BT-Drucksache 17/5943

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsexportgütern nach Israel stoppen

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5943
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gregor Gysi, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Israel stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung genehmigte im Zeitraum von 2000 bis 2009 Rüstungs-
exporte nach Israel in Höhe von 646 Mio. Euro (Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung von 2000 bis 2009). Allein im Jahr 2009 erteilte sie Geneh-
migungen in Höhe von rund 32,6 Mio. Euro, unter anderem für Teile für Pan-
zer, gepanzerte Fahrzeuge und Landfahrzeuge.

2. Die Bundesregierung hat sich in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflich-
tet, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte „der Beachtung der Men-
schenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland […] besonderes Ge-
wicht“ beizumessen (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar
2000).

Bis heute werden in Israel immer wieder Gesetze verabschiedet, die die Min-
derheit der arabischen Israelis diskriminieren. Unter anderem werden Bedu-
inen, die indigenen Einwohner des Negev, aus ihren Dörfern gewaltsam ver-
trieben, ihre Dörfer zerstört (Human Rights Watch 2010). Die Europäische
Union (EU) drückt regelmäßig ihre große Bedenken hinsichtlich der Einhal-
tung der Menschenrechte durch Israel aus (Menschenrechte und Demokratie
in der Welt 2010, Bericht über die Maßnahmen der EU). In israelischen Ge-
fängnissen einsitzenden Palästinenserinnen und Palästinensern wird der Kon-
takt zu ihren Familien verweigert, viele sind in Administrativhaft, d. h. ohne
Anklage, darunter auch Minderjährige (Amnesty International Report 2010).
Israel arbeitet nicht mit dem von der VN-Menschenrechtskommission einge-
setzten Sonderberichterstatter zusammen (8. Bericht der Bundesregierung
über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in an-
deren Politikbereichen).
3. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU
dazu verpflichtet, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität einer
Region als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über Rüstungsex-
porte zu beachten (Gemeinsamer Standpunkt, Artikel 2 Kriterium 4, 2008/
944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008; GASP – Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik).

Drucksache 17/5943 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Israel liegt in einem Krisengebiet. Seit Jahrzehnten ist die Region von Kon-
flikten – zum Teil offenen Gewaltkonflikten und Kriegen – geprägt.

Der israelisch-palästinensische Konflikt destabilisiert bis heute die gesamte
Region. Bereits 1967 forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Is-
rael auf (Resolution 242 vom 22. November 1967), die völkerrechtswidrige
Besetzung der palästinensischen Gebiete zu beenden. Israel verstößt als Be-
satzungsmacht tagtäglich gegen das humanitäre Völkerrecht (Vierte Genfer
Konvention), unter anderem durch Landnahme, Besiedelung und staatlich
forcierten Wohnungsbau, Abriegelung (United Nations Office for the Coor-
dination of Humanitarian Affairs occupied Palestinian territory, Special Fo-
cus, June 2010), erhebliche Diskriminierung der Palästinenserinnen und Pa-
lästinenser, z. B. bei der Zuteilung von Wasser, Zerstörung und Aneignung
von Eigentum. Den Mauerbau durch Israel im Westjordanland hat der Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Bruch des Völkerrechts verurteilt
(Resolution 10/18 und 10/20). Im Februar 2011 stimmte die Bundesregierung
einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu, die von Is-
rael den sofortigen und kompletten Stopp des Siedlungsbaus forderte
(www.un.org). Die Blockade des Gazastreifens stellt eine Kollektivbestra-
fung der Bevölkerung – fast die Hälfte von ihnen sind Kinder – dar und ver-
stößt damit gegen internationales Recht. Sie hat zu einer humanitären Krise
geführt (Amnesty International, Oxfam, Medico International u. a.: Dashed
Hopes, 2010), die durch die israelische Offensive 2008/2009 extrem ver-
schärft wurde (Amnesty International, Oxfam, Medico International: Gaza,
das große Versagen: Kein Wiederaufbau, keine Regeneration, keine Ausreden
mehr; Ein Bericht über die Situation im Gaza-Streifen ein Jahr nach der
Operation „Gegossenes Blei“, 2009). Der Krieg 2006 zwischen Israel und
dem Libanon sowie die israelische Offensive „Gegossenes Blei“ haben die
Region weiter destabilisiert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern nach Israel mehr zu erteilen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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