenrechte und Demokratie in der
Welt – 2010 – Bericht über die Maßnahmen der EU Juli 2008 bis Dezember
2009, S. 125). Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidi-
ger, kritische Journalisteninnen und Journalisten und Befürworterinnen und
Befürworter der Selbstbestimmung in der Westsahara werden schikaniert,
festgenommen, verfolgt, von Sicherheitskräften angegriffen. Verantwortliche
für Menschenrechtsverletzungen bleiben fast ausnahmslos straffrei. Der
Geheimdienst foltert und misshandelt Gefangene, Sicherheitskräfte setzen
exzessive Gewalt ein, um Demonstrationen zu verhindern (Amnesty Inter-
national Report 2010).
3. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU
dazu verpflichtet, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität einer
Region als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über Rüstungsex-
porte zu beachten (Gemeinsamer Standpunkt, Artikel 2 Kriterium 4, 2008/
944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008; GASP – Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik).

Drucksache 17/5944 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Marokko liegt in einem Krisengebiet. Seit Jahrzehnten ist die Region von
Konflikten – zum Teil offenen Gewaltkonflikten und Kriegen – geprägt.

Marokko hält einen Teil der Westsahara seit 1975 völkerrechtswidrig besetzt.
Rund 100 000 Sahrauis leben seit ihrer Vertreibung vor 35 Jahren unter
unmenschlichen Bedingungen als Flüchtlinge in der westalgerischen Sahara
(www.uno-fluechtlingshilfe.de). 1990 verabschiedete der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen (VN) eine Resolution mit der Forderung nach einem
Referendum, in welchem die Sahrauis selbst entscheiden sollen, ob sie unab-
hängig von Marokko sein möchten oder nicht. Marokko blockiert bis heute
jegliche Umsetzung und verstößt damit gegen die Resolution des VN-Sicher-
heitsrats.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern nach Marokko mehr zu erteilen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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