BT-Drucksache 17/5939

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Oman stoppen

Vom 25. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5939
17. Wahlperiode 25. 05. 2011

Antrag
der Abgeordneten Jan van Aken, Dr. Gregor Gysi, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich,
Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Oman stoppen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung genehmigte im Zeitraum von 2000 bis 2009 Rüstungs-
exporte nach Oman in Höhe von 89,4 Mio. Euro (Rüstungsexportberichte der
Bundesregierung von 2000 bis 2009). Allein im Jahr 2009 waren es Geneh-
migungen in Höhe von 12,7 Mio. Euro, unter anderem Genehmigungen für
Munition für Kanonen, Gewehre, Revolver und Pistolen, Teile für Kampf-
flugzeuge, Hubschraubertriebwerke und Teile für gepanzerte Fahrzeuge.

2. Die Bundesregierung hat sich in ihren „Politischen Grundsätzen“ verpflich-
tet, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte „der Beachtung der Men-
schenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland […] besonderes Ge-
wicht“ beizumessen (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 19. Januar
2000).

In Oman werden grundlegende Menschen- und Bürgerrechte systematisch
missachtet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eingeschränkt. Journa-
listinnen und Journalisten und Schriftstellerinnen und Schriftsteller werden
schikaniert und verhaftet, weil sie die Regierungspolitik dokumentieren und
kritisieren. Obwohl in der Verfassung die Gleichheit der Geschlechter garan-
tiert wird, werden Frauen rechtlich und in der Rechtspraxis erheblich diskri-
miniert. Sie haben es schwer, Zugang zum Recht durch die Gerichte zu be-
kommen (Freedom House, März 2010). Angehörigen zweier Stämme werden
soziale und wirtschaftliche Rechte verweigert (Amnesty International, Jah-
resberichte 2009, 2010).

3. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU
dazu verpflichtet, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität einer

Region als ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung über Rüstungs-
exporte zu beachten (Gemeinsamer Standpunkt, Artikel 2 Kriterium 4, 2008/
944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008).

Oman liegt in einem Krisengebiet. Seit Jahrzehnten ist die Region von Kon-
flikten – zum Teil offenen Gewaltkonflikten und Kriegen – geprägt.

Drucksache 17/5939 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
tungsgütern nach Oman mehr zu erteilen.

Berlin, den 25. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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